GFF-Klage gegen uferlose Befugnisse des Bayerischen Inlandsgeheimdienstes beim Bundesverfassungsgericht

Dossier

Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in BerlinDie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) über die letzten vier Jahre koordinierte Klage gegen eine Vielzahl von Regelungen des neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) wird nun endlich am 14. und 15. Dezember in Karlsruhe mündlich verhandelt. (…) Die am 1. August 2016 in Kraft getretene Novelle des BayVSG gibt dem bayerischen Inlandsgeheimdienst erweiterte Überwachungsbefugnisse, die im Dienste der „Inneren Sicherheit“ noch breiter und tiefer in die Grundrechte der Bevölkerung eingreifen, als dies in den übrigen Verfassungsschutzgesetzen der Länder und des Bundes der Fall ist. (…) Die Beschwerdeführer sind mehrere Personen, die als Funktionsträger bzw. Mitglieder von im Bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnten Organisationen glaubhaft machen können, Gegenstand der geheimdienstlichen Überwachung zu sein. Zu diesen Organisationen gehört insbesondere der Landesverband Bayern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)…“ GFF-Pressemitteilung vom 18. November 2021 mit Hintergründen, siehe weitere Informationen und neu: Die Verfassung schützen – zur Not auch vor dem Verfassungsschutz: Bundesverfassungsgericht weist Geheimdienst in grundrechtliche Schranken weiterlesen »

Dossier zur Klage gegen uferlose Befugnisse des Bayerischen Inlandsgeheimdienstes

Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in Berlin

Die Verfassung schützen – zur Not auch vor dem Verfassungsschutz: Bundesverfassungsgericht weist Geheimdienst in grundrechtliche Schranken
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Dossier

Verfassungsschutz auflösen!Der Verfassungsschutz in Bayern hat seinen Jahresbericht 2019 vorgelegt – und die offizielle Berichterstattung kommentiert, darin sei eine Verschiebung der benannten „Hauptgefahr“ gegenüber dem Vorjahr festgehalten: Statt der Islamisten würden nun die Rechtsradikalen als Hauptgefahr benannt. So weit – so beschönigend. Oder, wie es im Twitter-Kanal von Robert Andreasch am 17. April 2020 treffend und knapp zusammen gefasst ist: „Neuer bayerischer Verfassungsschutz-Bericht 2019. Was als“extremistisch“ aufgeführt wird: „Ende Gelände“, VVN/BdA, „linksextremistischer“ Hiphop. Was nicht drinsteht: Südkreuz, Nordkreuz, Uniter, rechte Netzwerke in den Sicherheitsbehörden“. Zu den zahlreichen Kommentaren im dazugehörigen Thread hätten wir eigentlich nur hinzu zu fügen: Wir verstehen das als Bitte, den dubiosen Verein endlich aufzulösen. Siehe dazu den Link zum Machwerk des VS und vier Beiträge zur speziellen Vorgeschichte des VS Bayern. Neu: Bayerischer Verfassungsschutzbericht 2021: Tausche VVN-BdA gegen ZeroCovid weiterlesen »

Dossier: Der Verfassungsschutz Bayern bittet: Löst mich endlich auf…

Verfassungsschutz auflösen!

Bayerischer Verfassungsschutzbericht 2021: Tausche VVN-BdA gegen ZeroCovid
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Spitzeleinsatz vor Gericht. Schwerin: Prozess um Einsatz eines britischen Agenten gegen Globalisierungskritiker beim G8-Gipfel vor 15 Jahren
Fotogalerie von Stephanie Tkocz zu den Aktionen rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007„Der Einsatz eines verdeckten Ermittlers der britischen Polizei, der anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007 für die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern tätig war, wurde am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Schwerin behandelt. Geklagt hatte der in Berlin lebende US-Amerikaner Jason Kirkpatrick, der als Pressekoordinator für das Protestbündnis gegen den Gipfel damals von dem Undercoveragenten ausspioniert wurde. Der britische Polizist Mark Kennedy hatte für den Polizeigeheimdienst National Public Order Intelligence Unit (NPOIU) zwischen 2003 und 2009 die Umweltschutz-, Klima- und Antiglobalisierungsbewegung observiert und war in dieser Zeit auch mehrfach in Deutschland im Einsatz…“ Artikel von Nick Brauns in der jungen Welt vom 29. Januar 2022 –  siehe mehr daraus und Hintergründe weiterlesen »

