„Die Eigentümerfamilie Krüger ist mit dem Versuch gescheitert, den Arbeitskampf beim Verpackungsmittelhersteller Neupack zu kriminalisieren. Das Arbeitsgericht Verden wies die Vorwürfe der Arbeitgeber zurück. (…) Gleichzeitig habe das Gericht auch eine Entscheidung mit bundesweiter Bedeutung gefällt, die die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft, des Sozialstaates und der Sozialpartnerschaft berühre. Eulen weiter: „Neupack wollte offenkundig erreichen, dass Streiks nicht spürbar sind. Eine Entscheidung in diesem Sinn allerdings hätte das Recht auf einen Arbeitskampf ausgehöhlt. Das Arbeitsgericht hat bestätigt: Unternehmen und damit auch Neupack müssen, wie es unserer Verfassungsordnung entspricht, betriebliche Einschränkungen im Arbeitskampf akzeptieren.“ Meldung bei der IG BCE vom 25.01.2013
weiterlesen »