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Parteien und Wirtschaftsunternehmen dürfen Geheimakten aus dem Kanzleramt unter Verschluss halten
„Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes sind nur solche Unterlagen, die an das Bundesarchiv übergeben worden sind“ – urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in meiner Klage gegen das Bundesarchiv und liess eine Revision nicht zu. Es gibt zwar ein Grundgesetz, ein Demokratiegebot, ein Archivgesetz und ein Informationsfreiheitsgesetz – diese Rechte können aber laut richterlicher Erlaubnis ohne Risiko durch „Privatisierung“ umgangen werden können. Wohlgemerkt: „Privatisierung“ durch Beamte, Parteien und Wirtschaftsunternehmen. Alles legal, der Bürger muss das hinnehmen, die Richter haben daran nichts auszusetzen…“ Artikel von Gaby Weber in telepolis vom 22.06.2013
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