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… In dem Rechtsstreit zwischen dem österreichen Datenschutzaktivisten Max Schrems und Facebook hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden, dass die vor rund 15 Jahren ergangene „Safe Harbor“ Entscheidung der EU-Kommission ungültig ist. Die Entscheidung bildete bislang die rechtliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten, wo US-Unternehmen wie Facebook diese Daten speichern und verarbeiten. Sie besagte im Kern, dass in den USA ein angemessenes Schutzniveau für die Daten von Nutzerinnen und Nutzern aus der EU herrsche. Dieser pauschalen Annahme hat der EuGH nun vor dem Hintergrund der anlasslosen Massenüberwachung durch die NSA eine klare Absage erteilt…“ Beitrag bei der Digitalen Gesellschaft vom 6. Oktober 2015 sowie Reaktionen und Hintergründe.
Neu: Safe Harbor: EU-Abgeordnete lehnen Flickschusterei bei Datentransfers ab. Beitrag von Volker Briegleb bei heise online vom 12. Oktober 2015
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