Zum Jubiläum: Die Genfer Flüchtlingskonvention unter Dauerbeschuss – Feiertag, Trauertag, Todestag?
Petition von Pro Asyl: 5 nach 12 für die Menschen­rechte! Nein zu einem Europa der Haft- und Flüchtlingslager!„…Die Genfer Flüchtlingskonvention wird täglich an Europas Grenzen verletzt – deshalb ist dieser Jahrestag auch ein Trauertag. Aber dennoch gilt: Die »Magna Charta« des Flüchtlingsrechts, die GFK, war eine Antwort auf die Barbarei, den Nationalsozialismus und den Holocaust. Sie steht für den damaligen Willen der internationalen Staatengemeinschaft, Konsequenzen aus ihrem desaströsen Versagen zu ziehen. Nie wieder sollten Schutzsuchende wie Stückgut an den Grenzen abgewiesen werden, zurück in die Folter und den Tod. Mit der GFK wurde 1951 ein Schutzinstrument geschaffen, das die Rechte und die Würde jedes Schutzsuchenden zur unumstößlichen Verpflichtung macht. Mit Bitternis erinnern wir heute die Europäische Union daran, dass sie sich auf dem Sondergipfel von Tampere Oktober 1999 feierlich verpflichtete, ein »gemeinsames Asylsystem auf der vollständigen und allumfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention« aufzubauen und den »absoluten Respekt vor dem Recht Asyl zu suchen« zu gewährleisten. (…) 22 Jahre später gibt es noch immer kein gemeinsames europäisches Schutzsystem und die GFK wird systematisch an den europäischen Grenzen verletzt. (…) Nach den Plänen der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten soll diese Externalisierung künftig zur Gewohnheit werden. Das neue EU-Asyl- und Migrationspaket, das derzeit in Brüssel verhandelt wird, zielt darauf ab, Grenzverfahren unter Haftbedingungen durchzuführen. Das könnte der Anfang vom Ende des individuellen Flüchtlingsschutzes sein, der in der Genfer Flüchtlingskonvention vor 70 Jahren seinen hoffnungsvollen Anfang hatte.“ Statement von Pro Asyl am 28. Juli 2021 weiterlesen »

Petition von Pro Asyl: 5 nach 12 für die Menschen­rechte! Nein zu einem Europa der Haft- und Flüchtlingslager!

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[Buch] Die Würde des Menschen ist abschiebbar. Einblicke in Geschichte, Bedingungen und Realitäten deutscher Abschiebehaft
[Buch] Die Würde des Menschen ist abschiebbar. Einblicke in Geschichte, Bedingungen und Realitäten deutscher AbschiebehaftDieses Buch vereint politischen Bericht und Wissenschaft. Im Rahmen des politischen Aktivismus der Autor*innen gegen die Abschiebegefängnisse in Darmstadt und Büren entstanden Texte zu Haftbedingungen, Gerichtsakten, Isolationshaft und Gespräche mit Inhaftierten über ihre Ausschlusserfahrungen in Deutschland und ihren Herkunftsländern. Eingeleitet wird das Buch mit einer historischen Einordnung der Institution Abschiebehaft und dem aktuellen rechtlichen Rahmen. Somit dient es auch als eine Einführung in die Thematik Abschiebehaft. Es gibt Antworten auf die Fragen: Was ist und war Abschiebehaft? Wer ist davon betroffen? Wie verläuft der institutionelle Prozess der Abschiebehaft? Abschiebehaft ist nur als ein Teil der rassistischen politischen Ordnung zu sehen, durch die Menschen sozial ausgeschlossen werden. In der Analyse werden Theorien und Methoden der Kritischen Kriminologie, Kritischen Sozialen Arbeit, institutional ethnography, Rassismuskritik und des Postkolonialismus verwendet.“ edition assemblage zum am 29.7.2021 erscheinenden Buch von Lina Droste und Sebastian Nitschke – siehe weitere Informationen und als Vorabdruck und Leseprobe im LabourNet Germany das Inhaltsverzeichnis und das Vorwort von Frank Gockel (vom Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren) – wir danken! weiterlesen »

[Buch] Die Würde des Menschen ist abschiebbar. Einblicke in Geschichte, Bedingungen und Realitäten deutscher Abschiebehaft

