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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Aufhebung mehrerer europäischer Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung und fordert einen endgültigen Verzicht auf eine Einführung in Deutschland. In dieser Woche sind in Bulgarien [1] und in den Niederlanden [2] die nationalen Gesetze zur anlasslosen Aufzeichnung von Verbindungsdaten aller Telefon- und Internetnutzer von den Verfassungsgerichten aufgehoben worden. Darüber hinaus hat der EU-Innenkommissar seine Pläne zur Vorlage einer neuen EU-Richtline aufgegeben [3]…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 13. März 2015, dokumentiert beim Schattenblick
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