Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.: Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebundenEin Marokkaner wurde aus Chemnitz abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht dies untersagt hatte. Nach Angaben seiner Anwältin haben sich die Verantwortlichen der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen dem Gerichtsbeschluss widersetzt. Die Sachbearbeiterinnen erklärten, sie fühlten sich nicht an den Beschluss gebunden und weigerten sich, ihn an die Bundespolizei weiterzuleiten. Der marokkanische Staatsangehörige M.N., der mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und mit ihr Kinder hat, wurde am Donnerstag (11.07.24) nach Marokko abgeschoben. Unmittelbar vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, die Abschiebung des Mannes bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszusetzen. Trotz hartnäckiger Anrufe von Rechtsanwältin Inga Stremlau bei den zuständigen Behörden der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen wurde die Abschiebung nicht gestoppt…“ Pressemitteilung vom 18. Juli 2024 des Sächsischen Flüchtlingsrats („Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden“) weiterlesen »

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.: Abschiebung aus Chemnitz trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden

[Exekutive gegen Judikative in Chemnitz?] Abschiebung nach Marokko trotz Gerichtsbeschluss: Man fühle sich nicht daran gebunden – Rückholung beschlossen
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Dossier

Residenzpflicht abschaffen!… Nach neuer Gesetzeslage müssen anerkannte Flüchtlinge nun – mit Ausnahmen – für drei Jahre in dem Bundesland wohnen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden. Besonders dramatisch ist der Zeitrahmen: das Gesetz gilt rückwirkend bis zum 01.01.2016. Damit müssen Flüchtlinge, die bereits vor Monaten – legal – Wohnungen im Bundesland ihrer Wahl bezogen haben, ihre Wohnungen verlassen und wieder zurück in das zuständige Bundesland. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, dann droht die Streichung der Sozialleistungen. Die Kommunen stellen folglich Aufforderungen zur Ausreise aus. Diese Aufforderungen sind mit sehr kurzen Fristen, von einer Woche oder 14 Tagen, versehen. „Es ist absolut unrealistisch, dass die Flüchtlinge innerhalb dieser kurzen Zeiten eine neue Wohnung in einem anderen Bundesland finden. Wenn dieses Vorgehen nicht geändert wird, besteht für viele Flüchtlinge die Gefahr, erst einmal in der Obdachlosigkeit zu enden“…“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats NRW vom 31. August 2016: „Unverhältnismäßig und unzumutbar: Die neue „integrationsfördernde“ Wohnsitzauflage“. Siehe dazu Infos, Widerstand und Hintergründe. NEU: Der Deutsche Anwaltverein fordert Abschaffung der Wohnsitzregelung: Für die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe besteht keine Rechtfertigung weiterlesen »

Dossier zur Residenzpflicht für Geflüchtete

Residenzpflicht abschaffen!

Der Deutsche Anwaltverein fordert Abschaffung der Wohnsitzregelung: Für die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe besteht keine Rechtfertigung
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Dossier

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDer designierte Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migration, Joachim Stamp (FDP) will beim Kampf gegen „illegale“ Zuwanderung vor allem auf Kooperation mit den Herkunftsländern setzen. Radikale Ankündigungen hätten in der Vergangenheit nicht wirklich funktioniert, sagte Stamp am Dienstag im Deutschlandfunk. Es gehe darum, anders auf die Herkunftsstaaten zuzugehen und Partnerschaften zu entwickeln, führte der FDP-Politiker aus, ohne Details zu nennen. „Das wird ein langer, langer Weg, hier Ordnung hineinzubringen“, sagte er. Eine „überragende Mehrheit in Deutschland“ wünsche sich einen klaren Kurs…“ Meldung vom 31.1.2023 im Migazin („Stamp: Gespräche mit Herkunftsstaaten statt radikale Ankündigungen“), siehe dazu NEU: Asyl-Beschlüsse der Bundesländer: Abschreckung und Abschottung im Zentrum weiterlesen »

Dossier: Ampel-Sonderbevollmächtigter für Migration will leichter abschieben

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Asyl-Beschlüsse der Bundesländer: Abschreckung und Abschottung im Zentrum
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Dossier

