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Der Dortmunder Polizei liegt für den morgigen Samstag (24. Februar) die Anmeldung eines kurdischen Veranstalters für einen geplanten Aufzug in der nördlichen Innenstadt vor. Nach Angaben des Veranstalters rechnet dieser ab 14 Uhr mit etwa 1000 Teilnehmern. Nach sorgfältiger Prüfung hat der Dortmunder Polizeipräsident am heutigen Freitag (23. Februar) die Versammlung wegen konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung untersagt. „Das Versammlungsrecht ist in unserem demokratischen Rechtsstaat ein hohes Gut“, so Gregor Lange. „Es ist die Aufgabe der Polizei, friedliche Versammlungen möglich zu machen – und Aufgabe des Anmelders, unsere Rechtsordnung einzuhalten. Versammlungen, mit denen die verbotene PKK unterstützt wird, werden von der Dortmunder Polizei verboten““ – womit LabourNet Germany erstmals in seiner Geschichte eine ganze Polizei-Pressemitteilung dokumentiert, nämlich „Dortmunder Polizei verbietet kurdische Versammlung“ am 23. Februar 2018 im Presseportal (deren Veröffentlichung und – anders als hier – Umwandlung zum redaktionellen Produkt wir ansonsten lieber anderen überlassen). Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut – über seine Verwirklichung entscheidet die Polizei, und findet das „Gut“ dann doch gar nicht hoch. Und Herr Lange ist Polizeipräsident. Nicht von Ankara, wo auch alle Demonstrationen gegen den Krieg verboten sind, sondern von Dortmund. Siehe zum sehr hohen Gut neuer Waffenlieferungen (weder von der Dortmunder noch irgendeiner anderen Polizei verboten), zum trotz allem sich verbreitenden Widerstand gegen den Krieg in Nordsyrien weitere aktuelle Beiträge – wie auch zur fortgesetzten Verhaftungswelle in der Türkei, der dortigen Flüchtlingshatz nach deutschem Muster und zur linksradikalen Propaganda des Bayerischen Rundfunks, gegen die nun auch ermittelt wird
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