Die Arbeitsagentur und ihre „Kundendaten“

Nach Geflüchteten sind folgerichtig die „Faulen“ dran: Union, FDP & Rechte fordern „Bezahlkarte“ und Arbeitszwang für Bürgergeldbeziehende

Dossier

Delikt ArbeitslosNachdem die Bezahlkarte nun bei den Geflüchteten durchgesetzt wurde, kommen die ersten Forderungen auf, die Bezahlkarte auf Bürgergeldbeziehen auszuweiten. „Missbrauch staatlicher Hilfen würde man so entgegenwirken“. Für Bezahlkarten im Bürgergeld (und überhaupt) gibt es keinen sachlichen und nachvollziehbaren Grund, außer die pure Freude daran, armen Menschen das Leben maximal schwer zu machen, deren Menschenrechte mit Füßen zu treten und sie maximal diskriminieren zu wollen. Auch dürfte eine Bezahlkartengewährung juristisch nicht haltbar sein. Dazu eine erfreulich klare und richtige Stellungnahme von dem Geschäftsführer Markus Biercher von der Arbeitsagentur Nord. Hier ist eine absolut klare Position von der Bundesregierung zu erwarten.“ Aus dem Thomé Newsletter 08/2024 vom 03.03.2024 – siehe eine weitere Bewertung und historische Hintergründe. NEU: Bürgergelddebatte: Schuften wie im Frühkapitalismus? weiterlesen »

Dossier: Union, FDP & Rechte fordern „Bezahlkarte“ und Arbeitszwang für Bürgergeldbeziehende

Delikt Arbeitslos

Bürgergelddebatte: Schuften wie im Frühkapitalismus?
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Bundesagentur startet Vermögens- und Betrugsfahndung: Jobcenter durchleuchten verstärkt Bürgergeldeziehende

Dossier

Vorsicht Schnüffler!Die Jobcenter sind dazu angehalten, Hartz IV Bezieher verstärkter zu kontrollieren. Die Behörden wollen nun verschwiegendes Einkommen und Vermögen aufspüren. Ein Bericht der Internen Revision der Bundesagentur weist dazu an, dass Hartz IV Beziehende grundsätzlich Angaben über „Art, Höhe und Anlagekonditionen“ ihrer Kapitalvermögen offenlegen müssen. Das galt bisher nur bei Zinseinnahmen ab 100 Euro jährlich. (…) Nach Ansicht der Internen Revision könnten sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase bereits hinter geringen Zinseinnahmen größere nicht gemeldete Vermögenswerte verstecken. (…) Betroffene von Hartz IV, die Vermögen nicht gemeldet haben, müssen mit Sanktionen, Sperren und Rückerstattungsforderungen rechnen. Auch sind Strafanzeigen wegen Sozialleistungsbetrug möglich…“ Beitrag von Jan Heinemann vom 06.02.2022  bei gegen-hartz.de und dazu NEU:  Bürgergeld: Diese Auskünfte dürfen die Jobcenter nicht verlangen weiterlesen »

Dossier zur Vermögens- und Betrugsfahndung bei Bürgergeldeziehenden

Vorsicht Schnüffler!

Bürgergeld: Diese Auskünfte dürfen die Jobcenter nicht verlangen
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Job Center Oldenburg versendet an Arbeitgeber einen „Petz-Fragebogen“ („nur“?) zur Bewerbungskontrolle
Delikt ArbeitslosDann ist mir der verlinkte „Petzbogen“ den das JC Oldenburg an Arbeitgeber versendet, untergekommen. Es wird in diesem nicht nur gefragt, ob sich jemand auf eine zugewiesene Stelle beworben hat, sondern auch warum jemand nicht „persönlich geeignet“ ist, ob und welche gesundheitlichen Einschränkungen geltend gemacht wurden, sowie Fragen zu Lohn und Gehalt, zu Arbeitswegen oder auch „sonstigen Gründen“. Kurzbewertung: bei dem Bogen handelt es sich um eine Aufforderung zum Petzen durch Arbeitgeber. Eine Reihe der harmlos klingenden Fragen, die ja auch nur gestellt werden „um die Anforderung von Ihnen als Arbeitgeber in Zukunft genauer zu berücksichtigen“, dienen genau nicht dafür, das Arbeitgeberprofil zu schärfen, sondern Voraussetzungen zu suchen und zu schaffen um Sanktionen durchführen zu können. Hier geht es zu dem Petzbogen…“ Aus dem Thomé Newsletter 19/2024 vom 16.06.2024 („„Petzbogen“ aus Oldenburg“) weiterlesen »

