Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„… Die Sozialleistungen für Flüchtlinge sind zu niedrig – und verstoßen deshalb gegen das Grundgesetz kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie hat deshalb eine Mustervorlage erstellt, mit deren Hilfe Sozialgerichte das Problem dem Bundesverfassungsgericht vorlegen können. (…) Die GFF hält solche Abschläge vom Existenzminimum für sachlich nicht gerechtfertigt und deshalb für verfassungswidrig. Es könne nicht unterstellt werden, dass sich Flüchtlinge in der Regel nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. (…) Für Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften leben, wird seit 2019 sogar noch ein weiterer zehnprozentiger Abschlag abgezogen. Sie werden damit behandelt wie Ehepaare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und „aus einem Topf“ wirtschaften. Da sie in gleicher Lage seien und damit eine „Schicksalsgemeinschaft“ bildeten, könnten Flüchtlinge in Sammelunterkünften etwa Bücher gemeinsam nutzen und Lebensmittel in Großpackungen einkaufen, so die Bundesregierung. Die GFF hält das für weltfremd. (…) GFF-Expertin Sarah Lincoln geht davon aus, dass es bald entsprechende Richtervorlagen an das Bundesverfassungsgericht geben wird. In Eilverfahren hatten im letzten Jahr schon rund zehn Sozialgerichte von Freiburg bis Berlin verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtslage für Flüchtlinge aus Sammelunterkünften geäußert.“ Artikel von Christian Rath vom 29. September 2020 in der taz online, siehe dazu bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte die entsprechende Pressemitteilung sowie die Mustervorlage für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz weiterlesen »

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

Gesellschaft für Freiheitsrechte moniert Hartz IV für Flüchtlinge: Verfassungswidrig niedrig?
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Steuerfreier Spitzen-Umsatz: Die zweifelhafte Gemeinnützigkeit des AWO-Sicherheitsdienstes Protect gGmbH
Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet Germany„Den AWO-Wachdienst für zwei Flüchtlingsheime haben die Ermittler schon im Visier. Jetzt wird bekannt: In einem Monat waren 360.000 Euro zu verdienen. Das Finanzamt muss sich fragen lassen, was daran gemeinnützig war. Das AWO-Tochterunternehmen Protect gGmbH steht im Verdacht, die Stadt Frankfurt bei der Abrechnung der Bewachung von zwei Flüchtlingseinrichtungen um Millionen betrogen zu haben. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen laufen, der Fall beschert nun aber auch noch der Finanzverwaltung kritische Fragen. Nicht nur die Höhe der Einnahme für die Arbeiterwohlfahrt ist interessant. Der Umsatz war auch noch steuerfrei. Denn das g von gGmbH steht für Gemeinnützigkeit. Dass die AWO-Firma in den Genuss des äußerst geldwerten Privilegs kam, führt aus mehr als einer Richtung zu harscher Kritik an der hessischen Finanzverwaltung. (…) Dass den Kreisverbänden der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt und Wiesbaden die Gemeinnützigkeit nicht längst aberkannt wurde, kritisiert Rupert Graf Strachwitz, Direktor des Maecenata Instituts und Spezialist für Gemeinnützigkeitsrecht. Die Großzügigkeit, die die hessische Finanzverwaltung bei großen Playern im Wohlfahrtsektor wie der AWO offensichtlich an den Tag legt, zeige sie bei kleineren Vereinen nicht. So sei dem ebenfalls in Frankfurt ansässigen Verein attac die Gemeinnützigkeit entzogen worden, weil er sich allgemein politisch engagiere. Geschäftsführergehälter von 350.000 Euro, teure Dienstwagen und Luxusreisen seien hingegen in den vergangenen Jahren bei den Steuerprüfern offenbar kein Grund gewesen, der AWO Steuerprivilegien abzuerkennen. (…) Wegen des AWO-Skandals hat die zuständige Oberfinanzdirektion inzwischen eine Sonderprüfung der AWO veranlasst. Der Stadt Frankfurt waren die finanziellen Unregelmäßigkeiten rund um die gemeinnützige Protect GmbH aber schon 2017 bekannt…“ Beitrag von Volker Siefert vom 8. Januar 2020 bei der Hessenschau online – siehe dazu neu: Awo fordert 1,2 Millionen Euro von Tochterfirma Awo-Protect weiterlesen »

Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet Germany

Steuerfreier Spitzen-Umsatz: Die zweifelhafte Gemeinnützigkeit des AWO-Sicherheitsdienstes Protect gGmbH / Awo fordert 1,2 Millionen Euro von Tochterfirma Awo-Protect
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Residenzpflicht abschaffen - Lagerpflicht abschaffen - Abschiebungen stoppen„Die Bedingungen für geflüchtete Kinder in deutschen Aufnahmeeinrichtungen sind unzureichend. Das geht aus einer aktuellen Expertise hervor, die im Auftrag von Save the Children und Plan International erstellt wurde. (…) Neben engen Wohnverhältnissen und fehlenden Rückzugmöglichkeiten für Familien fehle es an Zugang zu Bildung, Förderung, Beratung und Therapien, wie aus einer Expertise im Auftrag der Organisationen hervorgeht. Strenge Verwaltungsvorschriften und ein Mangel an Freizeitangeboten schränkten die gesunde und altersgerechte Entwicklung der Kinder ein. Die Aufnahmeeinrichtungen seien nur auf einen kurzen Verbleib ausgerichtet, häufig lebten die Geflüchteten aber über Monate oder sogar Jahre in den Einrichtungen. „Für Familien ist das Leben in einer solchen Unterkunft besonders belastend – bei den Kindern kann es sogar eine gesunde Entwicklung beeinträchtigen“, kritisierten die Hilfsorganisationen. Damit sich Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen nicht verstärken, müsste die Umgebung Erholung und eine Einkehr von Normalität fördern. „Diese Kinder haben ihr Zuhause verlassen, sie haben Krieg erlebt und oft auch Angehörige verloren. Dazu haben sie eine anstrengende Flucht hinter sich“, sagte die Vorstandsvorsitzende von Save the Children, Susanna Krüger. Die Kinder bräuchten Ruhe und Geborgenheit sowie professionelle Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten. Angesichts unterschiedlicher Standards in den Aufnahmeeinrichtungen forderte Krüger, bundesweit gleiche Bedingungen für die Kinder und Jugendlichen in den Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Thomas Meysen, Autor der Expertise, betonte, dass der Aufenthalt in den Unterkünften für die Kinder sehr prägend sei: „Die Belastungen nach der Flucht wiegen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen noch schwerer als die Zeit vor und während der Flucht.“…“ Beitrag vom 7. September 2020 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

