Informationsfreiheit

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner StiftungBehörden verstecken sich gern hinter Interna. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz gehören einige dieser internen Verabredungen allerdings sehr wohl an die Öffentlichkeit – jedenfalls auf Anfrage. In dieser Rubrik also ein kleiner Überblick über die – hoffentlich –  voranschreitende Behördentransparenz.

Welcher Messer-Angriff gegen 11 Polizisten rechtfertigt 6 Schüsse aus Maschinenpistole auf senegalesischen 16-Jährigen in der Dortmunder Nordstadt?

Dossier

6 Schüsse aus Maschinenpistole auf senegalesischen 16-Jährigen Mouhamed Dramé in der Dortmunder Nordstadt - #justice4mouhamedBei einem Einsatz hat die Polizei in Dortmund am Montagnachmittag einen Jugendlichen mit einer Maschinenpistole erschossen. Er soll die Beamten angegriffen haben. (…) Fünf Schüsse aus Maschinenpistole trafen den 16-Jährigen Senegalesen in den Bauch, in den Kiefer, in den Unterarm und zweimal in die Schulter. Laut Polizei hatte der Jugendliche bei dem Einsatz die Beamten mit einem Messer angegriffen. Es seien 11 Polizisten vor Ort gewesen, einer von ihnen habe die Schüsse aus der Maschinenpistole abgegeben. (…) Vernommen werden die Beamten nicht von ihren direkten Kollegen aus Dortmund. Aus Neutralitätsgründen übernahm das die Recklinghäuser Polizei. (…) Bei dem Einsatz sind laut Staatsanwaltschaft Reizgas und Elektroschocker benutzt worden.“ WDR-Meldung vom 09.08.2022 („Dortmund: 16-Jähriger bei Messer-Angriff auf Polizisten erschossen“), siehe zum Tod des unbegleiteten Minderjährigen am 8. August 2022 in Dortmund weitere Infos. NEU: In letzten Zügen des Prozesses um den Tod von Mouhamed Dramé spricht die Staatsanwaltschaft nun von Fahrlässigkeit statt Vorsatz – Demo „Justice for Mouhamed“ am 14.12.24 in Dortmund weiterlesen »

Dossier zum tödlichen Polizeieinsatz in Dortmund gegen den 16-Jährigen Mouhamed Dramé

6 Schüsse aus Maschinenpistole auf senegalesischen 16-Jährigen Mouhamed Dramé in der Dortmunder Nordstadt - #justice4mouhamed

In letzten Zügen des Prozesses um den Tod von Mouhamed Dramé spricht die Staatsanwaltschaft nun von Fahrlässigkeit statt Vorsatz – Demo „Justice for Mouhamed“ am 14.12.24 in Dortmund
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Bundesverwaltungsgericht schafft Klarheit: Auch Online-Medien haben Presserechte, es darf keinen Unterschied zu Printmedien geben
Pressefreiheit auch in Bochum!Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht heute erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst geklagt, weil dieser ihm die Beantwortung von Presseanfragen zur Nutzung der Spionagesoftware „Pegasus“ verweigerte. Nun erkannte das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Diese Frage war bisher umstritten. So urteilte etwa das Verwaltungsgericht Berlin, dass sich Onlinemedien nicht auf das Auskunftsrecht aus Artikel 5 Grundgesetz berufen können. Das Bundesverwaltungsgericht machte nun klar, dass die Pressefreiheit auch für digitale Medien gilt. (…) Es war längst überfällig anzuerkennen, dass Online- und Printmedien und ihre Journalist*innen gleiche Rechte besitzen…“ Beitrag von Michelle Trimborn vom 7. November 2024 bei FragDenStaat weiterlesen »

Pressefreiheit auch in Bochum!

