»
Syrien »
»
»
Türkei »
»
Einnahme Afrins durch islamistische Milizen und türkische Armee: Solidaritätsaktionen finden weltweit statt – und sind nötig. Der Kampf geht weiter – auch gegen Erdogans Waffenbrüder
Solidarität mit AfrinDie Bilder erinnern an Szenen des amerikanischen Einmarschs in Bagdad. Lautes Siegesgeheul, Statuen, die vom Sockel gerissen werden, Freudenschüsse in die Luft. Nur die syrischen Milizionäre, die sich auf dem Hauptplatz von Afrin zum Gebet auf die Knie niederlassen, erinnern daran, dass es sich hier nicht um den US-Feldzug im Irak, sondern um die kurdische Stadt Afrin im Norden Syriens handelt, die Sonntagmorgen von fremden Truppen eingenommen wird. Nach der Vorhut der mit der Türkei verbündeten „Freien Syrischen Armee“, die bereits Samstagabend in Vororten von Afrin kämpfte, rückten am Sonntag reguläre türkische Truppen nach. Am Sonntagmittag verkündet der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan triumphierend, dass das Stadtzentrum von Afrin erobert sei. Auch wenn ein Sprecher der kurdischen YPG-Miliz behauptet, die Stadt sei nicht erobert, es würde weiterhin heftig gekämpft, sprechen die Bilder, die das türkische Fernsehen den ganzen Tag über sendete, doch ihre eigene Sprache: Über dem Rathaus von Afrin weht die türkische Flagge, türkische Soldaten und mit ihnen verbündete Milizionäre schlendern entspannt durch die Straßen der Stadt“ – aus dem Beitrag „Erdoğan-Verbündete erobern Afrin“ von Wolf Wittenfeld am 18. März 2018 in der taz, woraus noch einmal sehr deutlich wird, welche „Freunde“ der oberste Kriegsherr der Türkei da hat (außer den verschiedenen EU-Ländern) – und vorgeschickt hat, um ihren üblichen Terror zu verbreiten. Zur aktuellen Entwicklung des Feldzuges von Erdogan, der Aktivität seiner (nicht nur) deutschen Waffenbrüder und zu zahlreichen Protesten, die für die nächsten Tage in Vorbereitung sind, sowie zu gleich zwei aktuellen Hungerstreiks eine Sammlung aktueller Beiträge weiterlesen »
Solidarität mit AfrinDie Bilder erinnern an Szenen des amerikanischen Einmarschs in Bagdad. Lautes Siegesgeheul, Statuen, die vom Sockel gerissen werden, Freudenschüsse in die Luft. Nur die syrischen Milizionäre, die sich auf dem Hauptplatz von Afrin zum Gebet auf die Knie niederlassen, erinnern weiterlesen »

Gegen Demonstrationsverbot, Feierverbot, Veröffentlichungsverbot, weitere Bilderverbote – gegen den bundesweiten Ausnahmezustand für alles Kurdische

Dossier

„Newroz ist auch unser Newroz" - Demonstration am Samstag, dem 17. März 2018, in Hannover„… Noch im Dezember 2017 schien alles wie immer. Das demokratische Gesellschaftszentrum der Kurdinnen (Nav-Dem) hat die zentrale Newroz Veranstaltung 2018 in Hannover als Versammlung angemeldet. Ein erstes Kooperationsgespräch mit der Polizei fand statt, der Verlauf war entspannt und einvernehmlich. Nur das Thema der skandalösen Verbote bestimmter kurdischer Fahnen- und Symbolverbote wurde auf ein weiteres Gespräch vertagt.  Zwei Monate später war plötzlich alles anders: Die Polizeidirektion Hannover kündigte ein Verbot des Newroz-Festes an, das noch vor zwei Jahren problemlos in Hannover stattfinden konnte. Selbst der Bürgermeister hielt damals ein Grußwort.  Was hat sich von Dezember bis heute verändert? (…) Das ist es, was sich verändert hat: Es ist die Kumpanei Deutschland mit dem türkischen Angriffskrieg gegen Afrin und die Erfüllung des Deals mit dem Dikatator Erdogan, den es angeblich nie gegeben hat…“ – aus der Erklärung „Newroz ist unser Newroz – und Newroz lässt sich nicht verbieten“ der Interventionistischen Linken, hier am 13. März 2018 bei scharf links dokumentiert, worin es abschließend noch heißt: „Inzwischen hat eine Gruppe der „Kulturschaffenden für den Frieden“ zu einer weiteren Kundgebung aufgerufen. Der ehemalige Oberbürgermeister von Hannover Herbert Schmalstieg will dort reden. Auch sie stehen dafür, dass Newroz in Hannover stattfinden können muss und dass Newroz auch ihr Newroz ist“. Siehe den Aufruf nach Hannover am 17.3. und aktuelle Beiträge zu weiteren Solidaritätsaktionen sowie zu polizeistaatlichen Maßnahmen. Siehe neu dazu: Newroz-Feier in Hannover: Von der Polizei verboten – vom Gericht erlaubt weiterlesen »