Fotogalerie von Stephanie Tkocz zu den Aktionen rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007

Spitzeleinsatz vor Gericht. Schwerin: Prozess um Einsatz eines britischen Agenten gegen Globalisierungskritiker beim G8-Gipfel vor 15 Jahren
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Ewig Geheim: Informationsfreiheitsgesetz gewährt Geheimdiensten eine „Bereichsausnahme“, jetzt soll die Geheimhaltung durch interne Anweisungen für alle Ewigkeit zementiert werden
Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„Deutschland hat nur ein armseliges Informations-Freiheitsgesetz (IFG), verabschiedet im September 2005 von der rot-grünen Koalition. Armselig, weil es keineswegs die Verwaltung zur Transparenz zwingt, sondern zahlreiche Ausnahmen auflistet. So gewährt es den Geheimdiensten eine „Bereichsausnahme“ und befreit sie damit von der Auskunftspflicht. Zwei Monate nach der Verabschiedung des IFG zog Angela Merkel in das Kanzleramt ein, und seitdem ging es mit der Transparenz noch weiter bergab. Jetzt will sie sogar Geheimhaltung bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zementieren, durch interne Anweisungen, im Hinterzimmer fabriziert. Laut Gesetz sind in Deutschland nach 30 Jahren amtliche Unterlagen grundsätzlich offen. In einigen begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist um weitere 30 Jahre verlängert werden. Damit werden jetzt die Akten frei, die den Kalten Krieg und die „Entführung“ des Nazi-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann aus Argentinien im Mai 1960 betreffen. Die Eichmann-Akten des BND hatte ich bereits 2008 über eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht herausgeklagt, damals das erste Verfahren dieser Art. Doch ich hatte diese Bände geschwärzt erhalten. Das Amt Merkel wollte die maximale Sperrfrist von 60 Jahren ausnutzen. Die sind jetzt vorbei, und im Juni beantragte ich die kompletten Akten des BND. Die Registriernummern besitze ich ja. Der BND weiß, dass ich den Rechtsweg nicht scheue und schickte mir vier Bände mit einigen 2010 noch geschwärzten Dokumenten. Ansonsten hält man an der Geheimhaltung fest. Eine Veröffentlichung schade dem Wohl des Bundes und verrate die Methoden des Dienstes, heißt es pauschal auf den sog. „Entnahmeblättern“. (…) Das Kanzleramt hat die von mir beantragten Unterlagen aus den 1950er Jahren an das Bundesarchiv geschickt, aber die wurden mir in Koblenz nicht komplett vorgelegt. Es geht darin über die Rolle der neu gegründeten Bundeswehr in der NATO und die Abrüstungsvorschläge aus der Sowjetunion. In den Akten fand ich stattdessen Entnahme-Blätter, die die Geheimhaltung über die 60-Jahres-Frist verfügen. 2042 wolle man erneut prüfen. Also noch mal mindestens 84 Jahre nach Erstellung des Dokuments. Es bleibt abzuwarten, was die Gerichte dazu sagen werden. Ich werde sowohl gegen den BND als auch gegen das Kanzleramt einen Prozess anstrengen. Beim Bundesverwaltungsgericht kennt man den Fall ja schon. Sowohl die Prozesse als auch der Film wurden über Spenden finanziert.“ Beitrag von Gaby Weber vom 13. September 2020 bei Telepolis und neu dazu: [Transparenz im Umgang mit historischen Akten] Verschlusssache Wiederbewaffnung weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung

