[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 – und Proteste

Dossier

[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt - und ProtesteVom 17. bis 19. Juni findet die Innenministerkonferenz in Erfurt statt. Bei der Innenministerkonferenz wird unter anderem über die Aufnahme aus Griechenland, Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Abschiebungen, Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien, Abschiebungen den Sudan, Kirchenasyl sowie Einstufung zusätzlicher sicherer Herkunftsstaaten beraten. Auf der Innenministerkonferenz treffen sich die Innenminister*innen und -senator*innen aller Bundesländer sowie der Bundesinnenminister. Neben Themen wie innere Sicherheit, Polizei und Verfassungsschutz geht es auch um Flüchtlings-, Migrations- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten. Für 2020 hat Thüringen den Vorsitz der Innenministerkonferenz übernommen. Sie findet vom 17. bis 19. Juni 2020 in Erfurt und vom 09. bis 11. Dezember in Weimar statt. Geflüchtete Jugendliche der Initiative Jugendliche ohne Grenzen  veranstalten anlässlich der Innenministerkonferenz ein Protest- und Kulturprogramm, das durch den BumF und zahlreiche Organisationen unterstützt wird. Damit wird sich für Seenotrettung, Bleiberecht und Aufnahmeprogramme sowie gegen Abschiebungen, Lager und Rassismus eingesetzt. Siehe Aktionen und Aufrufe. Neu: Innenminister verlängern Abschiebestopp nach Syrien / Deutschland holt 243 Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern / Kindesmissbrauch: Innenminister fordern Vorratsdatenspeicherung weiterlesen »

Dossier zur Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt/Weimar

[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt - und Proteste

Innenminister verlängern Abschiebestopp nach Syrien / Deutschland holt 243 Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern / Kindesmissbrauch: Innenminister fordern Vorratsdatenspeicherung
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EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)Immer mehr Geflüchteten wird der Zugang zu einem fairen Asylverfahren in Europa durch sogenannte „Push“ oder auch „Pull-Back“ Operationen verwehrt. Nun hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags gleich in zwei Ausarbeitungen das Recht von Geflüchteten gestärkt. Die europäische Abschottungspolitik hat dazu geführt, dass immer mehr Geflüchtete gar nicht erst die Chance erhalten, einen Asylantrag in Europa zu stellen, denn bereits an den Außengrenzen werden sie zurückgewiesen. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) dokumentieren diese Vorgehensweise, sei es an Land im türkisch-griechischen Grenzgebiet, an den Außengrenzen in der Balkanregion oder auf See, beispielsweise auf der zentralen Mittelmeerroute. Schutzsuchende werden systematisch ihres Rechts auf effektiven Zugang zu einem individuellen Asylverfahren beraubt und stattdessen, häufig unter Anwendung von Gewalt, in Länder zurückgeführt, die mit der Aufnahme überfordert sind und keinen adäquaten Schutz gewährleisten. Moralisch ist das Vorgehen der EU und ihrer Grenzschutzagentur Frontex verwerflich, aber wie sieht es mit der rechtlichen Einordnung dieser Abschottungsmaßnahmen aus? Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich im März gleich zweimal mit der Zurückweisung/Zurückschiebung von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen beschäftigt. Konkret handelt es sich um eine völkerrechtliche Einordnung der „Push-Backs“, die vor einigen Wochen am türkisch-griechischen Grenzübergang bei Pazarkule durch griechische Grenzschutzbeamte stattgefunden haben sowie um eine rechtliche Einordnung der Seenotrettung durch nicht-staatliche Akteure im Kontext libyscher „Pull-Back“ Operationen. Während sich beide Ausarbeitungen mit unterschiedlichen Formen der Zurückweisung/Zurückschiebung von Geflüchteten befassen, denen naturgemäß unterschiedliches Recht zugrunde liegt, finden sich Parallelen in der finalen Beurteilung: Beide Schriftstücke kommen zu dem Ergebnis, dass der Refoulementgrundsatz als höherrangiges Recht gegenüber staatlicher Hoheitsgewalt und anderslautender seerechtlicher Verpflichtungen gelte…“ Artikel von Lisa Pollmann am 21.04.2020 im Migazin (im Abo) weiterlesen »

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)