Dossier

„Newroz ist auch unser Newroz" - Demonstration am Samstag, dem 17. März 2018, in Hannover„... Noch im Dezember 2017 schien alles wie immer. Das demokratische Gesellschaftszentrum der Kurdinnen (Nav-Dem) hat die zentrale Newroz Veranstaltung 2018 in Hannover als Versammlung angemeldet. Ein weiterlesen »

»
Syrien »
»
»
Türkei »
»
Razzien in Thüringen und NRW, Feier- und Demonstrationsverbot in Niedersachsen: Quer durch die BRD organisieren Erdogans Waffenbrüder die Jagd auf alles Kurdische
Solidarität mit AfrinDie Versammlungsbehörde Hannover hat angekündigt, eine Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz zu verbieten. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren den schwerwiegenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Der Dachverband kurdischer Vereine in Deutschland NAV-DEM hatte für den 17. März 2018 eine Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz in Hannover angemeldet. Im Rahmen der Newroz-Feier sollte auch die Situation im kurdisch besiedelten Kanton Afrin in Nordsyrien thematisiert werden. Die Stadt Hannover hatte angekündigt, diese Versammlung zu verbieten, weil sie angeblich der Propaganda der PKK diene. NAV-DEM hat daraufhin seine Anmeldung zurückgezogen. Eine von einem Bündnis aus Abgeordneten, linken Gruppen und migrantischen Organisationen danach angemeldete Versammlung, die sich unter anderem gegen das angekündigte Verbot der Newroz-Versammlung richten sollte, soll nun auch von der Stadt Hannover verboten werden. Die Versammlungsbehörde behauptet, es handele sich bei der Bündnisdemo um eine reine Ersatzveranstaltung“ – aus der Erklärung „Bürgerrechtsorganisationen kritisieren Verbot von Newroz-Veranstaltungen“ am 09. März 2018 beim Grundrechte-Komitee dokumentiert, die von der Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (ILMR), dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) unterzeichnet ist. Zur Ausweitung der polizeistaatlichen Offensive siehe fünf weitere aktuelle Beiträge – sowie zwei Hintergrundbeiträge um den Angriffskrieg der Türkei in Nordsyrien und seine Unterstützung durch die BRD weiterlesen »
Solidarität mit AfrinDie Versammlungsbehörde Hannover hat angekündigt, eine Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz zu verbieten. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren den schwerwiegenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Der Dachverband kurdischer Vereine in Deutschland NAV-DEM hatte für den 17. März 2018 eine Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz weiterlesen »