[Berlin am 9.2.2022] Abschiebezentrum BER verhindern!Das brandenburgische Innenministerium hat angekündigt, bis 2025 ein sogenanntes „Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER“ in Schönefeld zu errichten. Damit will die Regierung ein Pilotprojekt zur Beschleunigung und Ausweitung von restriktiven Asylverfahren und Abschiebungen etablieren. (…) Der bisherige Planungsprozess war sehr intransparent und undemokratisch. Am Flughafen BER gibt es bereits eine Einrichtung (…) Das neue Abschiebezentrum wird mehrere Formen der Inhaftnahme unter einem Dach vereinen: Den Ausreisegewahrsam, die Inhaftierung​​​​ aufgrund der Verweigerung der Einreise bei der Ankunft am Flughafen sowie vor Dublin-Überstellungen und während des Flughafen-Asylverfahrens…“ Aufruf vom Bündnis „Abschiebezentrum BER verhindern“ bei No Border Assembly zur ersten DEMO am 9.2.22, siehe weitere Proteste und NEU: BER Abschiebezentrum: Der Flughafen aller Probleme weiterlesen »

Dossier: Abschiebezentrum am Flughafen BER verhindern!

[Berlin am 9.2.2022] Abschiebezentrum BER verhindern!

BER Abschiebezentrum: Der Flughafen aller Probleme
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[mausgerutscht in den Abschiebeknast] Nun auch erleichterte Ausweisung nach „Terrorverherrlichung“ durch falschen Like beschlossen – ein Fest für Schnüffler

Dossier

26. Mai 1993: Änderung des Grundrechts auf Asyl - Pro Asyl„Schon ein einzelner Kommentar oder Like soll reichen: Wer terroristische Taten im Netz billigt, soll leichter aus Deutschland ausgewiesen werden können. Das Kabinett beschließt einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser. Ausländerbehörden sollen künftig Menschen, die terroristische Taten „billigen“, leichter ausweisen und abschieben können. Einem entsprechenden Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes hat das Bundeskabinett heute zugestimmt. Das gilt auch für Äußerungen im Netz: Anders als bisher soll dabei schon ein Kommentar oder Like ausreichen. „Künftig kann damit schon ein einzelner Kommentar, der eine terroristische Straftat auf sozialen Medien verherrlicht und gutheißt, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“, schreibt das Bundesinnenministerium …“ Beitrag von Chris Köver vom 26. Juni 2024 in Netzpolitik.org – siehe mehr daraus und dazu. NEU: Juristische Einschätzung: Was die neuen Ausweisungsregeln bedeuten weiterlesen »

Dossier zu „mausgerutscht in den Abschiebeknast“

26. Mai 1993: Änderung des Grundrechts auf Asyl - Pro Asyl

Juristische Einschätzung: Was die neuen Ausweisungsregeln bedeuten
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Bündnis "Feminist Asylum" hat eine Feministische Petition gestartet„Seit dem Februar 2018 ist die „Istanbul-Konvention“ (IK) in Deutschland als Gesetz „zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes soll ohne Diskriminierung erfolgen (…) Aber bislang steht das Gesetz nur auf dem Papier. Darum fordert das Europäische Bündnis „Feminist Asylum“ zum Internationalen Frauentag am heutigen 8. März die konsequente Anerkennung besonderer Fluchtgründe von Frauen und LGBTIQA+ Personen (LGBTIQA+ bedeutet: lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intersexuell, queer, asexuell, und weitere). Das Bündnis hat eine Feministische Petition gestartet, [die] sich an die Organe der EU und die nationalen Regierungen des Schengen-Raums. (…) Die Petition soll am 11. Mai 2022, dem Jahrestag der Istanbul Konvention, den europäischen Institutionen übergeben werden…“ Beitrag von Elisabeth Voß vom 8. März 2022 bei Telepolis, siehe die Petition und ihre Forderungen sowie NEU: Der Europäische Gerichtshof schützt Frauen besser vor Abschiebung: EuGH bestätigt Übernahme europäischer Werte als Asylgrund weiterlesen »