Residenzpflicht abschaffen - Lagerpflicht abschaffen - Abschiebungen stoppen

Studie: Kritik an Bedingungen für geflüchtete Kinder in deutschen Unterkünften
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Wurst case Szenario: Die Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf Migranten und Geflüchtete. Gleichzeitig wird ihre Systemrelevanz deutlich
Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„Die Corona-Pandemie führt so manche Ungerechtigkeit heraus aus einem Schattendasein mitten ins grelle Licht der Öffentlichkeit. Jüngstes Beispiel sind die miserablen Arbeitsbedingungen in Deutschlands Fleischindustrie. Betroffen vom Corona-Ausbruch in diesem Gewerbe sind nahezu ausschließlich Arbeiter mit migrantischem Hintergrund. Überhaupt hat die Pandemie deutlich gemacht, wie sehr einzelne Wirtschaftsbereiche von der Leistung migrantischer Arbeiterinnen und Arbeiter abhängen. Neben der Fleischindustrie gilt das insbesondere für das Baugewerbe, die Landwirtschaft, das Gesundheits- und das Reinigungsgewerbe. (…) Auch Eindämmungsmaßnahmen führen zu teils großer wirtschaftlicher Not. Grund sind u.a. prekäre oder befristete Arbeitsverhältnisse und die Beschäftigung im informellen Sektor, ohne Zugang zu sozialem Schutz, bezahltem Krankenstand oder Unterstützung bei Verdienstausfall. Staatliche Hilfspakete, um mit Gesundheitsbedrohungen und Arbeitsplatzverlusten fertigzuwerden, stehen vielen Migrantinnen und Migranten nicht zur Verfügung. Für Menschen mit irregulärem Aufenthaltsstatus gilt dies noch in verschärftem Maße. (…) Anders als es populistische Schmähungen meist darstellen, gehen viele Geflüchtete einer Arbeit nach, meist in prekären und nicht selten in informellen Verhältnissen, die von einem Tag auf den anderen beendet werden können. (…) Um den Globalen Migrationspakt mag es ruhig geworden sein, doch für die Vereinten Nationen ist der dort ausgeführte Einsatz für „sichere, geordnete und reguläre Migration“ in Zeiten der Pandemie wichtiger denn je. Das vor zwei Jahren gegründete UN-Migrationsnetzwerk hat unter Einbeziehung der migrantischen Zivilgesellschaft eine Vielzahl von Empfehlungen erarbeitet, die eine Grundlage für progressive Lösungen einer neue Normalität für die weltweite Migration sein können. Dazu zählen Maßnahmen wie der Zugang zu sozialer Sicherheit und staatlichen Leistungen, insbesondere im Gesundheitssektor, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und ohne Sorge vor Deportationen, oder sicherere und billigere Möglichkeiten für Geldtransfers…“ Beitrag von Felix Braunsdorf, Stefan Rother vom 24. Juni 2020 bei IPG weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Wurst case Szenario: Die Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf Migranten und Geflüchtete. Gleichzeitig wird ihre Systemrelevanz deutlich
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9. Mai 2020: Zwei Jahre „Jetzt reden wir“ – Kundgebungen in Ellwangen und Stuttgart
Kundgebung am 10.5.2019 in Ellwangen: "Viele haben über uns gesprochen, jetzt reden wir! Gemeinsam gegen Seehofers, Meuthens, Salvinis und Orbans europäische Einwanderungspolitik!"„“Jetzt reden wir!“ – Flüchtlingsproteste auch 2020 hochaktuell: Zwei Jahre ist es her, dass der selbstbewusste Ruf „Jetzt reden wir!“ der Flüchtlinge aus der LEA Ellwangen durch die Republik hallte: Anlass war die am 9. Mai 2018 von Flüchtlingen selbstorganisierte Demonstration „Wir sind Flüchtlinge, keine Kriminellen!“ Sie richtete sich gegen eine bundesweite Diffamierungskampagne sowie den brutalen nächtlicher Polizeiangriff auf traumatisierte Menschen, die zuvor friedlich versucht hatten, die Abschiebung eines togolesischen Kollegen zu verhindern. Alassa Mfouapon, einer der damaligen Verantwortlichen sieht auch heute die dringende Notwendigkeit einer Protestwelle „Jetzt reden wir“: „Heute gibt es viele wichtige Gründe, erneut unter dieser Leitlinie zu demonstrieren: Die Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen des damaligen brutalen Polizeieinsatzes ist bis heute nicht behandelt. Viele Flüchtlinge haben bis heute keinen richtigen Aufenthaltstitel. Manche waren unschuldig im Gefängnis. In der Corona Zeit sind menschenunwürdige Verhältnisse in der LEA und anderen Einrichtungen.  Deshalb lohnt es sich, unter dem Motto ‚jetzt reden wir‘ den Kampf um die gemeinsamen Ziele fortzusetzen.“ Bundesweit häufen sich in den letzten Wochen – Bremen, Leipzig, Halberstadt. – berechtigte Proteste in zahlreichen Flüchtlingsunterkünften gegen den unverantwortlichen Umgang mit der Corona-Pandemie…“ Aufruf vom 6. Mai 2020 vom Freundeskreis Alassa & Friends zu Kundgebungen am 9. Mai in Ellwangen, Fuchseck, 11 Uhr, und in Stuttgart, Schlossplatz, 15 Uhr weiterlesen »

Kundgebung am 10.5.2019 in Ellwangen: "Viele haben über uns gesprochen, jetzt reden wir! Gemeinsam gegen Seehofers, Meuthens, Salvinis und Orbans europäische Einwanderungspolitik!"

