Dossier
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… Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen, im Gesundheitswesen passiert derzeit etwas Aussergewöhnliches: Über 40% der niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte verhalten sich nicht gesetzestreu und verweigern den Anschluss ihrer Praxen an die sogenannte Telematik-Infrastruktur. Und ein großer Anteil derer, die ihre Praxen unter Zwang haben anschliessen lassen, lehnen die Telematik-Infrastruktur trotzdem ab. (…) Im Juli werden tausende Ärzte Widerspruch einlegen gegen die erste kassenärztliche Abrechnung, die den 1%-Abzug ausweist. Ich selbst werde dem Widerspruch den Text in der Anlage als Begründung beifügen. Der Titel lautet: ‚Mein ärztliches Gewissen und die Arztgeheimnis-Cloud‘ (…) Diese Cloud ist anders als jede andere. Hier werden nicht Fotos gespeichert oder Musik oder Filme, sondern die intimsten und persönlichsten Informationen über Menschen. Patientenakten unterliegen aus guten Gründen dem Arztgeheimnis. Daher nenne ich die Cloud die Arztgeheimnis-Cloud. Das Gesundheitsministerium und die IT-Firmen sprechen von ‚Zentraler Telematik-Infrastruktur‘ und von der ‚elektronischen Patientenakte‘. Wie viele Prozent der Patient*innen verstehen diese Begriffe? Kann der Datenschutz bei dauerhafter zentraler Speicherung gewährleistet werden?…“ Öffentlicher Brief von Wilfried Deiss, Hausarzt-Internist, bei patientenrechte-datenschutz.de vom 30. Juni 2019. Siehe dazu:
TI-Verweigerung unter Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen: Mehrere Musterklagen gegen Honorarabzug beim Sozialgericht Stuttgart anhängig weiterlesen »