»
Syrien »
»
»
Türkei »
»
[3. März 2018 in Berlin] Demonstration gegen Erdogans Krieg – und gegen eine bundesdeutsche Polizei, die sogar Gerichten zu weit geht
Solidarität mit AfrinDas PKK-Verbot zeitigt aber nicht nur Auswirkungen auf Demos und Versammlungen: Verfahren nach Paragraf 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) führen regelmäßig zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen für Leute, denen nichts anderes vorgeworfen wird, als politische Versammlungen und kulturelle Anlässe organisiert zu haben. Die vorausgehenden Ermittlungen sind jeweils verbunden mit einem Großaufwand an Überwachungs-maßnahmen im Umfeld kurdischer Vereine. Die deutsche Bundesregierung macht sich mit dem PKK-Verbot und mit dem daraus resultierenden Verbot von Demonstrationen und Symbolen mit den politischen Zielen und der Kriegsführung der Regierung Erdoğan gemein – das Verbot gehört abgeschafft. Damit ergreift sie in einem innerstaatlichen Konflikt ausdrücklich Partei für das türkische Regime unter Präsident Erdoğan und übernimmt zugleich dessen Sprachregelung. Angesichts eines Krieges, der mit deutschen Waffen geführt wird, sind Demonstrationen dagegen gerade in Deutschland aber mehr als berechtigt und notwendig. Dass deutsch produzierte Panzer in Afrin (kurdisch: Efrîn) im Einsatz sind, die Tod und Verderben über die kurdische Region bringen, machen es umso dringlicher, am 3. März 2018 zentral in Berlin und anderswo protestieren zu können: Sofortiger Stopp aller deutschen Rüstungsexporte!“ – aus der Erklärung des Komitees für Grundrechte und Demokratie „Die Versammlungsfreiheit gilt für alle, auch bei der Solidarität mit Afrin!“ vom 28. Februar 2018 mit der auch zur Teilnahme an der Demonstration am Samstag in Berlin aufgerufen wird – ein Aufruf, dem sich LabourNet Germany gerne anschließt. Rund um das Thema bundesdeutscher Kriegsunterstützung für den Krieg der Türkei in Nordsyrien weitere aktuelle Beiträge weiterlesen »
Solidarität mit AfrinDas PKK-Verbot zeitigt aber nicht nur Auswirkungen auf Demos und Versammlungen: Verfahren nach Paragraf 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) führen regelmäßig zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen für Leute, denen nichts anderes vorgeworfen wird, als politische Versammlungen und weiterlesen »

Stoppt PolizeigewaltDie paramilitärische Aufrüstung der deutschen Polizeien im Namen des Antiterrorismus zeigt Stück für Stück sichtbare Wirkungen im Bereich der Protestbekämpfung. Der Einsatz hochgerüsteter polizeilicher Spezialeinheiten gegen Menschenmengen beim G20-Gipfel in Hamburg war ein Türöffner, um auch künftig mit militärischen Mitteln gegen aufbegehrende Bevölkerungsgruppen vorzugehen. Auch in Baden-Württemberg wurde das Polizeigesetz verschärft – und zwar bis „an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen“, wie Ministerpräsident Kretschmann stolz verkündete. (…) Unter dem Vorwand der Sicherheit werden seit Jahren politische Freiheitsrechte untergraben. Seinen vorläufigen Höhepunkt hat dieser Prozess beim Umgang mit den G20 Protesten in Hamburg 2017 gefunden. Bereits vor dem Gipfel wurde in einem 38 km² großer Bereich um das Tagungsgelände die Versammlungsfreiheit außer Kraft gesetzt. Die damit einhergehende Aufstandsbekämpfungspraxis der Polizei erreichte in diesem Rahmen eine neue Dimension, legitimiert durch die gezielte Konstruktion einer durch linken Protest ausgehenden Bedrohung. Dabei verselbstständigte sich die Polizei stellenweise komplett. So wurde beispielsweise ein gerichtlich genehmigtes Camp brutal geräumt“ – aus dem Einleitungstext zum Audio-Mitschnitt des Vortrages „Militarisierte Polizei“ am 26. Februar 2018 bei IMI Online dokumentiert weiterlesen »
Stoppt PolizeigewaltDie paramilitärische Aufrüstung der deutschen Polizeien im Namen des Antiterrorismus zeigt Stück für Stück sichtbare Wirkungen im Bereich der Protestbekämpfung. Der Einsatz hochgerüsteter polizeilicher Spezialeinheiten gegen Menschenmengen beim G20-Gipfel in Hamburg war ein Türöffner, um auch künftig mit militärischen Mitteln gegen weiterlesen »

