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Spanischer Essenslieferdienst Glovo spioniert die Daten seiner FahrerInnen aus und gibt sie weiter, auch wenn diese nicht arbeiten – nicht nur in Spanien
Orwell am ArbeitsplatzEine Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die App des Unternehmens persönliche Daten und Standortdaten sendet, auch wenn die Mitarbeiter nicht aktiv sind. Verbinden eines Telefons mit der Glovo-App, aber im Hintergrund, d. h. wenn sie nicht auf dem Bildschirm des Geräts erscheint und angeblich nicht läuft. Analysieren Sie die von der App gesammelten Daten 24 Stunden lang und überprüfen Sie, welche Informationen sie wann an die Plattform und Drittunternehmen sendet. Auf diese Weise fand das Forschungsteam von Tracking Exposed heraus, dass das bekannte Lieferunternehmen seine Fahrer ausspioniert, auch wenn sie nicht verbunden sind und nicht arbeiten, sowie Informationen an Drittunternehmen weitergibt, ohne die Erlaubnis dazu zu haben, und ein verstecktes Punktesystem auf die Fahrer anwendet, ohne darüber informiert zu werden…“ span. Artikel von Yago Álvarez Barba vom 11.10.2023 in El Salto, siehe mehr daraus und dazu weiterlesen »

Orwell am Arbeitsplatz

Spanischer Essenslieferdienst Glovo spioniert die Daten seiner FahrerInnen aus und gibt sie weiter, auch wenn diese nicht arbeiten – nicht nur in Spanien
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Gefahr droht durch das neue EU-Datenschutzrecht (DS-GVO)

Dossier

DSGVO„Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) kommt. Sie gilt zwar erst ab Mai 2018, doch Arbeitgeber versuchen schon jetzt, daraus ihre Vorteile zu ziehen. Höchste Zeit also für Betriebsräte, sich mit dem neuen Datenschutzrecht zu befassen. Im Bund-Verlag ist jetzt der allererste »Kommentar zur neuen EU-DSGVO« erschienen. Im Interview erläutert der Autor, Prof. Dr. Peter Wedde, welche Gefahren drohen und was Betriebsräte schon jetzt tun können, um die Arbeitnehmerdaten zu schützen…“ Interview mit dem Arbeitsrechtler Peter Wedde vom 30. August 2016 bei den Nachrichten für Betriebsräte, Bund-Verlag. Dazu NEU: Datenschutzoasen fürs Kapital. Reformen von DSGVO und deutschem Datenschutzgesetz könnten ins Leere laufen: EU-Staaten konkurrieren um Gunst der Konzerne weiterlesen »

Dossier zu EU-DSGVO

DSGVO

Datenschutzoasen fürs Kapital. Reformen von DSGVO und deutschem Datenschutzgesetz könnten ins Leere laufen: EU-Staaten konkurrieren um Gunst der Konzerne
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Humboldt-Forum-Dienstleister: Datenschützerin verhängt Bußgeld wegen Negativliste über Angestellte in Probezeit
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Die Humboldt Forum Service GmbH sammelte heimlich sensible Informationen unter anderem über den Gesundheitszustand ihrer Angestellten. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat dieses Vorgehen nun als rechtswidrig erachtet und sanktioniert. (…) Unter anderem wegen dieser Negativliste hat die Berliner Datenschutzbeauftragte nun Bußgelder in Höhe von insgesamt 215.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt. Laut Kamp hatte eine Vorgesetzte die sensiblen Informationen ohne Wissen der Angestellten gesammelt. Damit habe sie bewerten wollen, wem nach der Probezeit gekündigt wird. Angestellte, die sich gewerkschaftlich organisieren wollten oder ein erhöhtes Risiko für krankheitsbedingte Ausfälle aufwiesen, wurden hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung als „kritisch“ oder „sehr kritisch“ eingestuft…“ Beitrag von Johannes Gille vom 04.08.2023 in Netzpolitik, siehe mehr Infos weiterlesen »

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Humboldt-Forum-Dienstleister: Datenschützerin verhängt Bußgeld wegen Negativliste über Angestellte in Probezeit
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Amazon überwacht, wo es kann – alles und alle. Kunden, Nutzer, Lieferanten, Drittanbieter…

