Bargeld (Foto: Mag Wompel)„Es ist ja in letzter Zeit häufig die Rede von der „Presse als der vierten Gewalt“. Diese Aufgabe kann ausgesprochen zäh werden, wie die folgenden drei Episoden zeigen, die uns in den letzten Wochen beschäftigt haben: Konkrete Anfragen an das Bundesinnenministerium wurden – nicht zum ersten Mal – mit Allgemeinplätzen abgespeist. Aus einer Presseanfrage nach einer „trojanischen Auftragsvergabe“ im Projekt Polizei2020 erwuchs inzwischen eine mit Höchstgebühr von fünfhundert Euro belegte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, jedoch noch immer keine Antwort. Und eine ausdrücklich als solche bezeichnete Presseanfrage an eine Staatsanwaltschaft wurde von der Generalstaatsanwaltschaft eigenmächtig „umgewidmet“ zur Dienstaufsichtsbeschwerde. (…) Und nachdem wir – in allen drei genannten Episoden – derzeit nur warten können bzw. müssen, war wieder mal die Zeit, einen, nämlich diesen Artikel zu schreiben …“ Sehr aufschlussreicher Bericht zum staatlichen Umgang mit der Presse- und Informationsfreiheit von Abbe vom 30. Oktober 2020 bei POLICE-IT weiterlesen »

Bargeld (Foto: Mag Wompel)

Episoden aus der Recherchearbeit für POLICE-IT: Presseanfragen, die zu Dienstaufsichtsbeschwerden werden oder letztlich zu 500 Euro Gebühren führen
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Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner StiftungGegen eine Gebühr erhält man Zugriff auf Datensätze des Handels- und Melderegisters. Es fehlt eine sinnvolle Abwägung von privaten und öffentlichen Interessen. „Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen!“ Der einprägsame Leitsatz zur Informationsfreiheit, den der Chaos Computer Club Ende der 1980er-Jahre in der Hackerethik formulierte, ist auch heutzutage noch eine sinnvolle Grundlage für politische Projekte. Wie viel Schutz private Daten verdienen, ist allerdings immer wieder umstritten. Während Polizei und Geheimdienste lieber ihre eigenen öffentliche Daten schützen als die Daten von Bürger:innen, gibt es auch Datenberge, bei denen eine Verortung zwischen privat und öffentlich nicht offenkundig ist. (…) Obwohl der Zugang zu den Wirtschaftsregistern damit formell öffentlich ist, ist er das in der Praxis nur bedingt. Denn zum einen kostet jeder Zugriff auf die Register Geld, zum anderen ist ein gesammelter Download der Daten nicht möglich. Analysen der Daten, die beispielsweise häufig auftretende Adressen und damit mögliche Briefkastenfirmen in den Blick nehmen, sind nicht möglich. Auch Zirkelregistrierungen – ein Unternehmen wird als Tochter eines anderen eingetragen, das wiederum als Tochter eines weiteren und das als Tochter des ersten – werden mit Blick auf einzelne Einträge nicht deutlich. Das große öffentliche Interesse des Transparenzregisters, wirksam gegen Geldwäsche vorzugehen, verfehlt der deutsche Staat damit. Grund dafür ist der Datenschutz, der von Unternehmenslobbyisten gegenüber der Bundesregierung ins Spiel gebracht wurde. (…) Mit einer Gesetzesinitiative will die Bundesregierung jetzt dafür sorgen, dass Betroffene es leichter haben, Auskunftssperren für sich zu beantragen. Sie müssen allerdings weiterhin eine mögliche Bedrohung beweisen und möglicherweise intime Details gegenüber dem Amt preisgeben. Wie die Beamten dann entscheiden (und ob sie mit den Details wiederum vertrauenswürdig umgehen), steht in den Sternen.“ Artikel von Arne Semsrott vom 29.08.2020 bei heise-News weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung

