Volksverhetzung-Strafanzeige gegen Alexander Dobrindt – Stellungnahme zum Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Am 23.5.2018 erfolgte von mir gegen Alexander Dobrindt, CSU-Bundestagsabgeordneter, wegen des Verdachts des Straftatbestandes auf Volksverhetzung und aller anderen in Betracht kommenden Straftaten, eine Strafanzeige. Hintergrund waren Äußerungen, die er im Rahmen der wochenlangen Angriffe der CSU-Spitze auf das Asylrecht und die gesetzlichen Regelungen der Flüchtlingspolitik in Deutschland getroffen hat. (…) Am 7.8.2018 hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun dazu Stellung genommen und die Ablehnung meiner Strafanzeige begründet. Die Stellungnahme geht umfassend auf alle Punkte der Vorwürfe ein; für mich entsteht der Eindruck, daß die Begründung in ähnlicher Form auch die Göttinger Anwälte erhalten haben. Zum Vorwurf der Beleidigung führt die Staatsanwaltschaft Berlin unter anderem aus, daß die Meinungsfreiheit “ihre Grenze findet… bei sogenannter Schmähkritik, d.h. bei Äußerungen, bei denen die Diffamierung der Person im Vordergrund steht…“ Dies war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht der Fall. Sie kommt stattdessen zu dem Schluß, „daß die angezeigten Äußerungen im Ergebnis vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt erscheinen…“ Auch der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB kommt nicht in Betracht, „da sich die angezeigten Aussagen nicht gegen eine ausreichend nach äußeren und inneren Merkmalen bestimmbare konkrete inländische Bevölkerungsgruppe richten…“ Dennoch kommt in der Stellungnahme in einigen Passagen zum Ausdruck, daß Herr Dobrindt die Sachlichkeitsebene verlassen hat – allerdings reicht dies für juristische Schritte offenbar nicht aus. (…) Von Verrohung der Sprache zu sprechen, ist zu kurz gegriffen. Es geht heute vielmehr bereits um die Bedrohung der Demokratie (und der Verfassung) durch Sprache! – Die Grenzen wurden überschritten in den letzten Monaten – und zwar eindeutig mit Schützenhilfe namhafter CSU-Politiker. Sie favorisieren eine Sprachkultur, die mit humanistischer und demokratischer nichts zu tun hat (schon gar nicht mit den christlichen Werten, die von der CSU so hochgehalten werden). – Die Sprache, die sie benutzen und sprechen, ist diffamierend und hetzerisch und erinnert fatal an die des „Stürmer“. Laßt uns gemeinsam dagegen Widerstand leisten!“ Stellungnahme von Werner Lutz vom 21. August 2018 weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"Am 23.5.2018 erfolgte von mir gegen Alexander Dobrindt, CSU-Bundestagsabgeordneter, wegen des Verdachts des Straftatbestandes auf Volksverhetzung und aller anderen in Betracht kommenden Straftaten, eine Strafanzeige. Hintergrund waren Äußerungen, die er weiterlesen »

[Bayernweite Demo am 22.7.2018 in München] Gemeinsam gegen die Politik der Angst! #ausgehetztDie Debatte um die Asylpolitik wird von den Hardlinern dominiert, die eine Krise des Rechtsstaats heraufbeschwören und im Namen aller „Deutschen“ oder „Menschen in Bayern“ einen Systemwechsel in der Asylpolitik einleiten wollen. Im längst begonnenen Wahlkampf versucht die CSU, damit potentielle Wähler*innen der AFD zurückzuholen und ihre absolute Mehrheit zurückzugewinnen. Nichts ist mehr heilig, sie setzt stattdessen auf geschlossene Grenzen, Abweisung von schutzsuchenden Flüchtlingen, AnKER-Zentren, Arbeitsverbote, Sachleistungen und verstärkte Abschiebungen. Die Menschen, die sich für gesellschaftlichen Frieden, Menschenwürde, Humanität und Flüchtlingsrechte setzen, statt auf Abschiebehysterie, kommen dagegen kaum mehr zu Wort. Deren Argumenten wollen wir mit unserem Appell an die bayerischen Wähler*innen Gehör verschaffen. Denn die Wähler*innen müssen die Situation der Flüchtlinge bei ihrer Wahlentscheidung mitbedenken, weil Flüchtlinge selbst nicht wählen dürfen und sich dadurch nicht für ihre Interessen einsetzen können…“ Aufruf des Bayerischen Flüchtlingrats vom 11. Juli 2018 mit Möglichkeit der Appellunterzeichnung – wo bleibt die gewerkschaftliche Beteiligung? Siehe dazu: [Guck-Empfehlung] Kabarettist Georg Schramm spricht bei der Demo #ausgehetzt weiterlesen »
[Bayernweite Demo am 22.7.2018 in München] Gemeinsam gegen die Politik der Angst! #ausgehetzt"Die Debatte um die Asylpolitik wird von den Hardlinern dominiert, die eine Krise des Rechtsstaats heraufbeschwören und im Namen aller „Deutschen“ oder „Menschen in Bayern“ einen Systemwechsel in der Asylpolitik einleiten weiterlesen »