Ewig Geheim: Informationsfreiheitsgesetz gewährt Geheimdiensten eine „Bereichsausnahme“, jetzt soll die Geheimhaltung durch interne Anweisungen für alle Ewigkeit zementiert werden / Neu: [Transparenz im Umgang mit historischen Akten] Verschlusssache Wiederbewaffnung
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Überwachen und dulden. Zwischen Repression und Toleranz, Kontrolle und Liberalität. Eigenlogiken von Staat und Markt
Andreas Fisahn: "Repressive Toleranz und marktkonforme Demokratie. Zur Entwicklung von Rechtsstaat und Demokratie in der Bundesrepublik" im Papy-Rossa-VerlagNationalstaat und Ökonomie folgen in der kapitalistischen Gesellschaft – jedenfalls in Teilen – unterschiedlichen Logiken, die man als Logik der Souveränität und als Logik des Marktes bezeichnen kann. (…) Die staatlichen Sicherheitsbehörden folgen Eigengesetzlichkeiten, die wesentlich an der Logik der Souveränität, des Gewaltmonopols und der Homogenität ausgerichtet sind, auch wenn die Behörden in den 1990ern mit Blick auf die Form der Steuerung auf eine ökonomische Logik umgestellt wurden. Weil die Logik der Souveränität und des Gewaltmonopols in den Sicherheitsbehörden dominant ist und sein muss, reagieren sie anders auf die Differenz in der Gesellschaft als andere Abteilungen des Staates. Ihre Eigenlogik gerät in ein Spannungsfeld zu den »neuen« Entwicklungen in der Gesellschaft, die in anderen Bereichen des Staates schneller rezipiert wurden und denen man dort eher folgen konnte. Polizei und Verfassungsschutz sind – das ahnt man – um die Logik der inneren Sicherheit zentriert. (…) Die Logik der Sicherheit ist keineswegs auf die Differenz der Lebensstile eingestellt und die Sicherheitsorgane versuchen geradezu panisch, die Kontrolle zu behalten. Die informationelle Aufrüstung lässt sich so – auch – als Reaktion von Teilen des Staates verstehen, den Verlust an Normalität und äußerlicher Konformität durch eine Steigerung der Kontrolle auszugleichen…“ Artikel von Andreas Fisahn in der jungen Welt vom 03.01.2022 als Vorabdruck aus seinem Buch „Repressive Toleranz und marktkonforme Demokratie. Zur Entwicklung von Rechtsstaat und Demokratie in der Bundesrepublik“ im Papy-Rossa-Verlag weiterlesen »

Andreas Fisahn: "Repressive Toleranz und marktkonforme Demokratie. Zur Entwicklung von Rechtsstaat und Demokratie in der Bundesrepublik" im Papy-Rossa-Verlag

Überwachen und dulden. Zwischen Repression und Toleranz, Kontrolle und Liberalität. Eigenlogiken von Staat und Markt
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Bürgerrechtliche Terraingewinne – oder grün-liberale Deko? Bürger*innenrechte & Polizei im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Bund
Cilip - Bürgerrechte & Polizei 127 vom Dezember 2021„… Wo es (…) ans Eingemachte geht, wird die Koalition ihrer Verantwortung als Hüterin des Bestehenden nachkommen. In keinem Satz kommt dies wohl schöner zum Ausdruck als jenem ersten aus dem Abschnitt zum Verfassungsschutz: „Nachrichtendienste sind ein wichtiger Teil der wehrhaften Demokratie“. Versprochen wird allerdings, Dekoration ist alles, eine stärkere „insbesondere … parlamentarische“ Kontrolle der Geheimdienste. (…) Mit der infantilisierend „Ampel“ genannten Koalition kommt in der Bundesrepublik eine politische Konstellation an die Macht, deren gemeinsames Programm sich mit der von Nancy Fraser geprägten Vokabel des „progressiven Neoliberalismus“ kennzeichnen lässt. Die Beschwörung von Diversity, Vielfalt, Einbeziehung der Zivilgesellschaft an zahlreichen Stellen des Vertrags geht rhetorisch nahtlos in die Beschwörung der Kräfte des freien Marktes, des schöpferischen Unternehmertums und der Eigeninitiative aller einher. Wer damit nicht gemeint ist, zeigt das Bekenntnis zu einer „Rückführungsoffensive“ und zur Reduzierung der „irregulären“ Migration – gefragt sind diejenigen, die „neue Potentiale für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland (…) erschließen“ helfen.“ Kommentar von Dirk Burczyk vom 29. November 2021 im Cilip-Blog und weitere Zitate hieraus weiterlesen »

