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Über Jahre hinweg hatte die norwegische Arbeits- und Sozialbehörde NAV geltendes Recht falsch ausgelegt: Sie hatten ein älteres norwegisches Gesetz angewandt, das Abwanderung von Sozialleistungen ins Ausland verhindern sollte und Leistungsempfänger dazu verpflichtet, vor Auslandsreisen eine Genehmigung einzuholen. Norwegen ist jedoch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und als solches verpflichtet, die Grundfreiheiten der EU zu garantieren. Spätestens seit 2012 stand das norwegische Gesetz also im Widerspruch zu europäischem Recht und hätte nicht mehr angewandt werden dürfen. Trotzdem forderte die NAV rund 2400 Personen auf, ihre Unterstützung zurückzuzahlen, weil sie ohne vorherige Genehmigung ins europäische Ausland ausgereist waren. In mindestens 48 Fällen wurden die vermeintlichen Leistungsbetrüger sogar verurteilt, davon 36 zu kürzeren Haftstrafen. In norwegischen Medien kursieren verstörende Berichte über solche Fälle: Von der Krankenschwester etwa, die von einer Patientin verprügelt und arbeitsunfähig wurde, bevor sie von Freunden in Dänemark versorgt wurde. Weil sie dort von ihrer norwegischen Invalidenrente lebte, wurde sie dem Bericht zufolge zu elf Monaten Haft verurteilt...“ – aus dem Beitrag „Dutzende unschuldig in Norwegens Gefängnissen“ von David Ehl am 05. November 2019 in der Deutschen Welle über die Realität der Menschenjagd, zu der die norwegische Rechtsregierung geblasen hat… Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag zur Menschenjagd in Norwegen, sowie einen Beitrag zur Haltung der norwegischen Gerichte dabei
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