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… Die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung im Notstandsgesetz „Data Retention and Investigatory Powers Act“ (Dripa) sind unrechtmäßig. Die Klausel lege nicht „klar und präzise“ dar, unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden auf Verbindungs- und Standortdaten zugreifen könnten, urteilte der britische High Court am Freitag. Es werde vor allem nicht deutlich, wie der Zugang nur dann möglich sein solle, wenn klar definierte schwere Straftaten abgewehrt und aufgeklärt werden sollen. Weiter rügte der High Court, dass ohne Richtergenehmigung auf die Daten zugegriffen werden könne. Prinzipiell wollen die Richter aber nicht ausschließen, dass eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung legal sein könnte. Zumindest erkennen sie im Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Gegensatz zu Datenschützern kein grundsätzliches Verbot…“ Beitrag von Stefan Krempl und Axel Kannenberg bei heise online vom 17. Juli 2015. Dazu
neu: Sicherheitshysterie nach britischem Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung: „Tausende Leben in Gefahr“. Beitrag von Constanze Kurz bei netzpolitik.org vom 20. Juli 2015
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