Der Artikel 87 des Arbeitsgesetzes von 1990 diente faktisch dazu, damals auf direktes Verlangen des Internationalen Währungsfonds, den Mindestlohn einzufrieren, Ursache vieler Proteste und auch regelrechter Revolten. Das nunmehr anstehende neue Arbeitsgesetz, von den unabhängigen Gewerkschaften heftig kritisiert – wegen der Beschränkung der Gewerkschaftsfreiheit und des Streikrechts – soll nun, glaubt man der Propaganda des Regimes, mit diesem § Schluss gemacht haben, was sich insbesondere der regierungstreue Gewerkschaftsbund UGTA als Sieg zuschreibt. In dem Artikel Revendication phare de la centrale syndicale – L’article 87 bis n’a pas été abrogé von Mourad Fenzi am 18. September 2014 in Liberté weist der Autor ausführlich nach, dass dieser „Sieg“ der UGTA nicht stattgefunden hat, sondern der Artikel lediglich umformuliert wurde
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Der Artikel 87 des Arbeitsgesetzes von 1990 diente faktisch dazu, damals auf direktes Verlangen des Internationalen Währungsfonds, den Mindestlohn einzufrieren, Ursache vieler Proteste und auch regelrechter Revolten. Das nunmehr anstehende neue Arbeitsgesetz, von den unabhängigen Gewerkschaften heftig kritisiert – wegen der Beschränkung der Gewerkschaftsfreiheit und des Streikrechts – soll nun,
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