Demonstrationsrecht verteidigen!Die Kompetenzen der Polizei werden europaweit enorm ausgeweitet. In Bern werden Personen ohne konkreten Tatverdacht überwacht, in Bayern gar eingesperrt. Was geschieht da bloss? (…) Das totalrevidierte Polizeigesetz in Bern, das geplante Demonstrationsgesetz in Frankreich, die neuen Polizeigesetze in diversen deutschen Bundesländern: Sie alle sind Ausdruck davon, wie der Ruf nach «Law and Order» derzeit immer lauter wird. Zwar unterscheiden sich die Gesetzesänderungen je nach Kontext und Land. Aber sie zeugen von einer grundsätzlichen Entwicklung und haben auffallende Gemeinsamkeiten. Erstens: Der Polizei werden zahlreiche neue Kompetenzen und Mittel eingeräumt, mehr Befugnisse und härtere Ausrüstung. Zweitens: Diese neuen polizeilichen Möglichkeiten zielen zunehmend auf den präventiven Bereich ab – auf den «präkriminellen», bevor eine Straftat überhaupt passiert ist. Und drittens greifen die neuen Gesetze in die Freiheitsrechte ein und sind unter anderem – mehr oder weniger explizit – darauf ausgelegt, soziale Proteste einzudämmen, potenzielle Aufstände zu bekämpfen. (…) «Die Antiterrorgesetze untergraben die Grundrechte in Europa», stellte Amnesty International in einem 2017 veröffentlichten Bericht fest. Die Menschenrechtsorganisation hatte Antiterrormassnahmen in vierzehn EU-Staaten analysiert und kam zum Schluss: Die neuen weitreichenden Gesetze zeigten, dass in Europa ein gefährlicher Sicherheitswahn herrsche. (…) Die Gesetzesänderungen in Frankreich, Deutschland und der Schweiz unterscheiden sich im Einzelnen, aber sie werfen ähnliche Fragen auf. Erstens: Glauben wir wirklich, dass wir sicherer sind, wenn Polizeikommandos mit Handgranaten ausgerüstet sind? Zweitens: Was, wenn wir durch die zunehmend präventiven Polizeimassnahmen irgendwann alle verdächtig werden? Und drittens: Trauen wir uns dann, wenn alle erst einmal unter Generalverdacht stehen, noch, unsere Empörung darüber auf die Strasse zu tragen?“ Artikel von Merièm Strupler vom 21.02.2019 bei der WoZ onlline weiterlesen »
Demonstrationsrecht verteidigen!"Die Kompetenzen der Polizei werden europaweit enorm ausgeweitet. In Bern werden Personen ohne konkreten Tatverdacht überwacht, in Bayern gar eingesperrt. Was geschieht da bloss? (...) Das totalrevidierte Polizeigesetz in Bern, das geplante Demonstrationsgesetz in Frankreich, die neuen Polizeigesetze in diversen deutschen weiterlesen »

Demonstrationsrecht verteidigen!„Plötzlich ist da dieses Thema und eigentlich sollte man doch dagegen demonstrieren. Aber wie meldet man eigentlich eine Demonstration selber an? Auf was muss man achten? Und wie wird die Demonstration zum Erfolg? Unser kleiner Leitfaden gibt nützliche Tipps und Tricks für eines der schönsten demokratischen Erlebnisse: Die erste eigene Demo…“ Ein Leitfaden von Markus Reuter vom 15. Februar 2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Demonstrationsrecht verteidigen!"Plötzlich ist da dieses Thema und eigentlich sollte man doch dagegen demonstrieren. Aber wie meldet man eigentlich eine Demonstration selber an? Auf was muss man achten? Und wie wird die Demonstration zum Erfolg? Unser kleiner Leitfaden gibt nützliche Tipps und Tricks weiterlesen »

Aktionswoche 01. bis 10.02.19: Das Ergebnis der Kohlekommission ist kein Konsens! Kohle stoppen. Klima schützen.

