Bayern gehört mit seinem Richtergesetz bereits zu den wenigen Bundesländer, in denen Beförderung der Richter und Staatsanwälte – meist ohne Ausschreibung – allein von der Staatsregierung und den Ministerien beschlossen wird – wobei wohl auch das Parteibuch eine wichtige Rolle spielt. Nun lässt der Freistaat auch Richter künftig vor Amtsantritt vom Verfassungsschutz überprüfen, eine bedenkliche bayerische Spezialität, zu der Walter Groß, Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins (BRV) und Direktor des Amtsgerichts Fürth, in einem Interview u.a. erklärt:
„… Im Ergebnis halte ich diese Neuerung für sinnvoll. Es ist genau genommen auch keine Prüfung, sondern eine Regelanfrage an den Verfassungsschutz, ob entsprechende Erkenntnisse vorliegen. Wer nach einem Auswahlgespräch als Richter in Betracht kommt, wird aufgefordert, seine Zustimmung zu dieser Anfrage zu erteilen. Verweigert er diese, ist eine Einstellung nicht möglich. (…) Können die Zweifel an der Verfassungstreue nicht ausgeräumt werden, wird der Bewerber nicht in den richterlichen Dienst übernommen werden. Ob dies zu Recht geschehen ist, kann er dann gerichtlich überprüfen lassen…“ (…) Nach unserem Selbstverständnis ist klar, dass Extremisten keinen Platz in der Richterschaft haben…“ Walter Groß im Gespräch mit Till Mattes bei Legal Tribune Online vom 17. Oktober 2016 (wobei sich der Kreis bedenklich schließt, wenn von der CSU ausgesuchte Richter, über die Verfassungstreue von Anwärtern entscheiden sollen, welche der CSU ablehnend gegenüberstehen).
weiterlesen »
Bayern gehört mit seinem Richtergesetz bereits zu den wenigen Bundesländer, in denen Beförderung der Richter und Staatsanwälte - meist ohne Ausschreibung - allein von der Staatsregierung und den Ministerien beschlossen wird - wobei wohl auch das Parteibuch
weiterlesen »