Bundesverwaltungsgericht schafft Klarheit: Auch Online-Medien haben Presserechte, es darf keinen Unterschied zu Printmedien geben
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Der Kampf gegen Glyphosat als Teil des Kampfes gegen Monsanto – und für gesunde Lebensmittel

Dossier

Stop GlyphosatWas ist Glyphosat? Glyphosat ist das meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt und ein sogenanntes „Totalherbizid“. Es tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Herbizideinsatz überlebt. Bekannt ist es vor allem unter dem Markennamen „Roundup“, ein Produkt von Monsanto. Glyphosat ist laut Krebsforschungsagentur der WHO wahrscheinlich krebserregend beim Menschen – und es trägt maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft bei. Nach heftigen Protesten konnte die EU-Kommission Glyphosat im Sommer 2016 nicht wie geplant für weitere 15 Jahre wiederzulassen; auch nach mehreren Versuchen kam unter den EU-Mitgliedstaaten die notwendige Mehrheit nicht zustande. Am Ende wusste sich die EU-Kommission nicht anders zu helfen, als die Entscheidung um 18 Monate zu vertagen…“ Aus den Grundinformationen bei BUND, siehe hier zu den Protesten und zu den nachfolgenden Vertagungen NEU: Bayer windet sich durch: Sammelklage von Glyphosat-Geschädigten in Australien abgewiesen, 160-Millionen-Vergleich von Monsanto in den USA weiterlesen »

Dossier zu/gegen Glyphosat

Stop Glyphosat

Bayer windet sich durch: Sammelklage von Glyphosat-Geschädigten in Australien abgewiesen, 160-Millionen-Vergleich von Monsanto in den USA
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Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„… Seit vielen Jahren beschneidet das konservative Bundesverwaltungsgericht Urteil um Urteil die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Jetzt kommt ein neues Urteil der Intransparenz-Fans aus Leipzig hinzu: Das Gericht entschied heute, dass anonyme Anträge nach dem IFG unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag nicht nur Name und Postadresse von Anstragsteller*innen verlangen, sondern ihnen Antworten auch per Post zusenden. Damit entfernt das höchste Verwaltungsgericht einen Grundpfeiler des Informationszugangs: Die Plattform FragDenStaat.de basiert auf der Annahme, dass Behörden Anfragen schnell und per E-Mail beantworten müssen. Der für Datenschutz (!) zuständige Senat im Gericht hält es für erforderlich, dass Antragsteller*innen ihre Daten herausgeben müssen, wenn sie Informationen von staatlichen Stellen erhalten wollen…“ Meldung von Arne Semsrott vom 21. März 2024 bei FragDenStaat.de, siehe mehr dazu weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung

Bundesverwaltungsgericht legt die Axt ans Informationsfreiheitsgesetz: Anonyme Anträge seien nach dem IFG unzulässig
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Cyberwar: Das Internet darf nicht für militärische Zweck genutzt werden! ›Wir müssen das Internet als globale und zivile Infrastruktur verteidigen‹
Digitalegesellschaft.de: Internet ist ein öffentliches GutDer stellvertretende Vorsitzende des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), Rainer Rehak, äußert sich im Interview in der Soz Nr. 09.2023 zum Problem Cyberwar: „… Meiner Meinung nach verzerrt die oft reißerische mediale Berichterstattung die Wirklichkeit. Bei Cyberwar denken die meisten Menschen an zwei, drei Hacker, die auf einen Knopf drücken und daraufhin explodiert in einem anderen Land ein Kernkraftwerk oder Züge entgleisen. Über das Infiltrieren der Netzwerke lässt sich zwar Schaden anrichten und Unsicherheit verbreiten, aber Aufklärung ist letztlich wichtiger, für die Militärs natürlich vor allem Informationen über die Fähigkeiten und Stellungen des Gegners. Sabotage und Spionage widersprechen sich in diesem Fall: Wer seine Zugangsmöglichkeiten nutzt, um Schaden anzurichten, kommt aus der Deckung und verliert damit seinen Zugang, weil eine einmal genutzte Sicherheitslücke in der Regel vom Angegriffenen geschlossen wird…“ Siehe mehr daraus weiterlesen »

