Immer wieder hat auch LabourNet Ge
rmany über die antigewerkschaftliche Repression in Kasachstan berichtet und zur Solidarität aufgerufen – und das haben viele getan, wie es auch im Land selbst kontinuierlichen Widerstand gegen diese Politik gegeben hat. Nun hat das Regime erstmals mit – kleineren – Konzessionen reagiert: Einige der zahlreichen einschränkenden Bestimmungen des Gewerkschaftsgesetzes wurden entweder gestrichen oder zumindest weniger eng gefasst. In dem Bericht „Kazakhstan Adopts Long-Promised Amendments to Trade Union Law“ von Mihra Rittmann am 17. Dezember 2020 bei Human Rights Watch wird hervorgehoben, dass vor allen Dingen die Bestimmung gestrichen wurde, die bisher von Einzelgewerkschaften forderte, sich einem Verband anzuschließen. Erst recht angesichts der Tatsache, dass es in Kasachstan nur einen offiziell anerkannten Verband gibt wurde dies nahe liegender Weise als eine Maßnahme bewertet, die dazu dienen sollte, die Entstehung bzw. Organisation unabhängiger Gewerkschaften zu verhindern. Auch die Verfahrensdauer für die Zulassung neuer Gewerkschaften wurde verlängert – auf ein Jahr – auch dies eine Maßnahme, die in der Vergangenheit bereits dazu benutzt worden war, Neugründungen zu verhindern, indem schlicht innerhalb der bisherigen Halbjahresfrist bürokratische Hürden angehäuft wurden, die zu einer Überschreitung de zulässigen Zeitraums führten. Dies sei, so wird in dem Beitrag abschließend festgestellt einerseits ohnehin nur ein erster Schritt – und müsse andererseits dringend kontrolliert werden, was die praktische Umsetzung betrifft.
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