„Mit ihrem Album „Befehl von ganz unten“ konnten Deichkind ihren bislang größten Charterfolg feiern. Das fünfte Studioalbum der Hamburger Elektropunk und Hip Hop Band kletterte in kurzer Zeit bis auf Platz 2. Doch in der gleichen Hochgeschwindigkeit, in dem der Titel der Singleauskopplung „Leider geil“ in die Alltagssprache überging, knallten bei einem Arbeitgeber wegen eines Deichkinds-Songs alle Sicherungen durch. Im Mai postete ein Beschäftigter aus dem Kreis Herford den „Bück dich hoch“-Song auf seiner Facebook-Seite und schrieb dazu: „Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends.“ Und erhielt postwendend die fristlose Kündigung. Begründung seines Arbeitgebers: Die besungenen Arbeitsbedingungen („Halt die Deadline ein, so ist’s fein! Hol‘ die Ellenbogen raus, burn dich aus!“) würden mit denen gleichgesetzt, die im Betrieb herrschen…“ Das Interview von Romin Khan in ver.di Publik – Ein Gespräch mit der Band Deichkind über den Zwang zur Selbstoptimierung, gekündigte Fans auf Facebook und die Kraft karnevalistischer Bühnenshows
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