Bündnis "Feminist Asylum" hat eine Feministische Petition gestartet

Geschlechtsspezifische Fluchtgründe anerkennen – das europäische Bündnis „Feminist Asylum“ eine Umkehr in der Migrationspolitik / NEU: Der Europäische Gerichtshof schützt Frauen besser vor Abschiebung: EuGH bestätigt Übernahme europäischer Werte als Asylgrund
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Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Bundesinnenminister Seehofer will, dass Anträge von Asylbewerbern künftig bereits an EU-Außengrenzen geprüft werden, ob sie „überhaupt eine Aussicht“ auf Erhalt eines Schutzstatus haben. (…) Die abgelehnten Menschen sollten von den Außengrenzen direkt in die Herkunftsländer abgeschoben werden. Es brauche für die Erstprüfung europaweit einheitliche Regeln, abgelehnte Bewerber müssten sich zudem rechtsstaatlich wehren können, sagte Seehofer. Bereits an den Außengrenzen sollten die Antragsteller zudem einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Erst im nächsten Schritt sollten die Menschen in der EU verteilt werden und im jeweiligen Aufnahmeland in einem Asylverfahren die endgültige Entscheidung fallen, erklärte der Innenminister. Ob dabei grundsätzlich alle Länder Asylbewerber aufnehmen müssten, ließ Seehofer offen. Er verwies auf die Idee, dass sich manche Länder auch durch Geld oder Personal an der Asylpolitik beteiligen können…““ Beitrag vom 30. Oktober 2019 beim Migazin – siehe dazu auch das Dossier Seehofers harter Kurs in der Asyl- und Flüchtlingspolitik: Zurückweisungen an der Grenze (europafeindlich und rechtswidrig) und hier u.a. die Kritik von Pro Asyl – und nun eine Neuauflage durch die Ampel-Regierung! NEU: Absurd teure Scheinlösungen: Die Politik sucht mit den anvisierten Asylverfahren in Drittstaaten eine Wunderwaffe gegen die AfD-Erfolge. Sogar mit neokolonialem Verhalten weiterlesen »

Dossier zu Seehofers Asylplänen an EU-Außengrenzen – und dessen Nachfolgern

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Absurd teure Scheinlösungen: Die Politik sucht mit den anvisierten Asylverfahren in Drittstaaten eine Wunderwaffe gegen die AfD-Erfolge. Sogar mit neokolonialem Verhalten
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Dossier

Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!Etliche Bundesländer sperren Flüchtlinge vor ihrer Abschiebung in reguläre Gefängnisse. Dort leiden die Menschen unter Telefonverboten und anderen Restriktionen. Der EU-Generalanwalt hält das für rechtswidrig. Jetzt urteilt das höchste EU-Gericht…“ Artikel in der FR online vom 16. Juli 2014, eine Meldung von Pro Asyl und der Hintergrund. Siehe zu dieser leider endlosen Geschichte wachsende Kritik aber auch Anwendung zugleich. NEU: Caritas kritisiert: Abschiebehaft in Rheinland-Pfalz oft rechtswidrig weiterlesen »

Dossier: Abschiebehaft: Verstoß (auch) gegen EU-Recht?

Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!

Caritas kritisiert: Abschiebehaft in Rheinland-Pfalz oft rechtswidrig
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Armutsstrafrecht: Zwei geklaute Zahnbürsten brachten Geflüchteten in den Knast
Buch von Ronen Steinke: »Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz« (Berlin Verlag)Vor einem Strafrichter des Amtsgerichts Freiburg fand am 11.06.2024 ein Schnellverfahren statt. Ein junger Geflüchteter war angeklagt, weil er in einem Drogeriemarkt zwei elektrische Zahnbürsten geklaut haben soll. Vor Beginn der Verhandlung wurde der junge Mann gefesselt in den Saal geführt, denn er wird direkt aus der Haftanstalt vorgeführt. Über das Verfahren sprach RDL im Anschluss an die Verhandlung mit dem Freiburger Rechtsanwalt Jan-Georg Wennekers, der den Geflüchteten anwaltlich vertreten hat und den Fall auch kriminalpolitisch einordnet.“ Interview am 14. Juni 2024 im Radio Dreyeckland weiterlesen »

Buch von Ronen Steinke: »Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz« (Berlin Verlag)

Armutsstrafrecht: Zwei geklaute Zahnbürsten brachten Geflüchteten in den Knast
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„Wohnen minus Freiheit“: Schleswig-Holstein eröffnet Abschiebungsgefängnis in Glückstadt – auch für Frauen und Kinder