Delikt Arbeitslos

Job Center Oldenburg versendet an Arbeitgeber einen „Petz-Fragebogen“ („nur“?) zur Bewerbungskontrolle
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Vorsicht Schnüffler!Hausbesuche bei Bürgergeld-Beziehern finden nach wie vor statt. Der Ermittlungsdienst der Jobcenter prüft dabei, ob beispielsweise die gemachten Angaben des Leistungsbeziehenden zu einer Wohngemeinschaft statt einer Bedarfsgemeinschaft richtig waren. Immer wieder überschreiten die Jobcenter dabei ihre gesetzlichen Befugnisse. (…) Das Bundesarbeitsministerium musste dann die BA dazu auffordern, diese Weisung umgehend zurückzunehmen. (…) Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Jobcenter ihre Befugnisse immer wieder überschreiten. So musste das Oberverwaltungsbericht in Thüringen urteilen, dass “verdeckte Beobachtungen durch Außendienstmitarbeiter generell unzulässig” sind (AZ: 1 KO 527/08). Die Richter bestätigten, dass es an einer “gesetzlichen Grundlage fehlt”, und ein Verfassungsverstoß vorliegt. Denn durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG wird das Persönlichkeitsrecht geschützt…“ Beitrag von Jan Heinemann vom 03.03.2024 in gegen-hartz.de weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!

Observationen von Bürgergeld-Beziehern durch Jobcenter rechtswidrig
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Jagd auf kranke Überflüssige

Dossier

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Hartz-IV-Empfänger, die häufiger krank sind, müssen sich einem Zeitungsbericht zufolge auf schärfere Kontrollen der Jobcenter gefasst machen. Künftig kann das Jobcenter wohl Atteste fordern und Leistungen kürzen, wenn es glaubt, dass eine Krankheit nur vorgeschoben ist….“ Artikel in der Berliner Zeitung online vom 08.04.2013 („Jobcenter will kranke Hartz IV-Empfänger schärfer kontrollieren“), siehe dazu NEU: Wenn dem Jobcenter das „normale“ Attest vom Arzt nicht ausreicht weiterlesen »

Dossier zur Jagd auf kranke Überflüssige

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Wenn dem Jobcenter das „normale“ Attest vom Arzt nicht ausreicht
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Dossier

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016SWR-Recherchen haben ergeben: Datensammler verkaufen persönliche Informationen aus der Jobbörse der Arbeitsagentur weiter – auch an eine Firma aus Baden-Württemberg. Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) gehört zu den größten Jobportalen Deutschlands. Wer sich auf eine der knapp 1,1 Millionen Stellenangebote bewirbt, erhofft sich viel davon. Und gibt viel von sich preis: persönliche Daten, den kompletten Lebenslauf, Schul- und Arbeitszeugnisse. Daten, mit denen sich Geld verdienen lässt, wenn sie in die falschen Hände geraten. Erkannt hat das offenbar auch ein Mann aus Berlin. Die Ergebnisse wochenlanger Nachforschungen von Reportern des SWR-Politikmagazins „Zur Sache Baden-Württemberg“ und des Rechercheteams des SWR zeigen, dass er und mindestens eine weitere Person die Daten weiterverkaufen…“ Beitrag von Judith Brosel, Jürgen Rose und Nick Schader vom 2.5.2019 beim SWR und nun eine Petition dagegen: Open Data: Arbeitsagentur kämpft gegen offene Schnittstelle weiterlesen »