»
Syrien »
»
»
Türkei »
»
Neue Waffen nach Ankara: Dazu jetzt generelle Demonstrationsverbote in der BRD – im Gleichschritt mit der Repression in der Türkei
Solidarität mit AfrinDer Dortmunder Polizei liegt für den morgigen Samstag (24. Februar) die Anmeldung eines kurdischen Veranstalters für einen geplanten Aufzug in der nördlichen Innenstadt vor. Nach Angaben des Veranstalters rechnet dieser ab 14 Uhr mit etwa 1000 Teilnehmern. Nach sorgfältiger Prüfung hat der Dortmunder Polizeipräsident am heutigen Freitag (23. Februar) die Versammlung wegen konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung untersagt. „Das Versammlungsrecht ist in unserem demokratischen Rechtsstaat ein hohes Gut“, so Gregor Lange. „Es ist die Aufgabe der Polizei, friedliche Versammlungen möglich zu machen – und Aufgabe des Anmelders, unsere Rechtsordnung einzuhalten. Versammlungen, mit denen die verbotene PKK unterstützt wird, werden von der Dortmunder Polizei verboten““ – womit LabourNet Germany erstmals in seiner Geschichte eine ganze Polizei-Pressemitteilung dokumentiert, nämlich  „Dortmunder Polizei verbietet kurdische Versammlung“ am 23. Februar 2018 im Presseportal (deren Veröffentlichung und – anders als hier – Umwandlung zum redaktionellen Produkt wir ansonsten lieber anderen überlassen). Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut – über seine Verwirklichung entscheidet die Polizei, und findet das „Gut“ dann doch gar nicht hoch. Und Herr Lange ist Polizeipräsident. Nicht von Ankara, wo auch alle Demonstrationen gegen den Krieg verboten sind, sondern von Dortmund. Siehe zum sehr hohen Gut neuer Waffenlieferungen (weder von der Dortmunder noch irgendeiner anderen Polizei verboten), zum trotz allem sich verbreitenden Widerstand gegen den Krieg in Nordsyrien weitere aktuelle Beiträge – wie auch zur fortgesetzten Verhaftungswelle in der Türkei, der dortigen Flüchtlingshatz nach deutschem Muster und zur linksradikalen Propaganda des Bayerischen Rundfunks, gegen die nun auch ermittelt wird weiterlesen »
Solidarität mit AfrinDer Dortmunder Polizei liegt für den morgigen Samstag (24. Februar) die Anmeldung eines kurdischen Veranstalters für einen geplanten Aufzug in der nördlichen Innenstadt vor. Nach Angaben des Veranstalters rechnet dieser ab 14 Uhr mit etwa 1000 Teilnehmern. Nach sorgfältiger Prüfung weiterlesen »

Sind wir nicht alle ein bisschen § 129a?Laut eigener Aussage haben die Angeklagten nie eine Waffe in der Hand gehabt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen dagegen die Organisierung von Solidaritätskonzerten und das Sammeln von Spenden für eine terroristische Organisation vor. Nur ist die inkriminierte TKP/ML in Deutschland nicht verboten. Grundlage der Anklage ist der Paragraf 129b, nach dem legale Tätigkeiten kriminalisiert werden können, wenn damit eine als terroristisch klassifizierte Organisation unterstützt worden sein soll. Das Bundesjustizministerium muss in jeden einzelnen 129b-Fall die Verfolgungsermächtigung geben. Die Haftbefehle gegen Büyükavci und ihre drei Mitangeklagten wurden jüngst außer Vollzug gesetzt. Sie konnten unter Auflagen das Gefängnis verlassen. Büyükavcis Anwälte Yunus Ziyal und Peer Stolle werten die Freilassung als Erfolg“ – aus dem Artikel „Angeklagte in TKP-Prozess freigelassen“ von Peter Nowak am 21. Februar 2018 in neues deutschland, in dem der Verfolgungswut der Behörden auch die Solidarität von Kolleginnen gegenüber gestellt wird. Siehe dazu zwei weitere aktuelle kurze Meldungen und den Verweis auf unseren letzten Beitrag zum Münchner Kommunistenprozess weiterlesen »
Sind wir nicht alle ein bisschen § 129a?Laut eigener Aussage haben die Angeklagten nie eine Waffe in der Hand gehabt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen dagegen die Organisierung von Solidaritätskonzerten und das Sammeln von Spenden für eine terroristische Organisation vor. Nur ist die weiterlesen »

