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Wie das Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan berichtet, befinden sich derzeit 27 Personen im Eichstätter Abschiebegefängnis im Hungerstreik. Die Insassen verweigern die Nahrungsaufnahme aus Protest gegen die geplante Abschiebung. Unter den Hungerstreikenden befinden sich auch die beiden kurdischen Aktivisten Yüksel T. und Ramazan A., die am 1. Oktober nach Bulgarien ausgewiesen werden sollten. Während über den Eilantrag für Yüksel T. gegen die Abschiebung und Haftentlassung noch nicht entschieden wurde, verbrachte die Bundespolizei Ramazan A. Ende letzter Woche nach München. Dort sperrte man ihn mehrere Tage lang in einen Container unmittelbar an einer Rollbahn, berichtet die Nürnberger Organisation, und bezeichnet die Umstände am Münchner Flughafen als Folter. Die Abschiebung von Ramazan A. konnte offenbar verhindert werden, weil sich der Pilot nach Protesten von Passagieren geweigert haben soll, den Asylsuchenden nach Sofia mitzunehmen. Dorthin sollen er und Yüksel T. als sogenannte Dublin-Fälle abgeschoben werden, weil sie in Bulgarien erstmals registriert worden sind. Ramazan A. befindet sich mittlerweile wieder in Eichstätt. Im Fall einer Abschiebung droht beiden Aktivisten in der Türkei langjährige Haft und auch Folter…“ – so beginnt die Meldung „Abschiebeanstalt Eichstätt: Kurdische Aktivisten im Hungerstreik“ am 08. Oktober 2018 bei der ANF, worin auch noch berichtet wird, dass neben den beiden kurdischen Aktivisten auch Personen aus Süd- und Zentralafrika, sowie aus Marokko und Algerien sich an dem Hungerstreik beteiligen. Zum Hungerstreik ein weiterer Beitrag – auch über die offizielle Reaktion und die Weigerung des Piloten…
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