9. Mai 2020: Zwei Jahre „Jetzt reden wir“ – Kundgebungen in Ellwangen und Stuttgart
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Tacheles: Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte – und Reaktionen

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormWie wir in den letzten Tagen schmerzlich zu spüren bekamen, hat die Corona-Krise mittlerweile den nahezu vollständigen Stillstand des gesellschaftlichen Lebens zur Folge. Mit diesem Stillstand werden leider erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen einhergehen. Insbesondere aufgrund des Wegfalls von Aufträgen und Arbeitsplätzen werden deutlich mehr Menschen als bislang auf staatliche Leistungen angewiesen sein – und sei es nur für eine Übergangszeit. Denn neben den Menschen, die bereits jetzt Sozialleistungen beziehen (SGB II/SGB XII/AsylbLG/KIZ/WoGG), werden auch Selbständige, Künstler*innen, Geringverdienende, Minijobber*innen und durch die Corona-Krise wirtschaftlich Strauchelnde auf soziale Leistungen der Arbeitslosenversicherung  und Grundsicherung angewiesen sein. Da es einkommensschwachen Haushalten in der Regel auch an entsprechenden Rücklagen fehlt, um die ausfallenden Einkünfte eine Weile lang auszugleichen, erlauben wir uns eine Reihe von Vorschlägen zu machen, wie die Krise für alle Beteiligten abgefangen werden kann. Im Folgenden haben wir deshalb 29 Vorschläge ausgearbeitet, die zum Teil sofort, zum Teil erst nach vorheriger Gesetzesänderung umgesetzt werden könnten und einen wertvollen Beitrag leisten würden, um die Versorgung aller Betroffenen sicherzustellen…“ Ein umfassendes Forderungspaket an die Politik und Verwaltung vom 21.03.2020 von und bei Tacheles e.V. – darin auch Maßnahmen zur Wohnraumsicherung, Anspruch von Wohnungslosen auf Unterbringung in Pension / Hotel, Ausweitung der Leistungsberechtigten, Aussetzen der Haftantritte für Ersatzfreiheitsstrafen / Bagatelldelikte, Öffnung der Abschiebegefängnisse etc. Siehe dazu: Tacheles – Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte, Version II / Kampagne für einen Corona-Zuschlag bzw. ein „Nulldarlehen“ weiterlesen »

Dossier: Tacheles: Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte – und Reaktionen

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Tacheles – Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte, Version II / Kampagne für einen Corona-Zuschlag bzw. ein „Nulldarlehen“
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Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Ausschluss für Ausländer gilt weiter

Dossier

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindernEin menschenwürdiges Existenzminimum? Nicht für arbeitsuchende oder studierende Ausländer. Sie dürfen in Deutschland weiterhin von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen entschieden. Arbeitsuchende oder studierende Ausländer dürfen in Deutschland weiterhin von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen die Vorlagen des Sozialgerichts Mainz, das den gesetzlichen Ausschluss existenzsichernder Hilfen für verfassungswidrig hält, als unzulässig abgewiesen. (AZ: 1 BvL 4/16 und 1 BvL 6/16) Die Karlsruher Richter rügten, dass das Sozialgericht seine Vorlagen nicht ausreichend begründet hat…“ Meldung vom 7.2.2020 beim Migazin, siehe dazu: BVerfGE: Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig – Meldung und Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier: BVerfGE: Hartz-IV-Ausschluss für Ausländer gilt weiter