Dossier

"Klimagerechtigkeit nicht verhandelbar!"Schmelzende Gletscher, steigende Meeresspiegel, Artensterben, stärkere und häufigere Wetterextreme – dies sind nur einige der vielen Folgen des Klimawandels. (…) Doch die Realität in der Politik sieht anders aus: Dort beschlossene Klimaschutz-Maßnahmen sind nicht mehr als Augenwischerei. So auch die sogenannte „Kohlekommission“. (…) Dem stellen wir uns entgegen: der Konflikt wird weiter gehen, denn das Ergebnis ist kein Konsens. Es wird in keinster Weise ausreichen, um die Klimakatastrophe aufzuhalten. Darum akzeptieren wir es auch nicht. Wir fordern den Kohleausstieg jetzt! Darum rufen wir dazu auf, euren Widerstand auf die Straße zu tragen. Zeigt, dass ihr nicht damit einverstanden seid, dass die Zukunft des Planeten verspielt wird. Vom 01.02 bis zum 10.02. werden in ganz Deutschland Proteste gegen das Ergebnis der Kohlekommission stattfinden. Zum Auftakt werden wir zunächst am Freitag, den 01.02. in Berlin am Bundesministerium für Wirtschaft und Energie starten. Dort, am Tagungsort der Kohlekommission, wollen wir zeigen, dass der Konflikt um die Kohle noch nicht befriedet ist. Danach werden Aktionen in Leipzig, Hamburg, München und Köln starten, gefolgt von einer dezentralen Aktionswoche im gesamten Bundesgebiet…“ Aufruf zur Aktionswoche vom 11. Januar 2019 von Ende Gelände und weiteren Klimagerechtigkeitsgruppen. Siehe zum Hintergrund unser Dossier Kohlekommission: Arbeitsplätze? Welche Arbeitsplätze? und hier aktuell zur Aktionswoche: Erste Anwendungsfälle des “Lex Hambi” aus neuem NRW-Polizeigesetz / Bagger besetzt – Brief aus der Untersuchungshaft weiterlesen »

Dossier

"Klimagerechtigkeit nicht verhandelbar!""Schmelzende Gletscher, steigende Meeresspiegel, Artensterben, stärkere und häufigere Wetterextreme – dies sind nur einige der vielen Folgen des Klimawandels. (...) Doch die Realität in der Politik sieht anders aus: Dort beschlossene Klimaschutz-Maßnahmen sind nicht mehr als Augenwischerei. So auch weiterlesen »

Dossier

Demonstrationssanitäter Sind Sanitäter Teilnehmer einer Demonstration? Um diese Frage ging es am Mittwoch vor dem Berliner Amtsgericht. Angeklagt war ein sogenannter Demo-Sanitäter, der bei Protesten gegen eine rechte »Merkel muss weg«-Demonstration im November 2016 Erste Hilfe geleistet hatte. Dabei trug er eine orangefarbene Warnweste, einen Helm und eine Atemschutzmaske. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daher einen Verstoß gegen das Vermummungs- (Atemmaske) und das Schutzwaffenverbot (Helm) vor. Demo-Sanitäter sind Ersthelfer, Sanitäter oder Ärzte. Gruppen wie die »Riot Medics Berlin« und die »Leftwing Demonstration Medics« agieren meist zu sechst. Sie halten sich mitten in oder am Rande einer Demonstration auf und helfen beispielsweise, wenn Teilnehmer der Protestveranstaltungen Pfefferspray abbekommen haben. (…) Das sei aber nicht ungefährlich. Um den Teilnehmern zu helfen, müssten die Sanitäter sich nahe des Geschehens aufhalten, dabei könne es sein, dass sie beispielsweise Wurfgeschosse oder Pfefferspray abbekämen. Deshalb seien sie auf Schutzkleidung angewiesen. (…) Rettungsdienste wie das Rote Kreuz oder die Johanniter an vielen Demonstrationen gar nicht teilnähmen, weil sie ihnen zu gefährlich erschienen. Wenn die Demo-Sanis nicht ehrenamtlich in ihrer Freizeit auf Demonstrationen gingen, gäbe es gar keine Erste Hilfe vor Ort.“ Artikel von Johanna Treblin vom 14.12.2017 beim ND online – siehe dazu: Demo-Sanis sind keine Straftäter*innen – Freispruch vom Vorwurf der Vermummung und Schutzbewaffnung weiterlesen »

Dossier

Demonstrationssanitäter "Sind Sanitäter Teilnehmer einer Demonstration? Um diese Frage ging es am Mittwoch vor dem Berliner Amtsgericht. Angeklagt war ein sogenannter Demo-Sanitäter, der bei Protesten gegen eine rechte »Merkel muss weg«-Demonstration im November 2016 Erste Hilfe geleistet hatte. Dabei trug er weiterlesen »