[Buch] Die Würde des Menschen ist abschiebbar. Einblicke in Geschichte, Bedingungen und Realitäten deutscher Abschiebehaft
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Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!„… Der Hauptvorwurf an die Bamf-Außenstelle Bremen lautet folgendermaßen: Zwischen 2013 und 2016 sollen Mitarbeiter dort mindestens 1.200 Menschen ohne ausreichende rechtliche Grundlage Asyl gewährt haben. Potzblitz! Gegen die ehemalige Chefin Ulrike B. wird inzwischen wegen des Verdachts bandenmäßiger Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung ermittelt. Sounds german. Angeblich sei auch Geld geflossen. Josefa Schmid verdächtigt sogar gleich das ganze Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es bestehe „der Verdacht, dass auch die Zentrale selbst in die Angelegenheit verstrickt sein könnte“. Ein deutsches Ministerium als heimlicher Fluchthelfer? Eine Ungeheuerlichkeit in den Augen vieler. So weit, so rechtsstaatlich. Bleibt die Frage: Warum ist Ulrike B. nicht längst für diverse Menschrechtspreise nominiert? Oder wenigstens für das Bundesverdienstkreuz? Es gibt doch auch bestimmt noch jede Menge zweifelhafte Straßennamen, die man nach ihr umbenennen könnte. Denn was ist falsch daran, in einem System, welches ganz aktiv mitverantwortlich für mindestens 3.000 ertrunkene Flüchtlinge allein im Jahr 2017 ist, etwas an den Rädchen zu drehen? Ist es nicht sogar die Pflicht eines jeden Humanisten, Menschen zur Freiheit zu verhelfen? Oder wie es John Milton, englischer Dichter und Staatsbediensteter, ausdrückte: „Nur gute Menschen können die Freiheit wahrhaft lieben; die anderen lieben nicht die Freiheit, sondern die amtliche Genehmigung.“…“ Beitrag von Juri Sternburg vom 24. Mai 2018 bei der taz online – wir schliessen uns an! Siehe dazu neu: [Spendenkampagne] Solidarität mit Ulrike B. / Nach dem Bamf-Skandal: Ermittlung gegen Staatsanwälte weiterlesen »

Dossier zum „BAMF-Skandal“ in Bremen

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

[Spendenkampagne] Solidarität mit Ulrike B. / Nach dem Bamf-Skandal: Ermittlung gegen Staatsanwälte
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„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin„Fast ein Drittel aller Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat vor Gericht Erfolg. Im vergangenen Jahr sind rund 31 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge ausgegangen, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem MiGAZIN vorliegt. Die Kläger bekamen einen Schutzstatus zugesprochen, der ihnen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Unrecht verwehrt wurde. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ über die Zahlen berichtet. Von 68.061 überprüften Bescheiden der Bundesbehörde erklärten die Gerichte im vergangenen Jahr demnach 21.224 für rechtswidrig. Die Quote der Entscheidungen, die nach einer gerichtlichen Überprüfung aufgehoben wurden, stieg somit nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren wieder an. 2017 lag sie noch bei 40,8 Prozent, sank dann 2018 auf 31,4 Prozent und 2019 auf 26,4 Prozent. Gegen fast drei Viertel (73 Prozent) aller ablehnenden Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird geklagt, wie es weiter hieß. Besonders hoch ist die Erfolgsquote bei Afghanen: Hier wurden nach den Angaben 60 Prozent der gerichtlich überprüften Bamf-Bescheide kassiert…“ Meldung vom 14. April 2021 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin

Fast jede dritte Klage gegen Asylbescheide erfolgreich: In mehr als 20.000 Fällen hat das BAMF Schutzsuchenden rechtswidrig Schutz verweigert
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Poseidons Kinder. Ein Lied über die Flüchlinge im Mittelmeer von der österreichische Reggaegruppe Iriepathie.„… Nur 18 Prozent der aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Flüchtlinge wurde ein internationaler Schutzstatus zuerkannt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt. 78 Prozent der Asylanträge wurden abgelehnt, in 4 Prozent der Fälle wurden die Verfahren eingestellt. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (liegt dem MiGAZIN vor) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit. Aufgenommen wurden die Asylbewerber im Rahmen des Relocationverfahrens. Damit sollen EU-Mitgliedsstaaten mit stark beanspruchten Asylsystemen durch die Überstellung der Asylsuchenden in andere EU-Staaten entlastet werden. Dort sollen die Schutzsuchenden dann auch ihr Asylverfahren durchlaufen. (…) Ursprünglich hatte das Relocationverfahren den Betroffenen Hoffnung auf ein schnelleres Asylverfahren gegeben als beispielsweise im überforderten Italien oder Griechenland. Die Antwort der Bundesregierung ist laut Linke-Politikerin Gökay Akbulut jedoch „erschreckend“. Danach haben die übernommenen Menschen kaum eine keine Perspektive, in Deutschland zu bleiben. „Es kann nicht sein, dass die Menschen, die aus Seenot gerettet werden durch ein langwieriges und dubioses Relocationverfahren müssen, welches teilweise über ein Jahr dauert, bei dem sie dann mit großer Sicherheit abgeschoben werden“, erklärte Akbulut dem MiGAZIN. Die Zahlen zeigten, „dass Deutschland quasi, die vielfach in Verruf geratenen Abschiebepatenschaften bereits praktiziert“. (…) Die sogenannte „Abschiebepatenschaft“ wurde erstmals im September 2020 von der EU-Kommission als ein neuer Migrationsmechanismus eingeführt. Danach sollen Mitgliedsstaaten, die keine Geflüchtete aufnehmen, sich solidarisch zeigen, indem sie die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber übernehmen. Der Begriff wurde zum „Unwort des Jahres 2020“ gewählt. (…) Die überdurchschnittlich hohe Ablehnungsquote von aus Seenot geretteten Geflüchteten zeigt, dass Deutschland offenbar gezielt Geflüchtete aus Herkunftsländern aufnimmt, die kaum Aussicht auf einen positiven Asylbescheid haben…“ Beitrag vom 29. März 2021  beim MiGAZIN weiterlesen »

Poseidons Kinder. Ein Lied über die Flüchlinge im Mittelmeer von der österreichische Reggaegruppe Iriepathie.

Abschiebepate Deutschland: Mehr als 80 Prozent der aus Seenot Geretteten bekommen kein Asyl
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[Buch] Die Stadt als Stätte der Solidarität
[Buch] Die Stadt als Stätte der SolidaritätOhne Migration gibt es keine Stadt. Die Stadt als Stätte der Vielen verweist immer schon auf die Bewegung von Menschen, die woanders weggingen und jetzt hier leben – egal, ob das Anderswo innerhalb oder außerhalb der nationalen Grenzen war. Damit stellt das Leben in der Stadt die Nation und ihren beschränkten Imaginationsraum immer schon in Frage und fordert ihre Selbstverständlichkeit heraus. Begriffe wie Solidarische Stadt, Sanctuary Cities, postmigrantische Gesellschaft oder die neuen Munizipalismen betonten unter anderem genau diese Verbindung zwischen dem heterogenen städtischen Raum, der Transnationalität von Lebensformen und der Solidarität unter Nichtgleichen. Nicht zuletzt angesichts der Intensivierung rassistischer, faschistischer und nationalistischer Bewegungen stellt der Band die unterschiedlichen Stätten der Zuflucht, der Rast, der Reproduktion, der Ankunft wie der Zusammenkunft in Verbindung, welche in Bezug auf die Stadt als Stätte der Solidarität über die letzten Jahre entwickelt und erkämpft wurden.“ Info von transversal texts zum von Niki Kubaczek und Monika Mokre herausgegebenen und gerade erschienenen Buch, das auch zum freien Download zur Verfügung steht! Siehe mehr Informationen sowie als Leseprobe im LabourNet Germany Inhaltsverzeichnis und den Beitrag von Sheri Avraham und Niki Kubaczek „Vor der Nationalisierung des Zusammenhalts. Urbane Undercommons und die Kämpf um die transversalen Verbindungen“ – wir danken dem transversal texts! weiterlesen »

