„Solidarität mit den Flüchtlingen! Auf dem Papier ist das leichter. Kompliziert wird’s, wenn wir in den konkreten betrieblichen Verhältnissen auch dieses Thema nicht der Personalchefin überlassen wollen…“ Betriebräte „haben «die «Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen» (§80 Betriebsverfassungsgesetz)….“ Beitrag von Tobias Michel in Soz Nr.07/2016 (Der Autor ist gewerkschaftlich aktiv in Krankenhäusern und Heimen; er mag seine Erfahrungen nicht auf andere Branchen übertragen
.) Das wirklich Interessante bleibt leider völlig offen: Wie kommt der BR zur Verhinderung von Armutslöhnen, nachdem er zuerst der 80 Cent-Ausbeutung zugestimmt hat?
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