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Das Märchen vom „sicheren Herkunftsland“ Mazedonien
ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" HerkunftsstaatenDer Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat einen neuen Länderbericht zu Mazedonien veröffentlicht. In dem gut 40-seitigen Bericht wird die volatile politische Lage im Land thematisiert, ebenso wie die besonderen Schwierigkeiten für bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa Frauen, LSBTTIQ-Menschen, Rom*nija oder Menschen mit Behinderung. Ferner wird auf die besondere Schwierigkeit für Personen eingegangen, die nach einem abgelehnten Asylantrag aus dem Ausland zurückkehren. „Diese Personengruppe ist für mindestens ein Jahr vom Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen. Für ihren Lebensunterhalt und für die Unterbringung sind sie auf sich selbst beziehungsweise auf ihre privates Umfeld angewiesen“, erklärt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, der den Bericht auf Grundlage von Gesprächen mit verschiedenen Organisationen vor Ort und der Auswertung zahlreicher Studien und Berichter staatlicher und nicht-staatlicher Akteure verfasst hat. Der Bericht beschäftigt sich auch mit dem im vergangenen Jahr erschienen Bericht der Bundesregierung zu den sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“. „Dieser Bericht ist widersprüchlich, oberflächlich und teilweise inhaltlich schlicht falsch, und hat bei meinen Gesprächspartner*innen in Mazedonien teilweise ungläubige und entsetzte Reaktionen hervorgerufen“, so Seán McGinley. Der Flüchtlingsrat hofft, dass dieser Länderbericht zum einen für Berater*innen und Anwält*innen hilfreich sein wird, und zum anderen einen Beitrag zur besseren Information der öffentlichen Meinung bezüglich der Situation im Land leisten wird“ – so der Text „Flüchtlingsrat veröffentlicht Länderbericht zu Mazedonien- Detaillierte Informationen zum angeblich „sicheren Herkunftsstaat““ am 10. Juli 2018 beim Flüchtlingsrat Baden Württemberg, mit dem der Bericht über Mazedonien vorgestellt wird. weiterlesen »
ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" HerkunftsstaatenDer Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat einen neuen Länderbericht zu Mazedonien veröffentlicht. In dem gut 40-seitigen Bericht wird die volatile politische Lage im Land thematisiert, ebenso wie die besonderen Schwierigkeiten für bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa Frauen, LSBTTIQ-Menschen, Rom*nija weiterlesen »