Dossier „Wie Datenhändler die Jobbörse missbrauchen“

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Open Data: Arbeitsagentur kämpft gegen offene Schnittstelle
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NRW-Polizei setzt Drohne gegen Sozialleistungsbetrug ein
CDU (Kohl): "Wer betüegt fliegt"„… Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine Drohne beschafft, um „bandenmäßig strukturierte Tätergruppierungen“ beim Erschleichen von Sozialleistungen zu überführen. Das teilte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit. Das über den EU-Fonds für Innere Sicherheit finanzierte Gerät ist demnach zur Verfolgung von „Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger“ in Nordrhein-Westfalen bestimmt. (…) Der Einsatz der von der EU finanzierten Drohne erfolgt in der neu gegründeten „Kommission Organisierte Kriminalität“ (KOK), der außer dem BKA die Bundespolizei, der Zoll sowie verschiedene Landeskriminalämter angehören. (…) In der vom BKA eingereichten Projektbeschreibung für den „KOK-Prozess 2.0“ verwiesen die Antragssteller darauf, dass bereits 2015 einzelne Jobcenter entsprechende Verdachtsfälle eines „organisierten Leistungsbetruges durch Unionsbürger“ gemeldet hätten. Dabei würden „gezielt eigene Landsleute aus südosteuropäischen EU-Staaten“ nach Deutschland gebracht. Es ist jedoch weiterhin unklar, in welchen Szenarien die Drohne diesbezüglich für Aufklärung sorgen soll. Denkbar ist, dass die Polizei Arbeitsstätten ausspäht, in denen Menschen ohne Sozialversicherungsabgaben beschäftigt werden. Womöglich wird auch aus der Luft beobachtet, ob vom Jobcenter gemeldete Leistungsempfänger in Wahrheit einer Tätigkeit nachgehen. (…) Gemäß dem geplanten neuen Versammlungsgesetz wäre ihr Einsatz auch im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen erlaubt.“ Beitrag von Matthias Monroy vom 26. Juli 2021 bei Telepolis weiterlesen »

CDU (Kohl): "Wer betüegt fliegt"

NRW-Polizei setzt Drohne gegen Sozialleistungsbetrug ein
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Während der Corona-Pandemie haben meldepflichtige Verstöße enorm zugenommen. Die Zahl der meldepflichtigen Datenschutzverstöße bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern haben seit Beginn der Corona-Pandemie stark zugenommen. (…) Die Zahl der Meldungen sind demnach im ersten Halbjahr 2021 um rund 64 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gestiegen. Vergleicht man das erste Quartal 2021 mit dem ersten Quartal 2020, also dem Beginn der Pandemie in Deutschland, so lag die Steigerung sogar bei gut 75 Prozent. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 6326 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemeldet, 2021 waren es schon im ersten Halbjahr 4948 Fälle. Die Datenschutzverstöße treten zum Beispiel bei den zentral verwalteten informationstechnischen Verfahren auf. Den Großteil der Meldungen im Jahr 2020, rund 85 Prozent, sind jedoch auf Fehlversendungen durch die Poststellen vor Ort zurückzuführen…“ Artikel von Lisa Ecke vom 15.07.2021 im ND online weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Mehr Datenschutzverletzungen in Jobcentern
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Zwischen September 2019 und Juni 2021 hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bislang sieben Rundschreiben zum Datenschutz an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) auf der Homepage des BfDI veröffentlicht. In diesen Rundschreiben werden eine Fülle von datenschutzrechtlichen Themen angesprochen, die in der Praxis häufig auftreten und bei denen es – nicht immer, aber immer wieder – zu Fehlern, Übergriffigkeiten und rechtswidrigem Handeln von Beschäftigten in den Jobcentern kommt. Die Rundschreiben des BfDI sind daher auch für Menschen, die Leistungen nach SGB II beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, eine wichtige Informationsquelle. Nachstehend fassen wir zusammen, zu welchen Themen die jeweiligen Rundschreiben des BfDI informieren…“ Infos vom 14.7.2021 von und bei dieDatenschützer Rhein Main weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht nützliche Rundschreiben zum Datenschutz in den Jobcentern (gemeinsamen Einrichtungen)
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Vorsicht Schnüffler!Obwohl keine Weisung der Bundesagentur für Arbeit hierzu existiert, durchstreifen einige Jobcenter-Sachbearbeiter das Internet, um sich über ihre “Kunden” zu informieren. Aufgrund von Online-Recherchen der Mitarbeiter wurden Hartz IV Bezüge bereits gestrichen. (…) Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit existiert hierzu nicht. Im Gegenteil, die oberste Bundesbehörde verbietet sogar ein solches Vorgehen. Dennoch: „Bei Missbrauch akzeptiert das Sozialgericht die Recherche in sozialen Netzwerken, obwohl die Bundesagentur für Arbeit dies verbietet“, erklärte schon einmal der Leiter des Jobcenters in Düren, Karl-Josef Cranen gegenüber dem Magazin von “Correctiv”. Auf Nachfrage ruderte der Jobcenterleiter dann wieder zurück: „Der Sachverhalt hat sich doch anders dargestellt: Der späteren Rückforderung von Leistungen lag eine anonyme Anzeige zu Grunde.“ Eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragte in NRW betont, dass ein Durchleuchten von Hartz IV Beziehern im Internet oder bei Facebook nicht gerechtfertigt sei. (…) Das Interesse der Sachbearbeiter in den Behörden ist offenbar groß. Immer wieder wandten sich kommunale Jobcenter an den Datenschutzbeauftragten, um anzufragen, ob gewonnene Daten aus dem Internet in welcher Form verwendet werden können. Teilweise wurden die Anfragen sogar telefonisch gestellt…“ Meldung vom 29.07.2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!