Digitalegesellschaft.de: Internet ist ein öffentliches Gut

Cyberwar: Das Internet darf nicht für militärische Zweck genutzt werden! ›Wir müssen das Internet als globale und zivile Infrastruktur verteidigen‹
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Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„…. Politik und Behörden stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die Veröffentlichung von Gutachten zu verhindern. Ein solcher Ausnahmetatbestand sind Belange der inneren und äußeren Sicherheit. Das ist nachvollziehbar, sofern die notwendigen Kriterien wirklich erfüllt sind. Kaum verständlich ist der sogenannte „Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses” als Ausnahmetatbestand zur Begründung für die Geheimhaltung eines Gutachtens oder einer Studie. (…) Vollkommen unverständlich wird es, wenn sich öffentliche Auftraggeber auf geistige Eigentumsrechte berufen, um die Einsichtnahme und Veröffentlichung von Gutachten und Studien zu verhindern. (…) Der Bundestag muss Paragraf 5 des Urheberrechtsgesetzes so reformieren, dass alle behördeneigenen Gutachten und Studien zweifelsfrei als amtliche Werke anzusehen sind. (…) Gäbe es dann noch ein einheitliches Register für staatliche und staatlich beauftragte Gutachten und Studien, würde dies nicht nur allen Bürger*innen Wissen und Nachnutzung ermöglichen, sondern könnte vor allem auch gegenseitiges Lernen zwischen Behörden unterstützen und Doppelarbeit vermeiden helfen.“ Kolumne von Christian Humborg vom 31. Juli 2022 bei Netzpolitik.org weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung

Öffentliche Gutachten: Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!
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Ewig Geheim: Informationsfreiheitsgesetz gewährt Geheimdiensten eine „Bereichsausnahme“, jetzt soll die Geheimhaltung durch interne Anweisungen für alle Ewigkeit zementiert werden
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„Deutschland hat nur ein armseliges Informations-Freiheitsgesetz (IFG), verabschiedet im September 2005 von der rot-grünen Koalition. Armselig, weil es keineswegs die Verwaltung zur Transparenz zwingt, sondern zahlreiche Ausnahmen auflistet. So gewährt es den Geheimdiensten eine „Bereichsausnahme“ und befreit sie damit von der Auskunftspflicht. Zwei Monate nach der Verabschiedung des IFG zog Angela Merkel in das Kanzleramt ein, und seitdem ging es mit der Transparenz noch weiter bergab. Jetzt will sie sogar Geheimhaltung bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zementieren, durch interne Anweisungen, im Hinterzimmer fabriziert. Laut Gesetz sind in Deutschland nach 30 Jahren amtliche Unterlagen grundsätzlich offen. In einigen begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist um weitere 30 Jahre verlängert werden. Damit werden jetzt die Akten frei, die den Kalten Krieg und die „Entführung“ des Nazi-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann aus Argentinien im Mai 1960 betreffen. Die Eichmann-Akten des BND hatte ich bereits 2008 über eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht herausgeklagt, damals das erste Verfahren dieser Art. Doch ich hatte diese Bände geschwärzt erhalten. Das Amt Merkel wollte die maximale Sperrfrist von 60 Jahren ausnutzen. Die sind jetzt vorbei, und im Juni beantragte ich die kompletten Akten des BND. Die Registriernummern besitze ich ja. Der BND weiß, dass ich den Rechtsweg nicht scheue und schickte mir vier Bände mit einigen 2010 noch geschwärzten Dokumenten. Ansonsten hält man an der Geheimhaltung fest. Eine Veröffentlichung schade dem Wohl des Bundes und verrate die Methoden des Dienstes, heißt es pauschal auf den sog. „Entnahmeblättern“. (…) Das Kanzleramt hat die von mir beantragten Unterlagen aus den 1950er Jahren an das Bundesarchiv geschickt, aber die wurden mir in Koblenz nicht komplett vorgelegt. Es geht darin über die Rolle der neu gegründeten Bundeswehr in der NATO und die Abrüstungsvorschläge aus der Sowjetunion. In den Akten fand ich stattdessen Entnahme-Blätter, die die Geheimhaltung über die 60-Jahres-Frist verfügen. 2042 wolle man erneut prüfen. Also noch mal mindestens 84 Jahre nach Erstellung des Dokuments. Es bleibt abzuwarten, was die Gerichte dazu sagen werden. Ich werde sowohl gegen den BND als auch gegen das Kanzleramt einen Prozess anstrengen. Beim Bundesverwaltungsgericht kennt man den Fall ja schon. Sowohl die Prozesse als auch der Film wurden über Spenden finanziert.“ Beitrag von Gaby Weber vom 13. September 2020 bei Telepolis und neu dazu: [Transparenz im Umgang mit historischen Akten] Verschlusssache Wiederbewaffnung weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung

Ewig Geheim: Informationsfreiheitsgesetz gewährt Geheimdiensten eine „Bereichsausnahme“, jetzt soll die Geheimhaltung durch interne Anweisungen für alle Ewigkeit zementiert werden / Neu: [Transparenz im Umgang mit historischen Akten] Verschlusssache Wiederbewaffnung
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[Fünfteilige ZDF-Doku-Reihe] Schattenwelten: Geheime Mächte regieren die Welt
"Public Service Media and Public Service Internet Manifesto”Mit den Themen: „1. Auf den Schlachtfeldern der Zukunft – Es ist ein Krieg, den es offiziell gar nicht gibt: Im Schattenkrieg werden Konflikte ausgetragen, in denen Söldner, Hacker und Drohnen an die Stelle regulärer Armeen treten. 2. Der Kampf um die Wahrheit – Die öffentliche Meinung wird immer mehr polarisiert, gesteuert von Staaten und Konzernen – unter der Oberfläche des Sichtbaren. Ist diese gefährliche Entwicklung noch zu stoppen? 3. Das globale Gangster-Netzwerk – Mit illegalen Geschäften wird viel Geld verdient, Organisierte Kriminalität beeinflusst Politik und Wirtschaft, auch der Terror profitiert. Kann dieses globale Netzwerk zerstört werden? 4. Die neue Macht der Geheimdienste – Sie beeinflussen Regierungen und spionieren Länder aus, scheinbar ohne sich dabei an Gesetze halten zu müssen – und sind dabei fast unsichtbar. Werden Geheimdienste die neuen Supermächte? 5. Der Aufstieg der Mega-Konzerne – Vier Megakonzerne wachsen scheinbar grenzenlos und werden immer mächtiger. Sie sind im Fokus der Öffentlichkeit – doch stehen sie auch über dem Gesetz?“ Sendetermin aller fünf Folgen ist der 9. Dezember 2021 bei ZDFinfo. Videolänge jeweils ca. 42 Min. Auch bereits vorab in der ZDF-Mediathek unter ZDFinfo aufrufbar bis zum 8. Dezember 2026 weiterlesen »

"Public Service Media and Public Service Internet Manifesto”

[Fünfteilige ZDF-Doku-Reihe] Schattenwelten: Geheime Mächte regieren die Welt
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Digitale Nachhaltigkeit: Demokratie für das Netz
Digitale Nachhaltigkeit: Demokratie für das NetzDas World Wide Web sollte eigentlich ein Ort sein, an dem Informationen frei zugänglich sind. Ein Ort, an dem Wissen geteilt und gemeinsam genutzt werden kann. Weil die Monopolisierung im digitalen Raum immer weiter zunimmt, ist diese Vision allerdings längst in weite Ferne gerückt. Techkonzerne wie Google, Facebook oder Microsoft versuchen, Märkte an sich zu reissen, die Konkurrenz auszubooten und Nutzer:innen an sich zu binden. (…) Häufig verhalten sich die Techgiganten wie Dealer: Der erste Schuss ist gratis – wer aber erst einmal angefixt ist, kommt vom Stoff kaum mehr weg. Davon können Schulen seit der Pandemie ein Lied singen(…) In weniger privilegierten Weltregionen nutzen Konzerne die Abhängigkeit vom Internet noch schamloser aus. So bieten Internetprovider kostenlosen Anschluss für Schulen und Dörfer, wollen aber im Gegenzug Monopolanbieter werden und so die Preise willkürlich bestimmen. Auch Facebook zementiert die eigenen Monopolabsichten mit der kürzlichen Umbenennung in Meta. (…) All das verlangt nach Gegensteuer. Mit digitaler Nachhaltigkeit könnte das klappen. Dahinter steckt das Streben nach digitalem Wissen, das für alle zugänglich ist, etwa dank offener Software mit öffentlichem Quellcode. (…) Würde das Steuergeld in die Entwicklung offener Software investiert, entstünden nachhaltige Alternativen…“ Beitrag von Florian Wüstholz aus der WOZ Nr. 44/2021 vom 4. November 2021 zur Broschüre und Kampagne «Digitale Nachhaltigkeit / nachhaltige Digitalisierung» weiterlesen »

