Dossier
3 Jahre insgesamt, so das spanische Gesetz, sei die Höchstdauer von entsprechend verlängerten Zeitarbeitsverträgen. Woran sich Tausende von Privatunternehmen nicht halten – warum auch, wenn es ihnen der spanische Staat, die spanischen Regierungen vormachen. Im öffentlichen Dienst Spaniens sind rund 800.000 Menschen in Zeitarbeit beschäftigt – auch Spanien also eines jener Länder (wie beispielsweise auch Italien und andere mehr), in denen der öffentliche Dienst eine Art Vorreiter-Rolle bei der Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse spielt. Und da es auch in Spanien durchaus Gewerkschaften gibt, die die Zeitarbeit lieber gestalten wollen als bekämpfen, gibt es, unter anderem, eine wachsende Anzahl von Klagen der Betroffenen von der „ewigen Zeitarbeit“ im Öffentlichen Dienst, die 5 oder auch 10 oder – seltener – auch 20 Jahre in solcher Weise beschäftigt sind. So viele Tausend Klagen, dass jetzt die spanische Justiz sich gedrängt fühlte, das ganze an die Europäischen Gerichte weiter zu leiten, um zu klären, inwieweit diese Praxis gegen entsprechende EU-Richtlinien verstoße… NEU:
„Leiharbeiter, Europa endet in den Pyrenäen“: Oberster Gerichtshof von Madrid lehnt die Klagen von 3 öffentlichen Bediensteten auf Entfristung entgegen der EU-Rechtsprechung ab weiterlesen »