Hartz IV: Jobcenter-Mitarbeiter schnüffeln bei Facebook und Co
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Dossier

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bzw. in welcher Form Jobcenter Kontoauszüge von Antragstellern erheben dürfen. Die Frage ist deshalb so relevant, weil Kontoauszüge teilweise sehr sensible Daten enthalten können, etwa besondere Warenbezeichnungen, Hinweise auf Straf- und Bußgeldzahlungen, Aussagen über bestimmte Parteizugehörigkeiten und besondere Arten personenbezogener Daten etc. Insgesamt können Kontoauszugsinformationen auch ein recht umfangreiches Bild über den Kontoinhaber vermitteln. Gleichwohl dürfen und müssen Jobcenter in vielen Situationen die Vorlage von Kontoauszügen verlangen. (…) Rund um die Kontoauszüge hat sich mit der Zeit eine relativ konkrete Ausgestaltung dieses Erforderlichkeitsprinzips ergeben, die nicht nur durch interne Arbeitsanweisungen der Jobcenter sondern auch durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…) und Äußerungen der Datenschutzaufsichtsbehörden geprägt ist…“ Rechtliche Erläuterungen von Sven Venzke-Caprarese vom 29. Mai 2017 bei den datenschutz-notizen. Siehe u.a. Infos zur Rechtsgrundlage und neu: Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden weiterlesen »

Dossier: Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen?