Digitale Nachhaltigkeit: Demokratie für das Netz

Digitale Nachhaltigkeit: Demokratie für das Netz
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„Public Service Media and Public Service Internet Manifesto” für die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Internets
"Public Service Media and Public Service Internet Manifesto”Das Manifest fordert die die Sicherung der Existenz, der Unabhängigkeit und Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Medien sowie die Schaffung eines Public Service Internet, damit öffentlich-rechtliche Medien in die Lage versetzt und mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden, um Online-Plattformen bereitzustellen, die einen gemeinwohlorientieren digitalen Auftrag haben. Das Manifest wurde von einer Gruppe internationaler Medienexpertinnen und -experten in einem mehrmonatigen Online-Diskussions- und -Kooperationsprozess erstellt. Auszug aus dem Manifest: „Die euphorischen Erwartungen an das Internet sind zerstört. Tatsache ist: Die dominierenden kommerziellen digitalen Plattformen gefährden die Demokratie. Trotz der faszinierenden Möglichkeiten, die das Internet der Gesellschaft und den einzelnen Mediennutzer:innen bietet, haben einige wenige global agierende Datenkonzerne eine beispiellose wirtschaftliche, politische und kulturelle Macht erlangt. So wie das Internet derzeit strukturiert und genützt wird, trennt und spaltet es, anstatt vertrauenswürdige, öffentliche Räume für die Kommunikation über Unterschiede, Vielfalt und Meinungsverschiedenheiten zu schaffen…“ Mehr als 1.000 Wissenschafter/innen aus den USA, Lateinamerika, Australien und Europa haben das Manifest bereits unterzeichnet – siehe dazu: „Wir fordern ein soziales Internet“. Mit einem Manifest fordern Medienfachleute aus aller Welt ein öffentliches, demokratisches Internet weiterlesen »

"Public Service Media and Public Service Internet Manifesto”

„Public Service Media and Public Service Internet Manifesto” für die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Internets / „Wir fordern ein soziales Internet“. Mit einem Manifest fordern Medienfachleute aus aller Welt ein öffentliches, demokratisches Internet
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Dossier

[FragDenStaat] Frontex übergeht EU-Parlament und treibt Geld von uns ein„… Die EU-Grenzschutzagentur Frontex muss nicht offenlegen, welche Schiffe sie im Mittelmeer einsetzt. Das entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch. Die NGO „Frag den Staat“ und die Juristin Luisa Izuzquiza von der lobbykritischen NGO „Corporate Europe“ hatten auf Auskunft geklagt. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung dafür, wie transparent die wachsende EU-Behörde künftig sein muss. (…) Es ist nicht das erste Mal, dass Frontex sich nicht in die Karten schauen lassen will. Schon 2016 hatte das Europäische Zentrum für Grund- und Verfassungsrechte (ECCHR) versucht herauszufinden, ob Frontex ab 2006 im „Hera“-Einsatz vor den Kanarischen Inseln womöglich Tausende Afrikaner rechtswidrig nach Mauretanien gebracht hatte, ohne dass diesen Gelegenheit zur Asylantragstellung gegeben worden wäre. Erst als das ECCHR rechtliche Schritte androhte, gab Frontex die fraglichen Dokumente „heftig zensiert“ frei, so das ECCHR. Das „Handbuch für den Operativen Plan“ etwa war auf 48 von 99 Seiten geschwärzt, der Evaluationsbericht für den „Hera“-Einsatz auf 21 von 26 Seiten. Die von Frontex selbst angelegte „Liste potenzieller Menschenrechtsverletzungen“ war gleich komplett aus den Akten entfernt worden. Frontex begründete die Schwärzungen gegenüber dem ECCHR genau wie heute mit einer „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“.“ Beitrag von Christian Jakob vom 27. November 2019 in der taz online. Siehe dazu neu: FragDenStaat: Frontex übergeht EU-Parlament und treibt Geld von uns ein weiterlesen »