[Buch] Die Stadt als Stätte der Solidarität

[Buch] Die Stadt als Stätte der Solidarität
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Vor der Abschiebung eines Flüchtlings in dessen Heimatland müssen Gerichte die dortigen aktuellen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedingungen berücksichtigen. Dazu könne auch die Prüfung gehören, ob der Flüchtling trotz der Folgen der Corona-Pandemie durch eigene Arbeit ein Existenzminimum überhaupt erwirtschaften kann, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Freitag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvQ 8/21) Die Karlsruher Richter gaben damit dem Antrag eines afghanischen Flüchtlings auf einstweilige Anordnung gegen dessen bevorstehende Abschiebung statt. (…) Behörden und Gerichte müssten aber prüfen, ob ein Flüchtling nach der Abschiebung in sein Heimatland dort überhaupt überleben kann, forderte das Bundesverfassungsgericht. Dazu gehöre, sich „laufend über die tatsächlichen Entwicklungen“ zu unterrichten. Das Gericht brauche zwar nicht jede Erkenntnisquelle heranziehen, müsse aber auf die vom Flüchtling vorgetragenen relevanten Gesichtspunkte auch eingehen. (…) Im konkreten Falle sei nicht untersucht worden, ob der drogensüchtige Mann unter den derzeitigen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedingungen in Afghanistan und angesichts der Corona-Pandemie überhaupt sein Existenzminimum erarbeiten kann. Ob der Flüchtling bei seiner Rückkehr auf ein familiäres Netzwerk zugreifen könne, sei ebenso nicht geprüft worden. Bis zur Entscheidung einer noch einzulegenden Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, dürfe der Mann wegen der Versäumnisses des Verwaltungsgerichts daher nicht abgeschoben werden.“ Meldung vom 1. März 2021 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Bundesverfassungsgericht: Vor Abschiebung sind aktuelle Lebensbedingungen zu prüfen
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[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babies
[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babiesDas Bündnis Together-we-are-Bremen ruft für Donnerstag zu einer weiteren Kundgebung vor dem Innensenator auf. Das Bündnis fordert weiterhin vom Standesamt ein Ende der diskriminierenden Behandlung gegenüber Schwarzen Frauen und die Ausstellung der Geburtsurkunden für die Neugeborenen. Das Bremer Standesamt verweigert die Ausstellung der Geburtsurkunden mit der pauschalen Unterstellung, die betroffenen Frauen seien verheiratet. Hier trifft eine patriarchale Gesetzgebung auf rassistische Behördenpraxis: denn nach deutschem Gesetz ist der rechtliche Vater eines Kindes grundsätzlich der Ehemann der Mutter, und nicht der reale Vater. Letzterer muss die Vaterschaft erst aufwendig gerichtlich anfechten, bevor er anerkannt wird. Mit der pauschalen Unterstellung, verheiratet zu sein, verweigert das Standesamt die Eintragung des realen Vaters in die Geburtsurkunde. Mit weitreichenden Konsequenzen: denn viele der Kinder besitzen über den Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter damit eine Aufenthaltserlaubnis. Aber auch das Migrationsamt weigert sich, eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen, wenn die Geburtsurkunde nicht vorliegt…“ Aufruf beim Bündnis Together-we-are-Bremen zur Demo am Donnerstag | 04.02. | 11 Uhr | Contrescarpe 22/24 – darin weitere Informationen, siehe nun dazu: Enough is enough – the movie weiterlesen »