Cilip - Bürgerrechte & Polizei 127 vom Dezember 2021

Bürgerrechtliche Terraingewinne – oder grün-liberale Deko? Bürger*innenrechte & Polizei im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Bund
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Kasperle-Theater zur "Sicherheit". Grafik von Jascha Buder zur Kampagne von DigitalcourageAm 16. September „will das Zentrum für Analyse und Forschung (ZAF) das erste Mal mit einer „Wissenschaftskonferenz“ in Berlin an den Start gehen, zum Thema „Extremismus und Sozialisation“. Forscher:innen aus 11 Hochschulen wollen dann diskutieren, ob gesellschaftliche Teilhabe Radikalisierung verhindert oder wo sich Islamisten und Incels ähneln. Das Besondere: Mit auf dem Podium werden Vertreter des Verfassungsschutzes sitzen, inklusive Präsident Thomas Haldenwang. Überraschend ist das nicht – denn das ZAF ist ein neues Kind des Geheimdienstes. Das Zentrum soll nach eigener Auskunft eine „phänomenübergreifende, interdisziplinär arbeitende Forschungsstelle“ sein und mit der Wissenschaft kooperieren. (…) In einem zu Wochenbeginn veröffentlichten „Einspruch“ von mehr als 200 Wis­sen­schaft­le­r:in­nen heißt es, man stehe dem ZAF „sehr skeptisch gegenüber“. Dass der Verfassungsschutz die Zusammenarbeit mit der externen Wissenschaft suche, sei „ein Problem“. Zu den Unterzeichnern gehören renommierte Namen wie Wilhelm Heitmeyer, Oliver Decker oder Matthias Quent. Sie verweisen auf Wissenschaftsstandards wie das freie Forschen oder die öffentliche Verfügbarkeit erhobener Daten – was der Verfassungsschutz „qua Auftrag gar nicht einhalten“ könne. Auch unterliege der Dienst Weisungen aus den Innenministerien…“ Artikel von Konrad Litschko vom 7.9.2021 in der taz online weiterlesen »

Kasperle-Theater zur "Sicherheit". Grafik von Jascha Buder zur Kampagne von Digitalcourage

„Höchst problematisch“. Mit einem neuen Zentrum will der Verfassungsschutz mit der Wissenschaft kooperieren. Dort aber warnen gut 200 Forschende vor Vereinnahmung
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Von Otto-Paketen bis Messenger-Diensten: 9/11 bescherte Geheimdiensten und Polizei mehr Möglichkeiten der Überwachung. Der Ausbau begann aber schon davor – und er geht weiter
Schily„… Am Tag nach den Anschlägen berichtete Gerhard Schröder, Kanzler der rot-grünen Koalition, dem Bundestag in einer Regierungserklärung, er habe Bush die uneingeschränkte Solidarität Deutschlands zugesichert. Es folgten zügig die sogenannten Otto-Kataloge, mehrere Gesetzespakete des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD). Enthalten waren Verschärfungen verschiedener Gesetze, die Ausländer*innen betrafen, aber auch erweiterte Befugnisse für Polizei und Geheimdienste bei der Überwachung, biometrische Merkmale in Pässen und Ausweisen und Erweiterungen beim Datenaustausch. (…) Was viele nicht wussten: Bereits vor dem 11. September hatte der damalige Chef des Kanzleramts und heutige Bundespräsident Steinmeier (SPD) gemeinsam mit BND-Präsident August Hanning die Grundlagen gelegt für die später vom US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden enthüllte technische Massenüberwachung. Im Frühjahr 2002 wurde dann ein folgenschweres »Memorandum of Agreement« unterzeichnet. Die Grundsatzentscheidung des Kanzleramts für eine Kooperation mit den USA zur Durchleuchtung der gesamten Telekommunikation war im Juli 2001 gefallen, aber erst durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages 2014 bis 2017 wurde bekannt, dass Teil der Vereinbarungen war, dem US-Geheimdienst NSA Zugang zu europäischen Glasfaserkabeln am Netzknoten DE-CIX in Frankfurt zu geben (…) Aktuell fordern Sicherheitsbehörden immer und immer wieder, endlich sichere Messengerdienste knacken zu dürfen. Machbar wäre dies technisch nur, wenn die Sicherheit für uns alle aufgeweicht würde…“ Artikel von Anne Roth vom 10. September 2021 in neues Deutschland online weiterlesen »

