Telekommunikations-Unternehmen die Prepaid-Simkarten an Flüchtlinge ausgeben, die noch keine gültigen inländischen Papiere haben, sollen nach den Forderungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihren Systemen vermerken, dass es sich um einen Flüchtling handelt. Per SMS in deutscher, englischer und arabischer Sprache sollen die KäuferInnen von Prepaid-Karten nach drei Monaten zur Adressverifikation aufgefordert werden. Tun sie dies nicht, sollen die jeweiligen SIM-Karte gesperrt werden… Weitere Informationen bei den Datenschützern Rhein-Main vom 24. September 2015
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Telekommunikations-Unternehmen die Prepaid-Simkarten an Flüchtlinge ausgeben, die noch keine gültigen inländischen Papiere haben, sollen nach den Forderungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihren Systemen vermerken, dass es sich um einen Flüchtling handelt. Per SMS in deutscher, englischer und arabischer Sprache sollen die KäuferInnen von Prepaid-Karten nach drei Monaten zur Adressverifikation aufgefordert
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