Dossier

Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo! Kampagne gegen das Abschiebegefängnis in Glückstadt (SH)Passend zum 60. Jahrestag des Berliner Mauerbaus wird die Landesregierung Schleswig-Holstein am Montag, den 16. August, das neue norddeutsche Abschiebungsgefängnis in Glückstadt in Betrieb nehmen. Die Anlage, eingebettet in ein 1936 für eine geplant tausendjährige Zukunft von Gewalt und Unterdrückung erbautes Kasernenareal, ist mit einer 6 Meter hohen Mauer umgeben, die an Höhe und Betoniertheit alles übertrifft, was je durch Berlin oder zwischen Süd- und Nordamerika durch die Wüste gezogen worden ist. Damit nicht genug, wird auch innerhalb des Geländes der natürliche Freiheitsdrang der betroffenen Inhaftierten durch ein martialisches System zahlreicher 5 Meter hoher mit diversen schwerstverletzungsintensiven NATO-Draht-Rollen gekrönten Metallgitterzaunbarrieren klein gehalten…“ Pressemitteilung vom 13.08.2021 beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, siehe mehr daraus und dazu NEU: Demo am 25. Mai 2024: Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo! „Bis das Gefängnis wieder schließt“ weiterlesen »

Dossier zum Abschiebungsgefängnis in Glückstadt (SH) – auch für Frauen und Kinder

Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo! Kampagne gegen das Abschiebegefängnis in Glückstadt (SH)

Demo am 25. Mai 2024: Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo! „Bis das Gefängnis wieder schließt“
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Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikAbschiebungen werden heute mit zunehmender Härte durchgesetzt. Die Behörden schrecken auch nicht mehr vor Abschiebungen in Länder zurück, in denen Krieg herrscht – zuletzt zog man sogar Abschiebungen nach Syrien in Erwägung. Auch häufen sich in den letzten Jahren vermehrt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikation. Familien werden getrennt und Risikopatient*innen abgeschoben. Zudem sind bundesweit 50% aller Fälle von Abschiebehaft nicht rechtmäßig (…) Die Abschiebemaschinerie wird zunehmend zu einer Blackbox, indem Informationen der Öffentlichkeit vorenthalten werden (…) All diese Besorgnis erregenden Entwicklungen haben uns dazu bewogen, ein neues Projekt zu unterstützen und in der Geschäftsstelle zu beherbergen, das den Abschiebungsvollzug und den Umgang von Behörden mit abgeschobenen Personen in Nordrhein-Westfalen verfolgen und dokumentieren soll…“ Infos des Grundrechtekomitee zum Projekt Abschiebungsreporting NRW und dazu NEU: Verwaltungsgericht Düsseldorf missbraucht seine Position und befeuert rechtspopulistische Migrationsdebatte weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Projekt Abschiebungsreporting NRW / NEU: Verwaltungsgericht Düsseldorf missbraucht seine Position und befeuert rechtspopulistische Migrationsdebatte
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Am 12. März 2024 wurde Saikou Kanteh vom Stuttgarter Flughafen unerwartet mit einem Charterflug nach Banjul in Gambia abgeschoben. Unterstützer hatten kurz darauf berichtet, dass ihm die begleitende Polizei dabei eine schmerzverursachende Metallschiene in den Mund eingesetzt hätten. Kanteh habe diese nach der Ankunft in Gambia durch einen Arzt entfernen lassen müssen. Ein Bericht der in Gambia erscheinenden Internetzeitung »Alkamba Times« bestätigt die Darstellung. Demnach sei Kanteh von »mehr als sechs deutschen Polizeibeamten« misshandelt worden, anschließend hätten ihm diese die ringförmige Schiene eingesetzt und ihn in ein Flugzeug von Turkish Airlines nach Banjul gesetzt. Mindestens 16 weitere gambische Migranten seien in dem gleichen Flieger in das Land abgeschoben worden…“ Artikel von Matthias Monroy vom 23. April 2024 in Neues Deutschland online und mehr daraus weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Gambia: Abschiebung mit Foltergerät? Bundesinnenministerium dementiert Einsatz schmerzender Metallschiene
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Klage gegen Polizeieinsatz im Flüchtlingslager Ellwangen am 3. Mai 2018

Dossier

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Am 18.9.2018 erhob Alassa Mfoupon beim Verwaltungsgericht Stuttgart wegen des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018 in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (LEA) Klage gegen das Land Baden-Württemberg – wozu es in der Pressemitteilung des Rechtsanwaltsbüros Meister & Partner am 27. Oktober 2018 unter anderem heißt: „… Die Klage richtet sich auch gegen diese Polizeimaßnahme. Am 3.5.2018 fand in der LEA ein Polizeieinsatz statt, an dem mehr als 500 Polizisten beteiligt waren. Unter anderem 11 Flüchtlinge wurden verletzt und allein 40 – nicht verschlossene! – Türen wurden durch die Polizeikräfte beschädigt, die diese rücksichtslos eintraten…“ Siehe NEU: Landgericht Ellwangen zu Alassa Mfouapon: Berufung abgelehnt, aber das Strafmaß (Geldstrafe) reduziert weiterlesen »

