Wenn am heutigen 11. Juli 2018 das Münchener Oberlandesgericht nach rund 5 Jahren Prozess die Urteilsverkündung vornimmt, so kann man dies auch als den Zeitpunkt der Verkündung der offiziellen Bilanz der „NSU-Affäre“ durch die BRD sehen. Im Verlaufe dieser 5 Prozessjahre haben NebenklägerInnen und ihre Anwälte, antifaschistische Gruppierungen und Organisationen von MigrantInnen und die kritischen JournalistInnen verschiedener Medien immer wieder die Beschränkungen der Prozessführung insbesondere durch die Staatsanwaltschaft hervor gehoben und kritisiert. Nach dem Motto „1-2-3, was darüber ist, ist von Übel“ wurde alles getan, um tiefer gehende Nachforschungen zu verhindern – das wurde viele Male deutlich und deutlich gemacht und auch
LabourNet Germany hat darüber immer wieder berichtet. Seien es ungeklärte Todesfälle rund um die NSU-Nachforschungen oder die Beteiligung der Geheimdienste, die immer wieder als „Versagen“ beschönigt wurde oder, gelinde gesagt, höchst seltsame (Nicht)Vorgänge rund um Heilbronn. Passend zum „Bilanztag“ kommen neue Drohungen faschistischer Banden ans Tageslicht – weswegen auch die „Kontinuität der Mordbrenner“ ein höchst aktuelles Thema ist. Siehe dazu eine aktuelle Enthüllung über Nazi-Menschenjagd-Aufrufe im Juli 2018, über die eindeutige (Nicht)Reaktion von Polizei&Co, über längst bekannt gewordene weitere NSU-Taten und Verbindungen – und einen ausführlichen Hintergrundbeitrag zur Mordpolitik der Faschisten in der BRD, sowie Fakten zur Fortexistenz des NSU
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Wenn am heutigen 11. Juli 2018 das Münchener Oberlandesgericht nach rund 5 Jahren Prozess die Urteilsverkündung vornimmt, so kann man dies auch als den Zeitpunkt der Verkündung der offiziellen Bilanz der „NSU-Affäre“ durch die BRD sehen. Im Verlaufe
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