Push-Backs an EU-Außengrenzen: Wissenschaftlicher Dienst stärkt Rechte von Geflüchteten
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Ein 10-Minuten-Interview kann ausreichen, um Migranten rechtmäßig abzuschieben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall von sieben Afghanen entschieden – mit vier zu drei Richterstimmen. (…) Sie waren 2014 von der Ukraine in die Slowakei gekommen und wurden nach den Interviews am selben Tag in die Ukraine zurückgebracht. Einen Verstoß gegen das Verbot der Kollektivausweisung machten die Richter demnach nicht aus. (AZ: 24917/15) Die zehnminütigen Befragungen wurden laut Protokollen von je zwei Polizisten und einem Übersetzer durchgeführt und hätten sich teils überschnitten, stellte der Gerichtshof für Menschenrechte fest. Entscheidend sei, dass die Betroffenen die Gelegenheit gehabt hätten, wirksam ihre Gründe gegen eine Ausweisung vorzubringen. Die Afghanen hatten den Protokollen zufolge keine Asylanträge gestellt, sondern angegeben, aus wirtschaftlichen Gründen über die Slowakei nach Deutschland zu wollen. Im Verfahren in Straßburg wurden diese Angaben laut Gerichtshof nicht widerlegt. Das mit vier zu drei Richterstimmen gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Meldung vom 25. März 2020 beim MiGAZIN – zu beachten ist hierbei, dass Alexandros Sicilianos derzeit Präsident des EGMR ist und sich als „großer Versteher“ des Umgangs mit Flüchtlingen durch Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis geoutet hat (Parteimitglied?). So vertrat Sicilianos – laut griechischen Pressemeldungen – am 17. Februar 2020 im griechischen Parlament, dass seiner (privaten?) Meinung nach der EGMR einverstanden mit geschlossenen Lagern sei. Wohl nicht zufällig wies der EGMR auch einen Eilantrag am 5. März 2020 drei Syrer gegen die griechische Aussetzung des Asylrechts ab… weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Zehn-Minuten-Interview kann zu Abschiebung ausreichen
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Haft ohne Straftat. Fakten und Argumente gegen Abschiebungshaft. Broschüre von Flüchtlingsrat Brandenburg,Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Humanistische Union (Hrsg.) anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte 2013In einem wunderbaren  Beschluss hat das Amtsgerichts Fritzlar, die Verhängung von Abschiebungshaft gegen einen Mann, der bereits mehrfach aus Italien nach Deutschland wieder eingereist war, abgelehnt: „Der Wille des Betroffenen bezüglich seines gegenwärtigen und zukünftigen Aufenthaltslandes ist eindeutig. Die hier in Betracht gezogene Abschiebungsmaßnahme kann in einem Europa der offenen Grenzen nicht zum Ziel führen, wenn nicht gleichzeitig Maßnahmen für die Beheimatung des Betroffenen in Italien getroffen werden. Letzteres ist vorliegend nicht ersichtlich. Dieses Gericht sieht sich jedenfalls außerstande, gegen den Betroffenen eine Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung, die vor dem Hintergrund der Beachtung der Menschenwürde nicht zum Selbstzweck verkommen darf, anzuordnen.“ Aus dem Thomé Newsletter 08/2020 vom 02.03.2020, siehe auch den Beschluss weiterlesen »

Haft ohne Straftat. Fakten und Argumente gegen Abschiebungshaft. Broschüre von Flüchtlingsrat Brandenburg,Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Humanistische Union (Hrsg.) anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte 2013

Amtsgericht Fritzlar: Abschiebungshaft ist kein Selbstzweck
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ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten„Weil der Bundesrat blockiert, kann die Union die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht Ausweiten. Die neue Liste „kleiner sicherer Herkunftsstaat“ soll den Bundesrat umgehen. Die Rechtsfolgen – ob „kleiner“ oder „großer“ sicherer Herkunftsstaat – sollen gleich sein. (…) Das Büro des CDU-Innenpolitikers Thorsten Frei bestätigte am Mittwoch einen Bericht der „Welt“, wonach die Arbeitsgruppe Innen der Fraktion für das neue Rechtsinstitut „kleiner sicherer Herkunftsstaat“ plädiert. Die Einstufung wäre der Idee zufolge dann ohne Zustimmung des Bundesrats möglich. „Wir wollen die Möglichkeiten des europäischen Asylrechts nutzen, um ein neues Konzept der sicheren Herkunftsstaaten zu schaffen“, sagte Frei der Zeitung. Grundlage soll dem Papier zufolge, das dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt, die europäische Asylverfahrensrichtlinie sein. In einem ersten Schritt sollen den Plänen zufolge die Länder Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien, Armenien, Gambia und die Elfenbeinküste als „kleine sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden. Danach sollen die Mongolei, Liberia und Indien folgen. (…) Andere Parteien wie die Grünen lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten dagegen ab, weil sie befürchten, dass Schutzbedürftige durchs Raster fallen. Am Widerstand der Grünen scheitert derzeit ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens im Bundesrat. Das Grundgesetz verlangt für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat die Zustimmung der Länderkammer, in der von Grünen mitregierte Länder eine Mehrheit haben. Wegen dieser Blockade hatte es in der Union bereits Überlegungen gegeben, das Vorhaben auf einem anderen Weg umzusetzen, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf…“ Meldung vom 13. Februar 2020 von und bei MiGAZIN – siehe auch unser Dossier: [Maghreb-Staaten] Folterstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten weiterlesen »

ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten

Taschenspielertrick: Union will mit „kleinen sicheren Herkunftsstaaten“ Bundesrat umgehen
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„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin„Viele Geflüchtete leiden unter Entscheidungen der Behörden. Ist das Willkür, Strukturversagen oder einfach das Ziel des Asylgesetzes? Bei manchen Entscheidungen des Sozialamts Eschwege geht es um Leben und Tod. Dann gehen viele zu Siegfried Asselmeyer. (…) Saad Aldin ist kein Einzelfall im Landkreis. Immer wieder halten Geflüchtete die Entscheidungen des Sozialamts Eschwege für rechtswidrig, manche von ihnen kämpfen um ihr Recht. (…) Asselmeyer kennt viele solcher Fälle. Sie nähmen nur ein gutes Ende, sagt er, weil sich Menschen über Monate hinweg für die Asylsuchenden einsetzten. „Wenn ein Flüchtling keinen Fürsprecher hat, dann hat er keine Chance.“ (…) Man kann das Handeln der Behörde als Strukturversagen bezeichnen. Es ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft vor Ort, dass viele fragwürdige Entscheidungen vor Gericht oder in der Öffentlichkeit landen. Aber die Behörde ist nur ein Teil des Problems. Denn sie entscheidet auf Grundlage eines Gesetzes, das der Abschreckung von Asylsuchenden größeren Wert beimisst als universellen Menschenrechten. Diese Art von Diskriminierung kann man als institutionellen Rassismus bezeichnen. Denn die Entscheidungen und Urteile, die Behörden und Gerichte auf Basis dieses Gesetzes treffen, schreiben sich in die Verfasstheit der ganzen Gesellschaft ein…“ Artikel von Jonas Seufert vom 18. Januar 2020 bei der taz online weiterlesen »

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin

Diskriminierung durch Asylgesetz: Ohne Hilfe geht es immer noch nicht
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Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestatte – Die wichtigsten Gesetzesänderungen für die Praxis im Überblick
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen ArbeitsmarktIm Sommer 2019 ist das sog. Migrationspaket, kurz Hau-ab-Gesetz, beschlossen worden. Damit gehen eine Vielzahl von Änderungen, vor allem jedoch Verschärfungen für Geflüchtete in Deutschland einher. Änderungen im Hau-Ab-Gesetz haben eine enorme Auswirkung auf den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete. Um hier einen kurzen Überblick zu bieten und eine Beratungshilfe zur Verfügung stellen, haben wir einen Flyer zum Arbeitsmarktzugang einschließlich der relevanten Gesetzesänderungen erstellt (Stand Januar/2020). Den Flyer können Sie hier als PDF downloaden oder bei uns gegen eine Spende für die Deckung der Portokosten bestellt werden. Die Bestellung bitte an versand[at]fluechtlingsrat-bayern.de“ Info zum Flyer beim Bayerischen Flüchtlingsrat weiterlesen »