Dossier

Amazons Recognition: Das profitabelste Polizeistaats-Unternehmen?„… Überall Kameras: Amazon überwacht Beschäftigte in der Lagerhalle mit einem Netzwerk an Kameras, die jeden Schritt der Leute aufzeichnen. (…) Große Bildschirme in den Lagerhallen zeigen Aufnahmen von Beschäftigten, die beim Klauen erwischt worden sind. Damit sollen andere von ähnlichen Taten abgeschreckt werden. Ständige Leistungsmessung (…) Amazon analysiert mit eigener Software beständig eine Vielzahl von Kriterien, um herauszufinden welche Läden seiner Lebensmittelkette Whole Foods dem „Risiko“ gewerkschaftlicher Organisierung ausgesetzt sind…“ – Beitrag „So überwacht Amazon seine Beschäftigten in den USA“ von Alexander Fanta am 01. September 2020 bei netzpolitik.org über den überwachten Arbeitsalltag bei Amazon in USA. Siehe dazu auch einen Bericht aus Frankreich – wo die Sachlage durch den Widerstand dann schon zumindest etwas anders aussieht – und Überwachungsstrategien in der gesamten Kette. NEU: Kritik an Kontrolle: Amazon-Überwachungsvideos landen öfter im Netz weiterlesen »

Dossier „Amazon überwacht, wo es kann – alles und alle“

Amazons Recognition: Das profitabelste Polizeistaats-Unternehmen?

Kritik an Kontrolle: Amazon-Überwachungsvideos landen öfter im Netz
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BAG entscheidet im Kündigungsschutzprozess für Arbeitgeberinteressen an (illegaler) Videoüberwachung – zulasten des Verwertungsverbots in der Betriebsvereinbarung
BestandsdatenauskunftIn einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht. (…) Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hatte vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts bis auf einen Antrag betreffend ein Zwischenzeugnis Erfolg…“ Aus der BAG-Pressemitteilung zum Urteil vom 29. Juni 2023 – Armin Kammrad findet den laxen Umgang mit den Regeln der DSGVO sowie mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates in seinem Kommentar bedenklich, siehe beide im Beitrag weiterlesen »

Bestandsdatenauskunft

BAG entscheidet im Kündigungsschutzprozess für Arbeitgeberinteressen an (illegaler) Videoüberwachung – zulasten des Verwertungsverbots in der Betriebsvereinbarung
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GPS-Tracking der Fahrer zulässig – aber in Grenzen
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Unternehmen, die eine GPS-Überwachung für die Logistikbranche anbieten, gibt es wie Sand am Meer. Tatsächlich wird das Tracking laut einem Urteil oft zu sorglos eingesetzt. Ein Unternehmen in der Logistikbranche hatte GPS-Systeme in seine 55 Fahrzeuge der Firmenflotte eingebaut und mithilfe eines Software-Tools Daten zum Tracking erhoben. Die Software ermöglicht unter anderem die Bestimmung des Live-Standorts der Fahrzeuge per GPS, die Speicherung der Standortdaten und misst den Benzinverbrauch. Soweit so gut. Das Logistikunternehmen hatte zwar mit einem Datenschutzbeauftragten zusammen gearbeitet und auch prüfen lassen, ob die Verarbeitung rechtmäßig war. Man war aber zu dem Schluss gekommen, dass keine Bedenken bestehen, denn tatsächlich trackte das Unternehmen seine Fahrer gar nicht, sondern nur die Fahrzeuge. Schließlich landete die Sache aber doch beim Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, der ein Verfahren einleitete. Er forderte das Logistikunternehmen auf, die Speicherung der GPS-Tracking-Daten zu unterlassen (das Live-Tracking selbst ohne Speicherung war weiter möglich) und die gewonnenen Daten zu löschen. Gegen diesen Bescheid erhob das Unternehmen Klage. Erfolglos…“ Beitrag von Yvonne Bachmann am 28. September 2022 im Logistik-Watchblog zum VG Wiesbaden, Urteil vom 17.01.2022, Aktenzeichen: 6 K 1164/21.WI weiterlesen »