Sind wir nicht alle ein bisschen § 129a?Den Angeklagten wird vorgeworfen, für die kleine türkische Kommunistische Partei TKP/ML Geld gesammelt, Abgesandte zum Parteikongress geschickt und den strategischen Weg der Gruppe mitbestimmt zu haben. Einmal im Jahr haben sie ein Sommercamp für den Nachwuchs organisiert. Im juristischen Sinne: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Strafbar nach Paragraf 129 b Strafgesetzbuch. Dafür sitzen die zehn nun in Haft: nicht nur Yesilcali, sondern auch eine Ärztin aus Nürnberg, die selbst Folteropfer behandelt hat. Auch sie unter Hochsicherheitsbedingungen. Nicht einmal der schwer kranke Yesilcali kommt frei. Immer wieder hat das Oberlandesgericht München den Antrag der Verteidigung abgelehnt, den Mann freizulassen. Immer wieder haben Psychiater ihn begutachtet und erklärt, er könne die Haft gerade noch aushalten, ohne dass die Gefahr des Suizids eintritt – wenn er jede Woche Besuch von seiner Familie bekommt, wenn er jeden Tag zweimal in den Hof darf, wenn er regelmäßig Psychotherapie bekommt. Doch das geschieht nicht. Die Frau von Mehmet Yesilcali arbeitet in der Nähe von Lausanne bei McDonald’s im Schichtdienst, sie ernährt die Familie, die Tochter geht in die Schule, und der kleine Sohn hat Anwesenheitspflicht in der Ecole Maternelle – von Montag bis Freitag. Aber am Wochenende ist keine Besuchszeit in der Haft. Die JVA hat es möglich gemacht, dass die Familie trotzdem am Samstag kommen kann – aber da können die Beamten des Landeskriminalamtes nicht, die an jedem Besuch teilnehmen müssen. So kommen Mutter, Tochter und Sohn höchstens einmal im Monat die 490 Kilometer gefahren“ – aus dem Bericht „“Vor eineinhalb Jahren war er ein höflicher, feingeistiger Mensch“ von Annette Ramelsberger am 21. Oktober 2017 bei der SZ Online, worin ausführlich eines der 10 Schicksale geschildert wird, die anderen kurz erwähnt. weiterlesen »
Sind wir nicht alle ein bisschen § 129a?Den Angeklagten wird vorgeworfen, für die kleine türkische Kommunistische Partei TKP/ML Geld gesammelt, Abgesandte zum Parteikongress geschickt und den strategischen Weg der Gruppe mitbestimmt zu haben. Einmal im Jahr haben sie ein Sommercamp für den weiterlesen »

Sind wir nicht alle ein bisschen § 129a?Im April hatte sich ein Göttinger Linksradikaler unter dem Pseudonym »Mescalero« kritisch mit linken Gewaltfantasien, auch seinen eigenen, auseinandergesetzt und war zu dem Schluss gekommen: »Unser Weg zum Sozialismus (wegen mir: zur Anarchie) kann nicht mit Leichen gepflastert werden.« Der »Mescalero« hatte seine anfänglich »klammheimliche Freude« über das Attentat aber nicht verhehlen wollen, auf dieser dürftigen Grundlage wurde der Text kriminalisiert und jeder Versuch, ihn zu publizieren, verfolgt. Als 47 Professoren ihn dokumentierten, belehrte sie der niedersächsische Innenminister Eduard Pestel (CDU) über die »besondere Treuepflicht« von Beamten, die mehr erfordere »als nur eine formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung«“ – so endet der Beitrag „Klammheimliche Freude, exotische Vorschläge“ von Jörn Schulz am 14. Oktober 2017 in neues deutschland – endet dort, wo es anfängt: Mit der strafrechtlichen Verfolgung jeder gestellten Frage zur offiziellen Darstellung, hin zu Gesetzesänderungen, die entscheidende Grundlagen liefern für politische Verfolgung bis heute, inklusive ihrer sukzessiven Ausweitungen. Siehe dazu drei weitere aktuelle Beiträge – und den Tatort zum Thema weiterlesen »
Sind wir nicht alle ein bisschen § 129a?Im April hatte sich ein Göttinger Linksradikaler unter dem Pseudonym »Mescalero« kritisch mit linken Gewaltfantasien, auch seinen eigenen, auseinandergesetzt und war zu dem Schluss gekommen: »Unser Weg zum Sozialismus (wegen mir: zur Anarchie) kann nicht weiterlesen »

