Am 28. Dezember 2017 hatte das Parlament in Benin ein neues Gesetzverabschiedet, das ein Streikverbot für die Beschäftigten der Gesundheitsversorgung und des Justizwesens bedeutete. Wogegen sich sofort breite Proteste und eine wachsende Streikbewegung entwickelten – denen sich faktisch die gesamte Gewerkschaftsbewegung des Landes anschloss, sowohl aus prinzipieller Solidarität, als auch aufgrund der Erwartung, dass dies sozusagen ein Versuch sei, der im Erfolgsfall auf andere Bereiche ausgeweitet werden sollte. Wobei nicht zufällig die Gewerkschaften im Bildungswesen ganz massiv mobilisierten – weil es auch schon „Gerüchte“ gab, sie sollten die nächsten sein, die von diesem Frontalangriff auf demokratische Rechte betroffen sein würden. Jetzt, am 19. Januar 2018 hat das Verfassungsgericht von Benin dieses neue Anti-Streik-Gesetz als nicht vereinbar mit der Verfassung des Landes beurteilt: Die sieben Richter befanden, das „verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht darf nicht unterdrückt werden“ – wobei in allen Berichten und Kommentaren zu diesem Urteil erwähnt oder unterstrichen wird, dass es ein Urteil sei, das unter dem Eindruck der massiven Streikbewegung zustande gekommen sei. Siehe dazu zwei aktuelle Beiträge und den Verweis auf den letzten unserer Beiträge zum Widerstand gegen das Streikverbot
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Am 28. Dezember 2017 hatte das Parlament in Benin ein neues Gesetzverabschiedet, das ein Streikverbot für die Beschäftigten der Gesundheitsversorgung und des Justizwesens bedeutete. Wogegen sich sofort breite
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