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GPS-Tracking der Fahrer zulässig – aber in Grenzen
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Arbeitgeber engagiert Detektiv – Betriebsrat erhält Schadensersatz
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„… Wer während der Arbeitszeit private Dinge erledigt oder einem Nebenjob nachgeht, muss mit einer fristlosen Kündigung und Schadensersatzansprüchen rechnen. Führt der Arbeitgeber am Arbeitsplatz einen Detektiveinsatz durch, so kann er selbst zu Schadensersatz verpflichtet sein. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber einen Betriebsrat über Wochen durch Detektive überwachen lassen. Das Arbeitsgericht sah keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, da die Überwachung nur während der Arbeitsstunden erfolgt sei. (…) Das in zweiter Instanz angerufene Landesarbeitsgericht Mainz sah dies anders. Es verurteilte den Arbeitgeber zu einem Schadensersatz von 10 000 Euro, da die anlasslose Observation das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers schwerwiegend verletzt habe und der Anspruch auf Geldentschädigung der einzige Weg sei, den Schutz der Würde und Ehre des Menschen durchzusetzen. Auch wenn die Observation ausschließlich während der Arbeitszeit erfolgt sei…“ Artikel von Thomas Gnann vom 23. Juli 2022 in der Badischen Zeitung online, siehe ein ähnliches Urteil weiterlesen »

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Arbeitgeber engagiert Detektiv – Betriebsrat erhält Schadensersatz
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Datenschutz vs. Corona-Virus – Was [nicht nur] Unternehmen beachten müssen

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Speichert ein Unternehmen beispielsweise die Information, dass ein Mitarbeiter Symptome des Coronavirus zeigt, handelt es sich bereits um ein Gesundheitsdatum. (…) Es dürfte aber nicht zulässig sein, von allen Mitarbeitern verpflichtend die Informationen zu Reisezielen und Gesundheitszustand abzufragen. Auch ist es unzulässig, pauschal Informationen über Grippesymptome bei Mitarbeitern zu erheben oder von Kollegen mitteilen zu lassen (…) Die Fiebermessung von Mitarbeitern am Eingang des Betriebsgeländes und sonstige medizinische Maßnahmen (z.B. Rachenabstriche für Speichelproben) können unter engen Voraussetzungen mit § 26 Abs. 3 BDSG gerechtfertigt werden. Eine Fiebermessung kann durchaus als zulässig angesehen werden, wenn die Ergebnisse nur für eine Einlasskontrolle mit Entscheidung Zutritt ja/nein genutzt werden oder wenn die Maßnahmen rein freiwillig ohne Nutzungsverpflichtung sind. (…) Äußerst kritisch sind andere derzeit diskutierte Maßnahmen zu betrachten, bspw. die Handyortung von Infizierten, um Kontaktpersonen besser ermitteln zu können oder die Nennung konkreter Adressen von Infizierten, wie sie in Singapur durchgeführt wird. Jedenfalls könnte diese nur durch den Staat die befugten staatlichen Stellen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden, nicht individuell durch einzelne Unternehmen…“ Infos vom 10. März 2020 von und bei BHO Legal. Siehe auch unser Dossier: Die Gesundheitsdiktatur. Notstand wegen dem Corona-Virus verlangt nach Wachsamkeit gegenüber dem Staat und hier speziell zum Datenschutz neu: Jahresbericht zum Datenschutz: Von Corona, Cookies und Beschäftigtendatenschutz / Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden / Corona-App keine Dauerlösung weiterlesen »

Dossier: Datenschutz vs. Corona-Virus

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Jahresbericht zum Datenschutz: Von Corona, Cookies und Beschäftigtendatenschutz / Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden / Corona-App keine Dauerlösung
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[Amazon] Arbeitsrecht ausgehebelt: Künstliche Intelligenz kündigt Mitarbeiter – Keine Menschen überprüfen Richtigkeit der Kündigung
Organize AW/AS: Amazon Workers Against SurveillanceWird in der Zukunft das Arbeitsrecht durch künstliche Intelligenz ersetzt? Oder ist die Zukunft bereits heute Realität? Angestellte bei Amazon berichten, dass Roboter errechnen, wenn Mitarbeiter gekündigt werden sollen. (…) Angestellte des Konzern berichten davon, dass Computerprogramme ihre Arbeit konrollieren. Das führt sogar soweit, dass eine Software die Kündigung ausspricht. (…) Das sei kein Einzelfall. Immer häufiger wird darüber berichtet, dass das Unternehmen Programme nutzt, um neue Mitarbeiter einzustellen, zu bewerten und zu kündigen. Menschen würden diese Entscheidungen nicht noch einmal überprüfen. (…) Gründer und Konzernchef sagt selbst, dass Maschinen Entscheidungsprozesse deutlich effizienter und präzisiser lösen. Das würde eine Wettbewerbsvorteil verschaffen. Bei Kündigung Abfindung erwirken: Das deutsche Arbeitsrecht schützt allerdings Arbeitnehmer sehr weitreichend, auch wenn Computer Kündigungen aussprechen…“ Beitrag von Sebastian Bertram vom 19.02.2022 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Organize AW/AS: Amazon Workers Against Surveillance