Dossier

Französischer Polizeistaat gegen Demonstranten - Paris am 29.11.2015„... Die Hamburger Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Ermittlungen gegen verdeckte Ermittler bei einer linksautonomen Demonstration gegen den G20-Gipfel Anfang Juli 2017. »Wir haben das geprüft«, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach am Donnerstag. Polizeibeamte im Einsatz fielen nicht unter das Versammlungsgesetz. Das Vermummungsverbot, das Teil des Gesetzes ist, gelte für sie nicht. Darum sehe die Staatsanwaltschaft auch keinen Anlass, von Amts wegen zu ermitteln. Gegenüber dem »nd« kritisierte Juliane Nagel von der LINKEN die Auffassung der Hamburger Staatsanwaltschaft: »Die Entscheidung ist ein fatales Signal, es bedeutet, dass für zukünftige Demonstrationen immer die Gefahr besteht, dass politische Straftaten von Zivilpolizisten aus der Versammlung heraus begangen werden könnten«. (…) Nagel fordert nach den ausbleibenden Ermittlungen durch die Hamburger Staatsanwaltschaft gegenüber »nd« eine finale Klärung der juristischen Situation. »Wenn Polizisten in zivil in Demonstrationen agieren dürfen, ohne sich zu erkennen zugeben, höhlt das die Versammlungsfreiheit aus und schafft große Rechtsunsicherheit für Demonstrationsveranstalter und – teilnehmer«, so die Politikerin.“ Beitrag von Fabian Hillebrand vom 25. Mai 2018 in neues Deutschland online, siehe dazu weitere Informationen sowie Beschwerde und Strafanzeige von Armin Kammrad. Neu dazu: Hamburgische Bürgerschaft steht hinter Angriff auf das Versammlungsrecht weiterlesen »

Dossier

Französischer Polizeistaat gegen Demonstranten - Paris am 29.11.2015"... Die Hamburger Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Ermittlungen gegen verdeckte Ermittler bei einer linksautonomen Demonstration gegen den G20-Gipfel Anfang Juli 2017. »Wir haben das geprüft«, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach am weiterlesen »

»
Syrien »
»
»
Türkei »
»
Im Wendland gibt es kein Pardon für Gegner des Krieges der türkischen Regierung

Dossier

100 Vermummte gegen ein Transparent in Meuchefitz am 20.2.2018Erst überfallen schwerbewaffnete Vermummte ein Transparent, danach Pfefferspray und Ermittlungen  gegen die Protestdemonstration: „Das falsche Transparent, öffentlich ausgehängt, kann auch in Deutschland zu massiven Reaktionen der Polizei führen. So geschehen am Dienstag Morgen in Meuchefitz. Dort war es ein Unterstützungstransparent für die Kurden in Afrin, welches den Bewohnern eine Hausdurchsuchung durch eine Hundertschaft Polizeibeamter eintrug.  „Afrin halte durch!“ und darunter: „Türkische Truppen & Deutsche Waffen morden in Rojava! Es lebe die YPJ/YPG!“ Das ist die Aufschrift eines großen Transparents, welches seit Wochen an der Fassade des Gasthofs in Meuchefitz hing. Hing. Denn am Dienstag Morgen wurde es von einer Hundertschaft Polizeibeamter beschlagnahmt und abgehängt.  Vor allem die letzte Zeile “ Es lebe die YPJ/YPG! “ rief die Abteilung Staatsschutz bei der Polizei auf den Plan. Sie ermittelte wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ (§ 129 a StGB) gegen einen der Meuchefitzer Bewohner. (…)  So rückte eine Hundertschaft der Polizei – inklusive eines Sondereinsatzkommandos – vermummt und mit Maschinenpistolen ausgestattet am Dienstag Morgen in Meuchefitz an, umstellte den dortigen Gasthof, durchsuchte das Gebäude, nahm von allen Anwesenden (inklusive zahlenden Gästen) die Personalien auf und beschlagnahmte das umstrittene Transparent. Nach Augenzeugenberichten wurden auch die Kennzeichen von in der Nähe parkenden Autos notiert. In Gewahrsam genommen oder gar verhaftet wurde niemand“ – aus dem Beitrag „Meuchefitz: eine Hundertschaft umstellt den Gasthof – um ein Transparent zu beschlagnahmen“ am 20. Februar 2018 im wendland-net, worin auch noch berichtet wird, dass das Strafverfahren nach § 129 a Strafgesetzbuch weiter geführt werde. Siehe dazu auch noch einen Bericht über die Polizeirepression gegen die folgende Spontandemonstration und weitere Berichte über die Polizeiaktion im Wendland. Neu dazu: Gasthof Meuchefitz: Wendland-Aktivisten nicht mehr terrorverdächtig. Ermittlungen wegen Solidaritätsbekundung für in Nordsyrien operierende kurdische Milizen eingestellt   weiterlesen »

