Dossier
Die ÖPNV-Gesellschaft STIB im Großraum Brüssel strengt einen Prozess an: Gegen Busfahrer und Straßenbahnfahrer, die im März ihr „Recht auf Entfernung“ vom Arbeitsplatz im Falle von gesundheitsgefährdenden Bedingungen wahrgenommen haben. Das juristische Verfahren begann am 04. November 2020, der erste Prozesstag wird Anfang Januar 2021 sein. Im Mai 2020 hatten über 1.000 Beschäftigte der Société des transports intercommunaux de Bruxelles bei der „Renormalisierung“ des Transports ohne Einhaltung irgendwelcher Sicherheitsvorschriften von diesem Recht Gebrauch gemacht, weil sie sich und die Passagiere – beispielsweise durch nicht desinfizierte Wagen – gefährdet sahen. Gesetz hin oder her: Auch in Belgien ist Kapitalismus, es gilt das Diktat des Unternehmens. Das die „Verweigerer“ seitdem mit Sanktionen überzieht, beginnend mit Lohnkürzungen für nicht geleistete Arbeit. In dem Aufruf „Appel à solidarité ! Faisons respecter le droit de retrait en Belgique“ des Collectif pour le respect du droit de retrait vom 03. November 2020 (Facebook) ruft das selbstorganisierte Kollekktiv zur Solidarität auf: Finanziell und über die Verbreitung der Informationen über den Vorgang des Rechtsbruchs durch die STIB (zu dem Aufruf gehört auch eine Videoaufzeichnung der Ausführungen des Juristen und Sicherheitsspezialisen Laurent Vogel vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut). Die Aktivisten weisen darauf hin, dass diese Auseinandersetzung – zu der die STIB mehrere sehr bekannte (und sehr teure) Anwälte beauftragt hat – keineswegs nur sie selbst betreffe, sondern ein Angriff auf ein Gesetz sei, das von der belgischen Gewerkschaftsbewegung erkämpft worden sei. Siehe dazu auch eine Solidaritätserklärung des Alternativen Gewerkschaftlichen Netzwerkes für Solidarität und Kampf (dem auch LabourNet Germany angehört). Neu:
Der Prozess gegen die Bus-FahrerInnen von Brüssel hat begonnen: Wer geltendes Recht auf Arbeitsverweigerung im Gefahrenfall wahrnimmt, soll bestraft werden weiterlesen »