[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babies

[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babies / Enough is enough – the movie
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… EU-Länder müssen vor der Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger prüfen, ob im Rückführungsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit besteht. Das Kindeswohl sei zwingend zu berücksichtigen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu am Donnerstag in Luxemburg. Er wandte sich damit gegen die Niederlande, wo ein 15-Jähriger erfolglos eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hatte. (AZ: C-441/19) Der junge Mann hatte laut EuGH erklärt, in Guinea geboren zu sein und in Sierra Leone bei seiner Tante gelebt zu haben. Nach deren Tod sei er nach Europa gekommen, wo er unter anderem Opfer von sexueller Ausbeutung geworden sei. Nachdem dennoch eine Rückkehrentscheidung gegen ihn verhängt wurde, zog er vor Gericht und machte den Angaben zufolge geltend, dass er seine Eltern weder kenne noch wisse, wo sie wohnten oder ob es andere Familienangehörige gebe. (…) Das zuständige niederländische Gericht erklärte demnach, dass die Behörden in solchen Fällen nach dem Alter unterschieden. Bei unbegleiteten Minderjährigen, die bei ihrem Asylantrag unter 15 seien, werde vor einer Entscheidung untersucht, ob im Rückkehrstaat geeignete Aufnahmemöglichkeiten bestünden. Falls nicht, werde ein regulärer Aufenthaltstitel erteilt. Bei Älteren werde die Aufnahmemöglichkeit nicht geprüft. Die Behörden „schienen abzuwarten“, so erklärte der EuGH die Darstellung des niederländischen Gerichts, bis die Betreffenden volljährig seien, um sie dann abzuschieben. Ihr Aufenthalt sei so lange illegal, aber geduldet. (…) Das widerspreche dem Kindeswohl, urteilte der EuGH. Denn der Betroffene werde „in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft versetzt“. Diese betreffe insbesondere seine Schulausbildung, seine Verbindung zu einer Pflegefamilie oder die Möglichkeit, in dem EU-Staat zu bleiben.“ Meldung vom 15. Januar 2021 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

[unbegleitete Minderjährige] Europäischer Gerichtshof: Kindeswohl geht vor Ausweisung
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EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)Die Flüchtlingskrise ist vorbei, verkündete die EU-Kommission vor der Europawahl. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Es gibt wieder mehr Asylanträge – vor allem in Frankreich. Die Zahl der Asylbewerber ist nach Angaben von Eurostat 2019 wieder gestiegen.  EU-weit nahm sie zwischen Januar und September um 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu – und lag bei insgesamt gut 473.200. Frankreich meldete erstmals seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 wieder mehr Asylbewerber als Deutschland. Zum Stichtag 24. November verzeichnete Frankreich 124.383 Erstanträge – mehr als je zuvor. Ein Gutteil der Anträge bei unseren Nachbarn kommt von Asylbewerbern, die in Deutschland abgewiesen wurden. Sie versuchen ihr Glück zunehmend in Frankreich, auch wenn dies eigentlich nicht zulässig ist. Dies und der Anstieg der Gesamtzahlen zeigt, dass die Flüchtlingskrise noch längst nicht ausgestanden ist. Auch die Lage auf den griechischen Inseln gibt zunehmend Anlass zu Sorge. Nimmt man dann noch die wiederholten Drohungen von Sultan Erdogan hinzu, so wird klar, dass die EU hier gefordert ist. Doch bisher hat man von der neuen EU-Kommission noch nicht viel gehört…“ Beitrag vom 26. Dezember 2019 bei Lost in EU. Siehe dazu neu: Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! Pro Asyl fordert Evakuierung und Aufnahme aus den Elendslagern vor und an der EU-Grenze weiterlesen »

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)

Was hinter dem Rückgang der Asylanträge in Deutschland steckt / Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! Pro Asyl fordert Evakuierung und Aufnahme aus den Elendslagern vor und an der EU-Grenze
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Kampagne „Legalisierung jetzt“
Kampagne „Legalisierung jetzt“Der aktuelle Kontext drängt uns heute dazu, als Netzwerk von Kollektiven und Organisationen von Migrant*innen und Anti-Rassist*innen die dauerhafte und bedingungslose Legalisierung aller migrantischen Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung in diesem Land zu fordern. In Berlin leben schätzungsweise zwischen 60.000 und 100.000 migrantische Personen ohne Dokumente. Unterschiedlichste Gründe führen dazu, dass sie sich in dieser Situation befinden. Ihre Lebensbedingungen sind gezeichnet von Unsichtbarkeit und Prekarität. Es fehlt der Zugang zum Gesundheitswesen, dem Wohnungsmarkt, dem Schulsystem, würdiger Arbeit und einem freien Leben. Offensichtlich werden also grundlegende Menschenrechte nicht für alle hier lebenden Menschen umgesetzt. Ein Großteil der Personen, die unter dieser illegalisierten Situation leiden, kommt aus dem globalen Süden. Vielen wird aus weißer Perspektive die Zugehörigkeit zu anderen ‚Rassen‘ zugeschrieben. Die Lebensrealität von Frauen* und non-binären Personen mit weiblich gelesenen Körpern ist unter den ohnehin schweren Bedingungen besonders problematisch. (…) Es ist jetzt der Moment, das Tabu zu brechen und auch hier in Berlin einen Schritt nach vorne zu gehen für eine Legalisierung mit allen dazugehörigen Rechten für alle migrantischen Personen ohne Dokumente. (…) Die COVID19-Krise hat ein Schlaglicht auf die bestehenden sozialen Ungleichheiten geworfen und diese weiter verschärft. Dabei sind illegalisierte Menschen in besonderem Maße betroffen, weil sie keinen Bürger*innenstatus besitzen und nicht als Subjekte mit Rechten behandelt werden. In diesen Zeiten ist Verantwortung und Solidarität gefordert…“ Offener Brief bei der Kampagne „Legalisierung jetzt“ „für die dauerhafte, bedingungslose Legalisierung aller undokumentierten, sich in illegalisierten Bedingungen befindlichen migrantischen Personen“, siehe weitere Informationen über die Kampagne weiterlesen »