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Gestatte – Die wichtigsten Gesetzesänderungen für die Praxis im Überblick
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„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin„Wer eine Duldung hat, wird von der Ausländerbehörde zur Passbeschaffung aufgefordert. Die Mitwirkung an der Beschaffung ist Voraussetzung zum Beispiel für eine Arbeitserlaubnis oder Ausbildungsduldung. In vielen Fällen ist die Beschaffung eines Passes des Herkunftslandes für die Betroffenen jedoch nicht einfach. Die Ausländerbehörde erklärt nämlich selten, welche Schritte genau unternommen werden sollen und hat kaum Verständnis, wenn sich der Prozess verzögert. Wie schwer die Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist und wie schnell die Ausländerbehörde fehlende Bemühungen unterstellt, zeigt ein Fall aus der Praxis. Im vorliegenden Fall hat der Geflüchtete alles ihm Mögliche unternommen, um bei der Botschaft einen Pass zu erhalten. Er geht seinem Antrag akribisch nach und hält mit seinem Arbeitgeber die Ausländerbehörde auf Stand. Worauf er keinen Einfluss hat: Die Passbeschaffung dauert länger als gedacht. Die Ausländerbehörde attestiert dem Betroffenen daraufhin seine »Nicht-Mitwirkung« – mit fatalen Folgen (…) Die Entscheidung der Behörde darüber, ob Mitwirkungspflichten als ausreichend erfüllt angesehen werden oder nicht, hat damit lebensentscheidende Konsequenzen. Dies verschärft sich umso mehr, wenn neben dem neuen Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz das neue »Hau-ab-Gesetz II« in Kraft tritt, welches eine »Duldung für Personen mit ungeklärter Identität« einführen will. In der Praxis muss also dringend gewährleistet werden, dass es tatsächlich auf die Bemühungen ankommt.“ Bericht von Pro Asyl vom 15. Juli 2019. Siehe dazu auch: Mitwirkungspflicht schürt Angst bei Geflüchteten weiterlesen »

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin

Mitwirkungspflicht schürt Angst bei Geflüchteten
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Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Einen Tag vor Beginn der Innenministerkonferenz, findet der 30. Sammelabschiebeflug nach Kabul statt. Vor 3 Jahren, im Dezember 2016, hatte Deutschland mit der unsäglichen Praxis begonnen. Seither hat sich die katastrophale Lage in Afghanistan noch weiter verschlechtert. PRO ASYL fordert die Innenminister auf, Abschiebungen dorthin zu stoppen. In einem ausführlichen Positionspapier an die Innenminister der Länder hat PRO ASYL, dringende flüchtlingspolitische Anliegen zum Ausdruck gebracht – zur Situation in Afghanistan, Syrien und der Türkei. In Deutschland müssen die Länder nun handeln: Mit Landesaufnahmeprogrammen und Resettlement. Darüber hinaus muss – vom Staat unabhängige – Asylverfahrensberatung gewährleistet werden. (…) Der Abschiebungsstopp nach Syrien wurde durch die letzte IMK im Juni 2019 bis Ende des Jahres verlängert. Angesichts der desaströsen menschenrechtlichen und militärischen Lage in Syrien ist eine Verlängerung des Abschiebungsstopps unerlässlich. Mit Blick auf die fragile Situation im Land ist eine Befristung und halbjährige Thematisierung unsachgemäß. Eine ständig erneuerte Befristung von einem halben Jahr erweckt den falschen Eindruck, dass Abschiebungen unmittelbar bevorstehen würden. Dies schürt nach unseren Erfahrungen massive Ängste unter syrischen Flüchtlingen. Wie schnell sich die Lage im syrischen Konflikt ändern kann, zeigt sich an dem völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei im Norden des Landes. Die türkische Offensive hat bereits 200.000 Menschen in Nordsyrien in die Flucht getrieben, darunter 70.000 Kinder…“ Pressemiteilung vom 03.12.2019 von und bei Pro Asyl, siehe dazu neu: Abschiebungen nach Syrien: Unverantwortliches Wunschdenken der Innenminister weiterlesen »