Dossier zur Klage gegen Polizeieinsatz im Flüchtlingslager Ellwangen am 3. Mai 2018

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«

Landgericht Ellwangen zu Alassa Mfouapon: Berufung abgelehnt, aber das Strafmaß (Geldstrafe) reduziert
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400 Menschen nach Nigeria „zurück geführt“: „Wenn die EU die Fluchtursachen wirklich bekämpfen wollte, müsste sie zuerst Selbstmord begehen“

Dossier

Ogoni Kampagne gegen Shell in NigeriaDie EU hilft. Am liebsten sich selbst. Und jubiliert jetzt, man habe 400 Menschen aus den Lagern in Libyen nach Hause geschickt. Nach Nigeria. Woher sie kommen mögen, oder auch nicht, das macht ohnehin keinen Unterschied. Zu mindestens nicht für die Abschiebeweltmeister aus Berlin, Brüssel und sonstigen Zentralen des Krieges gegen Flüchtlinge. LabourNet Germany unternimmt eine Fallstudie über Fluchtursachen aus – dem eigentlich reichen, aber das trifft auf viele afrikanische Länder zu – Nigeria und die Art, wie sie von der EU befördert werden. Nicht etwa die Flüchtlinge, die werden bestenfalls nach Hause befördert, sondern die Fluchtursachen: Von Shells verbrannter Erde im Nigerdelta, über die Palmölplantagen für Europa, wo früher Lebensmittel angebaut wurden, bis zum Terror von Boko Haram, finanziert von Europas besten Freunden und einer Polizei, die diese Ordnung aufrecht erhalten soll. „Die wichtigste Fluchtursache in Afrika ist der europäische Kapitalismus“ ist eine kommentierte Materialsammlung, inklusive einiger Telefon-Interviews, vom 08. Dezember 2017 und die Entwicklung seitdem. NEU: Abschiebung von Odomero Godtime Otegu aus Bayern nach Nigeria verhindert – breiter Protest bewirkt erfolgreiche Einzelfallprüfung weiterlesen »

Dossier zum EU-Abschiebepakt mit Nigeria

Ogoni Kampagne gegen Shell in Nigeria

Abschiebung von Odomero Godtime Otegu aus Bayern nach Nigeria verhindert – breiter Protest bewirkt erfolgreiche Einzelfallprüfung
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Der in der Türkei gesuchte kurdische Flüchtling Sekvan Tangüner soll bis zum 2. Mai 2024 an seine Verfolger abgeschoben werden
Turkey up in arms against Erdoğan!„… Er habe die Türkei aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung und weiteren laufenden Strafverfahren verlassen und 2019 in Deutschland Asyl beantragt. Weil sein Asylgesuch abgelehnt wurde, stellte er einen weiteren Antrag in der Schweiz, der ebenfalls keinen Erfolg hatte. Daraufhin sei er 2023 aus der Schweiz zurück nach Deutschland abgeschoben worden. „Sekvan war in der Türkei dreieinhalb Jahre im Gefängnis und wurde gegen Meldeauflagen freigelassen. Aufgrund seiner Haftstrafe und andauernden Ermittlungen kam er 2019 nach Deutschland, aber sein Asylantrag wurde abgelehnt. Vorgestern hat die bayrische Polizei Sekvan festgenommen und ins Gefängnis gesteckt. Heute wurde er einem Gericht in Bayern vorgeführt und ihm wurde gesagt, dass er bis zum 2. Mai ausgeliefert werden soll. Sie können Sekvan aber auch vor Ablauf dieser Frist ausliefern. In der Türkei wird nach Sekvan gefahndet“, so die Angehörigen. Die Familie wünscht sich öffentliche Aufmerksamkeit, um die Auslieferung von Sekvan Tangüner an seine Verfolger zu verhindern.“ Meldung vom 22. März 2024 bei ANF weiterlesen »

Turkey up in arms against Erdoğan!

Der in der Türkei gesuchte kurdische Flüchtling Sekvan Tangüner soll bis zum 2. Mai 2024 an seine Verfolger abgeschoben werden
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