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

BVerfGE: Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig – Meldung und Kommentar von Armin Kammrad
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Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!Zehntausende werden an den EU-Grenzen festgehalten: in Gefängnissen, die nicht so heißen dürfen. Kinder einzusperren, verstößt gegen internationale Abkommen. Unweit der Landebahn des Flughafens Schönefeld endet die Bundesrepublik. Ein Gitterzaun umgibt das Haus, das zwar in Brandenburg steht, sich aber rechtlich außerhalb Deutschlands befindet. Zwei Sicherheitskräfte bewachen die Räume, in denen dicht an dicht einfache Betten stehen. Wenn Familien ohne gültige Papiere die Ankunftshalle erreichen und um Asyl bitten, bringen die Grenzer sie hierher und halten sie so lange fest, bis die Behörden über ihren Antrag entscheiden. (…) Neben Berlin-Schönefeld findet das sogenannte Flughafenverfahren in Düsseldorf, Hamburg, München und Frankfurt am Main statt. Auch dort müssen Menschen im Transitbereich bleiben, auch dort soll binnen zwei Tagen über ihren Asylantrag entschieden werden. Wird dem stattgegeben oder brauchen die Behörden mehr Zeit, dürfen die Menschen einreisen. Lehnen die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Antrag hingegen als „offensichtlich unbegründet“ ab, können die Menschen klagen. So werden aus diesen zwei Tagen leicht Wochen oder Monate, erklärt der Hannoveraner Anwalt Peter Fahlbusch, der seit Langem Menschen betreut, die sich im Flughafenverfahren befinden. Mitte der 90er Jahre entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es sich bei dem Festhalten von Menschen im Transit nicht um Freiheitsentziehung im Sinne des Grundgesetzes handelt. Pro-Asyl-Sprecher Bernd Mesovic hält das für irreführend…“ Artikel von Nico Schmidt vom 12.01.2020 beim Tagesspiegel online weiterlesen »

Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!

[Flughafenverfahren] Wie Europa geflüchtete Kinder einsperrt
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[11. April] WOZU MODUL? Gute Wohnungen für alle! Wohnungsnot, Mieter_innen und Geflüchtete in BerlinNach Angaben der Wohnungslosenhilfe waren in diesem Jahr 678.000 Menschen ohne Unterkunft – mehrheitlich Geflüchtete. Frauen sind immer häufiger betroffen. Zwei Drittel der Wohnungslosen in Deutschland sind nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe geflüchtete Menschen. Insgesamt seien 2018 rund 678.000 Menschen ohne eigene Unterkunft gewesen, davon 441.000 anerkannte Geflüchtete, sagte die Geschäftsführerin des Verbandes, Werena Rosenke, der Rheinischen Post. Zudem sind den Angaben zufolge immer mehr Frauen von Wohnungslosigkeit betroffen. In Notunterkünften drohe ihnen häufig Gewalt. (…) Seit 2016 schließt der Verband nach eigenen Angaben in seine Schätzung die Zahl der Geflüchteten ein, bezieht sich aber in der näheren Auswertung ausschließlich auf die 237.000 Deutschen, EU-Migranten und Drittstaatler. Zu den geflüchteten Menschen fehlten demnach sozio-demografische Angaben wie Geschlechterverteilung, Familienstand und Haushaltsgröße. Viele von ihnen blieben in Asylunterkünften und seien in der Regel auch krankenversichert…“ Agenturmeldung vom 24. Dezember 2019 bei der Zeit online, siehe dazu: Schlafcouch, Marke Solidarität. Solidaritätsgruppen helfen von Obdachlosigkeit bedrohten Flüchtlingen weiterlesen »

[11. April] WOZU MODUL? Gute Wohnungen für alle! Wohnungsnot, Mieter_innen und Geflüchtete in Berlin