Kampagne „Legalisierung jetzt“

Kampagne „Legalisierung jetzt“: Für die dauerhafte, bedingungslose Legalisierung aller undokumentierten, sich in illegalisierten Bedingungen befindlichen migrantischen Personen
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Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Asyl-Änderungen beschlossen, darunter die Speicherung von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren. Seehofer bezeichnet das Gesetz als „Meilenstein“. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen beim Austausch der Daten von Asylsuchenden beschlossen. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Anschluss in Berlin mitteilte, soll damit eine schnellere und zuverlässigere Erfassung der Daten möglich gemacht werden. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig schneller registriert werden. Zudem sollen künftig auch Fingerabdrücke von Kindern ab einem Alter von sechs Jahren gespeichert werden. Derzeit ist das erst ab 14 Jahren möglich. Änderungen sieht das Gesetz auch beim Austausch der Sicherheitsdaten vor. Zudem soll es für die Bundespolizei künftig möglich sein, Asylsuchende auch außerhalb der Zone von 30 Kilometern ab der deutschen Grenze erkennungsdienstlich zu behandeln. Um Fehler bei der Registrierung etwa durch unklare Namensschreibweisen auszuschließen, soll in den Dokumenten künftig auch immer die zugehörige Nummer aus dem Ausländerzentralregister aufgenommen werden…“ Meldung vom 31. Januar 2019 beim Migazin: „Kabinett beschließt Speicherung von Fingerabdrücken sechsjähriger Kinder“, siehe zum Hintergrund „Härtere Regeln für Geflüchtete: Innenministerium will Zahl der Abschiebungen erhöhen – auch nach Syrien?“ und hier dazu neu: Ein Jahr „neues“ AsylbLG: Verfassungswidrigkeit bestätigt weiterlesen »

Dossier: Das “Gute-Abschiebungs-Gesetz” von 2019

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Ein Jahr „neues“ AsylbLG: Verfassungswidrigkeit bestätigt
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Dossier

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die deutsche und europäische Flüchtlingspolitik. Weil die Grenzen geschlossen sind, liegen humanitäre Programme auf Eis. Die Aufnahme von Kindern aus Griechenland soll aber trotzdem gelingen. Hilfswerke warnen: Coronavirus könnte griechische Camps erreichen. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus setzt Deutschland die humanitären Programme zur Flüchtlingsaufnahme bis auf weiteres aus. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Funke-Mediengruppe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei angewiesen worden, die Verfahren auszusetzen, sagte er. Dies gelte aber nicht für die Bemühungen, minderjährige Flüchtlinge von den griechischen Inseln auf EU-Länder zu verteilen. Faktisch seien die deutschen humanitären Aufnahmeverfahren wegen Reise- und anderer Beschränkungen seit Freitag zum Erliegen gekommen, sagte der Sprecher. Alle Bamf-Mitarbeiter im Ausland seien zurückgeholt worden. Die Verfahren sollen wieder aufgenommen werden, sobald dies möglich sei…“ Beitrag vom 19.03.2020 beim Migazin und neu dazu: Frist für Abschiebung: Deutschland verstößt gegen EU-Recht weiterlesen »