Refugee Law ClinicsIn einem Interview von Niko Kappel vom 3. Juli 2018 bei „jetzt“ erzählt Maximilian Oehl von „Refugee Law Clinics“, warum für einen Rechtsstaat unabhängige Rechtsberatung so wichtig ist: „… Viele Menschen stellen generelle Fragen zum Asylverfahren. Wie lang es dauert. Ob man arbeiten kann. Ob man in eine eigene Wohnung ziehen darf und so weiter. Wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, muss man entscheiden, ob man dagegen gerichtlich vorgeht. Und genau da brauchen die Menschen unsere Unterstützung. (…) Es gibt in letzter Zeit die Tendenz bei Behörden, Fälle immer schneller abwickeln zu wollen. Am schnellsten ginge das natürlich, wenn der oder die Betroffene nicht um seine Rechte weiß und sich deshalb nicht gerichtlich zur Wehr setzen kann. Das ist für mich aber konträr zur Idee des Rechtsstaates. (…) Der Staat denkt sich, wenn man die Menschen von Anfang an von der Gesellschaft fernhält, kann man sie am Ende viel leichter abschieben – durch Sammelunterkünfte soll so ganz bewusst ein physisches Integrationshindernis geschaffen werden. (…) Es ist wichtig, dass es eine unabhängige Asylverfahrensberatung für Geflüchtete gibt. Das fordern auch die Wohlfahrtsverbände schon lange. Wenn das Bamf eine Rechtsberatung anbietet, dann würde ja der Beklagte gleichzeitig den Kläger vertreten. Alles läge in einer Hand und das kann ja nicht der Anspruch eines Rechtsstaates sein. (…) Wenn das Recht vor allem als Hindernis für eine reibungslose Verwaltung gesehen wird, dann sagt das leider viel über den Staat aus, in dem wir leben.“ weiterlesen »
Refugee Law ClinicsIn einem Interview von Niko Kappel vom 3. Juli 2018 bei "jetzt" externer Link erzählt Maximilian Oehl von „Refugee Law Clinics“ weiterlesen »

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Schnellere Abschiebungen in bayerischen Chartermaschinen, Umwidmung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Anker-Zentren, mehr Abschiebehaftplätze und Förderung der freiwilligen Ausreise. Das Bayerische Kabinett hat seinen Asylplan beschlossen. (…) Söder sagte, man wolle zeigen, dass der Rechtsstaat in Bayern funktioniere und damit als Freistaat „auch Vorbild in Deutschland sein“. Der Staat müsse schneller entscheiden, wer Anspruch auf Asyl habe und wer nicht. „Wer nicht schutzbedürftig ist, muss unser Land so schnell wie möglich verlassen“, sagte der Regierungschef. (…) Darüber hinaus soll die Zahl der Abschiebehaftplätze von derzeit 131 deutlich aufgestockt werden. Bis 2022 soll in Passau eine neue JVA mit bis zu 200 Abschiebehaftplätzen entstehen, in Hof noch einmal 150. Zudem würden bestehende Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise mit einem Volumen von insgesamt 500.000 Euro zu einem Rückkehrprogramm gebündelt. Auch sollen die Asylsuchenden in Bayern fortan ihre Sozialleistungen „wo irgend möglich und rechtlich zulässig“ als Sach- und nicht als Geldleistungen erhalten. Zu den 3.000 bestehenden gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und Geduldete sollen 5.000 weitere hinzukommen. (…) Zu „Anker“-Zentren (Ankunft, Entscheidung und Rückführung) umgewandelt werden sollen die bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen in Manching, Zirndorf, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Schweinfurt sowie Donauwörth. Die einzelnen Asyl- und Abschiebezentren sollen maximal mit 1.000 bis 1.500 Personen belegt sein und vom Freistaat betrieben werden…“ Beitrag vom 6. Juni 2018 von und bei MiGAZIN. Siehe dazu: Hölle nach bayerischem Vorbild. Jugendliche Flüchtlinge protestieren gegen Konferenz der Innenminister weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"Schnellere Abschiebungen in bayerischen Chartermaschinen, Umwidmung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Anker-Zentren, mehr Abschiebehaftplätze und Förderung der freiwilligen Ausreise. Das Bayerische Kabinett hat seinen Asylplan beschlossen. (...) Söder sagte, man wolle zeigen, weiterlesen »

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Die Union will die Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ erweitern. Neben Tunesien, Algerien und Marokko werde diesmal auch Georgien als „sicheres Herkunftsland“ vorgeschlagen. Derweil plant Bayerns Innenminister Herrmann, klagende Asylbewerber zur Finanzierung von Gerichtskosten heranzuziehen. (…) Asylbewerber aus solchen Ländern haben in Deutschland deutlich weniger Chancen auf Anerkennung und können leichter abgeschoben werden. Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Legislaturperiode schon einen entsprechenden Vorstoß für die Maghreb-Staaten gemacht, war damit aber im Bundesrat gescheitert (…) Derweil plant Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), klagende Asylbewerber zur Finanzierung von Gerichtskosten heranzuziehen. „Ein Weg wäre etwa zu prüfen, ob eine Möglichkeit der Beteiligung der klagenden Asylbewerber an den Gerichtskosten möglich ist, wenn deren Rechtsbehelf offensichtlich unzulässig beziehungsweise unbegründet ist“, sagte Herrmann dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Meldung vom 28. Mai 2018 von und bei MiGAZIN – wir erinnern an unser Dossier: [Maghreb-Staaten] Folterstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten weiterlesen »
Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!"Die Union will die Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ erweitern. Neben Tunesien, Algerien und Marokko werde diesmal auch Georgien als „sicheres Herkunftsland“ vorgeschlagen. Derweil plant Bayerns Innenminister Herrmann, klagende Asylbewerber zur Finanzierung von Gerichtskosten heranzuziehen. (...) Asylbewerber aus weiterlesen »