Dossier

100 Vermummte gegen ein Transparent in Meuchefitz am 20.2.2018Erst überfallen schwerbewaffnete Vermummte ein Transparent, danach Pfefferspray und Ermittlungen  gegen die Protestdemonstration: „Das falsche Transparent, öffentlich ausgehängt, kann auch in Deutschland zu massiven Reaktionen der Polizei führen. So geschehen am Dienstag weiterlesen »

»
Mexiko »
»
Landratsamt Rottweil beschlagnahmt Heckler+Koch-Aufrufe zum Whistleblowing

Dossier

Rund um den Antikriegstag am 1. September 2018: „Rheinmetall entwaffnen – Krieg beginnt hier“Während einer Protestaktion beim Waffenhersteller Heckler+ Koch (Oberndorf) hat das Landratsamt Rottweil eigenmächtig Flugblätter eines Friedensaktivisten beschlagnahmt, ohne die hierfür erforderliche richterliche Genehmigung einzuholen. Damit hat die Behörde rechtswidrig gehandelt, denn in § 13 Gesetz über die Presse (Landespressegesetz Baden-Württemberg) heißt es hierzu eindeutig: „Die Beschlagnahme eines Druckwerks kann nur der Richter anordnen.“ Hintergrund der Beschlagnahme ist eine gewaltfreie Aktion des Friedensaktivisten und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Hermann Theisen (Hirschberg), die am 18.05.2017 vor dem Werksgelände von Heckler+Koch in Oberndorf stattgefunden hat. Theisen hatte dabei Flugblätter an die Mitarbeiter des Waffenherstellers verteilt und diese aufgefordert, die Verstrickungen ihres Arbeitgebers in illegale Waffenexporte aufzudecken. (…) Unterdessen hat das Amtsgericht Oberndorf im Mai 2016 einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 40 Euro gegen Theisen erlassen, weil er bereits im Mai 2015 Aufrufe zum Whistlebowing an Heckler+Koch-Mitarbeiter verteilt hatte (20 Js 10668/15). Beide Strafverfahren werden somit parallel vor dem Amtsgericht Oberndorf und dem Landgericht Stuttgart stattfinden. Gegen die Beschlagnahme seiner Flugblätter hat Theisen inzwischen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine Feststellungsklage gegen das Landratsamt Rottweil erhoben (1 K 3693/17). Zudem hat er beim Amtsgericht Oberndorf eine richterliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Flugblatt-Beschlagnahme beantragt (105 AR 10/17)...“ Bericht von S. Möhrle vom 12. Juni 2017 beim RüstungsInformationsBüro, siehe dazu neu: Solidarität mit Hermann Theisen: Aufrufe zum Whistleblowing dürfen nicht bestraft werden! Flugblätter gegen illegale Waffenexporte gehören nicht vor Gericht! weiterlesen »

Dossier

Rund um den Antikriegstag am 1. September 2018: „Rheinmetall entwaffnen – Krieg beginnt hier“"Während einer Protestaktion beim Waffenhersteller Heckler+ Koch (Oberndorf) hat das Landratsamt Rottweil eigenmächtig Flugblätter eines Friedensaktivisten beschlagnahmt, ohne die hierfür erforderliche richterliche Genehmigung einzuholen. Damit hat die weiterlesen »

Gegen VideoüberwachungZwei Teilnehmer einer Demo hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren. Vor Gericht bekamen sie nun Recht. Die Polizei darf bei Demonstrationen nicht zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Fotos von Teilnehmern machen. Das stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag in einem Streit über Fotos eines Demonstrationszuges klar, die die Polizei Essen während einer Kundgebung eines linken Bündnisses im Mai gemacht und auf Facebook und Twitter veröffentlicht hatte. Zwei Teilnehmer hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren – wenn auch in größerer Gruppe. Schon dass die Polizei bei der Demo für die Demonstranten wahrnehmbar fotografiert hatte, sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. (…)Daran ändere auch eine Weste mit der Aufschrift „Social-Media-Team“ nichts, wie der Klägeranwalt Jasper Prigge auf Twitter schreibt. Das Gericht habe zudem auf Verfahren in Asylsachen hingewiesen, in denen Betroffene in ihren Herkunftsstaaten eine polizeiliche Registrierung der Teilnahme an Versammlungen befürchten müssten. Dem stehe die Versammlungsfreiheit entgegen…“ Meldung vom 23.10.2018 bei heise news weiterlesen »
Gegen Videoüberwachung"Zwei Teilnehmer einer Demo hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren. Vor Gericht bekamen sie nun Recht. Die Polizei darf bei Demonstrationen nicht zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Fotos von Teilnehmern machen. Das stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag in einem weiterlesen »

