Der NSU war nicht zu dritt!Die Personalie war die Nachricht: Manfred Götzl, der fünf Jahre lang als Vorsitzender Richter den NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München geleitet und im Juli 2018 die Urteile verkündet hat, war jetzt vom NSU-Untersuchungsausschuss in Brandenburg als Zeuge geladen. Zum ersten Mal überhaupt stellte sich der Jurist öffentlichen Fragen zum Prozess. Der Auftritt war eine Enttäuschung, was auch am Ausschuss selber lag. Das Urteil von München ist noch nicht rechtskräftig. Beate Zschäpe ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, die Angeklagten Ralf Wohlleben und André Eminger aber befinden sich seither auf freiem Fuß. Götzl sitzt immer noch an der schriftlichen Urteilsbegründung. Zum Stand wollte er, von einem Reporter darauf angesprochen, nichts sagen. Ein Parlamentsausschuss, der einen Strafprozess untersucht: Im NSU-Komplex bilden sich immer weitere Zeit- und Handlungsebenen heraus, inzwischen die vierte, fünfte, sechste. Grund für die Ladung des Richters nach Potsdam waren die Zeugenauftritte des Brandenburger Ex-V-Mannes „Piatto“ (Carsten Szczepanski) und seines V-Mann-Führers Rainer G. im Prozess in München in den Jahren 2014 und 2015. Die SPD-geführte rot-rote Landesregierung wollte die Auftritte zunächst verhindern. Schließlich kam es zu einem einmaligen Prozedere: Beide Zeugen durften bis zur Unkenntlichkeit verkleidet vor Gericht erscheinen, mit mehreren Schichten Kleidung, Perücke und Brille. Szczepanski befindet sich seit seiner Abschaltung als V-Mann im Jahre 2000 im Zeugenschutz und trägt einen anderen Namen. Ursprünglich wollte das brandenburgische Innenministerium, dass seine Stimme verzerrt und die Öffentlichkeit ausgeschlossen werde…“ – aus dem Beitrag „NSU-Richter lässt NSU-Ausschuss auflaufen“ von Thomas Moser am 14. Januar 2019 bei telepolis über einen bemerkenswerten Auftritt des Herrn Götzl weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Die Personalie war die Nachricht: Manfred Götzl, der fünf Jahre lang als Vorsitzender Richter den NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München geleitet und im Juli 2018 die Urteile verkündet hat, war jetzt vom NSU-Untersuchungsausschuss in Brandenburg als weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Auch der schlechteste Untersuchungsausschuss ist besser als gar kein Untersuchungsausschuss. Er gibt zumindest Auskunft darüber, wer alles kein Interesse an Aufklärung hat. Damit kommen wir nahtlos zum NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg, der seinen zweiten Durchgang beendet und kurz vor Weihnachten seinen zweiten Abschlussbericht vorgelegt hat. Erneut ist er dort gelandet, wo er gestartet war: Bei der hinlänglich bekannten offiziellen Zwei-Täter-Version der Bundesanwaltschaft. Das war das Ziel. Auch die zweite Arbeitsbilanz ist ein Dokument über sich selbst: die Unterordnung eines Parlamentes unter den Sicherheitsapparat. Der Autor dieses Textes war im ersten Durchgang als Sachverständiger in dem Gremium geladen und beobachtete beide Ausschüsse als Chronist. Er hat seine eigene Bilanz. (…) Vor dem Auffliegen des NSU am 4. November 2011, als Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot in einem Wohnmobil in Eisenach gefunden wurden, ergab die kriminalpolizeiliche Arbeit, dass es bei der Tat in Heilbronn mindestens vier bis sechs Tatbeteiligte gegeben haben muss. Mindestens, wenn nicht sogar neun oder zehn. Doch diese Einschätzung zählte nach dem 4. November 2011 auf einmal nicht mehr. Die Bundesanwaltschaft (BAW) als oberste Ermittlerin im Falle NSU legte fest: Alle NSU-Taten seien ausschließlich und allein von den beiden Toten Böhnhardt und Mundlos begangen worden. Auch das Innenministerium