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„Eine Frau, die im Bezug von Leistungen nach SGB II stand und wieder Arbeit gefunden hatte, die ihr ein Leben ohne „Hartz IV“ möglich machte, teilte dies dem Jobcenter Frankfurt auf einem von diesem bereitgestellten Formular („Veränderungsmitteilung“) mit. Sie erhielt dann die Aufforderung, dem Jobcenter ihren neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. In einer Beschwerde beim Bundesdatenschtzbeauftragten erklärte sie, dass nach ihrer Ansicht „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Jobcenters… der vollständige Arbeitsvertrag nicht erforderlich“ ist. Weiter erklärte sie: „Auf die Schwärzung nicht relevanter Passagen im Arbeitsvertrag hat das Jobcenter Frankfurt nicht hingewiesen, noch hat es den Hinweis gegeben, dass die erforderlichen Nachweise auf andere Weise erbracht werden können, sofern das überhaupt leistungsrechtlich erheblich ist.“ Nach Prüfung des Sachverhalts und des Behördenhandelns stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte in einem Schreiben an die Beschwerdeführerin u. a. fest: „… sehe ich die standardmäßige Anforderung der vollständigen Arbeitsverträge aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch… Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich ggf. um ein umfangreiches Dokument mit vielen Einzelinformationen, die für die Beendigung des Leistungsbezugs nicht erforderlich sind. Hinzu kommt, dass diese Daten in einen zukünftigen Zeitraum fallen, der außerhalb des Leistungsbezugs liegt… In Fällen wie Ihren, in dem keine Überbrückungshilfen beantragt wurden, sollte es möglich sein, die Betroffenen zum Nachweis genau der zu prüfenden Punkte aufzufordern mit dem Hinweis, dass der Nachweis z. B. Durch Vorlage des Arbeitsvertrags (mit Schwärzungen) oder einer Arbeitgeberbescheinigung oder auch eines Kontoauszugs (für den Mittelzufluss) erbracht werden kann… Ich habe dem Jobcenter meine vorstehende Rechtsauffassung mitgeteilt und um zukünftige Beachtung gebeten…“ Bericht vom 5. Mai 2020 von und bei ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ (ddrm) (mit Link zur Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten im Wortlaut) weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Jobcenter Frankfurt: Bundesdatenschutzbeauftragter rügt Forderung nach Vorlage vollständiger Arbeitsverträge
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15 Jahre Agenda 2010 mit Angst-Armut-Niedriglohn – auch ein datenschutzrechtliches Thema?
Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… „Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22)… Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer ‚aktivAPP‘. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten ‚reha score‘. (…) Das kommunale Jobcenter MainArbeit Offenbach ist seit Jahren bekannt und berüchtigt dafür, dass es rechtswidrig Kopien von Personalausweisen und Pässen anfertigt und zu den Akten nimmt. Nachdem diese Praxis offiziell beendet wurde, legt die MainArbeit den Antragsteller*innen auf SGB-II-Leistungen rechtlich zweifelhafte Einwilligungserklärungen vor. Was die Behörde dabei unterschlägt: Die DSGVO enthält in Erwägungsgrund 43 („Zwanglose Einwilligung“) einen Maßstab, den das kommunale Jobcenter MainArbeit Offenbach in seiner Praxis grob missachtet…“ Infos der Datenschützer Rhein Main vom 22. Februar 2020 weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

15 Jahre Agenda 2010 mit Angst-Armut-Niedriglohn – auch ein datenschutzrechtliches Thema?
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… Neben Sozialfandern, die auch Hausbesuche abstatten, können Behörden Kontodatenabfragen von Sozialhilfe bzw. Hartz IV Beziehenden unternehmen. (…) Im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung. (…) Eine Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen besteht nicht, es reicht die pauschale Mitteilung, das die Möglichkeit eines solchen Kontendatenabrufs besteht. Wann und ob ein solcher durchgeführt wurde, muss unter den in § 93 Abs. 9 S. 3 AO genannten Voraussetzungen nicht mitgeteilt werden, wobei insbesondere der dort unter 1. genannte Grund in Betracht kommt. (…) Erwerbslosen-Initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Bezieher gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. “Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig”, so Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”.“ Mitteilung vom 15. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Hartz IV: Jobcenter können alle Konten von ALG II-Beziehern abfragen
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Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Es kommt vor, dass das Jobcenter Auskünfte von Personen verlangt, die überhaupt keine Hartz IV Leistungen beziehen. Muss man, wenn man selbst keinen Antrag gestellt hat, überhaupt der Behörde seine Einkommensverhältnisse offenlegen? In dem vor dem Sozialgericht Gießen (Az.: S 22 AS 1015/14) geführten Verfahren ging es um einen Mann, der selbst keine Hartz IV-Leistungen beantragt hat. Er lebte jedoch mit einer Hartz IV-Bezieherin in einem Haushalt. Das Jobcenter ging somit davon aus, dass beide in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben. Somit wollte das Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mannes um diese ggf. auf die Hartz IV-Leistungen der Frau anzurechnen. Das Sozialgericht entschied zugunsten des Klägers. Da der Mann selbst kein Hartz IV-Bezieher und somit Antragsteller sei, besteht für diesen keine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter. Somit kann das Jobcenter auch nicht verlangen, dass der Mann Formulare zur Klärung von Einkommensverhältnissen ausfüllt, die nicht an ihn gerichtet sind. Ferner kann ihn das Jobcenter nicht zwangsweise zum Antragsteller machen, selbst wenn er einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hätte…“ Meldung vom 6. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
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