Wenn die Urenkel den hessischen Verfassungsschutzbericht über Verbindungen des NSU mit anderen hessischen Nazigruppen lesen dürften, ist es hoffentlich so, dass sie sich als erstes fragen, was für eine Unterstützertruppe das denn wohl gewesen sei, da es sie nun schon so lange nicht mehr gibt. 120 Jahre lang soll das „Geheim!“ bleiben – was müssen die Typen zu verbergen haben. Selbst auf die Gefahr hin, dass wirklich jede und jeder, die diese Meldung lesen, genau das denken, ziehen sie ihr neuestes Schmutzgeschäft durch. „NSU-Watch Hessen fordert Veröffentlichung des geheimen LfV-Berichts zu hessischen NSU-Bezügen“ am 05. Juli 2017 ist die Pressemittteilung der Initiative zu diesem ganz besonders frechen Beschluss, in der es in bezug auf die lächerlich überlange Frist unter anderem heißt: „„
Die angeordnete Geheimhaltung des Berichts über bis zu 120 Jahre ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die an einer Aufklärung des NSU-Komplexes interessiert sind“
sagte Müller. Die übliche Frist zur Geheimhaltung von Geheimdienstakten liege bei 25 Jahren, so werde es auch im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags praktiziert. Angesichts dessen sei die Sperrung einiger Teile bis zum Jahr 2134 schlicht und einfach absurd und unverständlich“. Siehe dazu auch einen Kommentar
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