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Der Justizstreit in New York über eine Klage von Vertretern der Herero- und Nama-Volksgruppen aus Namibia gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung wegen des an ihren Vorfahren begangenen Völkermords während der deutschen Kolonialzeit geht in eine weitere Runde. Das zuständige Bundesbezirksgericht in New York vertagt eine Anhörung über die Zulässigkeit der Klage am Donnerstag nach 15 Minuten auf 3. Mai, wie namibische Medien am Freitag berichteten. Es folgte damit einem Antrag des Anwalts der Bundesregierung, die erstmals seit Einreichung der Klage vor einem Jahr offiziell vertreten war und jetzt mehr Zeit zur Vorbereitung verlangte“ – so beginnt der Bericht „New Yorker Gericht vertagt sich“ am 26. Januar 2018 in der taz, worin sowohl von der Bundesregierung berichtet wird, sie sehe in dem reichsdeutschen Massenmord „mutmaßliche Gräueltaten“, als auch von den organisierten Nachfahren der Opfer, die eine vorbehaltlose Anerkennung der Schuld einfordern und in der Vorgehensweise der Regierung ein „Spiel auf Zeit“ sehen. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge zum Prozess in New York, einen Hintergrundbeitrag zur Traditionswahrung des deutschen Kolonialismus und den Hinweis auf frühere Beiträge zum Thema
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