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Wer am Mittwoch, den 11. Januar die Arbeit nicht aufnimmt, wird entlassen“. So die Regierung Kenias vor drei Tagen. Am Tag danach setzte eine Arbeitsrichterin auf Antrag des Gesundheitsministeriums einen Haftbefehl gegen den Gewerkschaftsvorsitzenden und den Generalsekretär in Kraft. Wenn die Arbeit aufgenommen würde, so das Gesundheitsministerium, erkläre sich die Regierung bereit, binnen 60 Tagen zu einem Kompromiss mit den Ärztinnen und Ärzten zu kommen. Ein Versprechen, in das niemand viel Vertrauen setzte, schließlich ist die Ursache des Streiks ja ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abkommen – anderswo auch Tarifvertrag genannt – aus dem Jahre 2013, und in dem Fall hatten Gewerkschaft und medizinisches Personal jahrelang auf irgendwelche Anzeichen gewartet, die zeigen würden, dass die Regierung an die Umsetzung gehe. Vergeblich. Weswegen sie ja auch die endliche Umsetzung als eine der beiden zentralen Forderungen des Streiks haben, der keineswegs neue Forderungen erringen soll (die zweite Forderung ist eine bessere Finanzierung des Gesundheitswesens im Allgemeinen). Die Reaktionen auf die Drohungen und das Ultimatum als deren Krönung war aber ebenfalls eindeutig: Eine spontane Demonstration von Ärztinnen und Ärzten in der Hauptstadt Nairobi, mit dem Transparent „
Wenn hier jemand entlassen wird, seid Ihr es!“. Was durchaus auf Zustimmung in der Öffentlichkeit stieß: Der Staatssekretär, der sich persönlich massiv für einen Haftbefehl ohne Kautionsmöglichkeit einsetzte, wird einerseits mit dem „Verschwinden“ von rund 50 Millionen Euro (5 Milliarden Shilling) in Zusammenhang gebracht, andererseits wird ihm ein Interesse daran unterstellt, privaten Klinikunternehmen bessere Geschäftsmöglichkeiten zu besorgen… Siehe dazu unsere aktuelle
Materialsammlung „Kenianische Arztgewerkschaft setzt Streik fort – trotz Ultimatum und Haftbefehl“ vom 12. Januar 2017 weiterlesen »
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Wer am Mittwoch, den 11. Januar die Arbeit nicht aufnimmt, wird entlassen“. So die Regierung Kenias vor drei Tagen. Am Tag danach setzte eine Arbeitsrichterin auf Antrag
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