Zum Plädoyer des Anwalts der Nebenklage Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle: „
Er kündigte an: „Ich werde zunächst die gesellschaftliche Situation Anfang der 1990er Jahre in Erinnerung rufen, kurz auf einzelne biografische Eckpunkte der Verstorbenen Mundlos und Böhnhardt sowie der Angeklagten eingehen, die Entwicklung der extrem rechten Szene in Thüringen nachzeichnen, deren Ideologie und Handlungskonzepte darstellen und daran aufzeigen, dass der NSU nicht als mörderisches Projekt einiger Weniger, die abgeschottet von der Szene agierten, sondern als logisches Produkt der in der Szene diskutierten Konzepte zu verstehen ist.“ Diese Ankündigung setzte er dann um in einer beeindruckenden zeitgeschichtlichen, dabei immer an die Ergebnisse der Beweisaufnahme angebundenen tour de force zu den historischen Entwicklungen nach 1990, dem Rechtsruck der Gesamtgesellschaft, der Welle rassistischer und nazistischer Gewalt, der Entstehung und Entwicklung des „Thüringer Heimatschutzes“ und schließlich der Diskussionen im THS um „führerlosen Widerstand“, die in der Entstehung des NSU mündeten“ – aus dem Beitrag „Weiteres Plädoyer der Nebenklage: Zum politischen Kontext des NSU“ am 23. November 2017 beim Blog der NSU-Nebenkläger, worin auch ein Link zu einer ausführlichen Zusammenfassung des Plädoyers zu finden ist. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag
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Zum Plädoyer des Anwalts der Nebenklage Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle: „
Er kündigte an: „Ich werde zunächst die gesellschaftliche Situation Anfang der 1990er Jahre in Erinnerung rufen, kurz auf einzelne biografische Eckpunkte der Verstorbenen Mundlos und Böhnhardt weiterlesen »