Best of Informationsfreiheit: Datenschutz für Arm und Reich
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Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner StiftungDas Bundesinnenministerium widersetzt sich einer Weisung des Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Weil das Haus von Horst Seehofer Vorgaben zur Datensparsamkeit bei IFG-Anfragen nicht einhalten will, hat es den Beauftragten verklagt. Wer Informationen vom Bundesinnenministerium haben will, muss erst einmal selbst Informationen liefern. Das beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) federführende Ministerium weigert sich seit neun Jahren, IFG-Anfragen per E-Mail zu beantworten, die über die Plattform FragDenStaat.de bei ihm eintreffen. Nur wer Horst Seehofers Ministerium eine Postadresse mitteilt, erhält eine inhaltliche Antwort. Dieses Verfahren wird nun erstmalig gerichtlich überprüft. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Innenministerium und seine nachgeordneten Behörden angewiesen, bei einfachen Anfragen nicht mehr Daten als nötig einzufordern und damit auf die Sammlung von Postadressen zu verzichten. Das heißt, dass auch Anfragen möglich sein sollen, die unter einem Pseudonym gestellt werden. Dabei stützt sich Kelber nicht auf seine Funktion als Beauftragter für Informationsfreiheit, in der er kaum rechtliche Handhabe hat, sondern auf seine in der Datenschutzgrundverordnung festgeschriebene Kontrollfunktion. Das Innenministerium will dieser Weisung allerdings nicht Folge leisten und weiterhin Adressen von Antragsteller:innen sammeln. Es hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen Kelbers Behörde, die bis vor kurzem selbst noch dem Innenministerium untergeordnet war, eingereicht…“ Artikel von Arne Semsrott vom 18.08.2020 bei Netzpolitik weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung

Bundesrepublik vs. Bundesrepublik: Innenministerium verklagt Bundesdatenschutzbeauftragten
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Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„… Wie viel Geld Bundesministerien und ihre Behörden ausgeben, um Presseanfragen abzuwehren, geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hervor, die LTO vorliegt. Angefragt hatte die Bundestagfraktion der Partei Die Linke. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat mit insgesamt 74.147,91 Euro für die Jahre 2013 bis 2018 am meisten ausgegeben, gefolgt von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit 48.990,34 Euro. An dritter Stelle steht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dort wurden 34.931 Euro ausgegeben, um Presseanfragen abzuwehren. (…) Bei den beauftragten Kanzleien liegt Redeker Sellner Dahs mit Abstand vorne. Einzelne Mandate für Prozessvertretungen gingen an KPMG, Raue, Busse & Miessen und Taylor Wessing. (…) In allen Fällen wurden Honorarvereinbarungen geschlossen, also nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Zur Begründung teilt die Bundesregierung mit, dass bei einer Abrechnung nach den vorgesehenen Sätzen des RVG die Anwälte nicht bereit seien, komplexe Mandate zu übernehmen…“ Beitrag von Dr. Markus Sehl vom 15. Oktober 2019 bei LTO weiterlesen »
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung"... Wie viel Geld Bundesministerien und ihre Behörden ausgeben, um Presseanfragen abzuwehren, geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hervor, die LTO vorliegt. Angefragt hatte die Bundestagfraktion der Partei Die Linke. Das Bundesamt weiterlesen »

