Die massive Kritik – von vielen Seiten – an der Staatsanwaltschaft mit ihren „eisernen These“ der Dreiergruppe im NSU-Verfahren ruft verschiedenste Reaktionen hervor. Bei der Staatsanwaltschaft die eindeutigsten: Die Kritik wird rundherum abgelehnt, im Gegenteil, es wird versucht, sie regelrecht nieder zu machen. Das kann nicht überraschen, entspricht es doch dem politischen Auftrag der Staatsanwaltschaft. Aber auch in Fachkreisen – und dies auch durchaus bei Juristen, die keineswegs die Positionen der Staatsanwaltschaft teilen – ist eine Gegenreaktion zu sehen. Die im Wesentlichen darin besteht, dahingehend zu argumentieren, ein Strafverfahren könne nicht „alles aufklären“. In diesem Sinne gab es in den letzten Tagen eine kleine Reihe von Beiträgen, die wir anhand eines exemplarischen Beitrags kurz kommentieren möchten. Siehe dazu einen Kurzkommentar in drei Punkten zu den Möglichkeiten eines Strafverfahrens anhand eines aktuellen juristischen Beitrags dazu
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Die massive Kritik - von vielen Seiten - an der Staatsanwaltschaft mit ihren „eisernen These“ der Dreiergruppe im NSU-Verfahren ruft verschiedenste Reaktionen hervor. Bei der Staatsanwaltschaft die eindeutigsten: Die Kritik wird rundherum abgelehnt, im Gegenteil,
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