Artikel von Dr. Rolf Geffken Mai 2014
Hierzulande weitgehend unbekannt ist, dass das Arbeitsrecht der Russischen Föderation weit arbeitnehmerfreundlicher als das deutsche Arbeitsrecht ist. Ausländische Investoren und westliche Beratungsfirmen haben dies wiederholt kritisiert und dem russischen Gesetzgeber „Formalismus nach dem Vorbild der Sowjetzeit“ vorgeworfen. Angesichts des extrem polemischen und unfairen Russlandbildes, das zur Zeit gerade in deutschen Medien verbreitet wird, erscheint es notwendig, hier einmal die andersartigen Grundzüge des russischen Arbeits- und Sozialrechts im Vergleich zu Deutschland zu skizzieren. Dass zwischen den Normen von Gesetzen und der sozialen und wirtschaftlichen Realität oftmals grosse Unterschiede bestehen, ist bekannt. Das gilt für Russland, ebenso aber auch für alle anderen Länder. In besonderer Weise seit einigen Jahren auch und gerade für Deutschland: Der Vormarsch prekärer Beschäftigungsverhältnisse aller Art hat die Effizienz des Arbeitsrechts als Schutzrecht der Arbeitnehmer massiv eingeschränkt. Insbesondere die weite Verbreitung sog. Scheinwerkverträge auch in der industriellen Produktion ist direkt gegen das Arbeitsrecht und die in langen Jahren entstandenen Mindeststandards gerichtet
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Artikel von Dr. Rolf Geffken Mai 2014
Hierzulande weitgehend unbekannt ist, dass das Arbeitsrecht der Russischen Föderation weit arbeitnehmerfreundlicher als das deutsche Arbeitsrecht ist. Ausländische Investoren und westliche Beratungsfirmen haben dies wiederholt kritisiert und dem russischen Gesetzgeber „Formalismus nach dem Vorbild der Sowjetzeit“ vorgeworfen. Angesichts des extrem polemischen und
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