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Versicherte sind verpflichtet, ihren Versicherungsschutz ab dem 1. Januar 2014 mit der von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nachzuweisen. Es besteht kein Anspruch gegen die Krankenkassen, einen anderweitigen Versicherungsnachweis ausgestellt zu bekommen. Dies entschied das Berliner Sozialgericht in einem Urteil, das noch vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden kann…“ Artikel von Detlef Borchers vom 18.11.2013 bei heise news. Siehe dazu: Sozialgericht Berlin hält elektronische Gesundheitskarte für verfassungsgemäß – wir sagen weiter NEIN! zur eGk
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