Non-Citizen Demonstration - No Nation! No Border! Ich rebelliere, deswegen existiere ichZu einer Strafe von 35 Tagessätzen wurde eine Aktivistin an diesem Donnerstag den 11. Oktober 2018 vor dem Freiburger Landgericht verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen psychische Beihilfe zur vollendeten Nötigung geleistet zu haben. Am 2. April 2016 hatten AktivistInnen aus Deutschland und der Schweiz im Rahmen der No Border Action Days kurzzeitig die A 5 kurz vor dem Grenzübertritt Basel blockiert. Neben Protestierenden auf der Autobahn hatten sich zwei Personen auch mit Transparent von einer Brücke abgeseilt. Der Angeklagten war nun vorgeworfen worden, dadurch dass sie neben dem Seil gestanden habe, habe sie dabei geholfen, die Autos zum Anhalten zu nötigen. In der ersten Instanz war sie vom Amtsgericht Lörrach zu 20 Tagessätzen wegen Beihilfe zu versuchter Nötigung verurteilt worden. In einer mittaglichen Prozesspause, noch vor der Urteilsverkündigung“ sprach Radio Dreyeckland am 11. Oktober 2018 mit der angeklagten Aktivistin und ihrem als Pflichtverteidiger beigeordneten Anwalt Lukas Theune (Audiolänge: 8:05 Min.) weiterlesen »
Non-Citizen Demonstration - No Nation! No Border! Ich rebelliere, deswegen existiere ich"Zu einer Strafe von 35 Tagessätzen wurde eine Aktivistin an diesem Donnerstag den 11. Oktober 2018 vor dem Freiburger Landgericht verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen psychische Beihilfe zur vollendeten Nötigung geleistet zu weiterlesen »

Nazi-Demo in Wuppertal am 16.6.18: Wenn die Polizei (wieder einmal) „weitere Straftaten“ verhindert. Wessen wohl?
antinazi_wuppertalDie Polizei hatte sich allerdings auch schon im Vorfeld des Aufmarsches nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert. Die Routenführung direkt am Haus der Jugend entlang hatte für Kritik aus der gesamten Wuppertaler Zivilgesellschaft gesorgt. Damit dürfte die Polizei – ohne dies eigentlich beabsichtigt zu haben – dem Gegenprotest einen Schub gegeben haben. Viele Menschen sprachen davon, dass sie gekommen seien, weil sich die Polizei vor dem Aufmarsch schlecht verhalten habe. Warum die rechte Demonstration nicht per Auflage eine andere Wegstrecke bekommen hat, war für die Nazigegner unverständlich. Unter den Kritikern des Polizeieinsatzes sind auch sozialdemokratische Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags, die seit der Landtagswahl im Mai vergangenen Jahres Teil der Opposition gegen die Regierung aus CDU und FDP sind. Eine Szene, die sich im bunten Protest rund um den Geschwister-Scholl-Platz ereignete, sorgte bei dem SPD-Innenpolitiker Andreas Bialas für besonderen Unmut. Thomas L., der Geschäftsführer einer Wuppertaler Behörde, wurde von Polizeibeamten zu Boden gerungen und in Gewahrsam genommen. Die Polizei behauptet, er sei zuvor einem Platzverweis nicht nachgekommen. Bialas stellte ein Video des Vorfalls auf seine Seite im sozialen Netzwerk Facebook und kündigte an, im Innenausschuss des Landtags diese und andere polizeiliche Handlungen im Zuge des Naziaufmarsches thematisieren zu wollen“ – aus dem Bericht „Naziaufmarsch statt Tanztheater“ von Sebastian Weiermann am 18. Juni 2018 in neues deutschland über die normalen Polizeiaktivitäten bei solchen Anlässen… Siehe dazu auch eine Meldung zu Festnahmen und die Dokumentation des Polizeiberichts – als Lesehilfe zu Berichten in anderen Medien weiterlesen »
antinazi_wuppertalDie Polizei hatte sich allerdings auch schon im Vorfeld des Aufmarsches nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert. Die Routenführung direkt am Haus der Jugend entlang hatte für Kritik aus der gesamten Wuppertaler Zivilgesellschaft gesorgt. Damit dürfte die Polizei - ohne dies eigentlich beabsichtigt weiterlesen »