Zwei Drittel aller Wohnungslosen sind Geflüchtete – Solidaritätsgruppen helfen von Obdachlosigkeit bedrohten Flüchtlingen
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Bewährungsstrafe wegen Papierfliegern bei Geflüchteten-Demo
Aufruf zu einem Schritt gegen Gewalt gegen Frauen: Keine Lager für Frauen!„… Sie hatte zugelassen, dass geflüchtete Frauen und ihre Unterstützerinnen etwa 50 Papierflieger über den Zaun des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) warfen – dafür ist eine 50-Jährige nun wegen Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz verurteilt worden. Die Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 15 Euro setzte die Vorsitzende Richterin beim zweiten Verhandlungstag vor dem Nürnberger Amtsgericht am Freitag zur Bewährung aus. Die Angeklagte hat aber die Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen. Sie hatte im Juli 2018 eine Kundgebung der Organisationen „Women in Exile“ und „8. März Bündnis Nürnberg“ vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geleitet. Obwohl die Polizei das Werfen von Gegenständen verboten hatte, ließen Frauen und Kinder etwa 50 Papierflieger mit Botschaften wie „Bleiberecht überall“ über den Zaun der Behörde fliegen. Dafür sollte die Verantwortliche der Kundgebung nach eigenen Angaben eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen. Weil sie das nicht tat, landete der Fall vor Gericht. (…) Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, da Papierflieger mit Botschaften nichts anderes seien als Flugblätter – und damit die ureigene Form eines Kundgebungsmittels. Die Richterin folgte jedoch der Einschätzung der Staatsanwältin, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen sei. Die Angeklagte erwägt, in Revision zu gehen.“ Meldung vom 3. Januar 2020 vom und beim RND weiterlesen »

Aufruf zu einem Schritt gegen Gewalt gegen Frauen: Keine Lager für Frauen!

Bewährungsstrafe wegen Papierfliegern bei Geflüchteten-Demo
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Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„Hier eine taufrische Entscheidungen vom LSG Nds zur vermutlichen Verfassungswidrigkeit der Kürzungen nach § 1a AsylbLG:  a. Verfassungskonformität der Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG: „Grundlegende verfassungsrechtliche Zweifel an allen Kürzungstatbeständen der des § 1a AsylbLG, im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16, insbesondere um einzureisen iSd § 1a AsylbLG.  Daher PKH und unmissverständliche Ankündigung eines positiven ER-Beschlusses. Zitat: „Im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt insoweit auch eine gerichtliche Entscheidung aufgrund einer Folgenabwägung in Betracht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569105 -juris), weil der Senat zum gegenwärtigen Stand nicht über hinreichende Erkenntnismitte/ verfügt, die Rechtswirksamkeit des Konzepts der Anspruchseinschränkungen nach § la AsylbLG und damit deren Verhältnismäßigkeit beurteilen zu können“. (LSG NdB L 8 AY 36/19 ER). Urteil bei Harald Thomé und b. Kürzung der Regelbedarfe nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften. Seit dem 01.10.2019 erhalten im Rahmen des „Hau-Ab-Gesetzes II“  alleinstehende Bezieher*innen von Leistungen nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften nur die die Regelbedarfsstufe 2 (für Paare) und nicht mehr die Regelbedarfsstufe 1. Bisher gab es zu diesem Thema einen Beschluss des Sozialgerichts Landshut, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen entsprechenden Änderungsbescheid angeordnet wurde. In  Beschluss vom 03.12.2019 – Aktz. S 9 AY 4605/19 ER hat sich die 9. Kammer des Sozialgerichts Freiburg der Rechtsauffassung des Sozialgerichts Landshuts angeschlossen. Beschluss bei Harald Thomé “ Aus dem Thomé Newsletter 44/2019 vom 09.12.2019 weiterlesen »