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Abschiebungen nach Syrien: Unverantwortliches Wunschdenken der Innenminister
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Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im Mittelmeer21 Organisationen aus EU-Ländern wollen, dass die neue EU-Kommission die Blockade in der Asylpolitik löst. Dafür haben sie jetzt Ideen veröffentlicht. Kommenden Sonntag soll die neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen ihre Arbeit aufnehmen. Eine ihrer schwierigsten Aufgaben wird sein, die Totalblockade der EU-Asylreform zu lösen. Die scheidende Kommission von Jean-Claude Juncker war daran gescheitert. Am Montag stellt in Berlin eine Koalition aus der Zivilgesellschaft dazu einen Aktionsplan vor. Ähnliche Appelle für eine humanere Asylpolitik gab es in der Vergangenheit einige, doch keiner wurde von NGOs aus West-, Süd- und Osteuropa gemeinsam verfasst. Die nun von 21 Organisationen aus Frankreich, Deutschland, Tschechien, Polen, Italien und Griechenland, darunter die Diakonie Deutschland und Terre d’Asile aus Frankreich, unterzeichnete „Berliner Erklärung“ fordert einen „Neustart“ in der Asylpolitik. Als ersten Schritt dazu schlägt sie vor, dem EU-Recht überhaupt wieder Geltung zu verschaffen: Die neue Kommission solle die massenhaften, rechtswidrigen Zurückweisungen etwa aus Kroatien oder Griechenland ebenso beenden wie „den Nahrungsentzug und die unmenschlichen Behandlung in den ungarischen Grenzgebieten.“ Kern aber ist die Idee eines einheitlichen EU-Asylstatus. Dabei sollen alle Mitgliedstaaten Asylentscheidungen gegenseitig anerkennen. Die Folge wäre, dass anerkannte Flüchtlinge sofort Freizügigkeit genießen würden, statt wie bisher bis zu fünf Jahre nur im Land des Asylverfahrens leben und arbeiten zu dürfen. So könnten sie sich rasch europaweit auf Arbeitssuche begeben. Eine Folge wäre, dass auch ohne eine Reform der Dublin-Richtlinie die überproportionale Belastung der Außengrenzen-Staaten gemildert würde…“ Artikel von Christian Jakob vom 25.11.2019 in der taz online und die PM dazu sowie der Aktionsplan, beide bei der Diakonie weiterlesen »

Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im Mittelmeer

„Berliner Aktionsplan“ von 21 Organisationen aus Frankreich, Italien, Polen und Deutschland für Neustart der Europäischen Asyl- und Migrationspolitik
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"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Deutsche Sicherheitsbehörden legen immer häufiger Einspruch gegen die Aufnahme von Bootsflüchtlingen ein. Von Ende April bis Oktober machten sie bei 323 Kontrollen in 47 Fällen Sicherheitsbedenken geltend, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zwischen März 2018 und April 2019 waren es hingegen bei 324 Sicherheitsüberprüfungen gerade zehn Fälle gewesen. Die Einsprüche bis Oktober betrafen unter anderen Menschen aus dem Sudan, dem Tschad, dem Senegal sowie aus Ghana, Marokko und Libyen. Über die Zahlen hatten zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet. Die Sicherheitsüberprüfung sei „obligatorisch und eine Voraussetzung für die Zusage der Übernahme zur Durchführung eines Asylverfahrens“, heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums. Federführend bei den Sicherheitskontrollen und Befragungen der Flüchtlinge in Malta und Italien sind das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt. Die Befragungen finden in den Räumen der Aufnahmeeinrichtungen statt, in denen die Flüchtlinge untergebracht sind. Zu den konkreten Sicherheitsbedenken könne wegen des Schutzes der Persönlichkeit der betroffenen Personen keine Angabe gemacht werden, hieß es. (…) Die Linksfraktion kritisierte die Sicherheitsüberprüfungen durch den deutschen Geheimdienst von Flüchtlingen in Malta und Italien. Der Einsatz des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Ausland sei systemfremd, sagte die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut den Funke-Zeitungen. Der Dienst dürfe nur in Deutschland tätig werden und nur in ganz bestimmten Ausnahmen im Ausland aktiv sein...“ Meldung vom 7. November 2019 beim Migazin weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"Deutsche Sicherheitsbehörden legen immer häufiger Einspruch gegen die Aufnahme von Bootsflüchtlingen ein. Von Ende April bis Oktober machten sie bei 323 Kontrollen in 47 Fällen Sicherheitsbedenken geltend, wie aus einer Antwort weiterlesen »