[Amazon] Arbeitsrecht ausgehebelt: Künstliche Intelligenz kündigt Mitarbeiter – Keine Menschen überprüfen Richtigkeit der Kündigung
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Vertrauen ist gut, Rechte sind besser: DGB legt Gesetzentwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vor
Orwell am Arbeitsplatz„… Zwar setzt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betrifft, doch ein eigenes Gesetz zum Datenschutz im Arbeitsrecht gibt es noch nicht. Mit einem Gesetzentwurf des DGB soll sich das nun ändern. Es gibt heute fast kein Berufsfeld mehr, in dem Beschäftigte nicht automatisch kontrolliert werden können. Seit es digitale Werkzeuge zur Datenerhebung gibt, können personenbezogene Daten sogar noch leichter erhoben, vernetzt und ausgewertet werden. Von der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Mitarbeiter*innen bis zum Einsatz von GPS-Trackern,- die technischen Möglichkeiten und Funktionen betrieblicher Software sind dazu geeignet, persönliche Daten von Beschäftigten zu verarbeiten und zu speichern. Das Datensammeln kann sogar schon vor dem eigentlichen Arbeitsverhältnis beginnen. Bereits bei Bewerbungen werden personenbezogenen Daten preisgegeben oder abgefragt. (…) Aus Gewerkschaftsperspektive ist es daher nötig, den rasch voranschreitenden Entwicklungen insbesondere der elektronischen Datenverarbeitung im Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktionsprozess mit immer neuen Digitalisierungsschüben ein interessengerechtes Regelungswerk entgegenzusetzen. (…) Der Gesetzentwurf wurde von dem Datenschutzexperten Prof. Dr. Peter Wedde gemeinsam mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erarbeitet…“ DGB-Info vom 9. Februar 2022 zum 22-seitigen DGB-Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes weiterlesen »

Orwell am Arbeitsplatz

Vertrauen ist gut, Rechte sind besser: DGB legt Gesetzentwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vor
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Landesarbeitsgericht Hessen: Beschäftigter hat Anspruch gegen Unternehmen auf Zahlung von 1.500 € Schadensersatz wegen unberechtigter Observation durch Detektiv
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„… Zu welchen ebenso skurrilen wie rechtswidrigen Praktiken Unternehmen im Einzelfall bereit sind, um Beschäftigte zu überwachen, macht ein Auszug aus dem Urteilstext deutlich: „Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 27. Mai 2019 bemerkte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten auf der Heimfahrt im ICE XXX in Richtung B, einen Mann, von dem er in diesem Moment keinen Zweifel hatte, dass es sich hierbei um den Kläger handelte. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten beauftragte daraufhin eine Detektei mit der Observation des Klägers, die sodann ab 11. Juni 2019 an insgesamt 6 Tagen erfolgte. (…) Dazu stellte das Gericht fest: „Die Observation verletzte den Kläger auch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. (…) Auch wenn anlässlich der Observation keine Video- und Fotoaufnahmen des Klägers und seiner Kinder angefertigt wurden, hält die Kammer einen immateriellen Schadenersatz in Höhe von insgesamt 1500 € (250 € je für jede der 6 Observationen) für angemessen. Dies ergibt sich aus dem Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers sowie der Prävention.“ (Urteil, Rn. 139/140)“ Meldung vom 16. Januar 2022 von und bei dieDatenschützer Rhein Main mit Link zur kompletten Begründung des LAG Hessen Urteils vom 18. Oktober 2021, 16 Sa 380/20 weiterlesen »