Dossier „Corona-Epidemie: Humanitäre Programme zur Flüchtlingsaufnahme ausgesetzt“

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)

Frist für Abschiebung: Deutschland verstößt gegen EU-Recht
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. August 2020 (Az. 4 Bf 160/19) entschieden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nicht berechtigt war, die Wohnunterkunft einer Familie im Jahr 2017 zum Zwecke der Abschiebung ohne richterliche Anordnung zu betreten, und insoweit eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts (9 K 1669/18) bestätigt. Gegenstand der Entscheidung war die Abschiebung einer irakischen Familie in die Niederlande im Jahr 2017. Zu diesem Zweck betraten Mitarbeiter der Beklagten gegen 6:30 Uhr die den Klägern zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer der Wohnunterkunft. (…) Nach den nunmehr vorliegenden Entscheidungsgründen hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Voraussetzungen der seinerzeit für das Handeln allein in Betracht kommenden Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 1 HmbVwVG nicht vorlagen. Danach dürfen Wohnungen und Geschäftsräume ohne Einwilligung der pflichtigen Person nur auf Grund einer richterlichen Anordnung durchsucht werden (§ 23 Abs. 3 HmbVwVG). Bei den zur individuellen Nutzung überlassenen Zimmern einer Wohnunterkunft handelt es sich nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts um eine Wohnung in diesem Sinne. Zudem stellt das Betreten einer Wohnung durch Behördenmitarbeiter, um dort Personen zum Zwecke der Abschiebung aufzufinden und zu ergreifen, eine Durchsuchung im Sinne von § 23 Abs. 1 HmbVwVG und Art. 13 Abs. 2 GG dar. Für die Durchsuchung der Wohnung der Kläger lag weder deren Einwilligung noch eine richterliche Anordnung vor…“ Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 20. August 2020 zum 15-seitigen Urteil Az. 4 Bf 160/19 – siehe unsere Anmerkung zum Urteil weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

[Urteil] Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum Zwecke der Abschiebung ohne richterliche Anordnung rechtswidrig
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Dossier

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Innenminister und Politiker*innen fordern gerade konsequentes Durchgreifen bei Abschiebungen. Was das heißt, lässt sich gerade wieder in Bayern betrachten. Heute früh wurde eine Frau mit drei Kindern aus dem Transitlager Manching/Ingolstadt abgeholt, die Mutter mit einem Krankentransport. Denn sie ist krank. Am 21. März sollte die Familie das erste Mal abgeschoben werden. Die Mutter erlitt am Flughafen einen Zusammenbruch, und musste in die Psychiatrie eingewiesen werden. Die erst zweijährige Tochter reagierte auf die Umstände des Abschiebeversuchs mit Nahrungsverweigerung und selbstverletzendem Verhalten. Nur drei Wochen später kam die Polizei wieder. Vater und Kinder sollten abgeschoben werden, ohne die Mutter. (…) Heute Morgen nun der dritte Versuch, diesmal ohne den Vater, der bei einem Freund übernachtet hatte. (…) „Die Gewalttätigkeit der hier agierenden Ausländerbehörden und des Leiters Herr Kafka ist erschreckend,“ urteilt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Mit der Debatte über Gefährder wird Abschiebung gesellschaftsfähig, gegenüber kranken Frauen und Kindern wird das ganze Gewaltpotential zur Anwendung gebracht. Diese Personen sind die Opfer einer vom bayerischen Innenminister angeheizten Abschiebedebatte.“…“ Beitrag vom 1. August 2017 vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat. Siehe den Hintergrund: Brutalität bei Abschiebungen in Bayern kennt keine Grenzen. Tabubruch: Familientrennung bei Abschiebungen aus dem Abschiebelager Manching/Ingolstadt. Neu: Bayern: Rabiate Abschiebung – Rote Hilfe will Ermittlungen gegen Polizei erzwingen weiterlesen »

Dossier „Kranke Frau mit ihren Kindern aus dem Abschiebelager Manching/Ingolstadt abgeschoben“

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Bayern: Rabiate Abschiebung – Rote Hilfe will Ermittlungen gegen Polizei erzwingen
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