„… Wenn man mich jetzt jemand fragen würde, wo stehe ich inhaltlich mit der Klageschrift, welche Fortschritte konnten in jüngster Zeit erzielt werden, dann würde ich antworten, es geht nun immer mehr um das Modell der Datenbanken und das Datenbanksystem der elektronischen Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur und damit um das Rückgrat des informationellen Systems. Die Stärken und Gefahren des eGK/TI-Systems liegen gleichermaßen in den eigenen Datenbanken und im weltweiten Datenspeicher. Denn beide Speichersysteme können miteinander über die gebildeten Metadaten und anonymisierten Sekundärdaten in Beziehung gesetzt werden…“ Aus der Klagebegründung von Rolf D. Lenkewitz vom 12. Juli 2015, der Gerichtstermin zu dieser Klage findet beim Sozialgericht Augsburg am Mittwoch, den 1. Februar 2017 statt. Neu dazu:
Ausschreibung des EGK Rechtshilfefonds: Verfahren zum Thema Elektronische Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur soll finanziell unterstützt werden. Antragsfrist verlängert bis 31.07.2017 weiterlesen »