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 2202171993 wurde durch den sogenannten »Asylkompromiss« der Artikel 16 des Grundgesetzes geändert. Damals ging es um ein deutsches Grundrecht, heute um die Fundamente eines Europas der Menschenrechte. Am 26. Mai 1993 veränderte der Deutsche Bundestag das aus historischer Erfahrung entstandene Asylrecht des Artikels 16 GG bis zur Unkenntlichkeit. Das deutsche Grundgesetz schützte bis dahin jeden politisch Verfolgten, der deutschen Boden erreichte. Im Mai 1993 erfolgte der grundrechtliche Kahlschlag: Wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat einreist, soll sich nicht mehr auf das Asylrecht berufen können. Die Verfassungsänderung und die darauffolgenden Gesetzesverschärfungen waren die Initialzündung für einen Wettlauf der Schäbigkeiten gegenüber Schutzsuchenden, der die EU-Flüchtlingspolitik bis heute prägt. Damals ging es um das deutsche Grundgesetz, heute stehen die Grund- und Menschenrechte Europas auf dem Spiel…“ Beitrag vom 24.05.2018 von und bei Pro Asyl, siehe dazu einen weiteren Artikel zum „Jubiläum“ weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"1993 wurde durch den sogenannten »Asylkompromiss« der Artikel 16 des Grundgesetzes geändert. Damals ging es um ein deutsches Grundrecht, heute um die Fundamente eines Europas der Menschenrechte. Am 26. Mai weiterlesen »

Jugendliche ohne Grenzen: I148 000 positive Asylbescheide sollen vorzeitig noch einmal überprüft werden – Auslöser ist das Bamf-Desaster um den Bundeswehrsoldaten Franco A., der sich als vermeintlicher syrischer Flüchtling in das Schutzsystem eingeschlichen hatte. (…) Derzeit seien mit den vorgezogenen Prüfungen 80 Mitarbeiter im Asyl-Bundesamt beschäftigt, ihre Zahl solle sich weiter erhöhen. Sie kooperieren mit Ausländer- und Sicherheitsbehörden von Kommunen und Ländern. Im Rahmen der aktuellen Aktion legte das Bamf im zweiten Quartal 2017 etwa 1300 Prüfakten an, im dritten Quartal stieg diese Zahl um ein Vielfaches auf knapp 25 000. Abgeschlossen wurden erst wenige Fälle: Von den eingeleiteten Widerrufsverfahren – etwa 22 000 betreffen Syrer und Iraker – waren bis September erst 900 entschieden. In knapp einem Viertel davon nahm das Bamf den Schutzstatus zurück. (…) Die Bescheide abgelehnter Asylbewerber werden nicht erneut untersucht. Diese Flüchtlinge verweist das Haus von de Maizière auf den Klageweg vor den Verwaltungsgerichten…“ Artikel von Bernd Kastner vom 3. Januar 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online: “ Asyl: Wackeliger Status“. Lt Artikel kritisiert Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Linken die pauschale vorzeitige Überprüfung als Verunsicherung und dass die ablehnenden Bescheide des Bamf nicht auf Fehler untersucht werden. Pro Asyl dazu (auf twitter): „Das BAMF hat immerhin offenbar erkannt, dass die Qualität der Asylverfahren oft mangelhaft ist. Als Konsequenz sollen jetzt aber absurderweise nur positive Bescheide geprüft werden“. Siehe dazu auch eine Meldung von Pro Asyl und neu: Falschaussage zu Klagequoten: Massenhaft fehlerhafte BAMF-Bescheide [Ablehnungsbescheide!] sind der eigentliche Skandal weiterlesen »
Jugendliche ohne Grenzen: I"148 000 positive Asylbescheide sollen vorzeitig noch einmal überprüft werden - Auslöser ist das Bamf-Desaster um den Bundeswehrsoldaten Franco A., der sich als vermeintlicher syrischer Flüchtling in das Schutzsystem eingeschlichen hatte. (...) Derzeit seien mit den vorgezogenen Prüfungen 80 Mitarbeiter weiterlesen »