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

Aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Kürzungen nach § 1a AsylbLG/ Regelbedarfe in Unterkünften
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Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in Berlin„… An der Tür zum Vorraum streckt eine Polizistin die Hände hoch und versucht so, der Handykamera die Sicht zu versperren. Man kann aber weiter erkennen, wie ein Polizist auf den Asylbewerber einschlägt, bis die Tür zum Vorraum zugestoßen wird. Das Video läuft weiter. Durch die milchige Glastür ist das Geschehen noch schemenhaft zu erkennen. Eine Zeugin schreit gequält auf. Ein Polizist ermahnt die Flüchtlinge im Vorraum, sich zu beruhigen. Er kommandiert mehrfach: »Handys runter!« Nicht alle verstehen das. Einer beschwert sich, man wolle ihm das Mobiltelefon wegnehmen. Keineswegs, wird ihm bedeutet. Er solle nur nicht filmen. Die Kommunikation läuft zweisprachig. So schimpft ein Mann auf Englisch, wenn die Polizei ihn schlagen wolle, so solle sie das tun. Die deutsche Auskunft, er werde nicht geschlagen, trägt nicht zur Beruhigung der Situation bei. In einer Bildeinstellung sieht man das Bein einer Frau, die offenbar gestürzt am Boden liegt. Dann bricht die Aufnahme ab. (…)Einer Polizeimeldung zufolge soll der 28-Jährige aus Kamerun eine höhere Auszahlung erwartet haben, als ihm zugestanden habe. Da er sich nicht vom Sicherheitsdienst beruhigen ließ und den Schalterraum nicht ohne den vollen Betrag verlassen wollte, so heißt es, sei die Polizei gerufen worden. Zunächst sollen zwei Beamte gekommen sein, die Verstärkung anforderten, als sich andere Flüchtlinge einmischten. Der Kameruner habe um sich geschlagen und getreten, wobei ein Wachmann leicht verletzt worden sei…“ – aus dem Bericht „Polizisten schlagen Kameruner“ von Andreas Fritsche am 07. November 2019 in neues deutschland online über behördliche Reaktionen auf einfache Proteste (die dann auch noch von anderen unterstützt werden…). Siehe dazu auch eine Meldung, die deutlich macht, wie solche Vorfälle sehr oft dann berichtet werden, und die weitere Entwicklung: Polizeiangriff im Sozialamt: Unabhängige Untersuchungs-Kommission gefordert weiterlesen »
Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in Berlin„... An der Tür zum Vorraum streckt eine Polizistin die Hände hoch und versucht so, der Handykamera die Sicht zu versperren. Man kann aber weiter erkennen, wie ein Polizist auf den Asylbewerber einschlägt, weiterlesen »

Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in Berlin„Heute berichtete die TAZ über einen Fall von Polizeigewalt im Sozialamt im Landkreis Märkisch-Oderland, der am vergangenen Montag stattgefunden haben soll. Ein Video zeigt, wie mehrere Beamte einen Geflüchteten mit Gewalt zum Verlassen der Behörde zwingen wollen. Auf dem Video ist zu sehen, wie mindestens drei Beamte versuchen, den Mann gewaltsam zu Boden zu drücken, an seinen Armen und seinem Kopf zerren, im Verlauf sieht man Schläge, die offenbar Rücken und Kopf treffen. Während des Übergriffes schirmen andere Beamte die Situation ab, Zeug_innen werden in den Flur gedrängt. Laut Bericht der TAZ sei der Mann von den Beamten bewusstlos geschlagen und später ein Krankenwagen gerufen worden. „Der Flüchtlingsrat ist bestürzt angesichts der massiven Gewalt, die hier durch Polizeibeamte gegen einen Menschen angewendet wurde“, sagte Lotta Schwedler vom Flüchtlingsrat Brandenburg. (…) Direkt nach dem Übergriff soll laut TAZ gegen den Mann Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung erstattet worden sein. „Geflüchtete befinden sich gegenüber Behörden in einer besonders vulnerablen Situation. Ihr Aufenthaltsstatus und ihre Zukunft sind von den Entscheidungen von Behördenmitarbeiter_innen abhängig. Das macht es für sie umso schwieriger, sich gegen Übergriffe und Gewalt zu wehren. Die Dunkelziffer im Fall von Polizeigewalt ist groß“, erklärt Lotta Schwedler weiter. Der Flüchtlingsrat fordert eine Untersuchung und die Aufklärung des polizeilichen Übergriffes. Das bekannt gewordene Video weist darauf hin, dass es sich um Körperverletzung im Amt handeln könnte. Dafür müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden…“ Pressemitteilung vom Flüchtlingsrat Brandenburg vom 8. November 2019 bei FFM-Online weiterlesen »
Strafanzeigen gegen Verantwortliche & Beteiligte “Europäischer Polizeikongress 2014” in Berlin"Heute berichtete die TAZ über einen Fall von Polizeigewalt im Sozialamt im Landkreis Märkisch-Oderland, der am vergangenen Montag stattgefunden haben soll. Ein Video zeigt, wie mehrere Beamte einen Geflüchteten mit Gewalt zum Verlassen weiterlesen »

Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!In der Aufnahmestelle in Bremen-Vegesack leben Flüchtlinge teils monatelang in Sechsbettzimmern. Am Samstag demonstrieren sie für drei Forderungen. Die Zeit, da Geflüchtete zu Hunderten in Turnhallen untergebracht werden mussten, ist erst mal vorbei – doch das bedeutet nicht, dass alle Schutzsuchenden über Privaträume verfügen. Etwa 600 Menschen leben momentan in der „Zentralen Aufnahmestelle“ (Zast) an der Lindenstraße in Vegesack. Hier warten sie auf Entscheidungen zu ihren Asylverfahren, teils monatelang. Mit einer Demo will das Flüchtlingsbündnis „Together we are Bremen“ heute auf die Zustände im Zentrum aufmerksam machen. (…) Man lebt mit bis zu sechs Personen in einem Raum, es gebe „no respect for privacy“. Kochen ist nicht nur nicht vorgesehen, sondern auch nicht erlaubt – die Menschen sind auf das angebotene Kantinenessen angewiesen. Mit der Demo wollen er und seine MitstreiterInnen nicht nur Öffentlichkeit für ihre Lage erreichen, sie haben auch konkrete Forderungen. Eine davon: „Wir wollen in Unterkünfte mit Privatsphäre, wir können nicht mehr in den Camps leben“, so Lamin auf Englisch. Doch genau das ist nicht vorgesehen: „Es ist eine Auflage des Bundes, dass Menschen mit schlechter Bleibeperspektive nicht in kommunale Einrichtungen umziehen“…“ Artikel von Lotta Drügemöller vom 18.10.19 in der taz Bremen weiterlesen »
Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!"In der Aufnahmestelle in Bremen-Vegesack leben Flüchtlinge teils monatelang in Sechsbettzimmern. Am Samstag demonstrieren sie für drei Forderungen. Die Zeit, da Geflüchtete zu Hunderten in Turnhallen untergebracht werden mussten, ist erst mal vorbei – doch das bedeutet nicht, weiterlesen »

Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!„… Zu einem Großeinsatz der Polizei kam es am Donnerstagmorgen in der Flüchtlingsunterkunft in der Nürnberger Beuthener Straße. Hintergrund war eine groß angelegte Überprüfung der Personalien. Ab 7.30 Uhr waren die Beamten bei den Grundig-Türmen angerückt. (…) Seit Mitte September nimmt der Nürnberger Albrecht-Dürer-Airport seine Rolle als zweiter Abschiebeflughafen in Bayern auch wahr. Erst am Mittwoch hatten Abschiebe-Gegner wieder vor dem Nürnberger Rathaus protestiert. Einen aktuellen Anlass zum Einsatz an den Grundig-Türmen habe es nicht gegeben, so Petzold. Vielmehr habe man die Personalien überprüfen und mit den Meldescheinen vergleichen wollen. „Es war eine Kontrolle zur Gefahrenabwehr“, sagt Petzold. In Mittelfrankens größter Flüchtlingsunterkunft hatte es im vergangenen Jahr etwa 100 Polizeieinsätze gegeben. Die Delikte bewegten sich zwischen Beleidigung und Körperverletzung. Bei der Kontrolle fielen vier Personen auf, gegen die Haftbefehle bestehen. Eine Person hatte eine geringe Menge Betäubungsmittel bei sich, bei 18 Menschen war der aktuelle ausländerrechtliche Status nicht geklärt. (…) Derzeit sind in den Türmen etwa 560 Menschen untergebracht.“ Meldung der Nürnberger Nachrichten vom 17. Oktober 2019 – so zur „Überprüfung der Personalien“ vorzugehen, lässt sich auch als Ausdruck institutionellen Rassismus interpretieren. weiterlesen »
Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!"... Zu einem Großeinsatz der Polizei kam es am Donnerstagmorgen in der Flüchtlingsunterkunft in der Nürnberger Beuthener Straße. Hintergrund war eine groß angelegte Überprüfung der Personalien. Ab 7.30 Uhr waren die Beamten bei den Grundig-Türmen angerückt. (...) Seit weiterlesen »

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