von Baden-Württemberg übernahm diese Vorgabe…“ – aus dem Beitrag „NSU: Der So-tun-als-ob-Untersuchungsausschuss“ von Thomas Moser am 02. Januar 2019 bei telepolis, worin deutlich wird, dass selbst das BKA die offizielle Erklärung nur extrem mühsam unterstützt… weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Auch der schlechteste Untersuchungsausschuss ist besser als gar kein Untersuchungsausschuss. Er gibt zumindest Auskunft darüber, wer alles kein Interesse an Aufklärung hat. Damit kommen wir nahtlos zum NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg, der seinen zweiten Durchgang beendet und kurz weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Der „Heimatschutz“ in Thüringen prägte die Rechtsextremisten Uwe Mundlos, Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt, ehe diese in Chemnitz in den „Nationalsozialistischen Untergrund“ gingen. Ihre Komplizen tot, sie zu lebenslanger Haft verurteilt, besinnt sich Zschäpe jetzt auf „Heimatnähe“. Sie will zur Haft nach Chemnitz. (…) Noch vor Prozessbeginn hatte Beate Zschäpe 2012 erstmals beantragt, nach Chemnitz verlegt zu werden. Argumentiert hatte sie damals mit der Nähe zu ihrer inzwischen verstorbenen Oma. Da das NSU-Unterstützer-Netz noch unklar schien, lehnte der Bundesgerichtshof damals ab. Es sei „praktisch nicht“ kontrollierbar, ob Zschäpe nicht über Mithäftlinge Kontakt zu unbekannten Unterstützern aufnehme, argumentierte die Bundesanwaltschaft. Diese Gründe hätten bis heute „nichts an Aktualität verloren“, findet der Chemnitzer SPD-Bundestagsabgeordnete Detlef Müller, der bei Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) nachgesucht hat, vor Zschäpes geplanter Verlegung noch mal alles abzuwägen. Die Kontaktaufnahme von Sympathisanten sowie Unterstützern von außerhalb könne damals wie heute nicht ausgeschlossen und nur schwer unterbunden werden, findet Müller. Das mag für unbekannte Unterstützer gelten. Bei bekannten Personen aus dem Netz könnten Verbote schon greifen. (…) Fakt ist: Die Liste möglicherweise für Haftbesuche zu sperrender Personen ist im Umfeld der Chemnitzer Haftanstalt länger als anderswo…“ Artikel von Jens Eumann vom 14.12.2018 bei Freie Presse online weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!"Der "Heimatschutz" in Thüringen prägte die Rechtsextremisten Uwe Mundlos, Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt, ehe diese in Chemnitz in den "Nationalsozialistischen Untergrund" gingen. Ihre Komplizen tot, sie zu lebenslanger Haft verurteilt, besinnt sich Zschäpe jetzt auf "Heimatnähe". weiterlesen »

Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungEin halbes Jahr nach dem Urteil im NSU-Prozess zieht Nebenkläger-Anwalt Alexander Hoffmann eine bittere Bilanz: Die Vorfälle in Chemnitz haben gezeigt, dass die Strukturen, die den NSU gestärkt haben, weiterhin existieren. „Wir werden es auch in Zukunft wieder mit Anschlägen und schweren Verbrechen zu tun haben, die aus diesen Strukturen kommen“, erklärt Nebenkläger-Anwalt Alexander Hoffmann gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Die Urteile im NSU-Prozess zeigten, dass sich die Gesellschaft nicht darauf verlassen könne, dass „die Justiz, die Polizei, die Staatsanwaltschaften oder die Staatsschutzsenate einen erfolgreichen Kampf gegen Nationalismus, gegen Neonazis, gegen Antisemitismus führen“, kritisiert Hoffmann weiter. (…) Eine zentrale Rolle bei der Unterstützung des NSU hat die Rechtsrock-Szene gespielt. Diese ist heute so stark wie nie zuvor. Die meisten der oft als Musikfestivals getarnten Politveranstaltungen finden in Thüringen statt – das Bundesland, aus dem das „Kerntrio“ des NSU stammt. (…) Bestärkt habe die rechte Szene auch, dass Ralf Wohlleben, ein maßgeblicher Unterstützer des NSU, eine Woche nach Ende des NSU-Prozesses freigelassen wurde…“ Beitrag von Valerie Trebeljahr und Thies Marsen vom 08.12.2018 beim Bayerischen Rundfunk weiterlesen »
Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der Urteilsverkündung"Ein halbes Jahr nach dem Urteil im NSU-Prozess zieht Nebenkläger-Anwalt Alexander Hoffmann eine bittere Bilanz: Die Vorfälle in Chemnitz haben gezeigt, dass weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Das bundesweite Tribunal in Köln rückte die Perspektiven von Betroffenen der Verbrechen der rechten Terrorgruppe NSU und Stimmen von Überlebenden von den Gewaltwellen aus den 90ern und weitere bisher ungehörte Stimmen in den Vordergrund. Die Kontinuität von Rassismus und institutionellen Rassismus konnte nicht mehr von der Hand gewiesen werden. Doch nach dem Tribunal ist vor dem Tribunal und wir wollen auch aus der Erfahrung des Tribunals heraus dessen Perspektive weiter bearbeiten, weiter tragen und weiter entwickeln. Am Donnerstag den 22. November werden wir an verschiedenen Orten in Mannheim, in Geschäften des alltäglichen Lebens, Filme sehen, bevor am Freitag den 23. November das Hauptprogramm beginnt. Am 23. November eröffnen wir das Tribunal in Gedenken an Yeliz Arslan, Ayşe Yılmaz und Bahide Arslan, die in Mölln 1992 ermordet wurden. An diesem Tag konzentrieren wir uns auf die Lebensrealitäten der Gastarbeiter*innen und deren Kämpfe in Mannheim und überall. In Mannheim Schönau gab es 1992 ein versuchtes Pogrom, rechte Gewaltausschreitungen im Westen, die kurz vor Rostock-Lichtenhagen aufgehalten wurden. Diese und andere Pogrome stellen einen Angriff auf migrantisches Leben, sowie jüdisches und romno Leben, dar. Überlebende und Zeitzeugen ergreifen das Wort…“ – aus dem Aufruf  „Wir müssen reden hadi! Das Tribunal kommt nach Mannheim!“ beim NSU-Tribunal zur Begründung dieses neuen, regionalen Tribunal-Ablegers. Siehe dazu auch den Hinweis auf Programm, Ablauf und Ort weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Das bundesweite Tribunal in Köln rückte die Perspektiven von Betroffenen der Verbrechen der rechten Terrorgruppe NSU und Stimmen von Überlebenden von den Gewaltwellen aus den 90ern und weitere bisher ungehörte Stimmen in den Vordergrund. Die Kontinuität von weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Der Nationalsozialistische Untergrund um die heute verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe verübte in den Jahren 2000, 2001, 2004, 2005, 2006 und 2007 insgesamt zehn Morde mit Schusswaffen. Keine dieser Taten ist in der Aufstellung unter „vollendetes Tötungsdelikt – rechts“ enthalten. Auch die der Gruppe zugeordneten Bankraube und Sprengstoffattentate mit Schwerverletzten fehlen, wie das Innenministerium bestätigte. (…) Der Grund laut Ministerium: Die Zahlen seien dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst für Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) entnommen. „Hierbei handelt es sich um eine Eingangsstatistik“, sagte ein Sprecher. Diese erfassen nur Straftaten anhand des Eingangsverdachts. Die Taten des NSU galten Ermittlern ursprünglich als Straftaten der organisierten Kriminalität. Erst nach dem Auffliegen der Terrorgruppe 2011 wurde die Motivlage der Terrorserie erkennbar…“ – aus dem Beitrag „Innenministerium verschweigt NSU-Morde und –Anschläge“ von Jonas Mueller-Töwe am 07. September 2018 bei T-Online.de, woraus nicht nur die politische Wirkung von Bürokratie deutlich wird, sondern sich auch die Frage erhebt, ob die Morde immer noch unter dieser Eingangsrubrik geführt werden – und warum politische keine organisierte Kriminalität sein soll… weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Der