Dossier
Ein Gericht im Kanton Genf hat im Juni 2020 in einem Prozess, den Kuriere gemeinsam mit der Gewerkschaft angestrengt hatten, geurteilt, Uber Eats müsse in seinem juristischen Zuständigkeitsbereich sämtliche Kuriere als Beschäftigte des Unternehmens behandeln, inklusive der Sozialversicherungsbeiträge, die zu bezahlen das „Uber-Geschäftsmodell“ in der Regel durch Betrug ersetzt. In der Meldung „Enfin un contrat de travail pour les employé-e-s d’Uber Eats!“ am 01. September 2020 bei der Gewerkschaft Unia wird nun informiert, dass Uber Eats im Kanton das Urteil angenommen hat und entsprechend zu verfahren begonnen habe – was, wie die Gewerkschaft in der Meldung unterstreicht, insofern von internationaler Bedeutung ist, als das Unternehmen alle bisherigen so gerichteten Urteile – von denen es inzwischen eine ganze Reihe aus mehreren Ländern gibt – juristisch angefochten hat oder, wie es sich zumeist verhält, gegenwärtig noch weiterhin anficht. Siehe dazu NEU:
Uber in der Schweiz: Bundesgericht klärt Arbeitgeberrolle endgültig, Uber muss den Fahrer:innen rückwirkend alle Ansprüche nachzahlen weiterlesen »