Schily

Von Otto-Paketen bis Messenger-Diensten: 9/11 bescherte Geheimdiensten und Polizei mehr Möglichkeiten der Überwachung. Der Ausbau begann aber schon davor – und er geht weiter
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Nicht nur ausländische JournalistInnen in der BRD stehen unter Geheimdienst-Beobachtung

Dossier

Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von Reporter ohne Grenzen gegen die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes nicht zur Entscheidung angenommen. ROG warf dem Geheimdienst vor, er habe im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht. Ein anderer Teil der ursprünglichen Klage ist weiterhin beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Er richtet sich gegen das Metadaten-Analysesystem „VerAS“, mit dem der BND seit dem Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Verbindungsdaten über Telefongespräche mit Auslandsbezug sammelt. „Nun werden wir uns umso mehr auf die weiter anhängige Klage gegen die unverhältnismäßige und widerrechtliche BND-Metadatensammlung konzentrieren“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Schon jetzt hat dieses Verfahren gezeigt, dass das Bundesverwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der bisherigen BND-Praxis hat – und dass bisher nur die Spitze des Eisbergs sichtbar ist.“…“ Pressemitteilung von und bei „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) vom 21.07.2017 mit umfangreichen Hintergründen und neu dazu: Dienste beobachten Journalist*innen: Kein Einzelfall weiterlesen »

Dossier zu JournalistInnen unter Geheimdienst-Beobachtung

Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in Berlin

Dienste beobachten Journalist*innen: Kein Einzelfall
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Verfassungsschutz auflösen!Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im April dieses Jahres angekündigt hat, zur besseren Einordnung der „Querdenker“ den neuen Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ einzuführen, taucht dieser im Jahresbericht des Inlandsgeheimdienstes für 2020 noch nicht als solcher auf. In den Kapiteln über die Phänomenbereiche „Rechtsextremismus/rechtsextremistischer Terrorismus“ sowie „Linksextremismus“ ist aber von „Delegitimierung staatlichen Handelns“ beziehungsweise „Delegitimierung des Staates und seiner Institutionen“ die Rede. Im Fall der Rechten geht es um deren Beteiligung an Protesten gegen das staatliche Pandemie-Management und die dabei propagierten Verschwörungsmythen. (…) Auch „Linksextremisten“ unterstellt das BfV, sie hätten anfangs versucht, eine „Deutungshoheit über Ursachen und Wirkung der Pandemie“ zu gewinnen, allerdings bleibt im Dunkeln, welche das sein sollte. (…) Im Hinblick auf die Klimaproteste suggeriert der Verfassungsschutz, antikapitalistische Systemkritik werde der Umweltbewegung durch „Linksextremisten“ von außen eingeflüstert oder durch deren U-Boote in sie hineingetragen. (…) So versucht das BfV, die Umweltbewegung zur Ausgrenzung ihres linken Flügels zu bewegen, der nach Logik des Verfassungsschutzes gar nicht richtig dazugehört, sondern das Thema nur benutzt, um den Kapitalismus in ein schlechtes Licht zu rücken…“ Beitrag von Claudia Wangerin vom 15. Juni 2021 in Telepolis – die Bild macht daraus: „Verfassungsschutzbericht spricht von einer „hohen Gewaltbereitschaft im Linksextremismus““. Siehe auch: Wir haben den Verfassungsschutz-Bericht gelesen, damit ihr es nicht müsst weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!

Verfassungsschutzbericht 2020: Der Staat und seine Delegitimierer / Wir haben den Verfassungsschutz-Bericht gelesen, damit ihr es nicht müsst
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[„Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“] Noch mehr Staatstrojaner: Verfassungsschutz soll hacken dürfen