USA: Du bist ein potenzieller Terrorist! Deshalb will ich Deine Daten„Kann Videoüberwachung schützen? – Nein, meint Peter Schaar, stattdessen werden Menschenrechte der Terrorfahndung geopfert. Terrorismus ist eine Gefahr für unsere Gesellschaft. Doch sind mehr Videokameras und weniger Freiheitsrechte die richtige Antwort? Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte und Autor des Buches “Trügerische Sicherheit” Peter Schaar meint: “Klassische Ermittlungsarbeit ist alternativlos.” Der Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz ist für Peter Schaar ein klassisches Beispiel dafür, dass Videoüberwachung keine terroristische Tat verhindere. Über den Attentäter Anis Amri hätten die Sicherheitsbehörden sehr viel gewusst – und dennoch die Gefährdung falsch eingeschätzt: “Dagegen hilft mehr Überwachung nun überhaupt nicht, sondern mehr Intelligenz.” Scharf kritisiert der Datenschützer die sogenannte “intelligente Videoüberwachung”. Diese sei “überhaupt nicht intelligent”. Sie stelle zwar bestimmte Gefühlszustände dar, doch wer angestrengt aussehe, sei noch lange kein Terrorist…“ Beitrag vom 8. Oktober 2017 von und bei dokmz-Dienste, siehe dazu das gleichnamige Interview von Christian Rabhansl mit Peter Schaar vom 7. Oktober 2017 beim Deutschlandfunk Kultur (Manuskript und Audio, Länge: ca. 13 Min., abrufbar bis 15. April 2018) weiterlesen »
USA: Du bist ein potenzieller Terrorist! Deshalb will ich Deine Daten"Kann Videoüberwachung schützen? – Nein, meint Peter Schaar, stattdessen werden Menschenrechte der Terrorfahndung geopfert. Terrorismus ist eine Gefahr für unsere Gesellschaft. Doch sind mehr Videokameras und weniger Freiheitsrechte die richtige Antwort? Der weiterlesen »

„Allein in diesem Jahr organisiert die EU 65 Übungen europäischer SEK-Einheiten. Viel Geld fließt an die deutsche GSG 9, die eng mit der Cobra aus Österreich kooperiert.Die Europäische Union will ihren Zusammenschluss polizeilicher Spezialeinheiten erheblich stärken. Dies geht aus einem Dokument der estnischen Ratspräsidentschaft hervor, das die britische Organisation Statewatch online gestellt hat. Es behandelt den sogenannten ATLAS-Verbund, in dem sich 38 Spezialeinsatzkommandos (SEK) aus 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, der Schweiz und Island koordinieren. Die Truppen sollen jetzt ein dauerhaftes Sekretariat erhalten, das nach derzeitigen Plänen beim Anti-Terrorzentrum der Polizeiagentur Europol in Den Haag angesiedelt würde. Auch der grenzüberschreitende Transport von Waffen und Einsatzausrüstung soll erleichtert werden. Der ATLAS-Verbund richtet in diesem Jahr 65 Übungen oder grenzüberschreitende Treffen aus, zu denen die Spezialeinheiten aus verschiedenen Ländern anreisen. Vor dem Grenzübertritt müssen oft zeitraubende Genehmigungen beantragt werden. Dies betrifft insbesondere Übungen mit Gefahrenstoffen. Schließlich sollen die Beteiligten des ATLAS-Verbundes auch das Verfahren für gegenseitige Hilfeersuchen vereinfachen… „ Beitrag von Matthias Monroy vom 3. Oktober 2017 bei Telepolis weiterlesen »
"Allein in diesem Jahr organisiert die EU 65 Übungen europäischer SEK-Einheiten. Viel Geld fließt an die deutsche GSG 9, die eng mit der Cobra aus Österreich kooperiert.Die Europäische Union will ihren Zusammenschluss polizeilicher Spezialeinheiten erheblich stärken. Dies geht aus einem Dokument der estnischen Ratspräsidentschaft hervor, das die britische Organisation Statewatch weiterlesen »