Wuppertaler Polizei scheitert mit Geheimhaltungsversuch vom Nazi-Aufmarsch am 16. Juni
Polizeikessel bei der blockupy-DemoDie Wuppertaler Polizei lehnte mit der Begründung einer „paramilitärische Lagesondierung“ einen Auskunftsantrag über den geplanten Naziaufmarsch am 16. Juni in Wuppertal ab.  Das Bündnis hatte die abstrusen und an den Haaren herbeigezogen Behauptungen der Polizei als »frontal Angriff« auf das »antifaschistische Spektrum« in der Stadt angegriffen und der Polizei falsche Behauptungen und Verstoß gegen deren Neutralitätspflicht  vor geworfen. Mit Bescheid vom 12. Juni hat die Polizei den Versagungsbescheid ohne nähere Begründung aufgehoben und die begehrten Infos an das Bündnis weitergegeben. Auf Nachfrage eines Journalisten hieß es von der Polizei: »Der Bescheid war inhaltlich fehlerhaft und auch materiell rechtlich angreifbar«.  Auch teilte sie mit, dass für die Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz »grundsätzlich die politische Gesinnung des Antragsstellers sowie seine politischen Aktivitäten und Aussagen unerheblich« sei.Diese Kehrwende der Polizei und Rückkehr auf eine sachliche Ebene wird vom Bündnis  begrüßt. Das Wuppertaler Bündnis gegen Nazis hofft, dass diese sachlich, neutrale Ebene von Seiten der Polizei auch am Samstag, bei den Protesten gegen den Naziaufmarsch beigehalten wird.  Das Bündnis ruft die antifaschistischen und demokratischen Kräfte dazu auf, sich an den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 16. Juni in Wuppertal zu beteiligen“ – aus der Mitteilung „Polizei Wuppertal macht Rückzieher und erkennt geltendes Recht auch bei Antifaschisten an“ am 12. Juni 2018 bei tacheles über die Kehrtwende in der Frage polizeilicher Freundschaftsdienste. Siehe dazu auch zwei weitere Beiträge – vor dieser Kehrtwende weiterlesen »
Polizeikessel bei der blockupy-DemoDie Wuppertaler Polizei lehnte mit der Begründung einer „paramilitärische Lagesondierung“ einen Auskunftsantrag über den geplanten Naziaufmarsch am 16. Juni in Wuppertal ab.  Das Bündnis hatte die abstrusen und an den Haaren herbeigezogen Behauptungen der Polizei als »frontal Angriff« auf weiterlesen »

Dossier

Demonstrationsrecht verteidigen! Bundesweiter Grundrechte-Kongress am Samstag, 7. Oktober 2017 in DüsseldorfVon den USA bis zur Türkei, von Frankreich bis Ungarn rücken Regierungen nach rechts, heben durch die Verfassung gesicherte demokratische Grundrechte auf, verbieten und unterdrücken Proteste und Streiks und gehen den Weg in einen Polizeistaat. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland liegt in diesem Trend (…) Seit den jüngsten Gesetzesänderungen durch die Bundesregierung (u.a. §§113, 114 StGB sowie Massen-Überwachung von WhatsApp/facebook), der Initiative zur Einschränkung des Streikrechts („Tarifeinheit“) und den schweren Grundrechtsverletzungen gegen Demonstrant*innen, Sanitäter*innen, Rechtsanwält*innen und Journalist*innen beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 ist es offensichtlich: Nach den Repressionen gegen Flüchtlinge und Migrantenorganisationen werden der gesamten sozialen Bewegung und der ganzen Bevölkerung der Bundesrepublik grundlegende demokratische Rechte genommen – insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit. (…) Wir fordern: Freiheit für die politischen Gefangenen von G20 und NAV-DEM/ATIK und Einstellung der Verfahren! Verteidigung des Demonstrationsrechts: Weg mit der Reform der §§ 113 u. 114 StGB! Verteidigung des Streikrechts: Weg mit der „Tarifeinheit“! Verteidigung der Pressefreiheit: Weg mit der Repression gegen Journalist*innen!“ Aufruf zum Mitzeichnen vom 28.8.2017 auf der Aktionsseite, auf Initiative der ver.di-Jugend NRW-Süd. Neu dazu: Ein Jahr nach G20 auf die Straße: Gemeinsam Grundrechte verteidigen! Großdemonstration am 7. Juli in NRW weiterlesen »