Dossier

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005… Wer dachte, die enorme Ausweitung der Befugnisse bei Staatstrojanern in der letzten Legislaturperiode sei schon das Ende der Fahnenstange, der wird nun von den neuen Plänen der schwarz-schwarz-roten Koalition zu noch mehr staatlichem Hacken überrascht. Unter der Ägide von Heimatminister Horst Seehofer (CSU) soll nun auch Geheimdiensten die Nutzung von Staatstrojanern erlaubt werden. Diesmal geht es nicht nur um die kastrierte Variante der Schadsoftware, die heimlich auf Geräten eingeschleust wird und dann ausschließlich laufende Gespräche mithören darf, sondern um die sogenannte „Online-Durchsuchung“. Dabei handelt es sich um eine Spionagesoftware, die den gesamten Inhalt von Festplatten von Computern, Smartphones und anderen informationstechnischen Geräten durchsuchen und ausleiten kann. (…) Wir dürfen gespannt sein, ob sich der Koalitionspartner SPD nun dem Wunsch des Heimatministeriums nach geheimdienstlichen Trojanern anschließen wird. Vielleicht können die Sozialdemokraten die Christenunion an das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erinnern.“ Beitrag von Constanze Kurz vom 1. August 2018 bei Netzpolitik. Siehe dazu neu: Prantls Blick: Warum der Verfassungsschutz aufgelöst werden sollte weiterlesen »

Dossier zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005

Prantls Blick: Warum der Verfassungsschutz aufgelöst werden sollte
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[Buch] Datenkraken im Öffentlichen Dienst. »Laudatio« auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat
Buch von Rolf Gössner: Datenkraken im Öffentlichen Dienst. »Laudatio« auf den präventiven Sicherheits- und ÜberwachungsstaatDas Buch zeichnet den bundesdeutschen Weg in den präventiv-autoritären Sicherheits- und Überwachungsstaat nach – und zwar anhand der BigBrotherAwards, auch als »Oscars für Datenkraken« (Le Monde) bekannt. Jährlich werden diese Negativpreise an die größten Datenfrevler verliehen: so auch an Regierungen, Politiker:innen, Ministerien und Sicherheitsbehörden. Deren »Antiterrorpolitik« und »Sicherheitsgesetze«, Überwachungs- und Aufrüstungsmaßnahmen sind Meilensteine auf dem Weg einer fatalen Entwicklung im Namen der Sicherheit – aber mit Sicherheit auf Kosten der Freiheit. Diese Entwicklung zeichnen die kritisch-pointierten »Laudationes« des Bürgerrechtlers Rolf Gössner nach, die er von 2000 bis 2020 gehalten hat. Ein ausführlicher Analyseteil ordnet die »ausgezeichneten« Fälle in die Geschichte Innerer Sicherheit ein und fragt zudem nach Folgen und Gefahren von Demokratie- und Grundrechtsbeschränkungen im Zuge der Corona-Krise.“ Umschlagtext zum Buch von Rolf Gössner im PapyRossa Verlag. Siehe weitere Infos zum Buch sowie als exklusive Leseprobe im LabourNet Germany die Einführung – wir danken dem Autor und Verlag! weiterlesen »

Buch von Rolf Gössner: Datenkraken im Öffentlichen Dienst. »Laudatio« auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat

[Buch] Datenkraken im Öffentlichen Dienst. »Laudatio« auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat
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Übersichtskarte der Kampagne »Entnazifizierung jetzt«: Die Bundesrepublik hat die Entnazifizierung verpasst!
Kampagne »Entnazifizierung jetzt«Fast täglich lesen und hören wir von Nazis in Polizei, Bundeswehr, Verfassungsschutz (VS), Bundesnachrichtendienst (BND) und Justiz. Wir haben im Mai 2020 angefangen, systematisch alle Fälle zu dokumentieren, bei denen rechte und rassistische Vorfälle bei der Polizei, der Bundeswehr, den Geheimdiensten oder der Justiz zu Tage traten. Auch wenn uns immer wieder weisgemacht werden soll, es handele sich nur um „Einzelfälle“, ist längst klar: Sie bilden Netzwerke und nutzen diese Strukturen zur Unterwanderung unserer Gesellschaft. Unsere bisherigen Ergebnisse können auf der folgenden Karte nachverfolgt werden. Außerdem haben wir die Vorfälle in einer Zeitleiste zusammengefasst. Wer einfach nur durch die Skandale schauen will, kann das hier machen. Wir wissen, dass wir noch lange nicht alle Fälle erfasst haben. Doch das Ausmaß ist schon jetzt erschreckend. Viele Fragen sind weiterhin unbeantwortet (…) Wir werden auch 2021 weiter Skandale sammeln und zusammenführen. Erkenntnisse und hieraus resultierende Forderungen möchten wir mit möglichst vielen diskutieren und gemeinsam formulieren…“ Übersichtskarte der Kampagne »Entnazifizierung jetzt« seit 21. Januar 2021 online – siehe weitere Infos und neu: #EntnazifizierungJetzt: Bundesweiter Aktionstag 8.5. gegen rechte Netzwerke und strukturellen Rassismus in den sogenannten Sicherheitsbehörden weiterlesen »

