Dossier „Es ist genau wie „draußen“: Die Beschäftigten der Gewerkschaft ver.di sollen für folgenschwere Fehler und Unterlassungen ihrer Chefs, die zu einer beträchtlichen Verminderung des ver.di-Vermögens führten, zur Kasse gebeten werden. Das höchste beschlussfassende ver.di-Organ zwischen den Bundeskongressen, der Gewerkschaftsrat, hat 2011 beschlossen, dass der Anteil für den Streikfonds aus den laufenden Beitragseinnahmen um 4…
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