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Unter dem Motto »Freiheit für Müslum Elma« steht eine Anfang November beginnende gemeinsame Kampagne der »Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa« (ATIK), der Roten Hilfe und weiterer Verbände. Der Kommunist Elma muss sich gemeinsam mit neun weiteren ATIK-Aktivisten seit Juni 2016 vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Die Anklage lautet auf »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland« nach dem berüchtigten Strafrechtsparagraphen 129b. Gemeint ist die Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML), die allerdings weder in Deutschland verboten ist noch auf der Terrorliste der Europäischen Union genannt wird. Während die Haftbefehle gegen die neun Mitangeklagten, die im Februar 2015 in einer länderübergreifenden Polizeioperation in Deutschland, Griechenland, der Schweiz und Frankreich festgenommen worden waren, mittlerweile außer Kraft gesetzt wurden, befindet sich Elma auch nach viereinhalb Jahren noch in Untersuchungshaft in der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Da ihm »Rädelsführerschaft« vorgeworfen wird, drohen ihm im Falle einer Verurteilung laut Gesetzestext bis zu zehn Jahre Haft – eine deutlich höhere Strafe als seinen Mitangeklagten. Eine derart lange Untersuchungshaft ist dennoch unüblich, wenn Angeklagten nicht – wie etwa im Fall des faschistischen NSU – konkrete Gewalttaten beziehungsweise Tötungsdelikte vorgeworfen werden…“ – aus dem Artikel „Gesinnungsjustiz in München“ von Nick Brauns am 02. November 2019 i der jungen welt über den Teil der Münchener Schauprozesse, in dem die höchste Haftstrafe vorbereitet ist – „Rädelsführer“ einer Terrororganisation, die offiziell keine ist – was aber kein Grund ist, den „Buchstaben des Gesetzes“ zu folgen, die Zusammenarbeit mit der türkischen Regime ist allemal wichtiger… Siehe dazu auch einen Beitrag, der sehr deutlich macht, dass die Münchner Prozessbetreiber sehr genau wissen, was sie tun…
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