Nationalsozialistische Untergrund um die heute verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe verübte in den Jahren 2000, 2001, 2004, 2005, 2006 und 2007 insgesamt zehn Morde mit Schusswaffen. Keine dieser Taten ist in der Aufstellung unter "vollendetes Tötungsdelikt – weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Bouffier war damals als Innenminister für den Inlandsgeheimdienst und die Landespolizei zuständig. Er hat nach Überzeugung der Linksfraktion in den Wochen nach dem Kasseler Mord mehrfach die Unwahrheit gesagt, die Ermittlungen persönlich und ohne rechtswirksame Abwägung behindert und seine schützende Hand über den damaligen LfV-Mitarbeiter Andreas Temme gehalten. Dieser saß offensichtlich zum Tatzeitpunkt in Halit Yozgats Internetcafé, was er lange bestritt. Er dürfte die tödlichen Schüsse gehört haben, meldete sich aber nicht als Zeuge, geriet selbst unter Tatverdacht und verschweigt bis heute sein Wissen über die Tat. Temme »kann es nicht gewesen sein. Daraus kann man auch ableiten, dass der Mann unschuldig ist«, behauptete Bouffier im Juni 2006 im Landtagsinnenausschuss. Bouffier und die Spitze des LfV hätten schwere Dienstverfehlungen Temmes gezielt vertuscht sowie durch eine fragwürdige Sperrung der V-Leute die polizeiliche Aufklärung des Kasseler NSU-Mordes erheblich behindert und »Quellenschutz über Mordermittlung gestellt«, so der Abgeordnete Hermann Schaus am Mittwoch vor Journalisten in Wiesbaden. Zudem seien noch Monate nach dem Mord gegen die Opferfamilie Yozgat rechtswidrige verdeckte Ermittlungen gelaufen. Man habe sie »teilweise so behandelt, als wären sie keine trauernden Angehörigen und Zeugen, sondern Tatverdächtige«, heißt es im Minderheitsvotum…“ – aus dem Artikel „Die Verfehlungen von Volker Bouffier“ von Hans-Gerd Öfinger am 15. August 2018 in neues deutschland im Vorfeld der öffentlichen Vorstellung von Bericht und abweichenden Urteilen des hessischen Untersuchungsausschusses… Siehe dazu einen weiteren Beitrag weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Bouffier war damals als Innenminister für den Inlandsgeheimdienst und die Landespolizei zuständig. Er hat nach Überzeugung der Linksfraktion in den Wochen nach dem Kasseler Mord mehrfach die Unwahrheit gesagt, die Ermittlungen persönlich und ohne rechtswirksame Abwägung behindert weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Laut einem Aktenvermerk der Polizei wurden die Ausdrucke der Adressübersicht sowie Detailkarten von Bielefeld am 03.04.2006 erstellt, laut aufgedrucktem Datum. Einen Tag später ermordete der NSU in Dortmund sein achtes Opfer. Laut der Akte vermutet die Polizei deshalb, dass die Täter an diesem Tag eine Weiterreise von Dortmund nach Bielefeld erwogen haben. Dass es dazu nicht kam, könnte mit einem ungeklärten Mordfall aus dem Jahr 2006 in OWL zu tun haben. Am 01.03.2006 wird in Rheda-Wiedenbrück der 68-jährige Fefzi Ufuk vor einer Moschee erschossen. Die Moschee steht auf der Todesliste des NSU. Bis heute ist der Mord nicht aufgeklärt. Zwar hatte die Polizei 2012 nach der Selbstenttarnung des NSU eine Verbindung zur Todesliste erkannt, aber schnell wieder verworfen. Für die Polizei steht fest: Der Fall ist nicht verfahrensrelevant für den NSU-Komplex. Die Staatsanwaltschaft behauptet in einem Schreiben, dass die bei der Tat in Rheda-Wiedenbrück verwendete Waffe nicht mit den Waffensystemen des NSU übereinstimmt. Es handelt sich laut der Staatsanwaltschaft bei der Tatwaffe um eine Pistole des Modells 9mm Makarow, die mit der eigentlich unpassenden Munition 9mm Browning kurz geladen war. Eine ZDF-Recherche findet genau diese Kombination in den Asservaten des NSU…“ – aus dem Beitrag „11. NSU-Mord in Rheda-Wiedenbrück?