EuGH entscheidet über Zensurheberrecht: Nur enge Ausnahmen für die Pressefreiheit
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„Urheberrecht kann Pressefreiheit schlagen. (…) Ist ein Dokument urheberrechtlich geschützt, darf es nur in Ausnahmesituationen von der Presse veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Sache der sogenannten Afghanistan-Papiere geurteilt. Die Recherche-Redaktion der Funke Mediengruppe hatte im Jahr 2012 etwa 5.000 Seiten aus militärischen Lageberichten über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ins Internet gestellt. Diese „Unterrichtungen des Parlaments“ zeigen, dass die Lage der Bundeswehr in Afghanistan von 2005 bis 2012 prekärer war als von der Bundesregierung zuvor berichtet. Nach einer Klage des Bundesverteidigungsministeriums und einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln mussten die Journalisten die Papiere wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts löschen. (…) Der EuGH hat dazu heute festgestellt, dass die Informationsfreiheit und Pressefreiheit in der Regel keine Ausnahmen von Urheberrechten zulassen. Im Klartext: Ist ein Werk tatsächlich urheberrechtlich geschützt, darf es meist – anders als im Fall der Afghanistan-Papiere – nur von der Urheberin selbst veröffentlicht und vervielfältigt werden. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Verwendung von Zitaten oder in der Berichterstattung der Presse über Tagesereignisse, wie der EuGH im Fall Spiegel Online gegen Volker Beck ebenfalls heute in einem liberaleren Tenor entschied. Bei solchen Ausnahmen bedarf es zur Veröffentlichung von Werken keine Zustimmung des Urhebers. Danach ist das Recht am geistigen Eigentum kein Supergrundrecht. Wann ein Ereignis aber als tagesaktuell einzustufen ist, ist oft strittig. (…) Die Frage, ob der Staat überhaupt Urheberrechte an Werken in Anspruch nehmen kann, wird vom EuGH in seiner Entscheidung nicht thematisiert. Das liegt an der schwachen Urheberrechtsrichtlinie der EU, die keine Ausnahme für steuerfinanzierte und staatliche Dokumente festlegt, deren Veröffentlichung ja eigentlich grundsätzlich im öffentlichen Interesse sein müssten. Damit könnte – je nach finalem Urteil des Bundesgerichtshofs – der Staat ermutigt werden, künftig häufiger das Urheberrecht als Mittel der Zensur zu verwenden. Neben dem Verteidigungsministerium nutzten auch das Innenministerium und das Bundesinstitut für Risikobewertung bereits das Urheberrecht, um die Veröffentlichung unliebsamer Berichte zu verhindern…“ Beitrag von Arne Semsrott vom 29. Juli 2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung"Urheberrecht kann Pressefreiheit schlagen. (...) Ist ein Dokument urheberrechtlich geschützt, darf es nur in Ausnahmesituationen von der Presse veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Sache der sogenannten Afghanistan-Papiere geurteilt. Die Recherche-Redaktion der Funke weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„Mit der neuen Open-Data-Richtlinie machen die Transparenzbefürworter in der EU einen großen Schritt vorwärts. Daten aus öffentlich finanzierten Diensten werden künftig leichter zugänglich. Es wären aber noch deutlich weitergehende Regelungen möglich gewesen – hätte Deutschland die anderen Mitgliedstaaten nicht gebremst. (…) Ein Kernstück der Reform ist die Einführung des Konzepts von „hochwertigen Datensätzen“, die über kostenlose Programmierschnittstellen zur Verfügung gestellt werden sollen. Darunter fallen alle Datensätze, „deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft verbunden ist“. Aktuell werden im Anhang der Richtlinie sechs Kategorien aufgelistet: Geodaten, Erdbeobachtung und Umwelt, meteorologische Daten, Statistiken, Unternehmensdaten und Mobilität. Die aufgeführte Liste enthält lediglich Beispiele, die konkreten Datensätze werden erst später nach eingehender Beratung und Analyse festgelegt. Der Erfolg der neuen Richtlinie hängt wesentlich davon ab, dass die Kategorienliste ausgeweitet wird. (…) Mit der neuen Vereinbarung wird der Anwendungsbereich der Vorschriften über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors über den öffentlichen Sektor hinaus ausgedehnt und umfasst nun auch öffentliche Unternehmen. Es können aber öffentliche Unternehmen ausgenommen werden, „die direktem Wettbewerb“ ausgesetzt sind. Diese Formulierung ist leider sehr großzügig und widerspricht dem ursprünglichen Ziel des Digital-Single-Market-Ansatzes. Solche Sektoren müssen keine Daten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies ist nach nationalem oder unionsweitem Recht oder der PSI-Richtlinie selbst vorgeschrieben. Wenn sie sich aber für die Veröffentlichung von Daten entscheiden, müssen sie die gleichen Grundsätze wie öffentliche Einrichtungen einhalten – einschließlich Transparenz, Nichtdiskriminierung und dem Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen wie Fahrplandatenverkauf…“ Gastbeitrag von Walter Palmetshofer vom 12. April 2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung"Mit der neuen Open-Data-Richtlinie machen die Transparenzbefürworter in der EU einen großen Schritt vorwärts. Daten aus öffentlich finanzierten Diensten werden künftig leichter zugänglich. Es wären aber noch deutlich weitergehende Regelungen möglich gewesen – hätte Deutschland die anderen Mitgliedstaaten weiterlesen »

