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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und mehr als 300 Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von BA und jeweiligem kommunalen Träger (Landkreis / kreisfreie Stadt) verfügen über Daten von mehreren Millionen Menschen in Deutschland, darunter aus Arbeitsverträgen, Einkommensnachweisen, Kontoauszügen, medizinische Daten, Meldebescheinigungen, Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen u.a.m.. Seit 18.07.2018 ist bundesweite die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) in den Jobcentern abgeschlossen. (…)Wie es aktuell um den Schutz dieser Daten bestellt ist, das versucht die Linksfraktion im Bundestag mit einer Kleine Anfrage zu klären. Die Antwort der Bundesregierung vom 13.07.2018 (Bundestagsdrucksache 19/3412) lässt aber durch ihre Allgemeinheit viele Fragen weiter offen. Jessica Tatti, Bundestagsabgeordnete der Linken, hat in einem Beitrag auf der Homepage der Linksfraktion im Bundestag u. a. scharf kritisiert, “dass sowohl die IT-Systeme der BA als auch der Scanzentren nur auf Basis des IT-Grundschutzes (EU ISO 27001) gesichert sind. Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt diese Zertifizierung nur ein ‘Minimum dessen dar, was in jedem Fall vernünftigerweise an Sicherheitsvorkehrungen umzusetzen ist’. Angesichts der Sensibilität der in der eAkte gespeicherten Daten, ist ein reines Mindestmaß an Datenschutz völlig unzureichend und muss dringend auf das bestmögliche Schutzniveau angehoben werden, um dem Recht der Arbeitssuchenden auf Datensicherheit gerecht werden zu können.” Darüber hinaus kritisiert sie, dass die BA einen externen Dienstleister, dieDeutsche Post E-POST Solutions GmbH, mit dem Scannen vertraulicher Daten beauftragt hat und diese wiederum in den Scanzentren Leiharbeiter*innen zum Verarbeiten, Scannen und Lagern der Dokumente einsetzt. MdB Tatti stellt fest: “Der zeitlich begrenzte Einsatz von Leiharbeiter*innen ist inakzeptabel, weil die Scanzentren eine dauerhafte Aufgabe übernommen haben. Ein guter Datenschutz kann nur gewährleistet werden, wenn die Beschäftigten der Scanzentren ein festes Arbeitsverhältnis haben und intensiv zum Datenschutz geschult werden.”…“ Beitrag vom 21. Juli 2018 von und bei dieDatenschützer Rhein Main, er bezieht sich auf die Bundestagsdrucksache 19/3412 vom 13. Juli 2018. Siehe dazu: Das große Scannen: Was darf in die elektronische Akte der Jobcenter?
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