Dossier zu Frontex gegen FragDenStaat

[FragDenStaat] Frontex übergeht EU-Parlament und treibt Geld von uns ein

FragDenStaat: Frontex übergeht EU-Parlament und treibt Geld von uns ein
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Dossier

Bargeld (Foto: Mag Wompel)„… em>Niemand braucht in Zukunft mehr hohe Gebühren zu fürchten, wenn er bei einer Behörde Auskünfte beantragt. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Anlass war eine Klage des Correctiv-Reporters Daniel Drepper und des freien Journalisten Niklas Schenck gegen das Bundesinnenministerium. Das Ministerium hatte den Reportern für eine Anfrage fast 15.000 Euro Gebühren berechnet. (…) Die Behörde hatte die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz in mehr als 60 Einzelfälle zerteilt und dafür statt der vorgesehenen höchstens 500 Euro insgesamt fast 15.000 Euro verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass dieses Vorgehen und die hohen Gebühren eine abschreckende Wirkung auf andere Bürger habe. Diese abschreckende Wirkung darf es laut Gesetz jedoch nicht geben. Deshalb habe das Innenministerium gegen das Informationsfreiheitsgesetz verstoßen. In Zukunft dürfen Anfragen maximal 500 Euro kosten…“ Beitrag von Markus Grill vom 20. Oktober 2016 bei CORRECT!V, siehe dazu neu: Verfassungsbeschwerde: Hohe Gebühren auf dem Prüfstand weiterlesen »

Dossier zu Informationsfreiheit und Gebühren

Bargeld (Foto: Mag Wompel)

Verfassungsbeschwerde: Hohe Gebühren auf dem Prüfstand
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Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„… Von Journalist:innen geliebt, von Behörden oft gehasst: Informationsfreiheitsgesetze (IFG) geben allen Bürger:innen das Recht, amtliche Informationen von staatlichen Stellen zu erhalten, ohne eine Begründung angeben zu müssen. Das Prinzip des Amtsgeheimnisses wurde damit in Deutschland aufgehoben; an seine Stelle treten Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Partizipation. So jedenfalls die Theorie. (…) Selten werden verwaltungsrechtliche Debatten so emotional geführt wie bei der Informationsfreiheit. Empirische Beiträge, welche Auswirkungen IFG-Anfragen in der Praxis haben, gibt es bisher nur wenige. (…) Fast alle Befragten gaben an, dass Behörden auf Anfragen hin zu wenig Informationen herausgeben. Auch die inhaltliche Bewertung der Antworten fiel eher negativ aus: Ganze 88 Prozent sind der Meinung, dass die Informationen aus IFG-Anfragen nicht zeigen, dass die Politik gute Arbeit macht – eine erschreckend hohe Zahl. (…) Informationsfreiheit stärkt Demokratie – dieser These stimmen ganze 95 Prozent der Befragten zu. Das demokratische Potenzial kann und sollte aber noch weiter ausgeschöpft werden. Vermehrte proaktive Veröffentlichung, Gebührenfreiheit und eine erhöhte Bekanntheit von IFG sind nur einige Möglichkeiten. Dass mit Bayern, Niedersachsen und Sachsen drei Bundesländer noch gar kein IFG haben, ist nicht zeitgemäß. Es ist Zeit, dass deutsche Behörden ihre Angst vor IFG verlieren. Verwaltungen müssen konsequent anfangen, IFG-Anfragen als integralen demokratischen Bestandteil ihrer Arbeit zu sehen…“ Gastbeitrag von Lea Pfau vom 11. März 2021 bei Netzpolitik.org weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung

Informationsfreiheit: Was wir von Behörden wissen wollen
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Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex
Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 5. Februar 2021Nach Informationsfreiheitsanfragen hat die EU-Grenzagentur über hundert Präsentationen herausgegeben, in denen zum großen Teil Firmen ihre militärischen Technologien zur Sicherung europäischer Außengrenzen bewerben. Einsätze zur Migrationsabwehr erfolgen mit Drohnen, Satelliten, hochauflösenden Kameras und Radargeräten, Muster- und Verhaltenserkennung sowie bleifreier Munition. Das ZDF Magazin Royale hat heute Abend die „Frontex Files“ veröffentlicht: Ein Konvolut aus mehr als Hundert Präsentationen, die ein paar Dutzend Hersteller von Überwachungstechnologie in den vergangenen vier Jahren bei der EU-Grenzagentur gehalten haben. (…) Mit der Plattform FragDenStaat wird Izuzquiza von Frontex nach einer verlorenen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 24.000 Euro verklagt. Die Agentur sollte Auskunft geben, welche seegehenden Einheiten sie zur Migrationsabwehr im Mittelmeer einsetzt. Mit den Namen der Schiffe wollten die Aktivist:innen nachverfolgen, ob diese an illegalen Zurückschiebungen nach Libyen beteiligt sind. Jetzt liegen auf den Servern von Frag den Staat die „Frontex Files“. (…) Seit mehreren Jahren nutzt Frontex bereits Satellitenüberwachung und Drohnen und gibt dafür viele Hundert Millionen Euro aus. Mit EUROSUR betreibt Frontex ein Netzwerk, das Vorkommnisse an sämtlichen EU-Außengrenzen zusammenträgt. Mit der „technischen Vorausschau“ soll dieses Inventar nun ausgeweitet werden. (…) Insgesamt enthalten die „Frontex Files“ Dokumente zu 17 „Industrietagen“ oder ähnlichen Veranstaltungen in Warschau. Die eingeladenen Firmen ermöglichen daher einen guten Überblick, wer an der europäischen Migrationsabwehr derzeit besonders verdient…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 05.02.2021 bei Netzpolitik mit ausführlicher Analyse der Informationen, siehe auch das Video der Sendung ZDF Magazin Royale vom 5. Februar 2021 weiterlesen »

Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 5. Februar 2021

Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex
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Aufklärung des „Schwarzen Donnerstag“ angestrebt: EU-Richter fällen bedeutendes Urteil
I survived Stuttgart 21Am Europäischen Gerichtshof fiel heute ein bedeutendes Urteil im Streit um Stuttgart 21. Es geht auch um den umstrittenen Polizeieinsatz am sogenannten „Schwarzen Donnerstag“. Am 30. September 2010 erlebt Stuttgart ein als „Schwarzer Donnerstag“ in die Geschichte eingegangenes Drama. Bei Protesten gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 kam es zu einem 2015 als rechtswidrig eingestuften Polizeieinsatz im Schlossgarten mit verheerenden Folgen. Hunderte Menschen wurden verletzt. Nun gab es ein Gerichtsurteil, das die anschließenden Diskussionen noch einmal hochkochen lassen könnte. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, müsse das Land Baden-Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen auch interne Informationen veröffentlichen. Vorausgegangen war dem Urteil ein Streit um die Herausgabe von Dokumenten zu Stuttgart 21. Kritiker des umstrittenen Bahnprojekts erhoffen sich, dass die Dokumente die Vorgänge rund um den Polizeieinsatz am „Schwarzen Donnerstag“ aufklären können. Kritiker verlangten vom Land Baden-Württemberg, mehrere Dokumente um Stuttgart 21 zur Verfügung zu stellen. In einem Verfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatten die Kläger sich auf die Umweltinformationsrichtline bezogen. Das Gericht hatte daraufhin im Mai 2019 den EuGH gebeten, Detailfragen der Richtline zu klären – etwa wann und wie interne Mitteilungen einer Behörde geschützt sind. (…) Die Behörde könne der Auffassung sein, „dass solche Informationen angesichts der seit ihrer Erstellung vergangenen Zeit nicht mehr vertraulich sind“. Damit bereitete der EuGH den Weg für eine mögliche Zugänglichmachung zu den geforderten Unterlagen…“ Artikel von Julia Thielen vom 21.01.2021 bei echo24.de, siehe dazu: Brutaler Einsatz gegen S21-Protest: »Müssen aufdecken, was damals tatsächlich geschah« weiterlesen »

I survived Stuttgart 21

Aufklärung des „Schwarzen Donnerstag“ angestrebt: EU-Richter fällen bedeutendes Urteil / Brutaler Einsatz gegen S21-Protest: »Müssen aufdecken, was damals tatsächlich geschah«
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