Digitale Interaktion auf öffentlichen Netzwerken: Vom Staat blockiert
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner StiftungIn jüngster Zeit sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Accounts auf sozialen Netzwerken, die verschiedenen Gewalten der öffentlichen Hand zuzurechnen sind, andere Nutzer blockiert und dadurch von dieser Informationsquelle abgeschnitten haben. (…) Auch die Hamburger Polizeibehörde etwa blockiert Nutzer, die gegen die Netiquette des Social Media-Teams verstoßen. So solle die „Qualität der Diskussion in den sozialen Netzwerken auf hohem Niveau“ gehalten werden. Die Behörde beruft sich so auf eine selbst erstellte Benimmregel für das Internet. In diesen Fällen geht es um nichts Geringeres als die Reichweite und den Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 HS.1 Grundgesetz (GG) und die Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 HS.2 GG im Internet. (…) Auch die öffentliche Hand ist nicht verpflichtet, dem Bürger eine weitere Informationsquelle durch die Nutzung von sozialen Netzwerken zugänglich zu machen. Aber wenn sie dies tut, dann muss sie sich an bestehende Vorgaben des GG halten – und dann gelten für die öffentliche Hand ganz andere Maßstäbe als für Private. Denn auf ein informatorisches Handeln der öffentlichen Hand müssen alle Bürger Zugriff haben können, es muss kommentiert werden dürfen und zugänglich sein, um den Anforderungen des Grundgesetzes zu entsprechen. Schließt die Behörde hingegen einen Nutzer aus, beschränkt sie dessen Meinungs- und Informationsfreiheit und begeht einen Grundrechtseingriff. (…) Auch wenn in Deutschland, soweit ersichtlich, noch keine gerichtlichen Verfahren wegen des Blockierens rechtshängig sind, ist das wohl nur eine Frage der Zeit. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist bereits auf der Suche nach geeigneten Klägern.“ Analyse von Rahel M. K. Diers und Nico Kuhlmann vom 10.02.2018 bei Legal Tribune Online weiterlesen »
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung"In jüngster Zeit sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Accounts auf sozialen Netzwerken, die verschiedenen Gewalten der öffentlichen Hand zuzurechnen sind, andere Nutzer blockiert und dadurch von dieser Informationsquelle abgeschnitten haben. (...) Auch die Hamburger Polizeibehörde weiterlesen »

[Interview] «Google, Facebook und Amazon müssen enteignet und kollektiviert werden»
Facebook: "Freunde" in und als Gefahr„… Im Kommunikativen Kapitalismus ist die Kommunikation zum Produktionsmittel geworden. Ein Beispiel: Immer wenn wir unsere Smartphones, Laptops, Tablets benutzen, wird alles, was wir produzieren, zu einer Ressource für das Kapital, also die Daten, die für Google so wertvoll sind, die sie speichern und für Werbung weiterverkaufen, die sie auswerten um Muster zu finden, mit denen sie dann neue Geschäftsmodelle kreieren, die sie dann als Plattformen und Wissen an andere Unternehmen verkaufen können. Egal, wie wir elektronisch kommunizieren, jemand anderes besitzt das, was daraus entsteht. Das macht den Kommunikativen Kapitalismus aus. (…) Smartphones sind unsere Instrumente, wir müssen sie benutzen um zu arbeiten, aber können sie auch nutzen um zu protestieren. Wir benutzen sie die ganze Zeit. Wir arbeiten überall. Wenn wir das Smartphone nehmen und es auf eine widerständige Art benutzen, ist das zwar eine Art Enteignung der Produktionsmittel, unglücklicherweise verleibt sich das Kapital in Form der großen Technologieunternehmen die Ergebnisse davon aber trotzdem wieder ein. So entsteht eine neue Falle für die wir eine neue Lösung brauchen. (…) Google, Facebook und Amazon müssen enteignet und kollektiviert werden. Wir können das Problem nur lösen, wenn die, die den Profit erwirtschaften, also wir, diese Unternehmen auch besitzen. (…) Eine Partei, die die Wahl gewinnt, könnte die Technologieunternehmen nicht alleine enteignen. Dafür braucht es eine ebenso starke internationale Bewegung, weil wir es hier mit transnationalen Konzernen zu tun haben. Aber das ist Zukunftsmusik. An dem Punkt sind wir nicht. Gerade geht es vor allem darum, Bewusstsein für unsere Klassenkämpfe zu schaffen und Bewegungen von unten aufzubauen…“ Interview von Nina Scholz vom Dezember 2017 bei der RLS mit der amerikanischen Politologin und Medientheoretikerin Jodi Dean weiterlesen »
Facebook: "Freunde" in und als Gefahr"... Im Kommunikativen Kapitalismus ist die Kommunikation zum Produktionsmittel geworden. Ein Beispiel: Immer wenn wir unsere Smartphones, Laptops, Tablets benutzen, wird alles, was wir produzieren, zu einer Ressource für das Kapital, also die Daten, die für Google so weiterlesen »