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217McKinsey kassiert Millionen für die Beratung des BAMF. Der Rechtswissenschaftler Maximilian Pichl hat mehrere Beratungsleistungen ausgewertet und bezweifelt, dass sie ihr Geld wert sind. (…) „Das gesamte Asylverfahren wird rein statistisch betrachtet, wenn ein Einzelfall komplizierter ist, schafft der Entscheider entweder seine Quote nicht oder er lässt die Sorgfalt schleifen.“ (…) „McKinsey erzeugt mit der angeblich sehr großen Zahl von Ausreisepflichtigen einen politischen Handlungsdruck, den die Exekutive, insbesondere das Innenministerium, aufgreift, um harsche Maßnahmen zu rechtfertigen“, sagt er. „Das ist die relevanteste Funktion solcher Studien. (…) Dass die McKinsey-Beratung nicht neutral sei, macht Pichl auch an einer anderen Auffälligkeit fest: Viele der Maßnahmen, die McKinsey in der Rückkehr-Studie empfiehlt, fänden sich auch in den Berichten der „Arbeitsgemeinschaft Rückführung“. Die so genannte AG Rück ist eine Gruppe bestehend aus Mitarbeitern der Innenministerien des Bundes und der Länder sowie einiger Ausländerbehörden, die seit Jahren Rückführungshindernisse moniert. „Da finden sich rechtsstaatlich fragwürdige Projekte wie die Wiedereinführung der Abschiebehaft in Deutschland. Die AG Rück hat außerdem schon sehr früh gefordert, freiwillige und erzwungene Rückkehrmaßnahmen in einer Gesamtstrategie miteinander zu verknüpfen“, sagt Pichl. „McKinsey übernimmt damit die Interessen von Vertretern einer besonders restriktiven Flüchtlingspolitik. Diese parteiischen Vorschläge werden als objektives Wissen verkauft.“…“ Beitrag von Niklas Dummer vom 4.Mai 2018 bei der Wirtschaftswoche online weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"McKinsey kassiert Millionen für die Beratung des BAMF. Der Rechtswissenschaftler Maximilian Pichl hat mehrere Beratungsleistungen ausgewertet und bezweifelt, dass sie ihr Geld wert sind. (...) „Das gesamte Asylverfahren wird rein weiterlesen »

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten erfreut sich seit einigen Jahren größer werdender Beliebtheit. Nicht nur die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wurde sukzessive ausgeweitet, sondern auch das Recht, das an die Herkunft aus diesen Staaten anknüpft. Durch verschiedene Änderungen im Asyl-, Aufenthalts-, Sozial- und Abstammungsrecht ist ein Sonderrecht für Asylsuchende und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten entstanden. Der nachfolgende Beitrag unte rsucht, ob die neuen Gesetze, die an die Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat anknüpfen, mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG vereinbar sind. (…) Es hat sich gezeigt, dass sämtliche Begründungen für eine Ungleichbehandlung von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten Schwächen aufweisen. Die Regelungen, die ausschließlich auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden (dauerhafte Sachleistungen, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Beschäftigungsverbot für Geduldete sowie Ausschluss von Ausbildungsförderung und Ausbildungsduldung), verstoßen gegen Art. 3 I GG. Soweit sich der Gesetzgeber auf die Verfahrensbeschleunigung oder die schlechte Bleibeperspektive beruft, hängt die verfassungsrechtliche Bewertung davon ab, wie weit seine Typisierungsbefugnisse unter Berücksichtigung des entwickelten strengen Maßstabs gehen. Zum Teil kann verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Gesetzesanwendung Rechnung getragen werden. Zumindest die Ungleichbehandlung durch die Residenzpflicht und im Vaterschaftsanerkennungsverfahrens ist unverhältnismäßig.“ Artikel von und bei David Werdermann, die endgültige Fassung des Artikels wurde in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 1/2018 veröffentlicht. Siehe dazu auch ein Interview mit dem Autor weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"Das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten erfreut sich seit einigen Jahren größer werdender Beliebtheit. Nicht nur die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wurde sukzessive ausgeweitet, sondern auch das Recht, das an die weiterlesen »

