„
Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig
Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt…“ Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. April 2014 dokumentiert bei Malte Spitz, das Urteil im Wortlaut ebd. u.a. sowie
neu: Kommentar von Meinhard Starostik vom 08.04.2014 bei Digitalcourage / Artikel von Wolfgang Lieb vom 9. April 2014 bei den Nachdenkseiten
weiterlesen »