Im Januar 2017 soll das Urteil der Berufungsverhandlung gegen die „8 von Goodyear“ verkündet werden – rund drei Jahre nach ihrer angeblichen „Untat“, als sie einen Verantwortlichen für die Werksschließung festhielten, und rund ein Jahr nach ihrer Verurteilung in erster Instanz zu je zwei Jahren Haftstrafe. Am 19. Oktober hatten sich viele Tausend Menschen vor dem Gericht in Amiens versammelt, um ihre Solidarität mit den Goodyear 8 zu bekunden, und um zu unterstreichen, dass es ihrer Ansicht nach nicht sein kann, das Werksschließer „honorig“ seien, während Menschen, die sich gegen den Entlassungsterror der Eigentümer und ihrer Manager wehren, als Kriminelle behandelt werden – für viele eine Grundsatzfrage, weit über die jeweilige gewerkschaftliche Zugehörigkeit hinaus. Siehe dazu vier aktuelle Beiträge, einen kritischen Hintergrundartikel – und einen Ausblick auf die Verschärfung juristischer Unterdrückung
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Im Januar 2017 soll das Urteil der Berufungsverhandlung gegen die „8 von Goodyear“ verkündet werden – rund drei Jahre nach ihrer angeblichen „Untat“, als sie einen Verantwortlichen für die Werksschließung
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