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Eine Welle der Solidarität ermöglicht dem Betreiber der Seite wir-sind-afd.de, gegen das umstrittene Urteil des Landgerichts Köln in Berufung zu gehen. Das Gericht war der Ansicht der AfD gefolgt, es handele sich bei der Domain um eine Namensverletzung. Der Blogger Nathan Mattes sammelt auf der Webseite wir-sind-afd.de Äußerungen von AfD-Politikern, die belegen, dass die Partei rechtsextrem, rassistisch und menschenverachtend ist. Er entlarvt die Partei mit ihren eigenen Worten. Das passte den Rechtsradikalen nicht, sie schickten Mattes eine Unterlassungserklärung. Die unterschrieb der Blogger nicht, ließ es auf eine Klage ankommen – und verlor vor dem Landgericht Köln. Das Landgericht Köln begründet im Urteil (…), die Domain verletze die Namensrechte der Partei und Mattes müsse die Domain abgeben. Kommt er dem nicht nach, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. (…) Für Mattes war die Klage auch ein finanzielles Risiko. Knapp 10.000 Euro hat ihn das bisherige Verfahren gekostet. Eine Freundin startete deshalb für ihn ein Crowdfunding im Netz. Schon nach ein paar Tagen sind nun 50.000 Euro erreicht. Der Blogger hat damit alle Möglichkeiten, auf das Urteil zu reagieren:„Wir sind total überrascht von der Solidarität“, sagt er gegenüber netzpolitik.org…“ Bericht von Markus Reuter vom 19. Februar 2018 bei Netzpolitik, im Blog von Nathan Mattes, bei „Wir sind AfD“, finden man u.a. einen Link zur Crowdfunding-Aktion und zu Prozessinfos. Besonders lesenswert erscheint uns die Urteilsbegründung. Denn das LG Köln führt dort anschaulich vor, wie man sich seinen juristischen Kuchen so packen kann, dass nicht verfassungsfeindliche Ansichten, sondern der Kritiker dieser Ansichten verurteilt wird. Außerdem ist es einzig das Gericht, was Verwirrung stiftet und das Nathan Mattes in die Schuhe zu schieben versucht, was sie auf Antrag der AfD selbst verursacht… Siehe dazu:
Wir-sind-nicht-afd.de – OLG Köln untersagt Blogger wir-sind-afd.de weiterlesen »