Migrationspolitik und Bürgerrechte: Europa in schlechter Gesellschaft
Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im Mittelmeer„In der Migrationspolitik findet die EU nur autoritäre Antworten. Was macht das mit ihren vielbeschworenen Werten? (…) Brüssel und die europäischen Hauptstädte – ausnahmsweise muss hier einmal nicht eigens auf Budapest, Warschau und Bratislava gezeigt werden – sind die eigentlich Handelnden. Libyen hat nur das Schlusskapitel dieser Geschichte geschrieben, die vor ein paar Jahren mit rhetorischem Dauerbeschuss begann: Die Seenotretter im Mittelmeer besorgten in Wirklichkeit das Geschäft der Schlepper, lautete der Spin. 2014 wurde die italienische Notrettungsinitiative „Mare Nostrum“ nach einem Jahr abgewürgt und in diesem Sommer schließlich sollten die NGOs im Mittelmeer über einen „Verhaltenskodex“ an die Kandare genommen werden. All dies galt dem Ziel, etwas unmöglich zu machen, was seit Jahrhunderten als Recht wie Pflicht auf dem Meer galt, als menschliches Gebot weit vor der Formulierung der allgemeinen Menschenrechte: Schiffbrüchigen und in Seenot Geratenen wird geholfen, unter allen Umständen und jedweder Regierungsform, die an Land gilt. Die Friedensnobelpreisträgerin EU, deren Eliten in jeder Sonntagsrede die demokratischen und rechtsstaatlichen Wurzeln des Kontinents besingen, hat als Bildungsplunder entlarvt, was alle in ihren höheren Schulen gelernt haben (…) Antigone begräbt ihren Bruder und beruft sich darauf, dass diese Pflicht über dem staatlichen Verbot steht. Es ist Kreon, der herrschende Tyrann, der diese Hierarchie umkehrt. Die Bühnenfigur Antigone des Dichters Sophokles ist eine politische Gründergestalt Europas, Kreon verkörpert das feindliche Prinzip; im Unterricht für die Nachkriegskinder ließ sich die Tragödie auch als Lehrstück über Befehl und Gehorsam im NS-Staat lesen. In der Migrationsabwehr hat Europa die Seiten gewechselt. Es bekennt sich zur Moral des Tyrannen…“ Kommentar von Andrea Dernbach vom 21. August 2017 beim Tagesspiegel online. Siehe dazu: Europa am Ende: Zeichen der kommenden Apokalypse weiterlesen »
Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im Mittelmeer"In der Migrationspolitik findet die EU nur autoritäre Antworten. Was macht das mit ihren vielbeschworenen Werten? (...) Brüssel und die europäischen Hauptstädte – ausnahmsweise muss hier einmal nicht eigens auf Budapest, Warschau und Bratislava weiterlesen »

Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA am 9.9.2016 - hier in New YorkDer Freistaat Bayern weitet die Rechte der Polizei gewaltig aus. Am Mittwoch beschloss das Parlament eines der schärfsten Gesetze zur Überwachung von gefährlichen Personen. Dabei geht es um Personen, die keine Straftat begangen haben, aber im Verdacht stehen, dies zu tun – wie sogenannte Gefährder. In Bayern können sie in Zukunft sogleich bis zu drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden. Bisher galt eine Höchstdauer von zwei Wochen, die nun völlig aufgehoben ist. Alle drei Monate muss die Haft von einem Richter überprüft werden. Theoretisch können Betroffene so jahrelang im Gefängnis sitzen, ohne ein Urteil“ – so beginnt der Artikel „Gefährder-Gesetz verschärft“ von Lisa Schnell am 19. Juli 2017 in der SZ Online, worin die übliche Logik Thema ist, eine angebliche Verteidigung der „Freiheit“ durch ihre Abschaffung zu garantieren. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge – auch zu Gefährdern des Eigentums. Neu: Ein nächster Schritt in Richtung Guantánamo weiterlesen »
Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA am 9.9.2016 - hier in New YorkDer Freistaat Bayern weitet die Rechte der Polizei gewaltig aus. Am Mittwoch beschloss das Parlament eines der schärfsten Gesetze zur Überwachung von gefährlichen Personen. Dabei geht es um Personen, weiterlesen »