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Vor einer Abschiebung von anerkannten Flüchtlingen müssen deutsche Behörden Vorwürfe über unmenschliche Bedingungen im Zielland prüfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines afghanischen Asylbewerbers entschieden, der nach Griechenland abgeschoben wurde. Asylbewerber dürfen während ihres Asylverfahrens und auch nach ihrer Anerkennung in einem EU-Mitgliedstaat keiner unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sein. Bevor deutsche Behörden einen nach Deutschland weitergereisten Flüchtling wieder in das Ersteinreise-Land abschiebt, müssen sie daher vorgebrachte Vorwürfe unmenschlicher Bedingungen für anerkannte Flüchtlinge in dem jeweiligen Staat auf den Grund gehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 721/19) (…) Benenne ein Asylbewerber konkrete Anhaltspunkte für eine drohende unmenschliche Behandlung von anerkannten Flüchtlingen in dem zuständigen EU-Mitgliedstaat, müssten dies deutsche Gerichte prüfen. Dies sei hier unterlassen worden. Sei von einer menschenunwürdigen Behandlung der Betroffenen auszugehen, sei Deutschland für das Asylverfahren zuständig.“ Meldung vom 30. Oktober 2019 beim Migazin weiterlesen »
"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217"Vor einer Abschiebung von anerkannten Flüchtlingen müssen deutsche Behörden Vorwürfe über unmenschliche Bedingungen im Zielland prüfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines afghanischen Asylbewerbers entschieden, der nach weiterlesen »

KOK: Europäischer Tag gegen Menschenhandel 2019 und zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF im Dublin-VerfahrenAnlässlich des zwölften Europäischen Tages gegen Menschenhandel macht der KOK auf die schwierige Lage der Betroffenen von Menschenhandel im Asylverfahren und die zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF im Dublin-Verfahren aufmerksam. Betroffene von Menschenhandel zählen nach der EU-Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) zu besonders schutzbedürftigen Personen. Betroffene von Menschenhandel, die in Deutschland Schutz suchen, wurden nicht selten bereits zuvor in einem anderen Mitgliedsstaat ausgebeutet. Einige EU-Staaten verfügen aber nur eingeschränkt über adäquate Unterkünfte, medizinische Verpflegungen oder Unterstützungsleistungen für besonders Schutzbedürftige, wie zuletzt die Schweizerische Flüchtlingshilfe am Beispiel Italien aufzeigte. Der zum heutigen Tag veröffentlichte KOK-Informationsdienst beleuchtet diese Thematik eingehend. Deutschland hat bis vor zwei Jahren oft von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht und die Asylanträge der von Menschenhandel Betroffenen Personen selbst geprüft. Seit Anfang 2018 ist aber ein Wandel der behördlichen Praxis deutlich erkennbar: So wird ein signifikanter Rückgang in der Ausübung des Selbsteintrittsrechts um weit mehr als zwei Drittel aller Fälle verzeichnet (BT-Drucksache 19/12800). Der KOK setzt sich ein für einen an den Menschenrechten orientierten Umgang mit Schutzsuchenden. Die in der EU-Aufnahmerichtlinie verbrieften Rechte der Betroffenen von Menschenhandel müssen tatsächlich gewährleistet werden. Die restriktive Entscheidungspraxis des BAMF und der Verwaltungsgerichte lässt sich damit nicht vereinbaren.“ Pressemitteilung vom 17.10.2019 von und bei KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. weiterlesen »
KOK: Europäischer Tag gegen Menschenhandel 2019 und zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF im Dublin-Verfahren"Anlässlich des zwölften Europäischen Tages gegen Menschenhandel macht der KOK auf die schwierige Lage der Betroffenen von Menschenhandel im Asylverfahren und die zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF im Dublin-Verfahren aufmerksam. weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Im Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss gibt es die erste Klage gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) als oberstem Dienstherren der Berliner Polizei. Es geht um einen jungen Mann aus Guinea, der am 10. September aus seinem Wohnheim in Köpenick nach Italien abgeschoben werden sollte. Nach Berichten von Heimmitarbeitern kam die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss, verschaffte sich mittels Rammbock Zutritt zu seinem Zimmer, nahm ihn mit nach Tegel. Am Ende wurde er freigelassen – offenbar weil er sich weigerte, freiwillig das Flugzeug zu besteigen. Nur deshalb kommt es überhaupt zu dieser Klage. (…) Seit Monaten streiten zwei SenatorInnen über die Frage, welche Befugnisse PolizistInnen bei Abschiebungen haben. Brauchen Sie – wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz – einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um Menschen zur Abschiebung aus ihren Wohnungen beziehungsweise Zimmern in Heimen zu holen? Ja, sagt Integrationssenatorin Elke Breitenbach – nein, der Innensenator. Bestärkt fühlt sich Letzterer durch das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG) von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das Ende August in Kraft trat. Danach wird nun unterschieden zwischen bloßem „Betreten“ einer Wohnung/eines Zimmers und der „Durchsuchung“ – und nur Letzteres benötige den Richterbeschluss. (…) Juristen halten diese Unterscheidung für fragwürdig, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten Zweifel angemeldet. Die teilt auch Tometten: „Die ständige Rechtsprechung ist eindeutig: Wenn Behörden zielgerichtet jemanden suchen und finden wollen, liegt eine Durchsuchung vor, die eines Richterbeschlusses bedarf.“ In seinem Fall kommt noch hinzu: Der Betroffene lebt nicht alleine in dem Zimmer, die Privatsphäre seines Zimmernachbarn war von der Aktion ebenfalls betroffen. Auch der Rammbock-Einsatz spricht laut Tometten für eine Durchsuchung. „Bloßes Betreten durch Gewaltanwendung? Das widerspricht ja schon unserem Sprachgefühl“, so der Anwalt…“ Beitrag von Susanne Memarnia vom 30. September 2019 bei der taz online, siehe dazu ein Gutachten weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Im Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss gibt es die erste Klage gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) als oberstem Dienstherren der Berliner Polizei. Es geht um einen jungen Mann aus Guinea, der am 10. September aus weiterlesen »