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Bundesnachrichtendienst auf Herausgabe von Akten zu argentinischer Militärdiktatur verklagt

Dossier

die Verschwundenen von Mercedes-Benz ArgentinienDie Journalistin Gaby Weber hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) eingereicht. Sie will damit die Herausgabe von Akten erreichen, die zur Zeit der argentinischen Militärdiktatur von 1975 bis 1983 durch den Residenten des BND in Buenos Aires gesammelt wurden. Weber bezieht sich dabei auf das Bundesarchivgesetz (BArchG), nach dem amtliche Dokumente nach 30 Jahren offengelegt werden müssen, sofern keine Sperrerklärung für sie vorliegt. Nach einer Anfrage Webers hatte der BND bereits einige Berichte vorgelegt, die aber nur wenig aussagekräftig waren. Eine weitere Herausgabe hatte der BND mit dem Verweis auf mögliche negative Folgen für seine Reputation verweigert. Mit der Klage will die Journalistin nun erreichen, dass alle Berichte des BND-Residenten aus der fraglichen Zeit offengelegt werden. Durch die Dokumente verspricht sich Weber Aufklärung über eine mögliche Zusammenarbeit des BND und der deutschen Industrie mit dem argentinischen Militär, das politische Gegner foltern und töten ließ…“ Beitrag von Arne Semsrott bei netzpolitik.org vom 18. Oktober 2015, siehe Neues und Hintergründe: Das Bundesarchiv und die Informationsfreiheit: Warum Dokumente der Öffentlichkeit verschlossen bleiben weiterlesen »

Dossier

die Verschwundenen von Mercedes-Benz Argentinien"Die Journalistin Gaby Weber hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) eingereicht. Sie will damit die Herausgabe von Akten erreichen, die zur Zeit der argentinischen Militärdiktatur von 1975 bis 1983 durch den Residenten des BND weiterlesen »

Frag Das Jobcenter: Sozialbehörden müssen transparenter werden
Jobcenter. Bild vom Bremer ErwerbslosenverbandJobcenter haben das Recht, ihre sogenannten Kunden bis ins Detail zu überwachen. Gleichzeitig sind sie selbst äußerst intransparent. Das wollen wir ändern. Wir wollen gemeinsam mit euch alle internen Weisungen und Zielvereinbarungen der Jobcenter in Deutschland veröffentlichen. Das geht mit zwei Klicks. Alle Jobcenter in Deutschland regeln ihre Arbeit mithilfe von internen Weisungen. Diese Dokumente bestimmen zum Beispiel, wie MitarbeiterInnen mit DolmetscherInnen umgehen sollen, wie Sanktionen umgesetzt werden und ob bestimmte Arztbehandlungen vom Jobcenter übernommen werden. Die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit ihren Aufsichtsbehörden regeln oft unter anderem, wie viele Menschen in einem Jobcenter Leistungen beziehen sollen und wie viele in Maßnahmen gehen sollen…“ Mitmach-Aktion zu Jobcenter-Transparenz bei FragDenStaat.de. Die Anfragen sind bereits fertig ausformuliert und müssen nur abgeschickt werden… Neu: Amt für Geistesschöpfungen: Jobcenter Nürnberg lehnt Übermittlung interner Anweisungen mit merkwürdiger Begründung ab weiterlesen »
Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband"Jobcenter haben das Recht, ihre sogenannten Kunden bis ins Detail zu überwachen. Gleichzeitig sind sie selbst äußerst intransparent. Das wollen wir ändern. Wir wollen gemeinsam mit euch alle internen Weisungen und Zielvereinbarungen der Jobcenter in Deutschland veröffentlichen. Das weiterlesen »

Dossier

PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlichDas Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 – 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der Vorbehalt des beklagten Jobcenters, die Servicenummern seien mit der internen Organisation der Behörde begründet, ließ das Gericht nicht gelten. Die interne Organisation setze die Rechte des Bürgers nach dem IFG nicht außer Kraft. Das Informationsfreiheitsgesetz ist für alle Jobcenter die in gemeinsammer Führung (BA und Kommune) verwaltet werden anwendbar (§ 50 Abs. 4 S. 2 SGB II). Für kommunalen Jobcenter gelten, wenn vorhanden, die Landesinformationsfreiheitsgesetze. In Ländern in denen es keine Landes IFGs gibt können unter Umständen stattdessen örtliche Informationsfreiheitssatzungen die Rechtsgrundlage bieten für die Herausgabe solcher Mitarbeitertelefonlisten.“ Siehe die Jobcenter Telefonlisten bei Harald Thomé sowie Infos zum Ausstieg aus diesem Projekt, dem weiteren Verlauf – und nun neu dem negativen Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Jobcenter müssen Telefonlisten nicht herausgeben weiterlesen »