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Landesarbeitsgericht Hessen: Beschäftigter hat Anspruch gegen Unternehmen auf Zahlung von 1.500 € Schadensersatz wegen unberechtigter Observation durch Detektiv
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Fraport: Flugzeugabfertiger systematisch um Lohnfortzahlung betrogen? Gepäckabfertiger Erdogan S. klagt gegen Fraport-Tochter Fraground
Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-ZentralarchivRechtsnihilismus: Fraground versucht gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte offenbar mit illegalen Methoden gezielt aus dem Job zu drängen. Die Folge: Viele gehen aus Angst krank zur Arbeit. Man kann es so oder so sehen: Für die einen ist es nur ein weiteres Verfahren eines einzelnen Arbeiters am Frankfurter Flughafen. Für die Aktion gegen Arbeitsunrecht steckt dahinter ein massiver Skandal. Der Gepäckabfertiger Erdogan S. arbeitet seit 2012 am Frankfurter Flughafen. Jetzt fordert er von seinem Arbeitgeber Fraground über 829,- Euro an nicht gezahlter Entgeltfortzahlung bei Krankheit. (…) Das ist aber nur eine von vielen Klagen. Am 24. November 2021 hat er vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main sechs weitere Klagen für sechs weitere Monate in der ersten Instanz gewonnen. Insgesamt geht es um mehrere tausend Euro, und bei jeder neuen Krankmeldung weiß der Kollege, dass er kein Geld bekommen wird. (…) Das Verfahren um nicht gezahlte Lohnfortzahlung bei Krankheit ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Würde es im deutschen Arbeitsrecht die Möglichkeit der Sammelklage geben, ginge der strittige Betrag womöglich in die Millionen. Denn Fraground hat aktuell nach eigenen Angaben über 3.400 Beschäftigte. Da kommt was zusammen…“ Meldung vom 7. Januar 2022 von Arbeitsunrecht mit weiteren Infos und dem Aufruf, den Prozess in Frankfurt solidarisch zu begleiten am Freitag, 14.01.2022 und dazu: Fraport fordert Offenlegung von Krankenakten. LAG schiebt brisanten Fall auf lange Bank und verweist dem Fall des Gepäckabfertigers bei Fraport an das BAG weiterlesen »

Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-Zentralarchiv

Fraport: Flugzeugabfertiger systematisch um Lohnfortzahlung betrogen? Gepäckabfertiger Erdogan S. klagt gegen Fraport-Tochter Fraground / Neu: Fraport fordert Offenlegung von Krankenakten. LAG schiebt brisanten Fall auf lange Bank und verweist dem Fall des Gepäckabfertigers bei Fraport an das BAG
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Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„Zahlreiche Firmen bieten Software an, die Beschäftigten am Arbeitsplatz automatisiert überwacht. Der Einsatz solcher Systeme ist nach Ansicht von Gewerkschaftsverbänden bereits rechtswidrig, es fehle aber an speziellen und strengen Regeln gegen den Missbrauch. (…) zahlreiche Firmen bieten Software, mit denen Chefs ihre Mitarbeiter bei der Arbeit überwachen können. Solche Programme werden in den USA „Bossware“ genannt, in Anlehnung an schädliche Malware. Zumindest elf solcher Angebote fand das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) bei der Recherche für eine Studie, die nun erschienen ist. Die Lockdowns während der Covid-Pandemie haben die Nachfrage nach Spähsoftware verstärkt, heißt es darin. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen die Gefahr, die vom Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und automatisierter Überwachungssoftware für Beschäftigte ausgeht. Sie zeichnet das Bild einer Arbeitswelt, in der Firmen ihre Mitarbeiter:innen auf Schritt und Tritt beobachten, um bedingungslos Produktivität einzufordern und Menschen automatisiert zu beurteilen. Solche Überwachung sei klar rechtswidrig, sagt ETUI-Forscherin Aída Ponce Del Castillo. „Mit der Zunahme der Telearbeit setzen immer mehr Firmen penetrante Überwachungssoftware ein. Einige riskieren dies sogar ohne Rücksprache mit den Arbeitnehmern.“ Allerdings sei klar, dass dies im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe. (…) Die Studie des Gewerkschaftsinstituts spricht sich angesichts der Bedrohung speziell durch algorithmische Überwachung für eine Richtlinie für die Verwendung von KI in der Arbeitswelt aus. Auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert „stärkere Regeln“ in diesem Bereich…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 23. Juni 2021 bei Netzpolitik, siehe dazu: Microsoft 365: So überwachen Chefs eure Produktivität am Arbeitsplatz weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Bossware: Gewerkschaften warnen vor KI-Überwachung am Arbeitsplatz / Microsoft 365: So überwachen Chefs eure Produktivität am Arbeitsplatz
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Amazon, Apple & Co.: Callcenter-Angestellte bei Teleperformance sollen zu Hause videoüberwacht werden
BestandsdatenauskunftDas französische Unternehmen Teleperformance bietet telefonischen Kundenservice für große Unternehmen, darunter sind Amazon, Apple und Uber. Weltweit beschäftigt das Callcenter etwa 380.000 Personen – und steht nun wegen schlechter Arbeitsbedingungen in der Kritik. Einige Angestellte des Callcenters in Kolumbien, wo insgesamt etwa 10 Prozent der Belegschaft von Teleperformance arbeiten, sollen nun vertraglich der Videoüberwachung im Homeoffice zustimmen. Sie seien unter Druck gesetzt worden, ihrem Arbeitgeber das Anbringen von Überwachungskameras zu erlauben, der so ihre Arbeit kontrollieren könne. Ein ähnliches Vorgehen soll es Ende des Jahres 2020 auch in Albanien gegeben haben. Teleperformance zufolge gehe es dabei um die Zustimmung, dass u. a. die Einhaltung der Datenschutzgesetze sichergestellt werden könne. Des Weiteren entwickle man Tools, um die langfristige Arbeit im Homeoffice für Angestellte und Teleperformance-Kunden zu optimieren. „Ich finde es wirklich schlimm. Wir arbeiten nicht in einem Büro. Ich arbeite in meinem Schlafzimmer. Ich möchte keine Kamera in meinem Schlafzimmer haben“, zitiert Golem eine Callcenter-Agentin mit Verweis auf den US-Nachrichtendienst NBC News…“ Beitrag von Hanna Behn vom 11. August 2021 im Amazon-Watchblog    weiterlesen »