“ am 13. August 2018 bei Digitalcourage dokumentiert (ursprünglich beim Campusradio der Uni Bielefeld) weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Laut einem Aktenvermerk der Polizei wurden die Ausdrucke der Adressübersicht sowie Detailkarten von Bielefeld am 03.04.2006 erstellt, laut aufgedrucktem Datum. Einen Tag später ermordete der NSU in Dortmund sein achtes Opfer. Laut der Akte vermutet die Polizei deshalb, weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!In der mündlichen Urteilsbegründung radikalisierte der Senat diese Lesart noch insofern, als er auf keinen der kritischen Punkte einging, die im Rahmen von fünf Jahren Prozess und sieben Jahren Aufklärungsarbeit zum NSU-Komplex herausgearbeitet wurden: kein Wort zum institutionellen Rassismus in den Ermittlungsbehörden, kein Hinweis auf die Rolle des Verfassungsschutzes, kein Eingehen auf die neonazistische Ideologie. Vollends verworfen wurde selbst die Möglichkeit, dass mehr als die drei Angehörigen des Kerntrios an den Morden des NSU beteiligt gewesen sein könnten. In seiner Konsequenz war das Urteil sicher auch für langjährige Prozessbeobachter*innen überraschend. Dass es dem Gericht nicht um Aufklärung, sondern vor allem ums Abhaken ging, war allerdings spätestens seit denjenigen Beschlüssen klar, mit denen es weitere Beweisanträge zum hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme abgelehnt hatte. Zuvor konnte bei Beobachter*innen der Eindruck entstehen, dass der Senat ein aufrichtiges Interesse hat an der Klärung der offenen Fragen rund um den Verfassungsschützer, der zum Tatzeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat am 6. April 2006 am Tatort anwesend war. (…) All dies macht deutlich: „Kein Schlussstrich“ geht nur ohne den Staat und seine Vertreter*innen, gemeinsam mit den Betroffenen und Angehörigen. Dazu gab es am Abend des 10. Juli 2018 einen ersten Auftakt: In München demonstrierten 6.000 Menschen mit der Forderung, dass es keinen Schlussstrich unter die NSU-Aufklärung geben darf. An der Spitze der Demo liefen einige Angehörige von Mordopfern und Betroffene des Anschlags in der Kölner Keupstraße sowie Nebenklagevertreter*innen. Insgesamt gingen am Abend des Urteilsspruchs bundesweit über 10.000 Menschen auf die Straße.“ – aus dem Beitrag „Abhaken statt aufklären“ von Felix Hansen und Sebastian Schneider am 28. Juli 2018 in Lotta, worin nochmals deutlich unterstrichen wird, welche Absichten mit dem Urteil ausdrücklich und mehrfach auch entgegen dem eigentlichen Prozessverlauf verfolgt wurden. Siehe dazu auch einen zusammenfassenden Beitrag über den Verfassungsschutz und den  NSU – und eine Mitteilung der Anwälte der Nebenklage weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!In der mündlichen Urteilsbegründung radikalisierte der Senat diese Lesart noch insofern, als er auf keinen der kritischen Punkte einging, die im Rahmen von fünf Jahren Prozess und sieben Jahren Aufklärungsarbeit zum NSU-Komplex herausgearbeitet wurden: kein Wort zum weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!„»Combat 18« wurde 1992 von gewaltbereiten englischen Neonazis gegründet. Das von der Gruppe propagierte Konzept des rassistischen Terrors – »führungsloser Widerstand« kleiner, voneinander unabhängiger Zellen – traf weltweit auf Resonanz in der Szene. Mitglieder organisierten sich Waffen, erstellten Todeslisten, verübten Anschläge und attackierten politische Gegner. Erst im März wurde in Griechenland eine Zelle ausgehoben, die 30 Anschläge verübt haben soll. Heute gibt es nach Recherchen von »Exif« miteinander vernetzte »Divisionen« in rund 25 Staaten. Die »C18«-Gruppen verstehen sich dabei selbst als bewaffneter Arm des Neonazi-Netzwerks »Blood & Honour« (B & H – Blut und Ehre). Erste Aktivitäten unter dem Label »C 18« gab es in den 1990er Jahren in Deutschland, 2012 hatte sich die hiesige Struktur neu gegründet. Der Bundesregierung ist seit 2013 bekannt, dass der Zusammenhang in Deutschland aktiv ist. Während »B & H« im Jahr 2000 verboten wurde, ließ man »C 18« gewähren. Der Verfassungsschutz beobachtet die Gruppe, misst ihr offenbar aber keine größere Bedeutung zu. Man sehe zwar »prinzipielles Gefährdungspotenzial«, schrieb das Bundesamt für Verfassungsschutz im Dezember 2017. Der szeneinterne Bezug auf C 18 diene in der Regel aber »eher der eigenen Aufwertung« und sollte »nach außen den Eindruck von Gefährlichkeit« vermitteln. Es gebe weder vor noch nach dem Verbot von »B & H« zielgerichtete Bestrebungen, »C 18« als »bewaffneten Arm« zu etablieren…“ – aus dem Artikel „Antifa-Recherche: Gewaltbereites Neonazi-Netzwerk in Deutschland aktiv“ von Sebastian Bähr am 23. Juli 2018 in neues deutschland über die Recherche-Ergebnisse des antifaschistischen Recherchezusammenschluss »Exif« zu dieser Terror-Gruppierung. Siehe dazu auch den Recherchebericht weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!„»Combat 18« wurde 1992 von gewaltbereiten englischen Neonazis gegründet. Das von der Gruppe propagierte Konzept des rassistischen Terrors - »führungsloser Widerstand« kleiner, voneinander unabhängiger Zellen - traf weltweit auf Resonanz in der Szene. Mitglieder organisierten sich Waffen, weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Heute, am 18.07.2018, genau eine Woche nach Urteilsverkündung im NSU-Prozess, wird bekannt, dass Ralf Wohlleben aus der Haft entlassen wurde. Schon die Urteilsverkündung endete mit der Haftentlassung André Emingers unter Applaus der anwesenden Neonazis im Zuschauerraum. Patrycja Kowalska, Sprecherin der Kein Schlussstrich Kampagne, erklärt zur Entlassung der NSU-Terroristen: „Der Senat um Götzl sendet folgenreiche Signale: Für die Betroffenen des NSU-Terrors ist es ein weiterer Schlag ins Gesicht. Nazis wissen, dass sie wenig zu befürchten haben und werden es als Sieg und Bestätigung bejubeln. Für uns zeigt sich einmal mehr: Die Aufklärung des NSU-Komplex liegt an uns. Von staatlicher Seite ist nichts zu erwarten.“ Die milde Behandlung gerade der beiden Täter scheint selbst aus Sicht eines Staatsschutzsenats absurd. Reue und Distanzierung können unter Umständen strafmildernd berücksichtigt werden. Ralf Wohlleben aber, Mordwaffenbeschaffer und jahrelanger Unterstützer des NSU, sowie ehemaliger NPD-Funktionär, stellte sich als umweltschützender Heimatverteidiger dar und ließ in seinem Plädoyer durch Nazi-Verteidiger Wolfram Nahrath Hitlerzitate in den Prozess einführen. André Eminger – vielleicht „die vierte Paulchen Panther – Figur im NSU-Bekennervideo“ (so im Plädoyer GBA Weingarten) – war engster Unterstützer und Freund des Untergrund-Trios und schwieg – bis auf die Erklärung seines Verteidigers, dass er mit „Haut und Haaren Nationalsozialist sei“ ( Plädoyer RA Hedrich vom 08.05.2018). Schon vor dem Urteilsspruch war klar, dass der Prozess das Aufklärungsversprechen nicht halten würde. Mit dem Urteil blieb auch noch die niedrige Erwartungshaltung, dass die fünf Angeklagten zumindest hohe Strafen erhalten würden, unerfüllt. Kowalska resümiert: „Dieser Umgang mit den engsten Unterstützern bedeutet auch, dass die Möglichkeit auf konsequente juristische Belangung weiterer Helfer und Helferinnen des NSU-Netzwerks verhindert wird.