Was haben diese G20-Chefs mit unserem Internet vor?
G20-Gipfel am 7./8. Juli 2017 in Hamburg„Die Abschlusserklärung des G20-Gipfels in Hamburg trägt den Untertitel „Eine vernetzte Welt gestalten“ (…). Klingt gut, aber wer gestaltet hier was zu wessen Vorteil? Wir werfen einen Blick in die Abschlusserklärung und die wenig diskutierte Erklärung zur Bekämpfung des Terrorismus. (…) In letzter Zeit hatten es die Handelsabkommen TTIP, CETA und Co. in der Öffentlichkeit schwer. Bürgerinnen und Bürger haben erkannt, dass mit den Abkommen das Internet, dessen Inhalte, ihre persönlichen Daten und Grundrechte ausverkauft werden. Weil die Abkommen unpopulär sind, wird jetzt versucht, Datenfreihandel über die WTO durchzusetzen. (…) Die Erklärung zur Bekämpfung des Terrorismus (…) gibt sich sehr viel Mühe, den Anschein zu erzeugen, dass die beschlossenen Maßnahmen den Terror einschränken oder verhindern können. Wo sind die Belege, die Politik auf Basis von Terror rechtfertigen? Im Grunde zielen fast alle Punkte der Erklärung auf Überwachung, Kontrolle und Einschränkung der Privatsphäre. Das alles ist geschickt verpackt, denn Terror kann niemand wollen, also erscheint der Kampf gegen Terror mit den Mitteln der Erklärung als alternativlos…“ Ausführliche Analyse von Friedemann Ebelt vom 11. Juli 2017 bei digitalcourage weiterlesen »
G20-Gipfel am 7./8. Juli 2017 in Hamburg"Die Abschlusserklärung des G20-Gipfels in Hamburg trägt den Untertitel „Eine vernetzte Welt gestalten“ (...). Klingt gut, aber wer gestaltet hier was zu wessen Vorteil? Wir werfen einen Blick in die Abschlusserklärung und die wenig diskutierte Erklärung zur weiterlesen »

»
Türkei »
»
Schauprozess wegen PKK Mitgliedschaft. Nicht in Istanbul, sondern in Hamburg. In Freiburg werden „nur“ Fahnen verboten
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaDer Prozess gegen den kurdischen Politiker Zeki Eroglu nach Paragraph 129 b Strafgesetzbuch vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) neigt sich dem Ende zu. Dieser Paragraph kriminalisiert eine Vielzahl politischer Organisationen als »terroristische Vereinigung im Ausland«, unter ihnen ist nach wie vor auch die kurdische Arbeiterpartei PKK“ – so beginnt der Bericht „Als »Terrorist« kriminalisiert“ von Martin Dolzer am 27. Juni 2017 in der jungen welt, worin folgende Zwischenbilanz von der rastlosen Tätigkeit von Erdogans Freunden gezogen wird: „Das Bundesjustizministerium hatte 2011 eine »Verfolgungsermächtigung« gegen die PKK als terroristische Vereinigung im Ausland erteilt. Seitdem wurden 14 Kurden als führende Kader der Partei verhaftet. Acht von ihnen sind bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, obwohl ihnen, wie auch Eroglu, keine konkreten Straftaten vorgeworfen werden. Vielmehr wird in ihrem Fall zum »Delikt« erklärt, dass sie sich als Mitglieder der kurdischen Exilcommunity für Frieden einsetzten, Konflikte schlichteten und Demonstrationen organisierten“. Siehe dazu auch einen Beitrag zu Freiburg und Fahnenverbot weiterlesen »
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaDer Prozess gegen den kurdischen Politiker Zeki Eroglu nach Paragraph 129 b Strafgesetzbuch vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) neigt sich dem Ende zu. Dieser Paragraph kriminalisiert eine Vielzahl politischer Organisationen als »terroristische Vereinigung weiterlesen »

nach oben