Inzwischen sind gegen 5 der rund 20 am 3. Dezember 2015 überfallartig festgenommenen südchinesischen GewerkschaftsaktivistInnen Haftgründe offiziell benannt worden: „Störung der öffentlichen Ordnung“, ein sechster soll wegen Unterschlagung angeklagt werden. Nun hat es ja eine gewisse internationale Tradition, Proteste beispielsweise als „Rowdytum“ zu bewerten und entsprechende Anklagen zu erheben. Aber in einem Land, in dem einst offiziell Rebellion als gerechtfertigt bewertet wurde und in dem heute – als Beispiel – ein Unternehmen wie Foxconn kontinuierlich Tote verantwortet, ganz ohne damit die öffentliche Ordnung zu stören, ist diese Vorgehensweise nicht nur besonders peinlich, sondern zeigt, sehr unfreiwillig, auch den Charakter dieser öffentlichen Ordnung auf. Umso mehr gerechtfertigt also der Aufruf der Gruppierungen, die in der Solidaritätskampagne zur Freilassung der AktivistInnen mitarbeiten, am 21. Dezember 2015 einen globalen Protesttag vor chinesischen Einrichtungen zu organisieren, verbunden mit einem Protestbrief an die Regierung der VR China. Siehe dazu zwei aktuelle Meldungen sowie den Text des Aufrufs zum 21. Dezember und den Musterbrief
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Inzwischen sind gegen 5 der rund 20 am 3. Dezember 2015 überfallartig festgenommenen südchinesischen GewerkschaftsaktivistInnen Haftgründe offiziell benannt worden: „Störung der öffentlichen Ordnung“, ein sechster soll wegen Unterschlagung angeklagt werden. Nun
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