“…“ – aus der PM „NSU-Prozess: Ein Folgenreiches Signal“ am 18. Juli 2018 bei der Initiative, die darin auch noch unterstreicht, dass dies erst recht Grund sei, weiter gegen rechten Terror in der BRD zu kämpfen. weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Heute, am 18.07.2018, genau eine Woche nach Urteilsverkündung im NSU-Prozess, wird bekannt, dass Ralf Wohlleben aus der Haft entlassen wurde. Schon die Urteilsverkündung endete mit der Haftentlassung André Emingers unter Applaus der anwesenden Neonazis im Zuschauerraum. Patrycja weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Die Polizei in Hamburg ermittelt seit Mittwochabend gegen Kritiker im Zusammenhang mit den NSU-Urteilen. Der Anlass der polizeilichen Maßnahmen: eine Plakatserie. Eine Pressesprecherin der Polizei sagte der taz, dass vier Personen in Gewahrsam genommen worden seien, weitere Überprüfungen liefen. (…)„Was hat Hamburg zu verbergen?“, wird auch auf einen Plakat in weißen Buchstaben gefragt und in Pink ausgeführt, dass Hamburg das „einzige Bundland“ sei, in welchem Mundlos und Bönhardt einen NSU-Mord verübten – 2001 an Süleyman Taşköprü – das aber noch keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt hat. –Polizei ermittelt wegen „Beschädigung“…“ – aus dem Artikel „Vier Aktivisten in Gewahrsam“ von Andreas Speit am 16. Juli 2018 in der taz über eine erneute Krönungstat der Hamburger Polizei, die sich nun wirklich für keine Ausrede zu schade ist. Zum Kontrastprogramm der frei gelassenen NSU-Mittäter, die aber auch keine Sachbeschädigung begangen haben… weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Die Polizei in Hamburg ermittelt seit Mittwochabend gegen Kritiker im Zusammenhang mit den NSU-Urteilen. Der Anlass der polizeilichen Maßnahmen: eine Plakatserie. Eine Pressesprecherin der Polizei sagte der taz, dass vier Personen in Gewahrsam genommen worden seien, weitere weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!Die Bundesregierung ließ mitteilen, sie fände Prozess samt Urteil richtig gut. Der leitende Staatsanwalt im Verfahren (von dem nicht wenige sagen, es habe unter seiner Leitung gestanden) ebenfalls, er fand die Trio-Legende bestätigt. Das war es aber auch schon an rundweg positiven Bewertungen des Prozesses und des Urteils. Weitgehend alle anderen Äußerungen lassen sich unter der Losung des Tag X zusammenfassen: Das darf kein Schlussstrich sein. Gefordert wurde dies nicht nur von den Angehörigen der Opfer – die in den Jahren seit den Morden immer wieder ihre üblen Erfahrungen mit den bundesdeutschen Behörden öffentlich machten – und den Anwälten der Nebenklage, die so umfassend die Legenden der Staatsanwaltschaft dekonstruierten, sondern auch von dem breiten Feld antifaschistischer und demokratischer Initiativen, Gruppen und Organisationen, die nicht nur am Tag X mobilisierten, sondern ebenfalls über Jahre hinaus. Eine Bewegung, die immerhin so stark war, dass auch jene Kräfte in der BRD, die etwa die Rolle des Verfassungsschutzes beim NSU unter dem Stichwort „Versagen“ kosmetisch bearbeiten wollten und wollen, Verfahren und Prozess kritisierten, zumindest als „nicht ausreichend“. Siehe zur Reaktion auf das Münchner Urteil unsere aktuelle Materialsammlung „Das Echo heißt: Kein Schlussstrich!“ vom 13. Juli 2018 weiterlesen »
Der NSU war nicht zu dritt!Die Bundesregierung ließ mitteilen, sie fände Prozess samt Urteil richtig gut. Der leitende Staatsanwalt im Verfahren (von dem nicht wenige sagen, es habe unter seiner Leitung gestanden) ebenfalls, er fand die Trio-Legende bestätigt. Das war es aber auch schon weiterlesen »

Dossier

Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungAm 6. Mai 2013 begann vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen Beate Zschäpe, André Eminger, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben und Carsten Sch. Voraussichtlich im Sommer 2017 wird der Prozess nach etwa 400 Verhandlungstagen zu Ende gehen. Unabhängig davon, welchen Ausgang der Prozess nimmt: Für uns bleiben mehr Fragen als Antworten. Wir werden daher zum Prozessende zusammen auf die Straße gehen. Denn wir werden den NSU nicht zu den Akten legen.(…) Die Beschränkung der Bundesanwaltschaft auf das Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe und ihr nächstes Umfeld ignoriert den Netzwerkcharakter des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Der NSU war keine isolierte Zelle aus drei Personen, der NSU war auch mehr als die fünf Angeklagten vor dem Oberlandesgericht. Nicht zuletzt die Arbeit der Nebenklage hat diese Grundannahme längst widerlegt. Ohne militante Nazi-Strukturen wie Blood and Honour, lokale Kameradschaften oder etwa den Thüringer Heimatschutz um V-Mann Tino Brandt und Ralf Wohlleben, wäre der NSU wohl schwer möglich gewesen. Die Aufklärung im Rahmen des Prozesses wurde jedoch konsequent unterbunden, auch durch die eng geführte Anklageschrift der Bundesanwaltschaft und die Weigerung, der Nebenklage komplette Akteneinsicht zu gewähren“ – aus dem Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der Urteilsverkündung. Es gibt mittlerweile auch einen bundesweiten Aufruf: Kein Ende in Sicht: Rassismus und der NSU-Komplex. Bundesweite Aktionen zur Urteilsverkündung im NSU-Prozess. Aufruf bei #irgendwoindeutschland. Siehe dazu neu: Zehntausende auf den Straßen der BRD am Tag X der Urteilsverkündung im NSU-Prozess: Kein Schlussstrich! weiterlesen »

Dossier

Aufruf „Kein Schlussstrich!“ des Münchner Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus vom Mai 2017 für die Vorbereitung einer Demonstration am Tag der UrteilsverkündungAm 6. Mai 2013 begann vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen Beate Zschäpe, André Eminger, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben weiterlesen »

In Gedenken an die Opfer des NSUWenn am heutigen 11. Juli 2018 das Münchener Oberlandesgericht nach rund 5 Jahren Prozess die Urteilsverkündung vornimmt, so kann man dies auch als den Zeitpunkt der Verkündung der offiziellen Bilanz der „NSU-Affäre“ durch die BRD sehen. Im Verlaufe dieser 5 Prozessjahre haben NebenklägerInnen und ihre Anwälte, antifaschistische Gruppierungen und Organisationen von MigrantInnen und die kritischen JournalistInnen verschiedener Medien immer wieder die Beschränkungen der Prozessführung insbesondere durch die Staatsanwaltschaft hervor gehoben und kritisiert. Nach dem Motto „1-2-3, was darüber ist, ist von Übel“ wurde alles getan, um tiefer gehende Nachforschungen zu verhindern – das wurde viele Male deutlich und deutlich gemacht und auch LabourNet Germany hat darüber immer wieder berichtet. Seien es ungeklärte Todesfälle rund um die NSU-Nachforschungen oder die Beteiligung der Geheimdienste, die immer wieder als „Versagen“ beschönigt wurde oder, gelinde gesagt, höchst seltsame (Nicht)Vorgänge rund um Heilbronn. Passend zum „Bilanztag“ kommen neue Drohungen faschistischer Banden ans Tageslicht – weswegen auch die „Kontinuität der Mordbrenner“ ein höchst aktuelles Thema ist. Siehe dazu eine aktuelle Enthüllung über Nazi-Menschenjagd-Aufrufe im Juli 2018, über die eindeutige (Nicht)Reaktion von Polizei&Co, über längst bekannt gewordene weitere NSU-Taten und Verbindungen  – und einen ausführlichen Hintergrundbeitrag zur Mordpolitik der Faschisten in der BRD, sowie Fakten zur Fortexistenz des NSU weiterlesen »
In Gedenken an die Opfer des NSUWenn am heutigen 11. Juli 2018 das Münchener Oberlandesgericht nach rund 5 Jahren Prozess die Urteilsverkündung vornimmt, so kann man dies auch als den Zeitpunkt der Verkündung der offiziellen Bilanz der „NSU-Affäre“ durch die BRD sehen. Im Verlaufe weiterlesen »

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