Niemand wird als Rassist geboren, aber jetzt doch durch die CSU zum Rassisten gemacht?
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Mit der Angst vor der AfD im Nacken sucht Söder nach Auswegen. Jetzt sollen die Flüchtlinge auch noch in Parallelgesellschaften schon in der Grundschule gesteckt werden, um angeblich die „Integration“ besser zu lösen. Besondere Deutschklassen für Flüchtlingskinder – auch um die „abendländischen“ Werte „eingetrichtert“ zu bekommen, fordert MP Söder in der Bild…“ Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 12.4.2018   weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"Mit der Angst vor der AfD im Nacken sucht Söder nach Auswegen. Jetzt sollen die Flüchtlinge auch noch in Parallelgesellschaften schon in der Grundschule gesteckt werden, um angeblich die "Integration" weiterlesen »

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Die Frühjahrskonferenz der Landesflüchtlingsräte, welche am Donnerstag und Freitag in Magdeburg stattfindet, wendet sich entschieden gegen die massiven Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, die CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode beschlossen haben. „Die flüchtlingspolitischen Ziele der neuen Bundesregierung lassen sich mit drei Begriffen zusammenfassen: Ausgrenzung, Kasernierung und Abschreckung“ erklärte Stefanie Mürbe vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt in Magdeburg. (…) Die flüchtlingspolitischen Konzepte erwecken den Eindruck, als hätte die AfD daran mitgeschrieben. Die Landesflüchtlingsräte fordern die konsequente Rückkehr zu einer menschenrechtsbasierten Flüchtlingspolitik.“ Presseerklärung der Frühjahreskonferenz der Landesflüchtlingsräte vom 9. März 2018 weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"Die Frühjahrskonferenz der Landesflüchtlingsräte, welche am Donnerstag und Freitag in Magdeburg stattfindet, wendet sich entschieden gegen die massiven Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, die CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag für weiterlesen »

Bundespräsident: „Wir wollen keine Hungerleider“ – aber vielleicht wollen Unternehmen Flüchtlinge, die „hart im Nehmen“ geworden sind?
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen ArbeitsmarktAuf den ersten Blick hat Deutschlands Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier etwas Selbstverständliches gesagt, als er sich in einem Interview mit der jordanischen Zeitung «Al Ghad» zur Flüchtlingspolitik seines Landes äußerte. «Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht oder Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention», sagte der 62-Jährige in dem Gespräch, das er im Rahmen seiner gegenwärtigen Nahostreise führte und das vom Bundespräsidialamt auch auf Deutsch verbreitet wurde.  Bürgerkriegsflüchtlinge könnten ebenfalls Schutz erhalten, fuhr Steinmeier fort. Dann folgte eine Präzisierung: «Die Suche nach einem wirtschaftlich besseren Leben, die individuell immer berechtigt sein kann, begründet aber nicht das gleiche Recht auf Aufnahme in Deutschland. Vor allem um den politisch Verfolgten auch in Zukunft gerecht werden zu können, müssen wir diese Unterscheidung wieder ernst nehmen.» Das Adverb «wieder» ist entscheidend“ – aus dem Beitrag „Bundespräsident Steinmeier will bei Flüchtlingen differenzieren“ von Marc Felix Serrao am 29. Januar 2018 in der NZZ aus Anlass von Steinmeiers Jordanien-Besuch. Und: Nein, das Adverb „wieder“ ist kein bisschen entscheidend, sondern die vom Bundespräsidenten viel eindeutiger, als es der Artikel nahelegen möchte, vorgetragene Ablehnung der Menschen, die ein besseres Leben suchen. Was dem Amt wichtig genug für eine Übersetzung war… Wem welche Flüchtlinge willkommen sind, geht aus einem anderen Beitrag hervor weiterlesen »
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen ArbeitsmarktAuf den ersten Blick hat Deutschlands Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier etwas Selbstverständliches gesagt, als er sich in einem Interview mit der jordanischen Zeitung «Al Ghad» zur Flüchtlingspolitik seines Landes äußerte. «Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht oder Schutz nach der Genfer weiterlesen »