Stoppt das Sterben, nicht die Rettung! #freeiuventa„… Während die deutsche Politik und Öffentlichkeit mit dem Finger auf Italien und auch Malta und ihre Politik der geschlossenen Häfen zeigen, beschäftigte sich im Schatten der medialen Aufmerksamkeit auch die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einem Fall ziviler Seenotrettung und Menschenrechtsbeobachtung. Er zeigt, dass die deutsche Rolle im Umgang mit ziviler Seenotrettung nicht ganz so vorbildlich ist, wie sie nach außen hin gespielt wird. Geht es nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), dann sollen NGO-Schiffe besonders genau unter die Lupe genommen werden – mit der Folge, dass ziviles Engagement im Mittelmeer behindert wird. Das OVG Hamburg entschied nun in einem Eilrechtsstreit in zweiter Instanz, dass das NGO-Schiff „Mare Liberum“ weiterhin ausfahren darf. (…) Denn die vom BMVI gewählte Auslegung des „Einsatzes zu Sport- und Freizeitzwecken“ hat offensichtlich zum Ziel, zivile Seenotrettung (oder wie hier: die Unterstützung bei Seenotrettungsfällen) durch Sportboote oder Kleinfahrzeuge zu behindern. Dass es mehr als zynisch ist, zivile Seenotrettung als Hobby und der Erholung dienend zu bezeichnen, sollte allen Beteiligten klar sein. Das BMVI hätte ohne Weiteres eine Auslegungsmöglichkeit wählen können, die nicht auf die Ausübung eines Hobbys oder der Erholung dienend abstellt. Viel näher liegt die Auslegung, wie sie im Beschluss des Verwaltung- und Oberverwaltungsgerichts anklingt: nämlich Freizeit in Abgrenzung zu beruflicher Tätigkeit zu definieren, die bei einem gemeinnützigen Verein in Form des ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder ohne Weiteres bejaht werden kann. (…) Wenn dann aber auf Biegen und Brechen argumentiert wird, weshalb zivile Seenotrettung und/oder Menschenrechtsbeobachtung keine Freizeitaktivität darstellen könne, mutet dies angesichts der humanitären Katastrophe im Mittelmeer mehr als zynisch an. Und wenn dann von staatlich-behördlicher Seite aus argumentiert wird, dass im Einsatzgebiet der „Mare Liberum“ im Einzelfall auch Hilfeleistungspflichten gegenüber Schiffbrüchigen bestehen könnten und deshalb die erhöhten Sicherheitsstandards gerechtfertigt seien, wird deutlich, dass Behörde und Ministerium nicht bereit sind, den Umfang der Pflicht zur Seenotrettung anzuerkennen. Diese richtet sich an alle Kapitäninnen und Kapitäne, selbst solche einer einfachen Segeljolle.“ Beitrag von Nassim Madjidian vom 13. September 2019 beim Verfassungsblog weiterlesen »
Stoppt das Sterben, nicht die Rettung! #freeiuventa"... Während die deutsche Politik und Öffentlichkeit mit dem Finger auf Italien und auch Malta und ihre Politik der geschlossenen Häfen zeigen, beschäftigte sich im Schatten der medialen Aufmerksamkeit auch die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einem Fall ziviler weiterlesen »

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