Dossier

Demonstrationsrecht verteidigen! Bundesweiter Grundrechte-Kongress am Samstag, 7. Oktober 2017 in Düsseldorf"Von den USA bis zur Türkei, von Frankreich bis Ungarn rücken Regierungen nach rechts, heben durch die Verfassung gesicherte demokratische Grundrechte auf, verbieten und unterdrücken Proteste und Streiks und gehen den weiterlesen »

Demonstrationsrecht verteidigen! Bundesweiter Grundrechte-Kongress am Samstag, 7. Oktober 2017 in DüsseldorfNora von Gaertner soll zahlen, weil sie sitzenblieb. In den Morgenstunden des 11. Mais 2016 nahm die 28-Jährige zusammen mit rund 20 weiteren Aktivist*innen an einer Sitzblockade gegen eine Sammelabschiebung von Geflüchteten am Flughafen Rostock-Laage teil. Die Aktivist*innen setzten sich auf die Straße und blockierten die Zufahrt zum Flughafen. Nach wenigen Minuten wurden sie von der Polizei weggetragen und erhielten Platzverweise. So weit, so normal. Allerdings: Auf den Protest folgte die Rechnung. Das Polizeipräsidium Rostock stellte den Blockade-Teilnehmer*innen Gebührenbescheide über 126 Euro für das Wegtragen aus. (…) Die Aktivist*innen legten Widerspruch ein und klagten gegen die Gebührenbescheide. Im Februar 2018 landete der Fall vor dem Schweriner Verwaltungsgericht. Dort wurden die Gebühren wegen fehlender Aufschlüsselung der Kostenzusammensetzung herabgesetzt, die Erhebung aber grundsätzlich als zulässig erachtet. Lediglich die Gebührenbescheide von zwei Aktivist*innen wurden zurückgezogen, da in dem Polizeivideo nicht zu sehen ist, wie sie weggetragen wurden. Von Gaertner betont, dass es ihr mit der Klage nicht um die Höhe der Kosten, sondern um eine grundsätzliche Diskussion geht: um Demonstrations- und Versammlungsrechte sowie um das Recht der freien Meinungsäußerung. »Die Kostenübertragung sendet ein fatales Signal, nämlich, dass man für Polizeieinsätze zahlen muss, wenn man sich politisch engagiert«, meint die antirassistische Aktivistin. »Ich kann mir vorstellen, dass sich Menschen nicht mehr an Protesten beteiligen, wenn sie in Zukunft Gefahr laufen, für Polizeieinsätze aufkommen zu müssen.« Daher wolle sie das Urteil nicht akzeptieren. Am Sonntag erklärten die Aktivist*innen, die im antirassistischen Netzwerk »Rostock Hilft« aktiv sind, in Berufung zu gehen. Derweil sollen auch in Mainz linke Aktivist*innen für einen Polizeieinsatz zahlen…“ Artikel von Niklas Franzen vom 29.04.2018 beim ND online weiterlesen »
Demonstrationsrecht verteidigen! Bundesweiter Grundrechte-Kongress am Samstag, 7. Oktober 2017 in Düsseldorf"Nora von Gaertner soll zahlen, weil sie sitzenblieb. In den Morgenstunden des 11. Mais 2016 nahm die 28-Jährige zusammen mit rund 20 weiteren Aktivist*innen an einer Sitzblockade gegen eine Sammelabschiebung von Geflüchteten am weiterlesen »