Jugendliche ohne Grenzen: I„Der EuGH ist die erste Adresse, wenn es um die Auslegung von Unionsrecht geht. Und wenn er noch nicht präzise genug ausgelegt hat, müssen Gerichte ihn dazu befragen. Das hat das BVerfG im Fall einer Auslieferung entschieden. Werden deutsche Gerichte vor unionsrechtliche Fragen gestellt, die noch nicht abschließend geklärt sind, so ist Vorsicht geboten: Eigenständig dürfen sie das EU-Recht nicht fortbilden, betont das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung (Beschl. v. 19.12.2017, Az. 2 BvR 424/17). Anlass waren ein Auslieferungsersuchen aus Rumänien und die Beurteilung der dortigen Haftbedingungen. (…) Die Verfassungsrichter gehen davon aus, dass der EuGH die Mindestanforderungen an Haftbedingungen nach der Grundrechte-Charta (GRCh) noch nicht so präzisiert hat, dass auf dieser Grundlage die nun gefällte Auslieferungsentscheidung zu begründen wäre. Art. 4 GRCh untersagt sowohl Folter als auch unmenschliche oder erniedrigende Strafen oder Behandlungen. Karlsruhe bezweifelt offenbar, dass dieses Gebot in Rumänien derzeit eingehalten wird. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten hätte man die Frage aber dem EuGH vorlegen müssen. Da dies nicht geschehen sei, habe das OLG „den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen im Hinblick auf seine Vorlagepflicht in unvertretbarer Weise überschritten“. Dies begründe einen Verstoß gegen das Grundrecht auf einen gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG)“ Beitrag vom 11. Januar 2018 von und bei Legal Tribune Online, siehe weitere Informationen weiterlesen »
Jugendliche ohne Grenzen: I"Der EuGH ist die erste Adresse, wenn es um die Auslegung von Unionsrecht geht. Und wenn er noch nicht präzise genug ausgelegt hat, müssen Gerichte ihn dazu befragen. Das hat das BVerfG im Fall einer Auslieferung entschieden. Werden deutsche Gerichte weiterlesen »

Konferenz 2013: Bleiberecht für ALLE!„Cenk Kaja hatte Glück, Ufuk Yilmaz hatte kein Glück. Der eine bekam alles, der andere nichts. Die Männer haben aber nicht Lotto gespielt, sie haben Asylanträge gestellt. (…). Wie viel Glück braucht ein Flüchtling, um Schutz in Deutschland zu erhalten? Die Erfolgschancen scheinen stark davon abzuhängen, wo ein Asylantrag bearbeitet wird. Obwohl das Asylamt Bamf eine Bundesbehörde ist, unterscheiden sich die Anerkennungsquoten in den Bundesländern teils enorm: Iraker etwa hatten in Niedersachsen im ersten Halbjahr 2017 eine Schutzquote von 70 Prozent, in Bayern nur von 48; ähnlich die Differenzen für Iraner und Afghanen. Das Bamf rätselt, woran das liegen könnte, und betont die einheitlichen Vorgaben. Es müsse am Zufall liegen. Kaja und Yilmaz leben beide in Bayern, aber der Antrag von Kajas Familie wurde in einer hessischen Außenstelle bearbeitet, während für Yilmaz Augsburg zuständig war. In Augsburg wurde monatelang ein veralteter, realitätsfremder Textbaustein in Ablehnungsbescheide kopiert, ohne dass die interne Prüfung intervenierte…“ Beitrag von Bernd Kastner vom 27. Dezember 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online weiterlesen »
Konferenz 2013: Bleiberecht für ALLE!"Cenk Kaja hatte Glück, Ufuk Yilmaz hatte kein Glück. Der eine bekam alles, der andere nichts. Die Männer haben aber nicht Lotto gespielt, sie haben Asylanträge gestellt. (...). Wie viel Glück braucht ein Flüchtling, um Schutz in Deutschland zu weiterlesen »

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