EU-Kommission will Internetveröffentlichung von Schriftsätzen zur Vorratsdatenspeicherung unterbinden
„Im April diesen Jahres habe ich die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil sie die Herausgabe eines Rechtsgutachtens und von Schriftsätzen betreffend die fatale EU-Richtlinie zur flächendeckenden Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten verweigerte (Az. T-188/12). Das Rechtsgutachten musste die Kommission inzwischen herausgeben, und hinsichtlich der im abgeschlossenen Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gewechselten Schriftsätze steht die Herausgabeverweigerung durch die EU-Kommission im krassen Gegensatz zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Offenbar ist es der EU-Kommission nicht recht, dass ihre aussichtslosen Geheimhaltungsversuche an das Licht der Öffentlichkeit gelangen. Sie hat mich nun ultimativ aufgefordert, binnen drei Tagen ihre Klageerwiderung und sogar meine eigene Klageschrift aus dem Internet zu löschen…“ Bericht von Patrick Breyer vom 12. Oktober 2012 in seinem Blog externer Link – mit allen Dokumenten
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