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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will das Verfassungsschutzgesetz reformieren, dabei aber Befürchtungen ausräumen, der Staat dringe immer tiefer ins Privatleben seiner Bürger ein. Um Terrorgefahren, aber auch Rechts- und Linksextremismus früher abwehren zu können, sollen Verfassungsschützern Onlinedurchsuchungen auf Smartphones und Rechnern erlaubt werden. Bisher darf das nur das Bundeskriminalamt. Auch die Infiltration von Messengerdiensten und Gamingplattformen müsse dem Dienst möglich werden, hieß es am Dienstag im Bundesinnenministerium. Besonders kontrovers ist das Vorhaben, auch Daten von Kindern unter 14 Jahren beim Verfassungsschutz zu speichern. Bisher ist das nur bei Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt. „Nach unserer Erfahrung sind immer mehr Kinder und Jugendliche beispielsweise im dschihadistischen Umfeld unterwegs“, sagte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans-Georg Engelke, am Dienstag in Berlin. Er verwies auf die „erhebliche Zahl“ von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich radikalisiert oder der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen hätten…“ – so beginnt der Artikel „Überwachung im Kinderzimmer“ von Constanze von Bullion am 27. März 2019 in der Süddeutschen Zeitung online über die Ausbaupläne für die V-Männer Vereinigung des Innenministeriums. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag – und einen Bericht samt Kommentar über den Ausbau des Verfassungsschutzes in Brandenburg, wo Seehofer nicht regiert. Neu:
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