Kampagne »Entnazifizierung jetzt«

Übersichtskarte der Kampagne »Entnazifizierung jetzt«: Die Bundesrepublik hat die Entnazifizierung verpasst! / #EntnazifizierungJetzt: Bundesweiter Aktionstag 8.5. gegen rechte Netzwerke und strukturellen Rassismus in den sogenannten Sicherheitsbehörden
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Dossier

Brauchen wir den Verfassungsschutz? NEIN!„… Im Januar 2011 hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln nach einem fünfjährigen Prozess die vier Jahrzehnte währende geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unverhältnismäßig und von Anfang an rechtswidrig erklärt. (…) Dieses Urteil, das voll zugunsten meines Mandanten ausfiel, ist nicht rechtskräftig geworden, weil die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Köln), die Zulassung der Berufung gegen das Urteil beantragt hatte. Nach über viereinhalb Jahren der Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen nun entschieden, die Berufung zuzulassen…“ Pressemitteilung von Rolf Gössners Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß vom 4. November 2015 und weitere Infos. Neu dazu: Rechtskräftiger Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte – 38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht ohne politische und rechtliche Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“ bleiben! weiterlesen »

Dossier zu Rolf Gössner . /. Bundesamt für Verfassungsschutz

Brauchen wir den Verfassungsschutz? NEIN!

Rechtskräftiger Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte – 38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht ohne politische und rechtliche Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“ bleiben!
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Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in Berlin„Der am 01. April 1956 gegründete Bundesnachrichtendienst (BND) ist die einzige dem Bundeskanzleramt unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde. Neben dem sogenannten Bundesamt für Verfassungsschutz, der als Nachrichtendienst im Inland fungiert, und dem Militärischen Abschirmdienst, der Teil des Bundesverteidigungsministeriums ist, bildet der BND den dritten Pfeiler der Nachrichtendienste des Bundes. Aufgabe ist die nachrichtendienstliche zivile und militärische Informationsgewinnung (Überwachung durch Agenten, Telekommunikation o.ä.) im Ausland und deren Analyse. Diese offensichtlich schon im Kern unmoralische Arbeit ist zu großen Teilen gegenüber einem demokratischen und rechtsstaatlichen Interesse an Öffentlichkeit immunisiert. Denn laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehört der Einsatz von Nachrichtendiensten zu den legitimen Mitteln einer wehrhaften Demokratie, welche die Bundesrepublik Deutschland zu sein beansprucht. Diese zu gewährleisten hat regelmäßig eine höhere Priorität als Transparenz und demokratische Entscheidungsprozesse, weshalb sich der BND nur selten für sein Handeln und seine zumindest in Teilen rechtswidrigen Methoden und Operationen verantworten muss. (…) Mit dem Argument, Gefahren für die innere und äußere Sicherheit abzuwehren, entzieht sich der BND der Möglichkeit einer demokratischen Einhegung weitgehend. Regelmäßig werden geltende Gesetze und Grundrechte der Bundesrepublik wissentlich ignoriert bzw. übertreten. Untersuchungsausschüsse und Klagen funktionieren als Instrument gegen die Rechtsbrüche des BND nur bedingt. Der Nachrichtendienst setzt alle Überwachungsmethoden ein, die ihm zur Verfügung stehen und entzieht sich dabei auch bei der Auswahl, Anwerbung und Führung von V-Leuten dem Parlament…“ Sehr lesenswerte und ausführliche IMI-Analyse 2021/16 von Nina Rupprecht vom 22. März 2021 weiterlesen »

Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in Berlin

Legal, Illegal, Scheißegal: Die Arbeitsweise des BND und ihre Opfer
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