![[Buch] Kritik des Computers. Der Kapitalismus und die Digitalisierung des Sozialen](https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/06/seppmann_computer_kl.jpg)
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Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf ein Computerprogramm einsetzen, um die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen zu bewerten. Das hat der Verwaltungsrat am Dienstag beschlossen. Das Programm befindet sich derzeit im Testbetrieb und soll ab Mitte 2020 österreichweit in den Echtbetrieb wechseln. Das System funktioniert Folgendermaßen: Das AMS zeigt seit November 2018 den Mitarbeitern per Computer die Arbeitsmarktchancen von ihren Kunden an, wenn diese bei ihnen vorstellig werden. Wer arbeitslos wird und sich beim AMS meldet, wird seither von einem Computerprogramm bewertet und eingeteilt. Im Segment A befinden sich Personen mit sehr guten Integrationschancen ohne Unterstützungsbedarf, im Segment B die Personen mit mittleren Integrationschancen, die „notwendige Unterstützung“ bekommen sollen, und im Segment C die Personen mit „geringen Integrationschancen“ in den Arbeitsmarkt. Die Betreuung dieser Personen mit schlechter Jobperspektive soll künftig laut „Standard“ an eine externe Jobagentur ausgelagert werden, die für die Betroffenen Angebote wie „gemeinsames Bewegen und Musizieren“ oder zur „psychosozialen Stabilisierung“ schafft. Menschen, denen der Computer schlechte Perspektiven prognostiziert, bekommen damit keine teuren Ausbildungen mehr, sondern werden in ein eigenes Programm gesteckt. Auch diese „Anpassung des Dienstleistungs- und Förderangebots“ wurde am Dienstag vom Verwaltungsrat beschlossen. „Dies betrifft neue Förderangebote für Personen mit niedrigen Arbeitsmarktchancen, wird aber auch zur Effizienzsteigerung der für arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen eingesetzten Budgetmittel führen“, bestätigt das AMS gegenüber der futurezone…“ – aus dem Beitrag „AMS gibt grünes Licht für Bewertung von Arbeitslosen durch Algorithmus“ von Barbara Wimmer am 17. September 2019 in der futurezone, worin auch noch auf die weiteren Beiträge der Serie verwiesen wird, deren Bestandteil dieser Beitrag ist. Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag zu dieser Neuerung, der über 800 Kommentare hervor gerufen hat – und den Hinweis auf einen Beitrag im LabourNet Germany aus dem März 2019 zum Thema
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