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Amazon, Apple & Co.: Callcenter-Angestellte bei Teleperformance sollen zu Hause videoüberwacht werden
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Nachforschung in »industriellem Ausmaß«: Ikea-Manager wegen Bespitzelung von Mitarbeitern und Gewerkschaftern in Frankreich vor Gericht

Dossier

SUD: Ouverture du procès IKEAEin Dutzend ehemaliger Spitzenmanager und Filialleiter von Ikea France sowie ein Detektiv und vier Polizisten stehen seit Montag in Versailles bei Paris vor Gericht wegen Bespitzelung von Bewerbern, Mitarbeitern des schwedischen Einrichtungshauses und vor allem von Gewerkschaftsvertretern. Das von ihnen ab 2003 aufgebaute Spionagesystem war 2012 durch Enthüllungen in den französischen Medien und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft aufgeflogen. Im Zuge der Veröffentlichungen wurde zunächst der Mail-Austausch zwischen Jean-François Paris, dem Sicherheitschef von Ikea France, und Jean-Pierre Fourès, dem Direktor einer Privatdetektiv-Agentur, publik. Demnach übermittelte der Ikea-Manager die Namen, Geburtsdaten und Sozialversicherungsnummern von »Verdächtigen« und beauftragte die Agentur, Informationen über deren Familienverhältnisse und Privatleben, ihre Mitgliedschaft in Parteien, Organisationen oder Gewerkschaften, eventuelle Vorstrafen und andere »sicherheitsrelevante« Fakten zu beschaffen. (…) Mitunter kamen auch noch rassistische Ressentiments hinzu (…) Wie die Ermittler feststellten, hätten die Aufträge »industrielle Ausmaße« angenommen. Meist wurden gleich Informationen zu Dutzenden Personen angefordert und in einem Fall eine Liste mit Namen von insgesamt 203 Mitarbeitern übermittelt. (…) Besonderes Aufsehen erregte der Fall des Verkäufers Adel Amara. Den unbequemen Gewerkschaftsvertreter in der Ikea-Filiale Franconville im Nordwesten von Paris wollte die Direktion unbedingt loswerden. Darum wurde 2010 die Sicherheitsfirma GSG beauftragt, Amara eine Falle zu stellen und »juristisch unangreifbare Fakten« zu beschaffen…“ Beitrag von Ralf Klingsieck vom 22. März 2021 in neues Deutschland online – siehe dazu neu: Bausatz aus Lügen: IKEA Frankreich muss für Überwachung von Beschäftigten lächerlich geringe Summe zahlen, Exchef kommt frei weiterlesen »

Dossier zur Bespitzelung von Mitarbeitern und Gewerkschaftern durch Ikea Frankreich

SUD: Ouverture du procès IKEA

Bausatz aus Lügen: IKEA Frankreich muss für Überwachung von Beschäftigten lächerlich geringe Summe zahlen, Exchef kommt frei
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