Flüchtlingsdemonstration in Fürstenfeldbruck: Von der Polizei aufgelöst. „Freie Fahrt für freie Bürger“ in Polizeistaatsvariante
no lager - no isolation - für BewegungsfreiheitBei der Demonstration haben Asylbewerber in Fürstenfeldbruck am Mittwochmorgen die Kreuzung vor dem Rathaus blockiert. Die Polizei löste die Kundgebung auf, weil die afrikanischen Asylbewerber den morgendlichen Verkehr in der Innenstadt lahmlegten. Die Flüchtlinge seien weggeschoben und weggedrückt worden, erklärte ein Sprecher der Polizei. Zudem sei dem Willen der Polizisten mit bellenden Diensthunden Nachdruck verliehen worden. Ein Beamter wurde bei der Aktion verletzt. Über verletzte Demonstranten lagen keine Informationen vor. (…) Die Flüchtlinge aus der Erstaufnahmeeinrichtung am Fliegerhorst protestierten gegen aus ihrer Sicht unzureichende Geldleistungen, das Essen in der Unterkunft und die Unterbringung, wie der Sprecher weiter sagte. Sie protestierten vor allem auch gegen die Streichung ihres Taschengeldes. (…) Das kann das Landratsamt veranlassen, wenn Flüchtlinge nicht bereit sind, Deutschland wieder zu verlassen. In der Unterkunft leben rund 1000 Asylbewerber , die über Italien einreisten. Dorthin müssen sie zurück“ – aus dem Bericht „Polizei löst Asylbewerberdemo in Fürstenfeldbruck auf „ von Kristina Thiele und Anton Rauch am 19. April 2018 beim Bayerischen Rundfunk – in dem das Thema, dass es in der BRD einst ein begrenztes Demonstrationsrecht gab, erst gar nicht mehr auftaucht, darüber entscheidet heute die Polizei (es sei denn, es handele sich um Nazidemos, nicht nur in Dortmund). Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Beiträge weiterlesen »
no lager - no isolation - für BewegungsfreiheitBei der Demonstration haben Asylbewerber in Fürstenfeldbruck am Mittwochmorgen die Kreuzung vor dem Rathaus blockiert. Die Polizei löste die Kundgebung auf, weil die afrikanischen Asylbewerber den morgendlichen Verkehr in der Innenstadt lahmlegten. Die Flüchtlinge seien weiterlesen »

»
Syrien »
»
»
Türkei »
»
Auch nach den großen Protesten an Newroz will Ankara den Krieg in Syrien fortsetzen – dagegen: Proteste und Spenden zur Unterstützung der Menschen vor Ort
Solidarität mit AfrinIn der gesamten Türkei haben am Mittwoch Feiern zum kurdischen Newroz-Fest stattgefunden. Bis zum Nachmittag gab es keine Zwischenfälle, allerdings waren bereits im Vorfeld knapp 200 Menschen festgenommen worden. Dabei handelte es sich um Politiker der kurdisch-linken Partei HDP, wie auch Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen und der Lehrergewerkschaft Eğitim Sen. Die größten Veranstaltungen waren in Diyarbakır, Izmir, Istanbul und Mersin. Ab 10 Uhr vormittags durften die Leute auf die dafür eingezäunten Plätze. In Diyarbakır beteiligten sich bis zu 100.000 Menschen. Überall wurde gegen die türkische Eroberung von Afrin protestiert, viele Redner sprachen davon, dass es nicht bei der Besatzung bleiben werde. Trotz der Wut und Trauer wegen Afrin fand dann aber doch vielerorts ein „normales“ Newroz-Fest statt. Die obligatorischen Feuer wurden entzündet, junge Leute sprangen durchs Feuer, anschließend wurde getanzt. In Diyarbakır, wo die Hauptveranstaltung stattfand, sprachen der frühere Vorsitzende der HDP-Vorgängerpartei BDP, Ahmet Türk und die vor wenigen Wochen neu gewählte HDP-Vorsitzende Pervin Buldan. Während die Newroz-Feiern im letzten Jahr noch komplett verboten waren, gab es in diesem Jahr, obwohl der Ausnahmezustand weiterhin in Kraft ist und der Krieg in Afrin die Spannungen zwischen Türken und Kurden massiv erhöht hat, keine Einschränkungen…“ – aus dem Bericht „Die Wut am Newroz-Feuer“ von Jürgen Gottschlich am 21. März 2018 in der taz über die Feiern in der Türkei, die, wie in vielen anderen Ländern auch, von den Protesten gegen die Besetzung Afrins gekennzeichnet waren. Siehe zu weiteren Protesten gegen den türkischen Krieg in Nordsyrien nach der Eroberung Afrins weitere Beiträge und Proteste sowie die Bitte um Unterstützung der Hilfe vor Ort von medico international weiterlesen »
Solidarität mit AfrinIn der gesamten Türkei haben am Mittwoch Feiern zum kurdischen Newroz-Fest stattgefunden. Bis zum Nachmittag gab es keine Zwischenfälle, allerdings waren bereits im Vorfeld knapp 200 Menschen festgenommen worden. Dabei handelte es sich um Politiker der kurdisch-linken Partei HDP, wie weiterlesen »

nach oben