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PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich"Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der weiterlesen »

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag (25. Juni 2015) entschieden, dass Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden müssen. Es hob damit zwei gegenteilige Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf. Konkret wurde in einem Verfahren Zugang zu den wissenschaftlichen Ausarbeitungen begehrt, die der frühere Abgeordnete Karl-Theodor zu Guttenberg anfertigen ließ und später in seiner Dissertation verwendet hatte. In dem zweiten Verfahren ging es um ein Gutachten über die Erforschung von unidentifizierten Flugobjekten und außerirdischen Lebensformen, das ein CDU-Abgeordneter angefordert hatte…“ Beitrag von Tim Gerber bei heise online vom 25. Juni 2015 weiterlesen »
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag (25. Juni 2015) entschieden, dass Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden müssen. Es hob damit zwei gegenteilige Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf. Konkret wurde in einem Verfahren Zugang zu den wissenschaftlichen Ausarbeitungen begehrt, die der frühere Abgeordnete Karl-Theodor weiterlesen »

BND-Überwachung: Regierung plant Maulkorb für Ermittler im Spähskandal
Akten schwärzen ist nur eine Methode, um Aufklärung im NSA-Skandal zu verhindern. Die Regierung will die Bundesdatenschützer zwingen, nicht zu viele Fragen zu stellen. Ein Maulkorb soll Hunde daran hindern, zuzubeißen. Für die Bundesregierung wäre es offensichtlich wie ein Biss ins Bein, käme mehr über den NSA-Spähskandal an die Öffentlichkeit. Denn sie versucht, einer wichtigen Kontrollbehörde einen Maulkorb zu verpassen. Es geht um das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)…“ Artikel von Kai Biermann in der Zeit online vom 23. September 2014 und neu dazu: Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen. Beitrag von Andre Meister vom 01. Oktober 2014 bei Netzpolitik weiterlesen »
"Akten schwärzen ist nur eine Methode, um Aufklärung im NSA-Skandal zu verhindern. Die Regierung will die Bundesdatenschützer zwingen, nicht zu viele Fragen zu stellen. Ein Maulkorb soll Hunde daran hindern, zuzubeißen. Für die Bundesregierung wäre es offensichtlich wie ein Biss ins Bein, käme mehr über den NSA-Spähskandal an die Öffentlichkeit. weiterlesen »

Parteien und Wirtschaftsunternehmen dürfen Geheimakten aus dem Kanzleramt unter Verschluss halten „Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes sind nur solche Unterlagen, die an das Bundesarchiv übergeben worden sind“ – urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in meiner Klage gegen das Bundesarchiv und liess eine Revision nicht zu. Es gibt zwar ein Grundgesetz, ein Demokratiegebot, ein Archivgesetz und ein Informationsfreiheitsgesetz – diese Rechte können aber laut richterlicher Erlaubnis ohne Risiko durch „Privatisierung“ umgangen werden können. Wohlgemerkt: „Privatisierung“ durch Beamte, Parteien und Wirtschaftsunternehmen. Alles legal, der Bürger muss das hinnehmen, die Richter haben daran nichts auszusetzen…“ Artikel von Gaby Weber in telepolis vom 22.06.2013 weiterlesen »
"Parteien und Wirtschaftsunternehmen dürfen Geheimakten aus dem Kanzleramt unter Verschluss halten "Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes sind nur solche Unterlagen, die an das Bundesarchiv übergeben worden sind" - urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in meiner Klage gegen das Bundesarchiv und liess eine Revision nicht zu. Es gibt zwar ein Grundgesetz, ein weiterlesen »

Ein Kampf um die Bestimmung einer „neuen Öffentlichkeit“: Debatte über allgemeine Veröffentlichung der Offshore-Leaks-Dateien zur Steuerflucht
Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 18.6.2013 weiterlesen »

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 18.6.2013

Steuerfahndung "öffentlich" - oder doch nur in den Händen der "Journalisten" (mehr …)


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