Dossier
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… Nach neuer Gesetzeslage müssen anerkannte Flüchtlinge nun – mit Ausnahmen – für drei Jahre in dem Bundesland wohnen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden. Besonders dramatisch ist der Zeitrahmen: das Gesetz gilt rückwirkend bis zum 01.01.2016. Damit müssen Flüchtlinge, die bereits vor Monaten – legal – Wohnungen im Bundesland ihrer Wahl bezogen haben, ihre Wohnungen verlassen und wieder zurück in das zuständige Bundesland. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, dann droht die Streichung der Sozialleistungen. Die Kommunen stellen folglich Aufforderungen zur Ausreise aus. Diese Aufforderungen sind mit sehr kurzen Fristen, von einer Woche oder 14 Tagen, versehen. „Es ist absolut unrealistisch, dass die Flüchtlinge innerhalb dieser kurzen Zeiten eine neue Wohnung in einem anderen Bundesland finden. Wenn dieses Vorgehen nicht geändert wird, besteht für viele Flüchtlinge die Gefahr, erst einmal in der Obdachlosigkeit zu enden“…“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats NRW vom 31. August 2016: „Unverhältnismäßig und unzumutbar: Die neue „integrationsfördernde“ Wohnsitzauflage“. Siehe dazu Infos, Widerstand und Hintergründe. NEU:
Der Deutsche Anwaltverein fordert Abschaffung der Wohnsitzregelung: Für die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe besteht keine Rechtfertigung weiterlesen »